Der Schock am zweiten Tag des Neuen Jahres 2006 sitzt tief. Die Schockwellen erfassen das ganze Land. Man möchte aus den Versäumnissen lernen.
Dem Beispiel Bayerns folgen andere Bundesländer.
Auf Bundesebene reagiert auch der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: mit der Überarbeitung der RÜV - "Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes":
Dieser Arbeitsgang ist im Juli 2008 abgeschlossen. Die Vorschriften beziehen sich auf alle Gebäude, die im Bundesbesitz sind. Gleichzeitig übernimmt Bayern dieses Regelwerk. Andere Bundesländer folgen.
Die Neuerungen bei der RÜV:
Hätte es diese Richtlinien bereits vorher gegeben, so wäre bei der Eislaufhalle in Bad Reichenhall mindestens 2 Mal eine konkrete Untersuchung der Dachkonstruktion erfolgt.
Die neuen Vorschriften gelten verbindlich für alle Gebäude, die in Bundesbesitz sind. Der Freitstaat Bayern hat dies für seine eigenen Immobilien übernommen. Dort sind diese Regeln ebenfalls Pflicht.
Allerdings nicht für die Gebäude der Kommunen oder anderer Bauherren. Für die gelten diese Richtlinien nur als "Empfehlung" bzw. als "Hinweise" bzw. als "Orientierungswerte". Der Freistaat kann dies den Gemeinden und Städten nicht vorschreiben. Deswegen obliegt es den Betroffenen, den gewählten Vertretern des Volkes in den Stadtparlamenten und Rathäusern, ob und wie sie mit diesen Erfahrungen aus Fehlern umgehen.
Das Bayerische Innenministerium ist dazu übergegangen, im Winter bei Schneefall die Kommunen und Besitzer von gefährdeten Großgebäuden regelmäßig daran zu erinnern, Schneelasten zu ermitteln und gegebenenfalls Dächer zu räumen. Dieses Erinnerungssystem ist inzwischen Bestandteil anderer Alarmierungssysteme (z.B. Lawinengefahren etc), die über die regionalen Behörden funktionieren.
Das klingt nach Verwaltung und Bürokratie, gehört aber angesichts des damit verbundenen Vermeidungspotentials von Schäden für Menschen und Sachen zu den sinnvollen administrativen Vorkehrungen, die sich als 'staatliche Aufgabe' denken lassen.
(JL)