Die Berichte des Hamburger Abendblatt, 09.05.2009

von Ulrich GASSDORF

Die Chronik der "Affäre Poggendorf"

Hamburger Abendblatt , 09.05.2009 

Das Abendblatt berichtete am 19. Juli 2007 zum ersten Mal exklusiv über die "Poggendorf-Affäre". Es deckte auf, dass Wolfgang Poggendorf, damals noch Vorsitzender des Hamburger Tierschutzvereins (HTV), eine Wohnung in bester Lage auf Sylt aus einer HTV-Erbschaft gekauft hatte. Offensichtlich für einen sehr günstigen Preis. Danach weitete sich die Affäre immer mehr aus.

20. Juli 2007: Das Landeskriminalamt (LKA) leitet ein Ermittlungsverfahren gegen Wolfgang Poggendorf wegen des Verdachts der Untreue ein.

25. Juli 2007: Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, fordert Wolfgang Poggendorf auf, sein Amt als HTV-Vorsitzender bis zur vollständigen Klärung aller Vorwürfe ruhen zu lassen. Poggendorf weigert sich, erklärt sich aber bereit, die Wohnung auf Sylt öffentlich zum Kauf anzubieten.

2. August 2007: 150 Beamte von Polizei und Staatsanwaltschaft durchsuchen neun Objekte in Hamburg und Schleswig-Holstein, darunter Poggendorfs Wohnung und die Büros des Hamburger Tierschutzvereins.

14. August 2007: Das LKA ermittelt wegen eines weiteren Immobiliengeschäfts. Der HTV ließ eine 43-Quadratmeter-Wohnung am Mittelweg für mehr als 40 000 Euro instand setzen.

6. September 2007: Die Eigentumswohnung auf Sylt, die Wolfgang Poggendorf aus der HTV-Erbschaft für 111 000 Euro (zuzüglich 20 000 Euro für einen Tiefgaragenplatz) erworben hatte, wird für 250 000 Euro verkauft. Das Geld fließt dem HTV zu.

14. Dezember 2007: Neue Untreuevorwürfe: Die Staatsanwaltschaft beschlagnahmt 179 425 Euro auf Privatkonten von Wolfgang Poggendorf. Das Geld soll dem HTV zuvor vererbt und gespendet worden sein.

21. Dezember 2007: Wolfgang Poggendorf tritt von seinem Amt als Vorsitzender des HTV zurück.
Juni 2008: Die Staatsanwaltschaft Hamburg erhebt Anklage gegen Poggendorf.

3. November 2008: Der Prozess gegen Poggendorf vor dem Landgericht beginnt.

10. November 2008: Wolfgang Poggendorf wird zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss er 20 000 Euro als Geldbuße an den Tierschutzverein zahlen.