John GOETZ greift selbst zur Feder und veröffentlicht in der taz, die tageszeitung einen ganzseitigen Artikel:
Tenor: Lettische SS-Veteranen erhalten noch heute Invalidenrenten, lettische Juden und Holocaust-Opfer hingegen nicht.
Die Vorgeschichte: Entnazifizierung versus Witwenpensionen ehemaliger NS- und SS-Männer
Das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL greift in seiner Ausgabe Nr. 30 (20. Juli) das Thema auf: anhand eines konkreten Beispiels weist DER SPIEGEL auf den Umstand hin, dass die Frist für sogenannte Sühneverfahren am 1.1.1956 auslaufen wird. Dann können alle Nachkommen des NS-Regimes sicher sein, dass ihnen kein Ungemach bei ihren Zusatzrenten und sonstigen Versorgungsleistungen mehr droht, weil keine sogenannte Spruchkammer mehr über"Hauptschuldige", "Schuldige" oder (nur) "Mitläufer" befinden darf: Sie soll alles erben.
Die Beispiele des SPIEGEL: Adelheid TURNER (Ehefrau von Harald Emil TURNER, Generalleutnant der Waffen-SS), Marion Freisler (Ehefrau des Blutrichters Roland FREISLER) und Lina Heydrich (Ehefrau von Reinhard HEYDRICH, Organisator des Holocausts)
Nach dem 31. Dezember 1969 können keine neuen Anträge auf Entschädigung (nach dem Bundesentschädigungsgesetz, Entschädigung für Opfer nationalsozialistischer Verfolgung) gestellt werden. Wer diese Frist verpasst, kann sie nicht mehr nachholen. Danach existieren nur noch bilaterale Abkommen der Bundesregierung mit der Claims Conference. Das Bundesversorgungsgesetz (BVG) gilt allerdings weiterhin.
Die BILD-Zeitung thematisiert die Witwenpension für die Ehefrau von Reinhard HEYDRICH
Das NDR-Magazin panorama beschäftigt sich mit der Pensionszahlung an die Witwe des Chefs des Volksgerichtshofs Roland FREISLER: Zusatzrente für die Freisler-Witwe?
In dem Beitrag wird der Vize-Präsident des Bayerischen Landesversorgungamtes Erich GEßL interviewt. Er erklärt die Rechtslage, warum die Witwe eine Zusatzrente erhält:
Die Reaktionen in der Öffentlichkeit und der Politik halten sich in Grenzen. Immerhin wird die Höhe der Zusatzrenten künftig auf 889 DM begrenzt
Die Illustrierte stern enthüllt einen Kriegsverbrecherfall: Boleslavs MAIKOVSKI. Er konnte mit Hilfe eines deutschen Generalkonsuls in New York einen Unterschlupf in Deutschland finden, obwohl er in den USA bereits zur Auslieferung an die Sowjetunion verurteilt war. Dort hatte wurde er 1965 zum Tode verurteilt: wegen der Ermordung von mindestens 230 Menschen im Zweiten Weltkrieg
Wegen der politischen und gesellschaftlichen Umwälzungen nach dem Fall des Eisernen Vorhangs in Osteuropa fährt John GOETZ nach Lettland. Er hat u.a. von neu einsetzenden 'Judenverfolgungen' gehört.
In Lettland, wo die Menschen in den letzten Jahrzehnten unter der sowjetischen Bevormundung gelitten haben, erstarken national(istisch)e Kräfte und Bewegungen, die alle nichtlettischen Bevölkerungsschichten loswerden, konkret: am liebsten vertreiben wollen.
Bereits im Zweiten Weltkrieg haben sich viele Letten als Gehilfen für die Wehrmacht und die deutschen SS-Truppen zur Verfügung gestellt. Die dortigen Judenprogrome wurden nicht nur von den deutschen Besatzern initiiert und praktiziert, sondern auch von Letten. Und auch beim"Rigaer Blutsonntag" im November und Dezember 1941 waren neben Angehörigen der Waffen-SS auch lettische Polizisten und andere Helfer mit dabei: bei der Erschießung von mehreren Tausend Juden, die aus Berlin, Gütersloh, Hamburg und anderen Städten in Güterzügen angekarrt worden waren.
John GOETZ beginnt mit ersten Dreharbeiten. Er wird von Bernhard PRESS als Dolmetscher unterstützt.
Noch im Dezember erscheint im US-amerikanischen Magazin LIFE ein vierseitiger Bericht, an dem auch John GOETZ mitgewirkt hat:
Während der Dreharbeiten weisen Holocaust-Überlebende John GOETZ auf Versammlungen von SS-Veteranen im Rigaer Kriegsmuseum hin. Daraufhin trifft er sich mit ehemaligen Mitgliedern der „lettische Legion“ (15. Und 19. Division der SS). Ihm fällt die Statue von Herberts CUKURS auf, ein lettischer Massenmörder, der vom israelischen Geheimdienst (Mossad) umgebracht wurde.
GOETZ macht Aufnahmen und führt Gespräche. Es fällt der Stadtname „Ravensburg“. Damit kann GOETZ ersteinmal nichts anfangen. Erst als er aufgefordert wird, den Veteranen bei ihren Rentenunterlagen zu helfen. Da wird ihm bewusst, dass die SS-Veteranen Renten von deutschen Versorgungsämtern erhalten.
Wieder zurück in Deutschland recherchieren John GOETZ und Volker STEINHOFF von panorama weiter über die „lettische Legion“ und über das Versorgungsamt Ravensburg des Landes Baden-Württemberg.
Sie erhalten Artikel von Sergei DIMANIS, dem Vorsitzenden der kommunistischen Partei Ravnopravie und Tatjana ŽDANOKA, Politikerin der Partei „Für Menschenrechte im vereinten Lettland“ und werden so in ihren Recherchen unterstützt.
Außerdem beschäftigen sie sich mit dem Bundesversorgungsgesetz (BVG), der Grundlage für die Zusatzrenten, die offenbar auch an frühere Angehörige z.B. der Waffen-SS in Lettland ausgezahlt werden, und zwar aus Steuergeldern.
Jetzt fährt Volker STEINHOFF nach Riga. Er macht Filmaufnahmen von den Aufmärschen zum 50. Jahrestag der SS, der in Lettland gefeiert wird. Parallel dazu legt das lettische Parlament eine Schweigeminute ein, der Innenminister Lettlands wird zum Ehrenmitglied der SS ernannt und der dortige Bischof führt einen landesweit übertragenen Gedenkgottesdienst durch.
Der 1. panorama-Bericht geht über den Schirm: Deutsche Steuergelder für lettische SS-Veteranen.
Das Fernsehmagazin berichtet über die Auszahlung von Kriegsopferrenten an ehemalige lettische Waffen-SS-Angehörige in Riga. Die Lücken im Bundesversorgungsgesetzes sind offensichtlich. Hypothetisch wird sogar angenommen, dass selbst Adolf HITLER berechtigt gewesen wäre diese Zusatzleistung zu erhalten: Er wurde ja bei dem Attentat am 20. Juli verletzt.
Jetzt kommt Bewegung in die öffentliche Diskussion:
In den Medien gerät das Thema schnell wieder in Vergessenheit. Das panorama-Beispiel war zwar drastisch, aber niemand weiß so recht genau, ob es sich um (wenige) Ausnahmefälle handelt.
John GOETZ und Volker STEINHOFF lassen nicht locker - sie recherchieren weiter:
Sie nehmen Kontakt zum Justizministerium der USA, dem American Jewish Congress und American Jewish Comittee auf, um weitere Unterstützung und Informationen zu erhalten, welche vorbelasteten NS- und Nazimänner ebenfalls Zusatzrenten in Form von Kriegsopferrenten erhalten. Ihre Recherchen konzentrieren sich u.a. auf
All dies dauert …
Bundespräsident Richard von WEIZSÄCKER reist nach Riga bzw. Leettland. Dort trifft er sich u.a. mit Vertretern der jüdischen Gemeinden. Dabei geht es auch um Entschädigungen für lettische Holocaust-Opfer - nicht nur um Zusatzrenten für lettische SS-Leute. "Der Herr Bundespräsident hat sich für eine rasche und auch direkte Geste ausgesprochen, die diesem Personenkreis zugute kommen soll", antwortet kurz darauf das Präsidialbüro an einen erstaunten Bundesbürger.
Das Bundesministerium der Finanzen antwortet auf eine Anfrage eines CSU-Abgeordneten: Eine Entschädigung für NS-Verfolgte im ehemaligen Ostblock sei aufgrund der Gesetzeslage nicht möglich. Änderungen seien ebenfalls nicht möglich, "weil sonst das gesamte System der deutschen Kriegsfolgen- und Entschädigungsregelungen beeinträchtigt werden würde." Und im Übrigen sei die Behauptung von panorama, "ehemalige lettische Legionäre der Waffen-SS erhielten deutsche Kriegsopferrenten für ihren Dienst 1943 bis 1945, unrichtig."
In einer Sitzung des Auswärtigen Ausschuss des Bundesrates wird über den Antrag der Länder Brandenburg, Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen Entschädigungsregelung für NS-Opfer im Baltikum beraten.
Dr. HARTMANN (CDU) stellt hierbei seine Befürchtung in den Raum, ob neue Entschädigungsforderungen aus anderen osteuropäischen Staaten gestellt werden, wenn die Forderungen aus Lettland entsprochen werden.
WIRTH, Vertreter des Bundesfinanzministeriums, meint, dass die im Antrag genannte Zahl von 430 jüdischen lettischen Staatsbürgern es nicht rechtfertige "außer humanitärer Hilfe Zuwendungen in großer Form zu gewähren."
Der Antrag wird auf unbestimmte Zeit vertagt.
Die Bundesregierung muss auf eine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN antworten: Sie weist darauf hin, dass die Kriegsbeschädigtenrente nur gewährt wird, wenn durch die Ausübung des militärischen Dienstes unter dem Befehl der Wehrmacht es zu gesundheitlichen Schäden gekommen ist. Verletzungen, die beim Einsatz für die SS entstanden sind, berechtigen nicht um Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz zu bekommen.
Außerdem könne nicht davon ausgegangen werden, dass ein Antrag gestellt würde, da die Antragsteller immer mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen müssten.
Die beiden Journalisten lassen sich nicht beirren - sie finden in Andrew BAKER - zunächst - einen Verbündeten
Doch zunächst führen GOETZ und STEINHOFF ein Gespräch mit dem Leiter des Versorgungsamts Hamburg, Hans Peter OPTIZ.
STEINHOFF berichtet in einem Interview mit uns über diesen ehemaligen Versorgungsamtschef,"dass seine Mitarbeiter nach dem ersten panorama-Beitrag ... serienweise weinend zusammengebrochen sind..., weil ihnen klar geworden wäre ..., dass sie seit Jahrzehnten an Massenmörder, KZ-Kommandanten und -folterer diese Bonusprämien, diese Extraleistung, die ja nix mit Rente zu tun haben, auszahlen."
Rabbi Andrew BAKER, zuständig beim American Jewish Comittee für Internationale Beziehungen, zeigt Interesse am Thema und den Recherchen. Er greift aber nicht weiter unterstützend ein, sondern hofft, mit den Ergebnissen von GOETZ und STEINHOFF weiter Druck in den Verhandlungen mit der Bundesregierung ausüben zu können.
Der Bundesgerichtshof (BGH) fällt ein Urteil in Sachen des Kriegsverbrechers Wolfgang LEHNIGK-EMDEN, dem bereits das Landgericht Koblenz vor kurzem wegen Verjährung vom 15fachen Mord freigesprochen hat. LEHNIGK-EMDEN, 72 Jahre, erhält ebenfalls eine Opferrente.
Der BGH bestätigt den Freispruch des Landgerichts Koblenz. Leitsatz der Begründung (Az 2 StR 331/94):
"Das Ruhen der Strafverfolgungsverjährung eines im Rahmen des Kriegsgeschehens in Italien durch einen deutschen Soldaten am 13. Oktober 1943 begangenen Mordes bis zum 8. Mai 1945 hängt davon ab ob die dem Angeklagten zur Last gelegte Tat seinerzeit geahndet worden wäre, wenn sie den zuständigen Organen der Strafverfolgung bekannt geworden wäre oder ob feststeht, daß die Tat entsprechend dem ausdrücklichen oder mutmaßlichen Willen der nationalsozialistischen Staats- und Parteiführung aus politischen, rassischen oder sonst mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbaren Gründen nicht geahndet worden wäre. Die Verjährung hat danach nur geruht, wenn die Tat des Angeklagten während der NS-Herrschaft aus den genannten Motiven mit Sicherheit nicht verfolgt worden wäre. Bleiben insoweit Zweifel, so ist nach dem auch für die Frage der Verjährung geltenden Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" zu seinen Gunsten zu entscheiden."
LEHNIGK-EMDEN kann als freier Mann den Gerichtssaal verlassen. Und weiterhin seine unbeschwerte Rolle beim Rheinischen Karneval spielen.
Die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nehmen den Ausgang dieses Verfahrens zum Anlass, erneut auf eine gesetzliche Änderung zu dringen. Sie stellen einen neuen Antrag Keine Versorgungsrente für Kriegsverbrecher und Angehörige der Waffen-SS. Der konkrete Vorschlag:
"Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
a) die im Rahmen ihres Dienstes an Menschenrechtsverletzungen beteiligt waren oder schwerwiegend gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben.
b) die Angehörigen von SS- und Waffen-SS-Verbänden waren. Der Ausschluß allein wegen Organisationszugehörigkeit soll nicht bei Zwangsrekrutierung gelten; ..."
In diesem Jahr beschleunigen sich die Ereignisse. Sie führen dazu, dass Anfang 1997 ein zweiter panorama-Beitrag gesendet werden kann:
im März entzieht der Abteilungsdirektor des Versorgungsamtes Cottus, Jürgen MÜLLER (später Präsident dieses Amtes), auf eigene Verantwortung Heinz BARTH die Opferrente - eine mutige Entscheidung. Er kann es mit seinem Gewissen nicht mehr vereinbaren, einem Massenmörder eine Zusatzrente auszahlen zu lassen. Mitarbeiter seiner Behörde waren stutzig geworden, überprüften Name und Adresse und stießen auf einen 1983 zu lebenslanger Haft verurteilten Kriegsverbrecher, von dem sie bisher nichts wussten und der gerade - krankheitsbedingt - entlassen wurde.
BARTH klagt über seinen Anwalt dagegen und erhält, per einstweiliger Verfügung, bis zum endgültigen Urteil seine Zusatzrente in Höhe von 800 DM monatlich. Das mit dem Fall beauftragte Sozialgericht in Potsdam wird erst ein Jar später, 1997, endgültig entscheiden. Dann wird die Berliner Boulevardzeitung BZ so titeln:
Erst Anfang 1998 kann das Versorgungsamt die Opferrente streichen - nachdem aufgrund derpanorama-Berichterstattung der § 1 des Bundesversorgungsgesetzes geändert und ein Ausschlusstatbestand eingeführt werden wird
Bevor das Jahr 1996 endet, erhält John GOETZ über das zuständige Gericht in den USA und mithilfe des dort geltenden Freedom of Information Act die Rentenakte von Kazys CIURINSKAS.
Jetzt laufen die Vorbereitungen für einen zweiten panorama-Beitrag auf Hochtouren. John GOETZ erhält aus den USA Listen der Spezialabteilung "Office of Special Investigations" beim Justizministerium: die Namen von Kriegsverbrechern aus dem 2. Weltkrieg:
Zusammen mit dem ZEIT-Redakteur Thomas KLEINE-BROCKHOFF bereiten GOETZ und STEINHOFF nicht nur die panorama-Sendung vor, sondern auch einen großen Artikel in der Wochenzeitung DIE ZEIT, die nochmals viel ausführlicher die seltsame Entstehungsgeschichte der Opferrenten für Nazi-Schergen rekonstruiert.
Und wenige Tage vor der Sendung hält Alexander BERGMANN, Vertreter der Holocaust-Überlebenden des Baltikums, eine Rede zum Holocaust-Gedenktag in der Jerusalem-Kirche in Hamburg. Er macht darauf aufmerksam, dass die Überlebenden in den osteuropäischen Ländern immer noch keine Entschädigung erhalten und auf die entsprechende Erklärung der Bundestagspräsidentin Rita SÜSSMUTH. Sie schrieb, dass Lettland "nicht zu den Staaten gehöre, die unter der Naziverfolgung besonders gelitten hätte", dass Lettland kein Nachbarstaat von Deutschland sei und deshalb keine Entschädigung gewährt werden könne.
BERGMANN macht auf den Widerspruch aufmerksam, dass Kriegsverbrecher Opferrente bekommen. Dazu nennt er einige anschauliche Beispiele von Verbrechen ehemaliger SS-Leute. Seine Rede lesen Sie hier: Die vergessenen Juden in Riga.
Ende des Monats ist es soweit:
Jetzt geht es nicht mehr nur im Lettland, sondern generell um Kriegsverbrecher, die Opferrenten aus staatlichen Kassen erhalten:
Die Reaktionen fallen unterschiedlich aus:
Dies führt nach nur drei Wochen zu einem neuen, dem dritten panorama-Bericht: Opferrente für Kriegsverbrecher. Heftige Reaktionen auf panorama-Enthüllungen
Jetzt sieht sich aich die schwarz-gelbe Bundesregierung genötigt, etwas zu tun. Die Regierungsfraktionen CDU/CSU und FDP, die bisher immer nur abgewiegelt haben, bringen bereits fünf Tage später im Bundestag einen Gesetzesantrag ein: Leistungsausschluss bei Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit und Menschlichkeit.
Einen Tag vor dem offiziellen Erinnerungsgedenktag an die Kapitulation Deutschlands 1945 erscheint in der New York Times eine ganzseitige Anzeige (siehe Faksimile: Anklicken öffnet die ganze Announce).
Auftraggeber: Das American Jewish Committee.
Die Anzeige verfehlt ihre Wirkung nicht:
Anfang Juni reist Helmut KOHL selbst zu einem offiziellen Staatsbesuch nach Washington. Dort trifft er auf US-Präsident Bill CLINTON.
Mit dabei: Bundesinnenminister Wolfgang SCHÄUBLE, CDU. Auch er trifft sich mit Andrew BAKER. Er zeigt sich offen für die Forderungen nach Entschädigungszahlungen an osteuropäische Holocaust-Überlebende und will mit seinem Finanzministerkollegen Theo WAIGEL, CSU, sprechen.
Unabhängig vom erstmaligen Gesetzesantrag von CDU/CSU und FDP bringt am 17. Juli auch der Bundesrat eine eigene Initiative in das Gesetzgebungsverfahren ein: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz). Der Vorschlag einiger Bundesländer: "Nach § 7 des Gesetzes über die Versorgung der Opfer des Krieges ... wird folgender § 7 a eingefügt:
Die Leistungen nach diesem Gesetz sind zu versagen oder können ganz oder teilweise entzogen werden, wenn der Berechtigte oder derjenige, von dem sich die Berechtigung ableitet, gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat."
Das Kabinett in Bonn hat sich am 20. des Monats dazu durchgerungen, jenes Thema ernsthaft zu diskutieren, dass es bisher immer abgelehnt hatte - zu groß war der Druck seitens der Amerikaner geworden.
Wie die politischen Stationen zuletzt verliefen, hat sich Andrew BAKER notiert. Hier lesen Sie seine Notizen dazu.
BAKER, der der CDU-Regierung in Deutschland sehr viel näher steht als allen anderen Parteien, sieht sich jetzt vor einem Problem, als ihn John GOETZ interviewen will. Auf der einen Seite hat er die bisherige Haltung der Bundesregierung sehr kritisch gesehen, auf der anderen will er sie jetzt nicht (mehr) verärgern. Das geplante Interview von John GOETZ mit Andrew BAKER findet zwar statt, wird aber letztlich abgebrochen - BAKER lässt sich nicht mehr aus der Reserve locken, redet lange und umständlich und mag - offenbar bewusst - viele Dinge nicht mehr auf den Punkt bringen. BAKER weicht konkreten Fragen aus. Ein Umstand, mit dem Journalisten öfters leben müssen, wenn Interviewpartner vorher Klartext reden und im eigentlichen Gespräch nur noch alles weichspülen. Eigentlich will GOETZ seine Statements in der nächsten panorama-Sendung unterbringen. John GOETZ hat sich hierzu ein Memo erstellt.
panorama legt nochmals nach und sendet seinen 4. Bericht: Vertrösten bis zum Tod - Bonns zynischer Umgang mit Nazi-Opfern
Jetzt ist eine Gesetzesänderung nicht mehr aufzuhalten. Und jetzt geht alles ziemlich schnell:
Dazu Volker BECK vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die von Anfang an auf eine Änderung hin gearbeitet haben: "Der Bundestag beschließt heute ... die Streichung der Kriegsopferrenten für Kriegsverbrecher. Dies ist ein großer moralischer und politscher Erfolg"
Birgit SCHNIEBER-JASTRAM für die CDU/CSU: "Mehr als fünf Jahrzehnte nach dem Ende des zweiten Weltkriegs und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft ist es endlich gelungen, eine Ungerechtigkeit im Versorgung zu beseitigen."
Und Ulrike MASCHER von der SPD: "Die SPD-Bundestagsfraktion will auch nach außen ein deutliches Zeichen für einen anderen Umgang mit den Verbrechen und den Verbrechern der Naziherrschaft setzen."
panorama zieht ein letztes Resumee: "Die Peiniger von damals erhalten jetzt zumindest keine Zusatzrente mehr, und sie werden auch nicht mehr als „Opfer geführt. Es hat ein halbes Jahrhundert gedauert, und es wurden unzählige Milliarden Mark an Kriegsverbrechen gezahlt, aber immerhin hat dieser Zynismus nun endlich ein Ende".
Der Rest ist nur noch Formsache: Am 28. November stimmt der Bundesrat zu.
Am 21. Januar treten die Änderungen in Kraft, konkret: wird ein neuer § 1a eingefügt. Damit hat es 5 Jahre seit der ersten panorama-Sendung gedauert, bis sich die schwarz-gelbe Regierungsmehrheit im Bundestag dazu durchringen konnte, Kriegsverbrechern eine zusätzliche Kriegsopferrente zu verwehren.
Allerdings: So weit wie die BÜNDNIS 90/GRÜNEN gehen wollten, nämlich allen ehemaligen Angehörigen der Waffen-SS eine solche Rente zu verweigern, geht die bürgerliche Mehrheit des Deutschen Bundestages nicht. Nur wer
nur dem kann eine solche Leistung nach dem neuen Paragraphen 1a BVG versagt werden
In Lettland indes ändert sich ersteinmal wenig. Am 16. März 1998 kommt es - wie in den Jahren zuvor - zu einem neuerlichen Gedenkmarsch von SS-Veteranen in Riga. Am 2. April verüben lettische Polizeibeamte einen Bombenanschlag auf die Synagoge in Riga - die Beamten werden entlassen.
Im September 1998 werden lettische SS-Soldaten mit militärischen Ehren zu Grabe getragen. Die russische Regierung protestiert.
Und auch im Jahr 1999 marschieren ehemalige SS-Veteranen durch Riga. Erst 2000 wird dieser "Gedenktag" offiziell durch die lettische Regierung abgeschafft. Das hindert die Unverbesserlichen indes nicht, weiterhin jeweils am 16. März ihre Aufmärsche abzuhalten - inzwischen mit jungen Menschen als treue Sympatisanten. Zuletzt am 16. März 2012, wie dieBerliner Morgenpost berichtet: SS-Divisionen halten umstrittenen Gedenkmarsch ab
Urteil des Bundessozialgerichts vom 9. 12.1998:
Zwei lettische SS-Veteranen hatten geklagt und wollten ihre Renten. Vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg hatten sie noch verloren. Es argumentierte, dass es für "einen militärähnlichen Dienst für eine (andere) deutsche Organisation" neben der Wehrmacht keine Entschädigung nach dem Bundesversorgungsgesetz gibt.
Das Bundessozialgericht ist anderer Meinung: Der Gesetzgeber habe mit der Änderung des Bundesversorgungsgesetzes Anfang 1998 durch Einfügung eines § 1a
Auch ein Mitglied der SS könne potenziell berechtigt sein, wenn es nicht gegen "die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen" habe.
Inzwischen setzen sich erste Bevölkerungsschichten mit dem Thema Juden, SS und Russen bzw. der lettischen Geschichte auseinander. Im Neuen Theaterinstitut von Lettland wird ein Stück von Valters SILIS mit dem Titel "Legionnaires" aufgeführt, das die Diskussionen entfacht:
Schweden hatte direkt nach Kriegsende 146 SS-Männer aus Lettland an die Sowjetunion auf deren Verlangen hin ausgeliefert. 132 gehörten zur lettischen SS-Legion. War das richtig? Oder falsch?
In Schweden wurde in den 90er Jahren darüber heftig und kontrovers gestritten, als die schwedische Regierung dies offiziell als Fehler eingestand. In Lettland war und ist dies bis zum heutigen Tage nicht wirklich ein öffentliches Thema. Hier ein kleines Intro:
2014 wird Riga Kulturhauptstadt Europas - eine Gelegenheit, sich nicht nur mit europäischer Kultur und Historie zu beschäftigen, sondern auch mit der eigenen Vergangenheit und Identität.
Inzwischen leben wieder rund 7.000 Juden in Lettland, die meisten in der Hauptstadt Riga - etwa ein Zehntel der jüdischen Bevölkerung vor der Besetzung des Landes durch die Deutsche Wehrmacht. Jüdisches Leben gehört jetzt zum Alltag.
Im Februar verabschiedet das Parlament ein Gesetz, nach dem jüdische Überlebende entschädigt werden sollen, Gelder die an die jetzt jüdischen Gemeinden ausgezahlt werden und versuchen ein wenig Wiedergutmachung zu realsieren. Soweit dies im Nachhinein möglich ist.
(JHD / JL)
Online am: 07.10.2015
Aktualisiert am: 24.11.2022
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