Im Folgenden werden dann die „neuen Problemstellungen“ erläutert. Darunter fallen die rasche Zunahme der Bevölkerung, was vor allem in Entwicklungsländern zu Problemen wie Armut führen kann. Weiterhin ist eines der Probleme die moderne Frau. Sie kann, wie es scheint, ihre „Naturkräfte“ nicht mehr beherrschen und „deren rationale Auswertung in Betracht ziehen“. Die Enzyklika rät in diesem Fall die „geltenden sittlichen Normen“ der Ehegatten zu überprüfen. Zitat:
„Was zunächst die biologischen Vorgänge angeht, bedeutet verantwortungsbewusste Elternschaft die Kenntnis und die Beachtung der mit ihnen zusammenhängenden Funktionen. So vermag der Mensch in seinen Fortpflanzungskräften die biologischen Gesetze zu entdecken, die zur menschlichen Person gehören. Was dann psychologisch Trieb und Leidenschaft betrifft, so meint verantwortungsbewusste Elternschaft ihre erforderliche Beherrschung durch Vernunft und Willen.“
Des Weiteren sollten Ehegatten die wirtschaftlichen, seelische und soziale Situation in Betracht ziehen und dementsprechend nach einer „klug abwägender Überlegung“ handeln und keineswegs ihrer Willkür folgen dürfen. Die Partner sollen stets Treue zum Schöpfungsplan Gottes bewahren.
Schließlich kommt die Humanae Vitae zu den „unerlaubten Wegen der Geburtenregelung“. Vorweg wird noch einmal ausdrücklich beschrieben, dass „der Abbruch einer begonnen Zeugung, vor allem die direkte Abtreibung – auch wenn zu Heilzwecken vorgenommen - kein rechtmäßiger Weg, die Zahl der Kinder zu beschränken sind und daher absolut zu verwerfen sind“. Ebenfalls wird die Sterilisierung des Mannes oder der Frau verurteilt.
Und hier die Humanae Vitae von 1968 zum Punkt der Antibabypille und jeglicher Arten der Verhütung:
„Ebenso ist jede Handlung verwerflich, die entweder in Voraussicht oder während des Vollzugs des ehelichen Aktes oder im Anschluss an ihn beim Ablauf seiner natürlichen Auswirkungen darauf abstellt, die Fortpflanzung zu verhindern, sei es als Ziel, sei es als Mittel zum Ziel.“
Hier also die Erläuterung, dass die
• Antibabypille („in Voraussicht“)
• ein Kondom („während des Vollzugs“)
• als auch die Pille danach („oder im Anschluss“)
von der katholischen Kirche verboten sind.