Die öffentliche Diskussion schlug so hohe Wogen, dass sich der Kölner Erzbischof Joachim Kardinal MEISNER genötigt sah, neue naturwissenschaftliche und medizinische Expertise einzuholen. Und danach seine moraltheologische und pastorale Position revidierte. Dies sogar in Absprache mit dem Vatikan, der die geänderte Linie von Kardinal MEISNER billigte.
Was zunächst nur in Nordrhein-Westfalen für alle dortigen katholischen Diözesen gelten sollte, gilt nun für die Katholische Kirche in ganz Deutschland. Bzw. "katholischen Krankenhäusern": "Wenn nach einer Vergewaltigung ein Präparat, dessen Wirkprinzip die Verhinderung einer Zeugung ist, mit der Absicht eingesetzt wird, die Befruchtung zu verhindern, dann ist dies aus meiner Sicht vertretbar." Hier findet sich die offizielle Erklärung im vollständigen Wortlaut.