Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Eines der wichtigsten Akteure,
im Schattenreich (wie wir es nennen) der Gesetzlichen Unfallversicherung ist das BMAS. Denn hier laufen viele Fäden zusammen und hier wird vor allem entschieden. In fast allen Fragen bleibt das Parlament, der Deutsche Bundestag, außen vor. Nur wenn es um Gesetzesänderungen geht, haben die Parlamentarier ein Wörtchen mitzureden. Sonst nicht. Und das passiert nur alle 10 bis 15 Jahre.
Über die Anerkennung einer neuen Berufskrankheit etwa (derzeit gibt es 80) entscheidet das Ministerium bzw. die dafür zuständigen Abteilungen III und IV bzw. einzelne Referate ganz allein. Und hier bündelt sich das Wissen. Wissen ist bekanntlich Macht.
Nirgendwo wird das so deutlich wie hier. Das wissen auch die anderen Institutionen und Akteure. Und versuchen daher ihren Einfluss durchzusetzen.
Die für die Problematik Fume Events und Berufskrankheiten beiden wichtigsten Gremien beim BMAS sind
- der Ärztliche Sachverständigenbeirat 'Berufskrankheiten', abgekürzt bei uns als "ÄSVBR BK" sowie
- der Ausschuss für Gefahrstoffe, offiziell auch abgekürzt mit "AGS".
Diese beiden Einrichtungen sind so wichtig, dass sie hier in diesem ABC gesondert unter ihrer Bezeichnung gelistet sind bzw. dargestellt werden (DERZEIT IN ARBEIT !).
Zum "ÄSVBR BK" können wir derzeit aber dieses konstatieren:
Dort agieren bzw. agierten als sachverständige Berater des Ministeriums u.a. diese Arbeitsmediziner:
- Prof. Dr. med. Gerhard TRIEBIG
Er ist bekannt dafür, dass er in seinen Gutachten falsche Dinge behauptet, oft das Gegenteil von dem, was er als (angebliche) wissenschaftlichze Quelle zitiert. Der ehemalige Arbeitsminister Norbert BLÜM (CDU) hatte ihm deshalb 2004 - und dies ganz offiziell - "Fälschung" vorgeworfen (siehe dazu in Kurzform (1 Seite) www.ansTageslicht.de/ProfessorTriebig). Trotzdem war er in diesem Gremium "ÄSVBR BK" als “extener Sachverständiger” beispielsweise beim Thema “Lösemittel und deren Gemische” eingebunden. Keiner hat sich daran gestört - dargestellt unter www.ansTageslicht.de/Triebig - Prof. Dr. med. Stefan LETZEL
Wir haben an einem Fall demonstriert, dass er ganz offenbat für sogenannte Gefälligkeitsgutachten zu haben ist. Erst hatte er negativ entschieden, dann im selben Fall positiv, weil es 'von oben' so gewollt wurde: in Kurzform (1 Seite) zu lesen unter www.ansTageslicht.de/ProfessorLetzel - Prof. Dr. med. Hans DREXLER
Dieser Arbeitsmediziner, der - ebenfalls - in sehr vielen anderen Gremien sitzt und bis März 2021 Präsident der Berufsverbandes aller Arbeitsmediziner war (DGAUM), taucht bei uns in 2 Fallbeispielen mit seinen Gutachten auf. Im ersten Fall hatte ein Toxikologe seine Expertise nach Strich und Faden auseinandergenommen: Kurzfassung: www.ansTageslicht.de/ProfessorDrexler. Im zweiten Fall hat er die von der Berufsgenossenschaft gewünschte Meinung praktisch 1:1 übernommen. Dagegen hat der Betroffene inzwischen Strafanzeige wegen des Verdachts auf "Ausstellen eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses" gestellt: Kurzform: www.ansTageslicht.de/Nuernberg, ausführlich: www.ansTageslicht.de/NuernbergerJustiz.
Sie alle tauchen auch in dem nachfolgenden Schaubild auf (rechts).
Diese Grafik zeigt das Verflechtungsnetzwerk zwischen
- dem System der DGUV und ihren wissenschaftichen GUV-Institutionen(rot) sowie den Berufsgenossenschaften (orange)
- der MAK-Kommission und ihren diversen AG's (grau)
- der Branche der Arbeitsmedizin mit hier nur 8 von rund 100 professoralen Arbeitsmedizinern an Hochschulen sowie ihrem Berufsverband DGAUM (grün)
- und den Ausschüssen des BMAS (ocker)
Das Netzwerk ist dicht und eng verwoben:
Ein derart verdichtetes Netzwerk hat Folgen. Jeder kennt jeden. Jeder ist auf jeden irgendwie angewiesen. Etwas mehr als 1.100 Arbeitsmediziner sind im Branchenverband "Deutsche Gesellschaft für Arbeits- und Umweltmedizin (DGAUM)" organisiert. Zum Vergleich: Die Anzahl aller Ärzte deutschlandweit liegt bei etwa 370.000. Da kennt nicht jeder jeden.
1) Die Institution "BMAS" und seine internen Akteure
Bis zum Jahr 2008 gab es dort ein eigenständiges Referat "Arbeitsmedizin" und wurde verantwortet von Dr. Franz H. MÜSCH, einem ausgewiesenen Arbeits- und Betriebsmediziner, der immer wusste, worum es ging. Er war gleichzeitig zuständig für die Geschäftsführung des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten beim BMAS. Unter seiner Ägide hatte sich bei Berufskrankheiten viel bewegt. Heute ist er als Berater und Gutachter unterwegs, betreibt die Plattform www.berufskrankheiten.de. Dort lässt sich auch das "medizinisch-juristische Nachschlagewerk Berufskrankheiten" downloaden.
Unter Bundesarbeitsminister Olaf SCHOLZ (SPD, seit 2017 Bundesfinanzminister) wurde dieses eigenständige Referat, in dem es immer genug zu tun gab, beerdigt. Seither ist das Thema im "Referat III b 1" untergebracht, das zuständig ist für "Arbeitsschutzrecht, Arbeitsmedizin, Prävention nach SGB VII". Die Arbeitsmedizin hat an Stellenwert verloren.
Das Thema "Unfallversicherung" - und insbesondere die Berufskrankheiten-Verordnung - wird in einem ganz anderen Referat geführt, in "IV a 4". Da herrscht v.a. die rein juristische Denke vor und die gibt seit Auflösung des ehemaligen Referats Arbeitsmedizin den Ton in allen damit heute zusammenhängenden Fragen an. Eine inhaltliche Zusammenarbeit zwischen beiden heutigen Referaten "III b 1" und "IV a 4", die zu unterschiedlichen Abteilungen (III bzw. IV) im BMAS gehören (siehe Organigramm), gibt es nicht wirklich. Auch das geht zu Lasten vieler aktueller Probleme. Referatsleiter, der die gesamte Thematik beim BMAS dominiert, ist Harald GOEKE.
Die Abteilung III galt schon immer als "rot". Die aufs Juristische fixierte "IV a 4" war und ist schon immer politisch schwarz (bzw. gelb) gefärbt.
Mit der Problematik Berufskrankheiten beschäftigt sich das BMAS, konkret das dominierende Referat "IV a 4" nur ungerne - man hat deswegen fast alle Fragen an die Berufsgenossenschaften bzw. deren Dach, an die DGUV delegiert. Man könnte auch sagen: Die Problematik wurde ent-politisiert und an jene "privatisiert", die das alles vor allem aus einer Kostenperspektive sehen. Und nicht aus der Perspektive, die vorrangig die Gesundheit der arbeitenden Menschen im Fokus hat.
Keiner der bisherigen Arbeitsminister hat daran irgendetwas geändert.
2) Minister Hubertus HEIL (SPD)
Wir wissen nicht warum das so ist: Dass das Ministerium, seine internen Mitarbeiter sowie der Bundesarbeitsminister höchstselbst Dinge behaupten, die einfach nicht stimmen, und damit sowohl die Medien als auch die Abgeordneten des Deutschen Bundestages täuschen.
Es geht dabei um die Frage, ob Unfallversicherungsträger wie z.B. eine Berufsgenossenschaft dem zu Untersuchenden einen ihrer "bewährten Gutachter" vor die Nase setzen können oder ob sie "verpflichtet" sind, dem Betroffenen Vorschläge zu machen. Und ob der Betroffenen dann selbst sich einen eigenen Gutachter aussuchen darf.
Das BMAS und alle behaupten, dass die BGen dazu "verpflichtet" seien. Das ist schlicht & ergreifend falsch. Im Gesetz steht "soll". Und soll bedeutet nicht "verpflichtet" oder "muss". "Soll" heißt "kann".
Und so funktioniert auch die Praxis: Die Unfallversicherungsträger (UV) schlagen dem Betroffenen in der Regel drei Gutachter vor und nur unter diesen kann er auswählen. Da die UV sich (natürlich) für solche Sachverständige entscheiden, von denen sie weiß, wie sie urteilen, ist es für den Betroffenen so gesehen, fast egal, für wen er sich entscheiden muss. Das ist eine völlig andere Situation als sie Minister Hubertus HEIL selbst kolportiert.
Weiter kommunizieren seine Mitarbeiter, dass die Betroffenen "auch das Recht haben, eigene Gutachter zu benennen." Und dass die "Versicherten damit maßgeblichen Einfluss auf die Auswahl des jeweiligen Gutachters" hätten.
Auch das stimmt nicht. Natürlich können Betroffene Vorschläge machen genauso gut wie sie behaupten dürfen, dass der Mond aus Käse ist. Aber "ein eigenes, den UV-Träger bindendes Vorschlagsrecht hat der Versicherte nicht." So steht es in dem Standardkommentar zweier ehemaliger Richter des Bundessozialgerichts.
Also verhält es sich ganz anders als es das Ministerium, seine internen Angestellten und der Minister selbst behaupten. Irreführung? Täuschung? Als Strategie, um von den eigentlichen Problemen abzulenken?
Mehr dazu unter www.ansTageslicht.de/Paragraph200.
3) Politisches Handeln
Wir gehen hier chronologisch vor und beginnen im Jahr 2018. Da hat sich das DokZentrum ansTageslicht.de zum ersten Mal mit dem Thema GUV und Berufskrankheiten befasst: www.ansTageslicht.de/krankdurcharbeit. Das Problem der potenziell kontaminierten Kabinenluft (Fume Events) war bereits 2017 ein Thema.
August 2018:
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unter der Federführung von Beate MÜLLER-GEMMEKE hatte - nach unserer Veröffentlichung Ende Mai u.a. in der Süddeutschen Zeitung (Das Kartell) - eine sog. Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Im Fokus: "Handlungsbedarf bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung". Die Antwort der Bundesregierung: "Kein Reformbedarf bei Unfallversicherung".
Zuständig für die Beantwortung: Kerstin GRIESE (SPD), MdB und Parlamentarische Staatssekretärin beim BMAS (buero.griese[at]bmas.bund.de). Die vollständige Antwort auf alle Fragen sind in diesem PDF enthalten: Drucksache 19/4093. Die Antwort enthält auch einen umfangreichen statistischen Teil.
Wir konzentrieren uns hier auf die wichtigsten Fragen und Antworten:
- Frage Nr. 2:
Wie bewertet die Bundesregierung, dass die Berufsgenossenschaften "Körperschaften des Öffentlichen Rechts" sind, die DGUV sich aber als Dachorganisation der Berufsgenossenschaften in der Rechtsform ."eingetragener Verein" (eV.) organisiert hat und ergeben sich durch die Rechtsform der DGUV im Vergleich zu den Berufsgenossenschaften Nachteile hinsichtlich Auskunftspflicht, Aufsicht und staatliche Kontrolle? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welcher Handlungsbedarf besteht?
Antwort der Bundesregierung durch Kerstin GRIESE (SPD):
Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (2007/2008) wurde die Frage der Rechtsform des Spitzenverbands intensiv diskutiert. Letztendlich hat sich der Gesetzgeber gegen eine Verkörperschaftung des Spitzenverbandes der gesetzlichen Unfallversicherung entschieden. Nach Auffassung der Bundesregierung ergeben sich durch die Rechtsform der DGUV als eingetragener Verein keine Nachteile im Hinblick auf die staatliche Kontrolle. Die Haushalts- und Wirtschaftsführung der DGUV unterliegt der Prüfung durch den Bundesrechnungshof.
Soweit die DGUV die in § 87 Absatz 3 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) genannten öffentlichen Aufgaben wahrnimmt, untersteht sie der Rechtsaufsicht. Soweit die Aufsicht nicht dem Bundesversicherungsahlt übertragen wurde, untersteht die DGUV der Aufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Anmerkungen von ansTageslicht.de:
Eine nach unten hin geschichtete, sprich delegierte Rechtsaufsicht ohne zusammenfassende zentrale Verantwortung ganz oben, in diesem Fall durch ein Ministerium, also der Exekutive, die - eigentlich - durch die Legislative kontrolliert werden soll, eröffnet unzählige rechtliche und Handlungsfreiräume auf jeder dieser Ebenen, die sich der politischen Kontrolle vollständig entziehen. Man könnte so gesehen auch von einem System der organisierten Nicht-Verantwortlichkeit sprechen.
Und genau dies können wir beobachten und haben es an vielen Beispielen beschrieben, z.B. bei der Rekonstruktion des Schattenreichs.
In Kürze werden wir zudem in anderem Zusammenhang auch ein Statement des BMAS selbst dazu dokumentieren, in dem das Referat "IV a 4" des Ministerium offen dies erklärt:
"Dem Ministerium stehen gegenüber den Berufsgenossenschaften als selbstverwaltete Körperschaften des öffentlichen Rechts fachlich sowie dienstrechtlich keine Weisungs- oder Aufsichtsrechte zu. Gleiches gilt im Verhältnis des Ministeriums zum Bundesversicherungsamt (BVA); soweit es gegenüber den Berufsgenossenschaften die Aufsicht übt, ist es nur an allgemeine Weisungen des Ministeriums gebunden."
Diese Nicht-Zuständigkeit muss dann erst recht einem privatwirtschaftlichen Verein gegenüber gelten wie z.B. eben der "DGUV e.V.". Dass die Bundesregierung hierbei "keine Nachteile" erkennen kann, spricht für das ausgeprägte Desinteresse diesen Problemen gegenüber, wie wir das beschrieben haben unter Zwischen Gesetzlicher Unfallversicherung, Arbeitsmedizin und politischem Apparat.
- Frage 3:
Beabsichtigt die Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um die DGUV gesetzlich zu verpflichten, die Vorschriften zum Haushalts- und Rechnungswesen des SGB IV einzuhalten, wie vom Bundesrechnungshof vorgeschlagen (Bundesrechnungshof 2.Dezember 2014), damit ihre Mitglieder diese Vorschriften nicht umgehen können? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wann?
Antwort der Bundesregierung durch Kerstin GRIESE (SPD):
Am 31. Oktober 2017 wurde durch die Mitgliederversammlung eine Änderung der Satzung der DGUV vorgenommen. Nach § 4 Absatz 3a ist nunmehr bei der Haushalts und Wirtschaftsführung sowie bei der Vermögensanlage entsprechend den für die Träger der Unfallversicherung geltenden Grundsätzen zu verfahren. Mit der Satzungsänderung wurde die Forderung des Bundesrechnungshofs erfüllt, die Vorschriften zum Haushalts und Rechnungswesen des SGB IV einzuhalten. Ein Handeln der Bundesregierung ist nicht erforderlich. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestags wurde am 20. April 2018 in der 4. Sitzung dieser Legislaturperiode darüber informiert.
Anmerkung von ansTageslicht.de:
Diese Information kannten wir tatsächlich noch nicht und wurde im parlamentarischen Raum offenbar erst zu der Zeit bekannt, in der die Vorbereitungen zu unseren Veröffentlichungen im Mai auf Hochtouren liefen. Das nehmen wir gerne zur Kenntnis. Und werden ein Auge darauf haben, ob dies dann auch so geschieht. Und sind gespannt, was der Bundesrechnungshof zu den großzügig geplanten und ausgestatteten Tagungen und Reisen sagen wird.
- Frage 4:
Wie bewertet die Bundesregierung die Auffassung des Arbeitsmediziners Prof. Woitowitz, dass die Gesetzliche Unfallversicherung wie ein Schutzschild für die Industrie wirke und es einzigartig in der deutschen Rechtsordnung sei, dass "die Stellen, die für entstandene Schäden bezahlen sollen, diese auch ermitteln" (Süddeutsche Zeitung, 26. Mai 2018, "Das Kartell")?
- Antwort der Bundesregierung durch Kerstin GRIESE (SPD):
Die Bundesregierung teilt die zitierten Auffassungen nicht.
In den Selbstverwaltungsgremien der Unfallversicherungsträger und des Spitzenverbandes DGUV sind sowohl die Arbeitgeber als auch die Versicherten (Arbeitnehmer) mit jeweils gleicher Stimmenzahl vertreten. Somit ist ein Höchstmaß an Repräsentanz der unterschiedlichen Interessenlagen in der Selbstverwaltung sichergestellt.
Im Übrigen stellen die Ermittlung und Entschädigung von Berufskrankheiten "aus einer Hand" durch die gesetzlichen Unfallversicherungsträger keine Besonderheit im deutschen Sozialversicherungssystem dar. Es ist der Regelfall, dass der Leistungserbringer, der für einen Versicherungsfall wirtschaftlich einsteht, auch das Vorliegen der dafür notwendigen Voraussetzungen prüft. Entsprechend wird daher auch in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie der gesetzlichen Rentenversicherung verfahren.
- Anmerkungen von ansTageslicht.de:
a) Möglicherweise ist Kerstin GRIESE als Sprecherin für die Bundesregierung völlig entgangen, dass Prof. WOITOWITZ viele Jahre lang Vorsitzender des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten beim BMAS war. Und dass WOITOWITZ diese Einschätzung aus seiner Erfahrung gab. Weil er bei vielen Gefahrstoffen über Jahre hinweg eine mühsame Auseinandersetzung mit der DGUV und den dahinter stehenden Industriebranchen geführt hatte, um Grenzwerte zu verringern oder irgendwann dann auch Verbotsempfehlungen aussprechen zu können. Gleiche Erfahrungen machte er später auch als Gutachter, wenn er vor den Gerichten auf Gutachter der Gegenseite (Berufsgenossenschaften bzw. Industrieinteressen) gestoßen war.
b) Die ausgewogene "Repräsentanz der unterschiedlichen Interessenslagen" in den Berufsgenossenschaften hatten wir en Detail demaskiert: bei der Rekonstruktion des Schattenreichs ganz generell und bei der Darstellung der Berufsgenossenschaft Verkehr exemplarisch.
Allgemein sind es 2 Gründe, die die Ausgewogenheit obsolet machen. Zum einen werden die Sachbearbeiter und Experten immer nur von der Arbeitsgeberseite gestellt. Und nur sie sitzen in den vielen Gremien, in denen Entscheidungen fallen. Die Vertreter der Arbeitnehmerseite (häufig Gewerkschaftsfunktionäre) sind selbst keine Experten und in der Regel fachlich völlig überfordert. Die ausgewogene "Repräsentanz" ist daher formaler Art.
c) Die irreführendste Antwort der Bundesregierung besteht aber in dem Hinweis, dass es der "Regelfall" sei, "dass der Leistungserbringer, der für einen Versicherungsfall wirtschaftlich einsteht, auch das Vorliegen der dafür notwendigen Voraussetzungen prüft. Entsprechend wird daher auch in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie der gesetzlichen Rentenversicherung verfahren."
Diese Behauptung könnte man, wenn man wollte, als blanken Unsinn bezeichnen. Die Gesetzliche Krankenversicherung überprüft keinerlei Kausalitäten oder sonstige "notwendige Voraussetzungen", wenn man krank wird. Genau dies ist ja auch der relevante Unterschied wie wir unter Humanmedizin versus Arbeitsmedizin beschrieben haben. Die Schwierigkeiten, die "notwendigen Voraussetzungen" zu belegen, sprich den geforderten "Kausalzusammenhang" zwischen erfolgter Gefährdung und Krankheitsfolgen - und dies dann im "Vollbeweis" - sind für Berufskranke meist enorm, manchmal sogar fast unmöglich. Dies haben wir mehrfach dargelegt und an vielen Beispielen dokumentiert.
Aber diese Textpassage soll wohl dazu dienen, von eben diesem wirklichen Problem abzulenken, das sich nicht - wie hier - in nur drei Sätzen erklären lässt. Gezielte Irreführung?
- Frage 5:
Wie bewertet die Bundesregierung den Vorwurf, dass die DGUV und ihre Mitglieder Kosten in andere Sozialversicherungszweige verschieben und nur für einen Teil der Kosten aufkommen, die durch Berufskrankheiten tatsächlich entstanden sind (Suddeutsche Zeitung, 26. Mai 2018, "Das Kartell") und sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welcher Handlungsbedarf besteht?
Antwort der Bundesregierung durch Kerstin GRIESE (SPD):
Die gesetzliche Unfallversicherung beruht auf dem Kausalitätsprinzip. Anders als in den übrigen Sozialversicherungszweigen tragen die Arbeitgeber die Beitragslast allein. Die Unfallversicherung tritt daher nur für Unfälle und Krankheiten ein, die Versicherte im ursächlichen Zusammenhang mit ihrer versicherten Tätigkeit erleiden. Welche Krankheiten prinzipiell .zu einer anerkannten Berufskrankheit führen, wird auf Basis einer wissenschaftlichen Empfehlung des Ärztlichen Sachverständigenbeirats "Berufskrankheiten" per Verordnung der Bundesregierung festgelegt. Voraussetzung der Anerkennung im Einzelfall ist, dass in einem Verwaltungsverfahren das Vorliegen der Tatbestandsmerkmale für eine Berufskrankheit positiv festgestellt wurde.
Im Einklang hiermit wird z.B. in § 11 Absatz 5 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) sowie in § 12 Absatz 1 Nummer 1 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) für die gesetzliche Krankenversicherung (umfassend für alle Leistungen) und die gesetzliche Rentenversicherung (für Teilhabeleistungen) festgestellt, dass diese bei Vorliegen eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit keine Leistungspflicht haben. Die anderen Sozialversicherungszweige sind damit bei Vorliegen eines Versicherungsfalles der gesetzlichen Unfallversicherung entlastet. Handlungsbedarf wird nicht gesehen.
Anmerkungen von ansTageslicht.de:
a) Dass "die Arbeitgeber die Beitragslast alleine" tragen, ist ganz normal. Es entspricht dem regulären Haftungsprinzip: Wer für einen Schaden (Arbeitsunfall im Betrieb, Gefährdung der Gesundheit) verantwortlich ist, z.B. weil er keine ausreichenden Vorsorgemaßnahmen (Prävention) getroffen hat, ist dafür rechtlich und deswegen finanziell verantwortlich. In den USA muss man das jeweilige Unternehmen verklagen, das in der Regel individuell versichert ist. Hierzulande übernimmt dies die Gesetzliche Unfallversicherung (GUV), in die alle Unternehmen und Selbstständige mit Angestellten einzahlen müssen, also in eine gemeinschaftliche Solidarversicherung. Die bietet ihren (Zwangs)Mitgliedern Haftungsentlastung.
b) Diese GUV (DGUV und ihre nach Branchen gegliederten Berufsgenossenschaften) übernimmt - real und nicht theoretisch gesehen - nur in den seltensten Fällen die finanzielle Verantwortung für ehemals Beschäftigte, wenn diese berufskrank und/oder arbeitsunfähig geworden sind:
Im Jahr 2016 hatten 78.879 Beschäftigte einen Antrag auf Anerkennung einer Berufskrankheit gestellt. Nur in 22.272 Fällen gab es eine solche Anerkennung - 28%. Eine Berufsunfähigkeitsrente als Schadensersatz gab es nur für 5.436 Beschäftigte, was rd. 7% entspricht.
Die Differenz, also 21 Prozentpunkte bzw. rd. 9.000 Fälle, betreffen Anerkennungen, in denen die GUV nur vorübergehend leistet; beispielsweise Heilbehandlungskosten übernimmt, weil sie wie etwa bei Fume Events einen solchen Vorfall zwar als "Arbeitsunfall" anerkennt und eine kleine Weile sog. Verletztengeld zahlt, danach aber dann die Ausfallszahlungen einstellt. In diesen Fällen fallen weitergehende (Behandlungs)Kosten den Gesetzlichen bzw. Privaten Krankenkassen anheim. 8.000 Fälle werden zwar anerkannt, aber ohne jegliche finanzielle Versicherungsleistung. Eventuelle Krankheitskosten werden dann quasi automatisch auf die anderen Versicherungszweige überwälzt.
Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen bzw. Rententräger wehren sich nicht groß dagegen, weil es mit ihren Millionen Versicherten vergleichsweise nur kleine Fallzahlen betrifft, bei denen eine korrekte Verrechnung mit der GUV zu viel bürokratischen Aufwand bedeuten würde. Dies hat man uns so signalisiert.
Aus diesem Grund wohl sieht die Bundesregierung keinen "Handlungsbedarf". Dies widerspricht aber klar dem Verursacherprinzip.
- Frage 6:
Sieht die Bundesregierung das Problem, dass bei der DGUV und ihren Mitgliedern zu enge Verbindungen zu Fachleuten für Arbeitsmedizin, Gutachtern, Stiftungslehrstühlen und Forschungsinstitute bestehen und dies zulasten der Objektivität bei der Bewilligung von Heilbehandlungen und Rentenzahlungen geht (Süddeutsche Zeitung, 26. Mai 2018)? Wenn nein, warum · nicht? Wenn ja, welcher Handlungsbedarf besteht aus Sicht der Bundesregierung?
Antwort der Bundesregierung durch Kerstin GRIESE (SPD):
"Nach § 9 Absatz 8 und § 14 Absatz 4 SGB VII ist die gesetzliche Unfallversicherung zurForschung verpflichtet. Sie soll durch eigene Forschung oder durch Beteiligung an fremden Forschungsvorhaben dazu beitragen, den Ursachenzusammenhang zwischen Erkrankungshäufigkeiten einer bestimmten Personengruppe und gesundheitsschädlichen Einwirkungen im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit aufzuklären. Dabei gibt es naturgemäß auch Überschneidungen mit dem gesetzlichen Auftrag zur Forschung auf dem Gebiet der Prävention von Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Vor diesem Hintergrund entspricht ein enger Austausch mit Fachleuten für Arbeitsmedizin diesem gesetzlichen Auftrag. Der gesetzliche Forschungsauftrag der Unfallversicherung gewinnt noch dadurch an Gewicht, dass in den letzten Jahren verschiedene arbeitsmedizinische Universitäts-Lehrstühle geschlossen, nur verzögert wiederbesetzt und/oder in ihrer Größe· reduziert wurden. Insgesamt existieren in der Bundesrepublik Deutschland 23 Lehrstühle für Arbeitsmedizin. Die DGUV fördert einen Lehrstuhl für Arbeitsmedizin in Lübeck, ein weiterer befindet sich im Aufbau. Die DGUV folgt damit dem Beschluss der 91. Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder (ASMK) vom 26. und 27. November 2014, in dem die Stärkung der arbeitsmedizinischen Lehre und Forschung befürwortet wurde. Gleichzeitig stellt die Unfallversicherung eine stabile Quelle für Forschungsmittel dar und fördert damit den wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn durch interne und geförderte externe Forschung.
Beim Einsatz von Gutachtern im Rahmen des unfallversicherungsrechtlichen Feststellungsverfahrens ist die Objektivität geWährleistet. Die Unfallversicherungsträger verfügen über keine eigenen ärztlichen Gutachter, sondern vergeben Gutachtenaufträge an externe selbständige Fachärzte sowie an Chefärzte von Unfallkliniken und Direktoren der Universitätskliniken. Ausschlaggebend für die Auswahl ist deren FaChkompetenz und Erfahrung, die sich wiederum an der Fragestellung des Einzelfalles orientiert. Zusätzlich steht den Versicherten vor der Erteilung eines Gutachtenauftrages ein gesetzliches Gutachterauswahlrecht nach § 200 Absatz 2 SGB VII zu. Danach sind die Unfallversicherungsträger verpflichtet, den Versicherten vor Erteilung eines Gutachtenauftrags mehrere - in der Regel drei - Gutachter zur Auswahl zu benennen. Die Versicherten haben auch das Recht, eigene Gutachter zu benennen. Hierauf werden sie durch die Unfallversicherungsträger ausdrücklich hingewiesen. Sollte ein Unfallversicherungsträger der Auffassung sein, der vom Versicherten vorgeschlagene Gutachter sei fachlich ungeeignet, muss er dem Versicherten die Gründe im Einzelnen darlegen. Auch die Statistik der Sozialgerichtsbarkeit untermauert die Qualität der eingesetzten ·Gutachterinnen und Gutachter sowie der Verwaltungsverfahren der Unfallversicherung, da seit Jahrzehnten in ca. 90 Prozent der Sozialgerichtsverfahren die Entscheidungen der Unfallversicherungsträger bestätigt werden."
Anmerkungen von ansTageslicht.de:
a) Eigene Forschung ist immer hilfreich. Die Frage aber lautet dann, was genau wird damit bezweckt? Und wie ergebnisoffen erweisen sich Datengrundlagen, Methoden und Vorgehensweisen sowie die Interpretation der Ergebnisse (soweit diese nicht bereits durch die Formulierung des Forschungsziels vorgegeben sind)?
Die Zielstellungen der Berufsgenossenschaften und ihres Daches, der DGUV, sind vorrangig auf Kosteneinsparung und nur teilweise auch auf Prävention ausgerichtet. Letzteres funktioniert mehr schlecht als recht, wie wir inzwischen aus vielen Beispielen wissen, die sich nach und nach zu einem repräsentativen Bild verdichten.
Gleiches gilt für die Forschungsdesigns, die regelmäßig im IPA-Ausschuss festgelegt werden, in dem v.a. Vertreter der BGen den Ton angeben. Themenstellungen, die unerwünschte Ergebnisse zeitigen könnten, werden dort im Vorfeld ge-cancelt. Das wissen wir inzwischen von Insidern, die sich - aus verständlichen Gründen - nicht zu erkennen geben wollen. Die IPA ist das zentrale Forschungsinstitut der DGUV.
Und Auftragsforschung, die die DGUV und/oder die IPA nach außen vergibt, lässt an deren Unabhängigkeit mehr als zweifeln. Beispiel: Der Arbeitsmediziner Prof. Dr. Thomas KRAUS an der Aachener RWTH finanziert sein Institut ausweislich der Haushaltszahlen zu etwa 80% über die DGUV, die Berufsgenossenschaften und auch direkt durch die Industrie. Einer seiner bekanntesten Studien: die Affenversuche mit Dieselmotoremissionen, aber auch mit jungen Studenten, die Anfang 2018 bekannt geworden sind. Undsoweiter - wir haben diese Abhängigkeiten der Wissenschaft und der Forschung ausreichend bei der Darstellung des Schattenreich beschrieben.
Die Erklärungen der Bundesregierung dazu erinnern an die unzähligen Erzählungen vieler Industriebranchen: Die Asbestindustrie hatte bis zum Schluss von der Ungefährlichkeit des Minerals gesprochen, für die Tabakindustrie waren Hinweise auf die Gefährlichkeit auch des Passivrauchens nur eine Legende. Immer alles belegt mit eigener Forschung. Aktuell könnte man auch an Glyphosat denken. Unser Statement: Industrieabhängige Forschung kann nicht unabhängig sein.
b) Gleiches gilt im Prinzip für die Gutachter der DGUV und/oder für die von ihr "empfohlenen" Sachverständigen. Gerade hier haben wir - an vielen Beispielen - dokumentiert, wie einseitig derlei Wissenschaftler argumentieren und aktuelle Erkenntnisse beispielsweise auslassen, wenn sie nicht zum erwünschten Ergebnis der Auftraggeber passen: www.ansTageslicht.de/BK1317; www.ansTageslicht.de/Lehnert; www.ansTageslicht.de/Letzel; www.ansTageslicht.de/Rosenberger u.a.
Der krasseste Fall besteht darin, wenn "Gutachter", die gleichzeitig einen Beraterarzt-Vertrag mit einer BG haben und bereits im Vorfeld tätig werden, hinterher als "neutrale" Sachverständige vor Gericht auftreten. Auch das ist bei den Berufsgenossenschaften und der DGUV der Normalfall. Der allerdings regelmäßig verheimlicht wird.
Mit direkt oder indirekt 'eigenen' Gutachtern verhält es sich so wie mit den Rating-Agenturen. Die hatten bis 2007/2008 alles, was die Banken an 'toxischen' Papieren aufgelegt und weltweit in den Verkehr gebracht hatten, mit exzellenten Bewertungen versehen. In Auftrag gegen wurden diese Ratings von eben diesen Banken. Was daraus wurde, ist allgemein bekannt.
c) Die Bundesregierung, vertreten durch die parlamentarische Staatssekretärin Kerstin GIESE (SPD), sieht die "Qualität der eingesetzten Gutachter" der DGUV darin, dass "seit Jahrzehnten in ca. 90% der Sozialgerichtsverfahren die Entscheidungen der Unfallversicherungsträger bestätigt werden." Dies ist die eine mögliche Interpretation.
Eine andere lautet so: Wenn 90% aller Gerichtsverfahren zuungunsten der beruflich Erkrankten ausgehen, die auf Anerkennung einer Berufskrankheit klagen, dann kann man dies auch so interpretieren, dass die DGUV mit ihrer gesamten Strategie, das "Schattenreich" zu kontrollieren, äußerst erfolgreich ist: nämlich v.a. den Arbeitgebern Kosten zu sparen und weniger die Gesundheit der dort Beschäftigten im Fokus zu haben. Denn genaugenommen bedeutet (fast) jeder Arbeitsunfall und jede Berufskrankheit durch den Arbeitsplatz, dass die Prävention, die die eigentliche Aufgabe der Gesetzlichen Unfallversicherung darstellen sollte, nicht funktioniert hat. Egal, ob man das an den 78.000 Anträgen auf Anerkennung einer Berufskrankheit festmacht, an den rd. 22.000 Fällen, bei denen das grundsätzlich anerkannt wird oder an den rund 2.500 Toten jedes Jahr, die durch eine beruflich bedingte Krankheit vorzeitig sterben (müssen).
Wir hätten noch viel weiteres zu sagen bzw. zu schreiben. Die Antwort der Bundesregierung bezieht sich auf insgesamt 17 Fragen. Wir haben uns hier auf die wichtigsten konzentriert. Und darauf, sie kritisch zu hinterfragen. Wir können uns des Eindrucks nicht erwehren, dass auch das BMAS - bzw. die DGUV im Hintergrund - das machen, was wir ausführlich beschrieben haben unter Tricks, Methoden und Strategien in der Arbeitsmedizin: ablenken und kleinreden - bis hin zur gezielten Irreführung.
Hinweis:
Diesen Text können Sie auch direkt aufrufen und verlinken unter www.ansTageslicht.de/BMAS.
(JL)
Online am: 20.04.2020
Aktualisiert am: 07.08.2024
Inhalt:
- Aufsichtsbehörden und Flugsicherheit
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Gutachterauswahl n. § 200 Sozialgesetzbuch VII: Irreführung durch das Bundesarbeitsministerium? Täuschung als Strategie?
- Flight Reports von Piloten nach einem Fume Event
- Gutachter
- SCHINDLER-Studie 2013
- Die Jagd nach dem Tricresylphosphat: TCP. Und die Folgen für Betroffene von Fume Events
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