Eine kurze Fassung der Chronologie

mit nur den wichtigsten Fakten

1977

Bayern München beendet die Saison auf dem 7. Tabellenplatz und im Untergrund tüftelt die zweite RAF Generation am „deutschen Herbst“, wie man das später nennen wird. Fünf Jahre nach den Olympischen Spielen, die durch das Desaster der Geiselnahme aller israelischen Sportler in Erinnerung bleiben wird in München der erste Geldautomat Deutschlands aufgestellt. Und das bayerische Abgeordnetengesetz in Kraft gesetzt - Startschuss einer neuen Runde von Bayerischer Vetternwirtschaft. Das Gesetz wird bis zum 31.05.2013 in Kraft bleiben, bis Hans Herbert von ARNIM und Angela BÖHM aktiv werden


25. November 1999

Angela BÖHM, Journalistin der Abendzeitung (AZ), berichtet zum ersten Mal über die „Familienwirtschafts“-Möglichkeiten im Freistaat Bayern. Im Laufe des Jahres noch weitere Artikel in der AZ darüber erscheinen, wie bayerische Abgeordnete mit Hilfe ihrer Ehefrauen im Landtag Geld beziehen. Laut AZ beschäftigen 45 Parlamentarier ihre Gattinnen


Anfang 2000

Nach weiterer negativer Berichterstattung im SPIEGEL und panorama (NDR) wird der Druck der Öffentlichkeit auf den bayerischen Landtag größer: Die GRÜNEN beantragen eine Gesetzesänderung: Familienangehörige sollen nicht mehr als Angestellte oder Subunternehmer von Abgeordneten auf Kosten des Staates agieren können. 
Bevor die Gesetzesänderung in Kraft treten kann, stellen Abgeordnete der CSU noch schnell ihre unmittelbaren Verwandten (Töchter, Söhne, Ehefrauen). Mit dabei: Gerhard ECK. Er stellt seine Frau als Bürohilfe an. Sie ist – im Hauptberuf sozusagen als Geschäftsführerin seiner Firma, die „Steigerwald-Bau GmbH“ tätig. Auch GeorgWINTER stellt in „letzter Minute“ Familienmitglieder ein. In diesem Fall seine 13-und 14 Jährigen Söhne


Herbst 2000

Der Öffentlichkeit gegenüber wird der Eindruck erweckt, dass die Beschäftigung von Verwandten in Zukunft untersagt wird. Hans Herbert VON ARNIM wird dazu in seinem Buch „Die Selbstbediener“ Jahre später schreiben: „Der CSU-Sprecher Dr. Otmar BERNHARD suchte diesen Eindruck offenbar bewusst zu vertiefen, als er in der ersten Lesung des Gesetzes erklärte, bestehende Beschäftigungsverhältnisse sollten zwar noch erlaubt bleiben, „in Zukunft“ aber solle keine Verwandtenbeschäftigung mehr „begründet werden können“. 
Diesen falschen Eindruck unterstrich Bernhard in der zweiten Lesung, indem er vorhob, ein Schwerpunkt der Gesetzesänderung betreffe „die Zulässigkeit der Beschäftigung von Ehegatten und Verwandten, die künftig nicht mehr möglich ist.“ 
Der erste Gesetzesentwurf wird am 26.09.2000 veröffentlicht, die erste Lesung findet am 26.09.2000, die zweite am 29.11.2000 statt


1. Dezember 2000

Die Beschäftigung von Ehepartnern und Kindern wird in Bayern per Gesetz verboten.
Sogenannte Altfälle bzw. Familienmitglieder, die vor Inkrafttreten des Gesetzes beschäftigt wurden, dürfen weiter angestellt bleiben. Bis zu 3.517 Euro Aufwandserstattung/Monat können für die Arbeitsverträge mit Ehefrau, Tochter oder Sohn abgerechnet werden. Jeden Monat.
Nicht geregelt werden Verwandtschaftsverhältnisse 2. bis 4. Grades im Gesetz zur Änderung des Bayerischen Abgeordnetengesetzes (08.12.2000)


24. Juni 2006

Das Abgeordnetengesetz in Bayern wird geändert. Es wird noch immer von einem Verwandtschaftsverhältnis ersten Grades gesprochen. CSU-Sprecher Dr. Otmar BERNHARD (siehe Eintrag Herbst 2000) sagt zu dem Gesetzgebungsverfahren 2004:„Wir haben jetzt auch eine klare Regelung getroffen und eine Rechtsgrundlage dafür geschaffen, wie die Mitarbeiterentschädigung gewährt und abgewickelt wird.“


15. April 2013

Ein neues Buch von Hans Herbert VON ARNIM, Titel: „Die Selbstbediener“, kommt auf den Markt. Der renommierte Verfassungs-, Staats- und Verwaltungsrechtler sowie Parteikritiker veröffentlicht Informationen über die Lage im bayerischen Landtag. 
Dies veranlasst Angela BÖHM von der Abendzeitung in der Pressestelle des Bayerischen Landtags nachzufragen, ob es noch Abgeordnete gibt, die als "Altfälle" Ehefrau und Kinder beschäftigen. Sie bekommt keine Antwort. Und auch tags drauf wird sie lediglich darauf hingewiesen, dass am 17.04. eine Pressekonferenz stattfindet: Landtagspräsidentin Barbara STAMM, CSU, wolle zu den Enthüllungen des Buches „die Selbstbediener“ von Hans Herbert VON ARNIM Stellung nehmen


17. April 2013

Auf der Pressekonferenz hakt Angela BÖHM bei der Landtagspräsidentin Barbara STAMM nach: über die Anzahl und Namen der "Altfälle. Landtagspräsidentin Barbara STAMM (CSU): “Es ist mein Recht, es nicht zu sagen.” 
Angela BÖHM droht daraufhin mit einer Klage vor Gericht


18. April 2013

Aus Berichten der AZ geht hervor, dass 19 Politiker im Maximilianeum abkassieren, in dem sie ihre Frauen als Sekretärin einstellen und monatlich ca.3517 Euro vom Staat, sprich Steuerzahler erstattet bekommen. Verwandte zweiten Grades dürfen problemlos angestellt werden. Außerdem: Nach bereits zehn Jahren haben Bayerns Abgeordnete schon Rentenansprüche in Höhe von 33,5 Prozent der Abgeordnetendiäten. 
Der CSU-Fraktionschef Georg SCHMID räumt auf Nachfragen BÖHMS ein, seine Frau noch immer als Mitarbeiterin zu entlohnen. 
Weitere Zeitungen interessieren sich für die Verwandtschaftsaffäre (Kölner Stadt-Anzeiger, DER SPIEGEL, Die taz).
STAMM lässt mehr Informationen raus: 19 Abgeordnete des bayerischen Landtags beschäftigen nahe Verwandte oder Ehepartner. 18 sind von der CSU und einer von der SPD. Die Liste mit den Namen rückt sie nicht heraus


19. April 2013

Georg SCHMID, der Vorsitzende der Bayerischen CSU-Fraktion im Landtag, beruft sich auf seinen “Bestandsschutz” und verteidigt sich:

"Ich zahle anständig Steuern in diesem Lande, bin ein anständiger Mensch und halte mich an die Gesetze."

 

Allerdings: Auf Druck von Horst SEEHOFER löst Georg SCHMID nach 23 Jahren sein Arbeitsverhältnis mit seiner Frau auf.
Aus vormals 19 Abgeordneten, werden “nur” noch 17. Ulrike STAMM gibt eine offizielle Liste der Altfälle heraus. Alle 17 sind von der CSU


23. April 2013

Georg SCHMID räumt ein, dass er seiner Frau 5.500€ plus 19% Mehrwertsteuer im Monat zahlte. Insgesamt 6.500€ im Monat. Seine Frau gründete dafür sogar eine eigene Firma. Im Gewerberegister Donauwörth ist sie mit einem “Büro- und Schreibservice” verzeichnet und der Betrieb hat seinen Sitz im Wohnhaus der FamilieSCHMID. Das Familieneinkommen stieg durch diesen Vorfall um 2.800 Euro netto. Er als Fraktionschef selbst wird mit ca. 21.000 Euro brutto im Monat entlohnt


24. April 2013

Georg SCHMID möchte mit dem “peinlichen” Thema der Vetternwirtschaft bei der Krisensitzung der CSU-Fraktion endgültig aufräumen. Der Ältestenrat der CSU berät über die weitere Vorgehensweise. Letztendlich zwingt die Opposition die CSU zu einem regulären Gesetzgebungsverfahren. Unterschied zur ursprünglich geplanten Verfahrensweise: Jetzt muss das Gesetz auch durch den Rechtsausschuss 
Horst SEEHOFER dazu: “Ich will erst mit Georg SCHMID persönlich reden”


25. April 2013

Weil weiterhin keinerlei Auskünfte über die Tätigkeit von Georg SCHMIDs Frau erteilt werden, greift Angela BÖHM zu anderen Maßnahmen: Sie kontaktiert Georg SCHMIDper SMS und fragt ihn ob es sich bei der Tätigkeit seiner Frau um echte Selbstständigkeit oder Scheinselbstständigkeit handelt. Egal wie: Noch am selben Tag leitet die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen SCHMID wegen Scheinselbständigkeit ein


26. April 2013

Statt fast 30.000 Euro brutto bekommen Georg SCHMID und seine Frau jetzt “nur” noch 10.500 Euro pro Monat. Nach seinem Rücktritt muss Georg SCHMID auch noch der Verlust von Dienstwagen samt Chauffeur verkraften. Er verliert nicht nur Materielles, er muss außerdem um sein Landtagsmandat bangen, da die CSU ihn jetzt aus der Partei “verbannen” möchte.
Und auch Georg WINTER, CSU, droht Ungemach: Wenn er seine beiden damals 13 und 14 jährigen Söhne “illegal” eingestellt hat, droht ihm eine saftige Rückzahlung. Georg WINTER hat zwar zugesagt, die Prüfungsunterlagen zu vermitteln, weigert sich aber als Vorsitzender des Haushaltsausschusses zurückzutreten


29. April 2013

Statt fast 30.000 Euro brutto bekommen Georg SCHMID und seine Frau jetzt “nur” noch 10.500 Euro pro Monat. Nach seinem Rücktritt muss Georg SCHMID auch noch der Verlust von Dienstwagen samt Chauffeur verkraften. Er verliert nicht nur Materielles, er muss außerdem um sein Landtagsmandat bangen, da die CSU ihn jetzt aus der Partei “verbannen” möchte.
Und auch Georg WINTER, CSU, droht Ungemach: Wenn er seine beiden damals 13 und 14 jährigen Söhne “illegal” eingestellt hat, droht ihm eine saftige Rückzahlung. Georg WINTER hat zwar zugesagt, die Prüfungsunterlagen zu vermitteln, weigert sich aber als Vorsitzender des Haushaltsausschusses zurückzutreten


Ende April/ Anfang Mai 2013

Weitere Abgeordnete beenden die Zusammenarbeit mit der nahen Verwandtschaft aufgrund von Druck aus den eigenen Reihen: Gerhard ECK kündigt den Vertrag mit seiner Frau und zahlt das Geld, das er ihr jahrelang überwiesen hat, an die Staatskasse zurück. Georg SCHMID, bis vor kurzem noch Fraktionsvorsitzender der CSU-Fraktion, beendet jetzt auch seine politische Karriere nach 23 Jahren zuhause: er tritt als Kreisvorsitzender seiner Heimat Donau-Ries zurück. Weitere Abgeordnete folgen


2. Mai 2013

Laut AZ beschäftigt ein Drittel des bayerischen Landtages Familienmitglieder. Im CSU-Kabinett betrifft es 6 von 15 Mitgliedern. Beate MERK, die Justizministerin, gibt zu, ihre Schwester zwischen 2010 und 2013 beschäftigt zu haben. Die Beschäftigung ist laut Gesetz nicht verboten, weil Geschwister Verwandte zweiten Grades sind. 17 Abgeordnete der CSU haben kurz vor der Gesetzesänderung Ende 2000, Verwandte eingestellt. Barbara STAMM spricht von 46 “Altfällen”: 39 davon in der CSU, sechs von der SPD und einen von den Grünen.


3. Mai 2013

Barbara STAMM veröffentlicht am Nachmittag eine Liste von Abgeordneten, die seit 2000 Frauen und Kinder beschäftigt haben. Bei der Gesetzesänderung 2000 waren es 79: 56 davon in der CSU; 21 von der SPD.
In der darauffolgenden Legislaturperiode (2003-2008) nutzten noch 46 Abgeordnete ihr Altprivileg. CSU: 39, SPD:6, Grüne:1.
Als 2008 das neue Parlament zusammengetreten war, waren es nur noch 17 CSU-Abgeordnete. FDP und freie Wähler waren vor 2000 nicht im Parlament und hatten deshalb auch keine Möglichkeit zur Anstellung von Familienmitgliedern


5. Mai 2013

Nach den weiteren Enthüllungen möchte Horst SEEHOFER die Abgeordneten-Affäre mit einem Drei-Punkte-Plan schnell beenden. Der Plan soll laut SEEHOFER mehr Transparenz schaffen und ein Gesetz zum Verbot der Verwandtschaftsbeschäftigung bis zum 1.06.2013 implizieren. Außerdem sollen fünf Regierungsmitglieder Gelder zurückzahlen. Hintergrund für die schnellen Maßnahmen: im September findet nicht nur die Bundestagswahl statt, sondern auch der neue Bayerische Landtag wird gewählt


8. Mai 2013

Georg SCHMID muss von ‘heute’ an, mit einer Hausdurchsuchung rechnen: wegen des Verdachts der Scheinselbständigkeit seiner Frau Gerti – die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn. Der Verdacht wurde durch widersprüchliche Aussagen von GertiSCHMID ausgelöst, die in der Öffentlichkeit stets betonte, sich ausschließlich um die Familie zu kümmern, gleichzeitig aber ein eigenes Schreibbüro unterhielt


10. Mai 2013

Der Oberste Rechnungshof schaltet sich in die Abgeordneten Affäre ein, weil der Landtag im Falle Georg SCHMID keinen Widerspruch eingelegt hat. Zitat aus dem Bericht (Prüfung der Ausgaben des Kapitels 01 01 (Landtag): „Die durch Mitarbeiter entstandenen Personalaufwendung wurden den Abgeordneten erstmals ab 1978 auf einer gesetzlichen Grundlage erstattet. Damals war ein monatlicher Festbetrag von 750 DM vorgesehen. Diese Regelung wurde in mehreren Stufen weiterentwickelt.(...) Seit 1978 hat sich der Erstattungshöchstbetrag damit auf etwas das 20-fache erhöht.“


15. Mai 2013

Die CSU beendet die Zusammenarbeit mit Georg SCHMID durch einen radikalen Schritt: Sie beruft ihn jetzt auch aus dem Rundfunkrat ab und ersetzen ihn durch seine Nachfolgerin an der Fraktionsspitze: Christa STEWENS. “Wir verabschieden das strengste Abgeordnetengesetz Deutschlands”, sagt dazu die neue CSU Franktionschefin Christa STEWENS


3. April 2014

Die Jury der Stiftung „Freiheit der Presse“ erkennt Angela BÖHM für ihre hartnäckigen Recherchen und Veröffentlichungen den 1. „Wächterpreis der Tagespresse“ zu


17. Mai 2014

Hausdurchsuchung bei Georg SCHMID. Der Hausbesuch dauert länger als drei Stunden. “Ich habe die Unterlagen zur Verfügung gestellt und meine Kooperationsbereitschaft erklärt”, bestätigte SCHMID dem Bayerischen Rundfunk. Jetzt wird gegen ihn wegen Sozialbetrugs ermittelt. Das bedeutet ein Verstoß gegen Paragraf 266a des Strafgesetzbuchs, der das Vorenthalten oder Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen impliziert


29. Mai 2014

Die AZ veröffentlicht die Namen und die Fotos der 16 Abgeordneten, die im Jahr 2000 in letzter Minute ihre Ehefrauen und Kinder angestellt haben: “Das sind die Abzocker” (Originaltext). Und hier die drei Seiten mit dem Aufmacher auf Seite 1 als PDF: AZ290513 Abzocker


1. Juni 2013

Das neue Abgeordnetengesetz tritt in Kraft. Familienmitglieder bis zum dritten Grad dürfen nicht mehr angestellt werden. Das betrifft auch Cousinen und Vettern


26. März 2014

m Landtag kommt es zur Aussprache, bei der alle vertretenen Fraktionen Entwürfe zur Änderung des Gesetzes vorlegen (LT-Drs.17/789). Der Landtag stimmt einstimmig dem Ausgangsgesetzesentwurf mit Änderungen zu. Ab dem 01.05.2014 gelten strengere Regeln für die Abgeordneten: Es dürfen keine mandatsbedingten Verträge mit Firmen abgeschlossen werden, die ihnen gehören oder an denen sie mit mindestens 25 Prozent beteiligt sind. Verträge mit Firmen, an denen andere Abgeordnete Eigentümer oder Teilhaber sind, sind ebenfalls verboten. Volksvertreter, die eine Anwalts- oder Steuerkanzlei betreiben, dürfen ihre dortigen Mitarbeiter nicht mehr für Parlamentsarbeit einsetzen. Ein Riegel wird der verdeckten Parteienfinanzierung vorgeschoben. Ein Weiterleiten der sogenannten Mitarbeiterpauschale an die Parteigeschäftsstelle geht nicht mehr. Aufgeschreckt von einer Anfrage des Bundesrats beschließt die CSU, dass bayerische Volksvertreter künftig auch in der Oper und in staatlichen Theatern den vollen Preis zahlen müssen.

Landtagspräsidentin Barbara STAMM spricht von "einem guten Tag für die Bayerische Volksvertretung". STAMM: „Der Bayerische Landtag ist eine selbstbewusste und moderne Volksvertretung. Daher ist es allen Abgeordneten ein Anliegen, das Abgeordnetenrecht ebenso zeitgemäß zu halten. Besonders freut mich die parteiübergreifende Zustimmung zu den Inhalten. Das stärkt den Bayerischen Landtag in seinem Ansehen bei der Bevölkerung.“(Protokoll)


1. Mai 2014

Das nunmehr verschärfte Abgeordnetengesetz tritt in Kraft. Eine derartige Selbstbedienung auf Kosten anderer und ohne jegliche Transparenz soll es künftig nicht mehr geben


18. März 2015

Das Amtsgericht Augsburg verurteilt Georg SCHMID wegen Sozialbetrugs in 262 sowie Steuerhinterziehung in 59 Fällen zu einer 16monatigen Bewährungsstrafe und einer Geldauflage von 120.000 Euro. Der Richter findet zunächst deutliche Worte:

"Sie haben ihre Stellung als Abgeordneter ausgenutzt und das Ihnen entgegengebrachte Vertrauen missbraucht." Und: "Sie haben sich entschlossen, das System der Aufwandserstattungsansprüche Jahr für Jahr bis zum letzten Tropfen leerzuschaufeln."

Allerdings: "Ihre fürstliche Pension steht Ihnen zu. Alles andere wäre unbillig und würde Sie unverhältnismäßig treffen."


(GK,KG)