
im Schattenreich (wie wir es nennen) der Gesetzlichen Unfallversicherung ist das BMAS. Denn hier laufen viele Fäden zusammen und hier wird vor allem entschieden. In fast allen Fragen bleibt das Parlament, der Deutsche Bundestag, außen vor. Nur wenn es um Gesetzesänderungen geht, haben die Parlamentarier ein Wörtchen mitzureden. Sonst nicht. Und das passiert nur alle 10 bis 15 Jahre.
Über die Anerkennung einer neuen Berufskrankheit etwa (derzeit gibt es 80) entscheidet das Ministerium bzw. die dafür zuständigen Abteilungen III und IV bzw. einzelne Referate ganz allein. Und hier bündelt sich das Wissen. Wissen ist bekanntlich Macht.
Nirgendwo wird das so deutlich wie hier. Das wissen auch die anderen Institutionen und Akteure. Und versuchen daher ihren Einfluss durchzusetzen.
Die für die Problematik Fume Events und Berufskrankheiten beiden wichtigsten Gremien beim BMAS sind
Diese beiden Einrichtungen sind so wichtig, dass sie hier in diesem ABC gesondert unter ihrer Bezeichnung gelistet sind bzw. dargestellt werden (DERZEIT IN ARBEIT !).
Zum "ÄSVBR BK" können wir derzeit aber dieses konstatieren:
Dort agieren bzw. agierten als sachverständige Berater des Ministeriums u.a. diese Arbeitsmediziner:
Sie alle tauchen auch in dem nachfolgenden Schaubild auf (rechts).
Diese Grafik zeigt das Verflechtungsnetzwerk zwischen
Das Netzwerk ist dicht und eng verwoben:
Ein derart verdichtetes Netzwerk hat Folgen. Jeder kennt jeden. Jeder ist auf jeden irgendwie angewiesen. Etwas mehr als 1.100 Arbeitsmediziner sind im Branchenverband "Deutsche Gesellschaft für Arbeits- und Umweltmedizin (DGAUM)" organisiert. Zum Vergleich: Die Anzahl aller Ärzte deutschlandweit liegt bei etwa 370.000. Da kennt nicht jeder jeden.
Bis zum Jahr 2008 gab es dort ein eigenständiges Referat "Arbeitsmedizin" und wurde verantwortet von Dr. Franz H. MÜSCH, einem ausgewiesenen Arbeits- und Betriebsmediziner, der immer wusste, worum es ging. Er war gleichzeitig zuständig für die Geschäftsführung des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten beim BMAS. Unter seiner Ägide hatte sich bei Berufskrankheiten viel bewegt. Heute ist er als Berater und Gutachter unterwegs, betreibt die Plattform www.berufskrankheiten.de. Dort lässt sich auch das "medizinisch-juristische Nachschlagewerk Berufskrankheiten" downloaden.
Unter Bundesarbeitsminister Olaf SCHOLZ (SPD, seit 2017 Bundesfinanzminister) wurde dieses eigenständige Referat, in dem es immer genug zu tun gab, beerdigt. Seither ist das Thema im "Referat III b 1" untergebracht, das zuständig ist für "Arbeitsschutzrecht, Arbeitsmedizin, Prävention nach SGB VII". Die Arbeitsmedizin hat an Stellenwert verloren.
Das Thema "Unfallversicherung" - und insbesondere die Berufskrankheiten-Verordnung - wird in einem ganz anderen Referat geführt, in "IV a 4". Da herrscht v.a. die rein juristische Denke vor und die gibt seit Auflösung des ehemaligen Referats Arbeitsmedizin den Ton in allen damit heute zusammenhängenden Fragen an. Eine inhaltliche Zusammenarbeit zwischen beiden heutigen Referaten "III b 1" und "IV a 4", die zu unterschiedlichen Abteilungen (III bzw. IV) im BMAS gehören (siehe Organigramm), gibt es nicht wirklich. Auch das geht zu Lasten vieler aktueller Probleme. Referatsleiter, der die gesamte Thematik beim BMAS dominiert, ist Harald GOEKE.
Die Abteilung III galt schon immer als "rot". Die aufs Juristische fixierte "IV a 4" war und ist schon immer politisch schwarz (bzw. gelb) gefärbt.
Mit der Problematik Berufskrankheiten beschäftigt sich das BMAS, konkret das dominierende Referat "IV a 4" nur ungerne - man hat deswegen fast alle Fragen an die Berufsgenossenschaften bzw. deren Dach, an die DGUV delegiert. Man könnte auch sagen: Die Problematik wurde ent-politisiert und an jene "privatisiert", die das alles vor allem aus einer Kostenperspektive sehen. Und nicht aus der Perspektive, die vorrangig die Gesundheit der arbeitenden Menschen im Fokus hat.
Keiner der bisherigen Arbeitsminister hat daran irgendetwas geändert.
Wir wissen nicht warum das so ist: Dass das Ministerium, seine internen Mitarbeiter sowie der Bundesarbeitsminister höchstselbst Dinge behaupten, die einfach nicht stimmen, und damit sowohl die Medien als auch die Abgeordneten des Deutschen Bundestages täuschen.
Es geht dabei um die Frage, ob Unfallversicherungsträger wie z.B. eine Berufsgenossenschaft dem zu Untersuchenden einen ihrer "bewährten Gutachter" vor die Nase setzen können oder ob sie "verpflichtet" sind, dem Betroffenen Vorschläge zu machen. Und ob der Betroffenen dann selbst sich einen eigenen Gutachter aussuchen darf.
Das BMAS und alle behaupten, dass die BGen dazu "verpflichtet" seien. Das ist schlicht & ergreifend falsch. Im Gesetz steht "soll". Und soll bedeutet nicht "verpflichtet" oder "muss". "Soll" heißt "kann".
Und so funktioniert auch die Praxis: Die Unfallversicherungsträger (UV) schlagen dem Betroffenen in der Regel drei Gutachter vor und nur unter diesen kann er auswählen. Da die UV sich (natürlich) für solche Sachverständige entscheiden, von denen sie weiß, wie sie urteilen, ist es für den Betroffenen so gesehen, fast egal, für wen er sich entscheiden muss. Das ist eine völlig andere Situation als sie Minister Hubertus HEIL selbst kolportiert.
Weiter kommunizieren seine Mitarbeiter, dass die Betroffenen "auch das Recht haben, eigene Gutachter zu benennen." Und dass die "Versicherten damit maßgeblichen Einfluss auf die Auswahl des jeweiligen Gutachters" hätten.
Auch das stimmt nicht. Natürlich können Betroffene Vorschläge machen genauso gut wie sie behaupten dürfen, dass der Mond aus Käse ist. Aber "ein eigenes, den UV-Träger bindendes Vorschlagsrecht hat der Versicherte nicht." So steht es in dem Standardkommentar zweier ehemaliger Richter des Bundessozialgerichts.
Also verhält es sich ganz anders als es das Ministerium, seine internen Angestellten und der Minister selbst behaupten. Irreführung? Täuschung? Als Strategie, um von den eigentlichen Problemen abzulenken?
Mehr dazu unter www.ansTageslicht.de/Paragraph200.
Wir gehen hier chronologisch vor und beginnen im Jahr 2018. Da hat sich das DokZentrum ansTageslicht.de zum ersten Mal mit dem Thema GUV und Berufskrankheiten befasst: www.ansTageslicht.de/krankdurcharbeit. Das Problem der potenziell kontaminierten Kabinenluft (Fume Events) war bereits 2017 ein Thema.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unter der Federführung von Beate MÜLLER-GEMMEKE hatte - nach unserer Veröffentlichung Ende Mai u.a. in der Süddeutschen Zeitung (Das Kartell) - eine sog. Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Im Fokus: "Handlungsbedarf bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung". Die Antwort der Bundesregierung: "Kein Reformbedarf bei Unfallversicherung".
Zuständig für die Beantwortung: Kerstin GRIESE (SPD), MdB und Parlamentarische Staatssekretärin beim BMAS (buero.griese[at]bmas.bund.de). Die vollständige Antwort auf alle Fragen sind in diesem PDF enthalten: Drucksache 19/4093. Die Antwort enthält auch einen umfangreichen statistischen Teil.
Wir konzentrieren uns hier auf die wichtigsten Fragen und Antworten:
Wir hätten noch viel weiteres zu sagen bzw. zu schreiben. Die Antwort der Bundesregierung bezieht sich auf insgesamt 17 Fragen. Wir haben uns hier auf die wichtigsten konzentriert. Und darauf, sie kritisch zu hinterfragen. Wir können uns des Eindrucks nicht erwehren, dass auch das BMAS - bzw. die DGUV im Hintergrund - das machen, was wir ausführlich beschrieben haben unter Tricks, Methoden und Strategien in der Arbeitsmedizin: ablenken und kleinreden - bis hin zur gezielten Irreführung.
Diesen Text können Sie auch direkt aufrufen und verlinken unter www.ansTageslicht.de/BMAS.
(JL)