Nachdem in den USA der Kongress den "Occupational Safety and Health Act" beschlossen hat, darf die "Occupational Safety and Health Administration" Arbeitsplatz-Standards setzen. Und in Unternehmen Inspektionen vornehmen. Beim Thema Asbest definiert sie 6 geologische Arten, die unter diese Standards fallen. Wie sich das dort auswirkt und wie die Firmen reagieren, dazu mehr unter Asbest in den USA - das Beispiel W.R. Grace & Co.
In Deutschland wurde inzwischen die ZAs gegründet, die "Zentrale Erfassungsstelle asbeststaubgefährdeter Arbeitnehmer", die später in "Gesundheitsvorsorge" umbenannt wird und bei der sich in den ersten 20 Jahren über 100.000 Asbestbeschäftigte melden werden - auf freiwilliger Basis. Die Zahl wird noch bis auf 500.000 ansteigen.
Gleichzeitig wird die Anzahl der Asbestgeschädigten zunehmen. Und die Zahl der Asbest-Toten. Die Berufsgenossenschaften wissen um diesen Trend. Und beginnen sich Sorgen zu machen. Allein die Einrichtung der ZAs kostet Geld - alle, die mit Asbest arbeiten, dürfen sich regelmäßig kostenlos untersuchen, ggfs. medizinisch behandeln lassen. Soweit das medizinisch noch Sinn macht.
Weil inzwischen Hans-Joachim WOITOWITZ zusammen mit einem Vertreter des Staubforschungsinstituts eine weitere Untersuchung über die Auswirkungen von "Asbest-Feinstaub und asbesthaltiger Feinstaub" vorgelegt hat und den Vorsitz der "MAK-Kommission zur Festlegung von Grenzwerten am Arbeitsplatz" Prof. Dr. Dietrich HENSCHLER übernommen hat, kommt auch in dieses von der DFG (Deutsche Forschungsgemeinschaft) installierten Gremium Bewegung.
Prof. Dr. Dietrich HENSCHLER, Prof. für Toxikologie in Würzburg und vorher stellvertetender Vorsitzender der MAK-Kommission, hatte u.a. auch in den USA studiert. Und um sein Studium zu finanzieren, regelmäßig gearbeitet. U.a. im Kohlebergbau. Bei der BAYER AG hatte er als Werkstudent eine Verpuffung am eigenen Leib miterlebt, wäre um ein Haar gestorben, weiß also um die Probleme am Arbeitsplatz, insbesondere an nicht besonders schönen. Wissenschaftler, egal ob Mediziner oder Toxikologen, die die Arbeitswelt aus eigener Erfahrung kennen, haben zu der Problematik eine etwas andere Einstellung als Kollegen, die diese Arbeitssphäre nur aus den Büchern kennen.
So wird zu Beginn seiner Ägide Asbest ersteinmal als erwiesenermaßen beim Menschen als "krebserregend" eingestuft. Das bedeutet, dass ab sofort, aber nach und nach die Grenzwerte am Arbeitsplatz herunter gefahren werden (müssen).
Zeitgleich schließt Prof. OTTO eine Untersuchung ab, die er im Auftrag des Hauptverbandes aller Berufsgenossenschaften unter dem Aktenzeichen "617. 0 (638.31:376.3-31)" angefertigt hat. Eine Studie, die nie veröffentlicht werden wird.
Ein zentrales Register für das System der Gesetzlichen Unfallversicherung
Was mit der unbekannten Studie bezweckt wird, wird wenig später in einem Rundschreiben "92/73" des Hauptgeschäftsführers des Hauptverbandes - indirekt - bekannt gegeben. Darin bittet der Hauptverband alle Berufsgenossenschaften und alle für sie tätigen gutachtenden Arbeitsmediziner, Pathologen usw. um Unterstützung des neu zu gründenden "Mesotheliomregisters". Das soll nämlich nicht nur zuständig sein für den besonders aggressiven Mesotheliomkrebs am Rippen- oder Zwerchfell, sondern auch für den Lungenkrebs. Beim Mesotheliom lässt sich die Asbestverursachung nicht bestreiten. Beim Lungenkrebs schon.
Und so heißt es in dem Rundschreiben:
„Die BG-lichen Verwaltungen werden gebeten, den beauftragten, obduzierenden Pathologen darauf hinzuweisen, dass die Lunge des Verstorbenen nach Entnahme an das Institut von Herrn Prof. Otto zu senden ist, damit dort eine ergänzende Untersuchung zur Bestimmung der Menge und Qualität der in der Lunge eventuell abgelagerten Asbestpartikel erfolgen kann."
Die Chrysotilasbestfasern haben bekanntlich ja die Eigenschaft, dass sich deren Magnesiumbestandteile auflösen und ebenso dann die kleinen Fasern. Sie sind dann nicht mehr nachweisbar. Wenn es dann eine zentrale Stelle gibt, die die "Bestimmung der Menge und Qualität" von "eventuell abgelagerten Asbestpartikeln" durchführt, dann lässt sich darüber die Anzahl der anzuerkennenden und zu entschädigenden Lungenkrebsfälle steuern.
Das zentrale Mesotheliomregister, das all diese Beurteilungen monopolisieren wird, ist zunächst am Pathologischen Institut der Städtischen Kliniken in Dortmund untergebracht, Prof. OTTO's aktueller Wirkungsstätte. Wenn OTTO abtritt, wird das Mesotheliomregister an das Berufsgenossenschaftliche Universitätsklinikum Bergmannsheil in Bochum verlegt. Dort, wo die Berufsgenossenschaften eine enge Zusammenarbeit mit dem IPA-Institut pflegen, ebenfalls eine Einrichtung des Systems der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung bzw. dessen "Hauptverband der Berufsgenossenschaften".
Leiter des neuen Registers: Prof. OTTO (52).
Sein neuer wissenschaftlicher Gegenspieler ab sofort: Prof. WOITOWITZ (39).
Der hat inzwischen einen Ruf an die Universität Giessen und deren Poliklinik für Arbeitsmedizin angenommen. Sein Institut wird künftig unter dem Kürzel "IPAS" firmieren: "Institut und Poliklinik für Arbeits- und Sozialmedizin"