Im Gesetzestext steht bzw. ist gemeint:
Bevor eine Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, hier als "Unfallversicherungsträger" bezeichnet, einen Auftrag an einen Gutachter erteilt, der einen Betroffenen begutachten soll, hat der Gesetzgeber dies vorgegeben: Der Unfallversicherungsträger
"soll ... dem Versicherten mehrere Gutachter zur Auswahl benennen."
Das Wörtchen "soll" heißt nicht "muss". Das Wörtchen "soll" bedeutet: "kann". Es handelt sich damit um eine typische Soll-Vorschrift. Wie sie in der Praxis angewandt wird, belegt eben nur die Praxis.
Die Kommunikation des BMAS dazu:
Die stellvertretende Pressesprecherin von Minister Hubertus HEIL (SPD), Parissa CHAGHERI, behauptet dies:
Dem Versicherten steht "vor der Erteilung eines Gutachtenauftrages ein gesetzliches Gutachterauswahlrecht nach § 200 Absatz 2 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB) zu. Danach sind die Unfallversicherungsträger verpflichtet, den Versicherten vor Erteilung eines Gutachtenauftrages mehrere - in der Regel drei - Gutachter zur Auswahl zu benennen. Die Versicherten haben auch das Recht, eigene Gutachter zu benennen. ... Die Versicherten haben damit maßgeblichen Einfluss auf die Auswahl des jeweiligen Gutachters."
Die notwendigen Klarstellungen:
Das BMAS behauptet dreist, die BGen seien "verpflichtet". Im Gesetz ist die Rede von "soll". Und "soll" heißt "kann". Und wie es dann angewandt wird, zeigt nur die Praxis. Die ist dem BMAS entweder völlig unbekannt oder die Behörde will die Menschen bewusst in die Irre führen.
Dass die über eine BG versicherten Betroffenen das Recht hätten, "eigene Gutachter zu benennen", steht nirgendwo in diesem Paragraphen 200. Es entspricht auch nicht der gängigen Praxis. Das BMAS behauptet das einfach so. Und setzt darauf, dass man einer Behörde glaubt.
Und deswegen schlagen die Unfallversicherungsträger jene Gutachter aus ihren Listen vor, die sie als "bewährte Gutachter" kennen und einschätzen können. Bedeutet: Sie wissen, was sie bekommen.
Für die betroffenen Antragsteller ist es dann fast 'Jacke wie Hose', für wen sie sich entscheiden (müssen)..