Andrea FUCHS - eine Whistleblowerin aus der DZ Bank, die 20 Male gekündigt wurde

Die Geschichte

Andrea FUCHS, Jahrgang 1962, musste sich in 20 Arbeitsgerichtsprozessen (in Worten: zwanzig) gegen ihren Ex-Arbeitgeber zu Wehr setzen, der damaligen DG Bank, die heute DZ Bank heißt. Und die nach der Deustchen Bank inzwischen an zweiter Stelle steht. Für ihre Ex-Chefs, 2 so genannte Topbanker, ist alles vorbei – deren „letzter Fluchtweg“ bestand darin, dass die Frankfurter Staatsanwaltschaft nicht wirklich ermitteln wollte („mangels öffentlichen Interesses“) und die beiden Banker gegen Zahlung einer Buße in Höhe von knapp 18.000 und 9.000 Euro vor einem Strafprozess verschonte. Es ging um Insiderhandel, wie das „Handelsblatt“ nüchtern erkannte. Und es ging 1996/1997 um (sehr) viel Geld:

Für rund 200 Millionen Euro sollte im Zuge der großen Veränderungen im europaweiten Versicherungswesen ein Aktienpaket an der Versicherungsgruppe  Aachener-Münchner Beteiligungs AG (AMB) den Besitzer wechseln. Damit niemand von Insiderinformationen unberechtigterweise profitieren konnte, sollte Andrea FUCHS, erfolgreiche Wertpapierhändlerin bei der Großbank, die deswegen auch Prokura hatte, diesen Verkauf professionell organisieren: Weder die AMB noch Konkurrenten der AMB durften von diesem Geschäft vorher erfahren. Allerdings musste Andrea FUCHS angesichts des finanziellen Umfangs die Topleute in ihrer Bank einweihen: z.B. den Generalbevollmächtigten für Wertpapiere.

Der wiederum informierte das zuständige Vorstandsmitglied der Bank. Und beide Topleute machten das, was klipp und klar gegen das Wertpapiergesetz verstieß. Und was ihr eigener Kunde nicht wollte: Sie informierten die AMB. Und die wiederum informierte die anderen Großaktionäre. Die ganze Sache sprach sich schnell herum. Folge: Der potenzielle Verkäufer aus den USA wurde sauer. Ergebnis: Das geplante Geschäft platzte. Es wurde von jemandem anderen arrangiert. Der DZ Bank entgingen deswegen Provisionen in Millionenhöhe.

Die beiden Banker informierten aber auch Andrea FUCHS davon, dass sie das gemacht hatten, was nicht sein sollte. Darüber kam es zum Streit – die Bank brauchte einen Schuldigen dafür, dass alles anders kam, als vom Kunden geplant: Andrea FUCHS.

Sie wurde auf der Stelle gekündigt. Und weitere 11 Mal. Als Beweis musste ein angebliches Schriftstück herhalten, aus dem die Verfehlungen von Andrea FUCHS hervorgehen solten. Allerdings: Das Papier ist gefälscht. Andrea, die sich jetzt vor dem Arbeitsgericht wehren musste, sah sich genötigt, die Echtheit dieses Dokuments vor Gericht in Zweifel ziehen zu lassen und schaltete – wegen Urkundenfälschung –  die Staatsanwaltschaft ein. Folge: Die Bank kündigtr ihr daraufhin weitere Male – weil sie ihren Arbeitgeber verleumden würde.

Zunächst kann Andrea Fuchs nur wenige Prozesse für sich entscheiden. Und jetzt laufen auf einmal auch die merkwürdigsten Gerüchte in der Bankenbranche umher:

  • Andrea habe ein sexuelles Verhältnis mit dem Auftraggeber des Wertpapiergeschäfts,
  • das Geschäft sei nur ihrer „Phantasie“ entsprungen, um sich hohe Boni zu erschleichen,
  • sie habe ihre Vorgesetzten nicht vollumfänglich über das anstehende Geschäft informiert,
  • sie sei eine „Lügnerin“.
  • Undsoweiter. 

Die gekündigte Wertpapierhändlerin weiß: Einen Job in der Bankenbranche wird sie nie wieder bekommen. Überall begegnet man ihr mit Misstrauen. Die Banken, bei denen sie sich bewirbt, haben bereits von ihrem ehemaligen Arbeitgeber – vorsorglich – Post bekommen: Kopien einiger Arbeitsgerichtsurteile, bei denen sich die Bank durchsetzen konnte, sowie die harschen Schriftsätze der Bank an die Gerichte.

Langsam jedoch bahnt sich jedovj die Wahrheit ihren Weg. Die für Insidergeschäfte zuständige Behörde, das Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen (BAFin), konstatiert in einem Untersuchungsbericht klipp und klar, dass die Topbanker die Informationen nicht hätten weitergeben dürfen.

Andrea FUCHS nutzt dies nichts. Sie erfährt davon nichts. Die Bank behauptet in allen weiteren Arbeitsgerichtsprozessen und wider besseres Wissen, dass Andrea im Unrecht sei und deswegen entlassen werden musste. Und auch die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main die beiden Bankmanager wegen des eindeutigen Fehlverhaltens mit einer Geldbuße nach § 153 a der Strafprozessordnung belegt hat, erwähnt die Bank mit keinem Wort. Andrea selbst kann es nicht wissen: keine Akteneinsicht.

Sie erfährt es erst später. Aus den USA. Die amerikanische Börsenaufsichtsbehörde SEC, die Wind von der Sache bekommen hat und für den ursprünglichen Aktienverkäufer tätig wird, lässt sich die Akten aus Deutschland kommen. Jetzt erfährt auch Andrea davon. Die deutschen Richter aber wollen es nicht wissen und geben zunächst der Bank Recht. Erst ab 2004 verbessern sich Andreas Karten: In einem Wiederaufnahmeverfahren stellen sich mehr als nur formale Fehler heraus – Andrea kann alle 18 Kündigungsschutzprozesse, die sie zunächst verloren hatte, nachträglich für sich entscheiden.

Nachdem ihr Alarmschlagen erst innerhalb der Bank und dann auch durch eine Strafanzeige keine wirkliche Aufklärung bringen konnte, sie selbst nur Nachteile hatte, entschließt sich Andrea Fuchs 2004 die Öffentlichkeit über die illegalen Praktiken zu informieren. In ihrem Buch, in dem jeder alles nachlesen kann: „Die Judasbank“. Die Folge: 2 weitere Kündigungen, Nummer 19 und 20.

2013 – im 16. Jahr – wird Kündigung Nr. 19 vom Frankfurter Landesarbeitsgericht bestätigt. Der Richter, der sich unmittelbar darauf in die Pensionierung verabschiedet, lässt keine Revision zum Bundesarbeitsgericht zu.

Eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht wird nicht angenommen. Und vom Bundesverfassungsgericht wird ihre Verfassungsbeschwerde ebenfalls verworfen. Um zur letzten Instanz zu gehen, dem Europäischen Menschengerichtshof in Brüssel fehlt ihr im Jahr 2017, dem zwanzigsten Jahr der gerichtlichen Auseinandersetzungen, das Geld.

Sie muss aufgeben. Andrea FUCHS, bei der alles im Alter von 35 Jahren begonnen hatte, hat jetzt 20 Jahre ihres Lebens vergeblich gekämpft: gegen die Missstände in ihrer (ehemaligen) Bank und um ihren Arbeitsplatz wieder zurück zu bekommen.

Die Bilanz

Folgen für die Gesellschaft:

Spätestens seit der Bankenkrise 2007 weiß auch die breite Öffentlichkeit, welcher Geist in jener Branche weht, die sich als unersetzlich für wirtschaftliche Entwicklung sieht: Gier, Gier und nochmals Geldgier. Und Rücksichtslosigkeit gegenüber allen anderen, insbesondere dem Gemeinwesen.

Der Fall Andrea FUCHS hatte das schon vorher klargemacht, was aber nur von einem kleineren Kreis zur Kenntnis genommen wurde. Weil dabei auch das heutige BaFin, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen, keine gute Rolle gespielt hat und weil inzwischen sogar die Politik kapiert hat, dass im Bankensektor vieles falsch läuft, hat die Behörde inzwischen eine anonyme Whistleblower-Hotline eingerichtet. In der können alle, denen Missstände oder seltsame Praktiken bekannt werden, Meldung erstatten. 

Folgen für die Whistleblowerin:

Andrea FUCHS musste nicht nur 19 Kündigungsschutzprozesse, davon 18 im Rahmen einer sogenannten Restitutionsklage ein zweites Mal, sondern hat 50 weitere Zivilklageverfahren durchstehen: wegen nicht gezahltem Lohn in den nicht rechtskräftig gewordenen Kündigungszeiten zwischendrin, wegen Einsicht in ihre Personalakte, nicht angerechnetem Urlaub und anderen Dingen, die seitens eines Arbeitsgebers gerne als Schikane eingesetzt werden. 

Auch wenn sie - eigentlich - immer noch nicht ganz aufgegeben hat: ihr eigentliches Ziel, wieder zurück in ihren Job zu können und ganz einfach den eigenen Lebensunterhalt damit verdienen zu können, scheint weit entfernt.

Der Fall ist ein abschreckendes Beispiel dafür, was passieren kann, wenn man wegen Missständen intern Alarm schlägt: In der Regel kann man nur verlieren. Und zwar alles.


Hinweis:

Dieser Text lässt sich direkt aufrufen und verlinken unter www.ansTageslicht.de/Fuchs. Ihre ganze Geschichte ist sehr ausführlich und mit allen Dokumenten belegt nachlesbar unter www.ansTageslicht.de/Andrea-Fuchs.

(JL)

Online am: 01.10.2018
Aktualisiert am: 24.08.2019


Inhalt:

Andrea FUCHS - eine Whistleblowerin aus der DZ Bank, die 20 Male gekündigt wurde


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Whistleblower

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