Rund zehn Monate nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) findet die erneute Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht Berlin statt. Der Richter hat eine schwere Aufgabe vor sich:
- zum einen muss er die Vorgaben des EGMR berücksichtigen - sein eigener Entscheidungsspielraum ist nicht so groß
- zum anderen wird erwartet, dass er 'seine' Kollegen 'rettet', die sechs Jahre zuvor "im Namen des Volkes" Alarmschlagen als Kündigungsgrund gesehen hatten.
Dies in einem Urteil schriftlich zu begründen, dass das letzte LAG-Urteil nicht mit den Menschenrechten zu vereinbaren war, ist eine heikle Aufgabe. Richter machen so etwas nicht besonders gern. Sie ziehen Vergleiche vor: Da muss ein Richter überhaupt nichts schriftlich begründen. Und kann - so gesehen - auch nicht in ein juristisches Fettnäpfchen treten, weil er sich mit niemandem anlegen und niemandem wehtun muss: weder mit dem Höheren Gericht noch mit seinen Kollegen.
Die Verhandlung endet daher auch mit einem Vergleich - nach insgesamt fünf Stunden, die für Brigitte HEINISCH und ihren Anwalt Benedict HOPMANN, aber auch für alle anderen ziemlich nervaufreibend waren. Und das sind die Ergebnisse des Vergleichs:
- die durch das Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg vom 28. März 2006 bestätigte fristlose Kündigung von HEINISCH vom 9.2.2005 wird in eine „ordentliche Kündigung aus betrieblichen Gründen zum 31.3.2005“ umgewandelt
- die weiteren von Vivantes ausgesprochenen Kündigungen vom 19.1.2005 sowie vom 25.4.2005 – und die darin enthaltenen Begründungen – sind damit „gegenstandslos“
- Vivantes zahlt an HEINISCH eine Abfindung von 90.000 € brutto gemäß §§ 9 - 10 Kündigungsschutzgesetz
- Vivantes stellt HEINISCH auch ein wohlwollendes Zeugnis aus, das sie in ihrem beruflichen Fortkommen nicht behindert
- alle denkbaren Ansprüche der streitenden Parteien sind damit erledigt
- und die Kosten des Restitutionsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Einen ausführlichen Bericht über den Ablauf der Verhandlung hat Annegret FALTER zu Papier gebracht: Zum zweiten Mal vor dem LAG Berlin: Prozessbeobachtungen.
Damit ist der Fall für Brigitte HEINISCH juristisch erledigt. Menschlich und körperlich hat sie dies Nerven und ihre Gesundheit gekostet. Eine Hoffnung bleibt: Dass Menschen, die künftig Alarm schlagen und auf Missstände hinweisen, nicht nur nicht mehr gekündigt werden, sondern auch schneller Änderungen herbeiführen können.