Die „MAK“ ist daher eine wichtige Instanz. Wenn bestimmte Gefahrstoffe schon nicht verboten werden (sollen, können, dürfen), weil damit die Eigentumsrechte jener Unternehmen verletzt werden, die damit Umsatz und Gewinn generieren, dann getraut sich die Politik bzw. deren arbeitsmedizinische Vorinstanzen in Gestalt der MAK und ihrer AGs allenfalls, die Höchstwerte an zulässiger Belastung („Exposition“) am Arbeitsplatz in Gestalt sogenannter Grenzwerte festzulegen. Jedenfalls solange, wie ein Verbot politisch (noch) nicht opportun erscheint. Zwei Beispiele:
Perchlorethylen (PER), auch bezeichnet als Tetrachlorethylen oder verkürzt Tetrachlorethen:
Eingesetzt als Lösungsmittel beispielsweise beim Entfetten und Reinigen von Metallteilen und insbesondere bei der chemischen Reinigung. Der Stoff wird inzwischen unter der Rubrik „K 3“ geführt, was bedeutet, er gilt als „krebserzeugend“. Allerdings liegen, so die DGUV wenig überraschend in ihrem „BK-Report 2/2007“ mit dem Titel „BK 1317“ auf Seite 87, noch „nicht genügend Informationen für eine befriedigende Beurteilung vor“.
1958 vermochte sich die MAK-Kommission erstmals zu einem Grenzwert durchringen: 1.350 mg pro Kubikmeter Innenraumluft. 1960 wurde dieser Grenzwert halbiert: auf 670 mg/m3. Und 22 Jahre nach der ersten Grenzwertfestlegung, im Jahr 1982, wurde der Grenzwert auf 345 mg/m3 nochmals herabgesetzt, jetzt auf ein Viertel. Nach 24 weiteren Jahren, also im Jahr 2006 (bzw. rund 50 Jahren nach der ersten MAK-Aktion), wurde er ganz ausgesetzt. Konkret: allgemein verboten. Er darf nur noch unter hohen Sicherheitsauflagen eingesetzt werden, die ein Austreten der Gase aus geschlossenen Systemen und Einwirken auf den Menschen völlig ausschließen.
Wieviele Berufstätige oder Selbstständige, die in den Jahrzehnten zuvor solchen Expositionen – ab 1958 dann mit abnehmenden Grenzwertbelastungen – ausgesetzt waren, ist nicht bekannt. Sie sind oft gesundheitlich ruiniert, und meistens auch finanziell, denn ihre Erkrankungen wurden – bisher – nicht als berufsbedingt bzw. berufsverursacht anerkannt. Bekannt ist allerdings der Fall Inge KROTH und ihrer Chemischen Schnellreinigung in Koblenz, den wir hier aufgreifen unter "Organisierte Falschdarstellung". Organisierte Kriminalität? Die Geschichte einer Berufskrankheit "BK 1317"
Quecksilber:
Bis 1971 galt ein beruflich bedingter Grenzwert am Arbeitsplatz von 250 Milligramm pro ausgeschiedenem Liter Urin. Weil man von der Gefährlichkeit dieser Substanz schon sehr sehr lange weiß, wurde dieser Wert heruntergesetzt auf 100 Milligramm. Heute liegt er bei 30 mg. Bevor er aber auf diesen niedrigen Wert gepegelt wurde, hatte man ihn von 100 ersteinmal wieder auf 200 verdoppelt. Grund: Einen höheren Grenzwert einzuhalten ist für ein Unternehmen bequemer und billiger als in Prävention zu investieren. Mehr dazu in einem konkreten Fallbeispiel unter Die Erlanger VALENTIN-Schule. Wie man die "herrschende Meinung" organisiert.
Die Liste ist unendlich. „REACH“, die Chemikalienverordnung der EU („Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals“), zählt inzwischen rund 30.000 gelistete Stoffe. Darunter viele Substanzen, denen Menschen am Abeitsplatz oder in der Umwelt ausgesetzt sind.
Wie lange es dauert, bis man die Gefährlichkeit eines solchen Stoffes zu regulieren beginnt, was Auswirkungen auf die Gesundheit und das Leben unzähliger Menschen hat, darüber entscheiden die MAK-Mitglieder. Deren Votum wird in der Regel von der Politik bzw. den vorgelagerten 7 „Ausschüssen“ beim BMAS übernommen. Die Verantwortung dieses Gremiums ist daher groß.
Die (arbeitsmedizinische) Wissenschaft
Wissenschaft hat den eigenen Anspruch, objektiv zu sein, will den jeweiligen Stand von Erkenntnissen („state of the art“) wiedergeben und für neues Wissen probate Methoden entwickeln. Die medizinische Wissenschaft geht sogar einen Schritt weiter, setzt den Hippokratischen Eid, inzwischen als „Genfer Gelöbnis“ aktualisiert, als Orientierungsmarke ein für das ärztliche Tun: Helfen steht im Vordergrund. Der wissenschaftliche Fortschritt soll dem Menschen dienen.
Darauf verlassen sich alle - die Kranken und die Gesunden. Und die Politik und deren Behörden.
Wenn das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) medizinische Gelehrte in einen ihrer „Ausschüsse“ beruft, die sich über Gefahrstoffe, Produktsicherheit, arbeitsmedizinische Fragen oder Berufskrankheiten Gedanken machen sollen und wie man das am besten organisieren kann, dann will sich auch die Exekutive auf diese wissenschaftliche Disziplin der Arbeitsmedizin (hier grün) genau darauf verlassen: