Prof. DREXLER versus Kollegen Prof. BRÜNING und Tobias WEIß
Prof. Dr. med. Hans DREXLER's Zitat aus dem Buch "Ethik in der Arbeitsmedizin" (Seite 108)
" Ich war früher regelmäßig für die Berufsgenossenschaft der chemischen Indu strie im Rahmen der Begutachtung von Versicherten mit Verdacht auf Vorliegen einer Berufskrankheit 1301 (Harnwegserkrankungen durch aromatische Amine) tätig. Nachdem ich mich kritisch mit dem Arylamin-Richtwert von Herrn Kollegen Brüning auseinandergesetzt habe, erhalte ich nur noch selten ein Harnblasen-Ca zur Begutachtung"
hat folgenden Hintergrund, wie er uns auf Nachfrage am 15. April 2021 mitgeteilt hat:
"Weiß und Brüning hatten in der ASU [Fachzeitschrift "Arbeitsmedizin- Sozialmedizin - Umweltmedizin", Bd. 45.2010, S. 222-234, Titel: "Berufskrankheit 1301 Bewertung der beruflichen (Mit-)Verursachung von Harnblasenkrebserkrankungen unter Berücksichtigung der quantitativen Abschätzung der Einwirkung der aromatischen Amine 2-Naphthylamin, 4-Aminobiphenyl und o-Toluidin", Anm.d.Red.] ... eine Risikoabschätzung vorgenommen und kamen zu dem Schluss, dass bei einer Exposition von 6 mg 2-Napthylamin-Äquivantent ein verdoppeltes Harnblasenrisiko bestehe.
Einzelne UV-Träger ... haben diesen Wert dann als „Abschneidekriterium“ verwendet. Dem bin ich in meinen Gutachten aber nie gefolgt. Ich habe in mehreren Gutachten danach darauf hingewiesen, dass diese Interpretation nicht richtig ist. Bei Prüfung, ob eine BK vorliegt, ist die Frage entscheidend, ob der berufliche Einfluss im vorliegenden Fall als wesentlich zu betrachten ist.
Die Risikoverdoppelung ist nur für den Verordnungsgeber relevant, wenn entschieden wird, ob eine Krankheit in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen werden soll (z.B. BK-Nr. 4104 Lungenkrebs oder Kehlkopfkrebs bei …mindestens 25 Faserjahren (25 x 106 [(Fasern/m 3) x Jahre]) BK-Nr. 2112 Gonarthrose durch eine Tätigkeit ... mindestens 13 000 Stunden)."
Siehe in diesem Kontext auch unsere Hintergrundanmerkungen im Abschnitt "Das Urteil: über den Harnblasenkrebs, Prof. DREXLER und Dr. PRAGER". Dort gehen wir nochmals auf das Stichwort "Risikoverdoppelung" ein.
Online am: 24.04.2021
Aktualisiert am: 24.04.2021
Inhalt:
- Austricksen, ausbluten lassen, Recht und Gesetz aushöhlen: Die BGHM und das Sozialgericht Dortmund
- "Fume Event" vor Gutachter Prof. DREXLER und Nürnberger Justiz
- Harnblasenkrebs vor Gericht: Gutachter Prof. Dr. med. Hans DREXLER & Co
- 1 Gutachter - 2 Meinungen in ein- und demselben Fall: Prof. Dr. med. Stephan LETZEL
- System TRIEBIG: Gesetzliche Unfallversicherung und Sozialgerichtsbarkeit als Rückgrat
- Gutachter Dr. med. PRAGER: Fälschung oder Unkenntnis?
Tags:
Arbeitsmedizin | Ärztlicher Sachverständigenbeirat 'Berufskrankheiten' beim BMAS | Berufsgenossenschaft | Berufskrankheit | Betrug | Bundesministerium Arbeit und Soziales (BMAS) | DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung | Fake Science | Falschgutachten | Fehlerkultur | Gesundheit | Justiz | mangelnde Kritik- und Fehlerkultur | VALENTIN-Schule | Wissenschaftskriminalität
Der Text, den Sie hier lesen, gehört zum Themenkomplex
Krank durch Arbeit.
Weitere Bestandteile sind diese Themenschwerpunkte:
- Das System der Gesetzlichen Unfallversicherung
- Gutachter und Justiz
- Die Rolle der Arbeitsmedizin
- 6 Beispiele von Betroffenen
- Die Kfz-Branche. Und ihre Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM)
- Was kann man tun?
Ebenso dazugehörig, aber an anderer Stelle bei uns platziert:
- Kabinenluft im Flugzeug: Gift im Flieger?
- Warum es sol lange gedauert hat, bis Asbest verboten wurde.
Alle diese Themenschwerpunkte bestehen aus mehreren (ausführlichen) Texten, die wir "Kapitel" nennen. Den gesamten Themenkomplex im Überblick können Sie direkt aufrufen und verlinken unter www.ansTageslicht.de/krankdurcharbeit.