ONLINE-Ergänzung zu Kapitel 4.5

Worauf Sie bei der Expertensuche achten sollten

Als “Experte” bezeichnen sich viele selbst. Oder werden als solche genannt. Wissen und Fachkenntnis kann von “Experten” unterschiedlich eingesetzt werden: 

  • objektiv, weil keinerlei Interessen verpflichtet. 
  • Oder gezielt direkt oder indirekt gefiltert, wenn sich Fachleute - im Gerichtsdeutsch: “Sachverständige” - irgendwelchen Personen und/oder Institutionen verbunden fühlen. Oder in irgendeiner Weise ‘abhängig’ sind, z.B. weil sie eine Art Experten- oder Gutachterfabrik betreiben, (nur) davon leben und auf Folgeaufträge ihrer Auftraggeber angewiesen sind. 

Im letzteren Fall muss man solche Abhängigkeiten im Auge haben.

Eines der Probleme: Viele solcher Experten sehen ihre eigenen Interessenskonflikte überhaupt nicht (mehr). Etwa dann, wenn sie durch ihre ständige, sprich: routinierte Arbeit (betriebs)blind geworden sind. 

Aber auch (sehr) viele Richter an den Gerichten sehen solche Interessenskonflikte nicht. Oder wollen sie nicht sehen, weil anderes mehr Arbeit machen würde. Das kann dann bei Prozessen sehr schnell zum Problem werden: für jene, die eigentlich auf eine unabhängige Expertise angewiesen sind, wenn sie ihre Rechte geltend machen wollen. Oder müssen. 

Es gibt unterschiedliche Konstellationen. Wir schreiben das, weil die Problematik “Gutachter” (bzw. “Schlechtachter”) bei uns auf ansTageslicht.de einen besonderen Schwerpunktkomplex darstellt. Unter anderem deswegen, weil es (leider) nur sehr wenige gibt, die sich um diese Thematik ernsthaft kümmern. Dies betrifft den Bereich der Wissenschaft, aber auch das journalistische Gewerbe. 

Gutachter als “Schlechtachter” zu outen ist ausgesprochen schwierig und aufwendig, weil man ja als Nicht-Experte das Fachwissen, über das man selbst nicht verfügt, bei anderen anzweifeln, sprich angreifen muss. Dies gelingt in den seltensten Fällen.

Eine Ebene, auf der man die Glaubwürdigkeit der Expertise von “Experten” und/oder Gutachtern als “Schlechtachter” hinterfragen kann, sind 

  • (potenzielle) Abhängigkeiten und 
  • Interessenskonflikte
  • und manchmal viele kleine Fehler bzw. Unstimmigkeiten in den Gutachten, wenn sie auf die Schnelle und am Fließband produziert worden sind. Das kommt nicht gerade selten vor.

Genau da kann man ansetzen.

Wir empfehlen dazu, zunächst die 5 Texte durchzusehen, die Sie unter www.ansTageslicht.de/Gutachter finden. Insbesondere das Kapitel Gutachter und Experten: Anerkannte, Selbsternannte und Verkannte.

Unter www.ansTageslicht.de/Weitergabe erklären wir, weshalb die Weitergabe von Gutachten an andere Personen keinerlei rechtliche Probleme nach sich ziehen kann. Auch wenn regelmäßig dort zu lesen ist, dass ein Gutachten “urheberrechtlich geschützt” sei. Das ist juristisch blanker Unsinn. Warum Gutachter so etwas schreiben, kann man sich denken. Urheberrechtlichen Schutz genießen nur “Werke”, die einen Mindestgrad an “Schöpfungshöhe” erreichen. Gutachten fallen nach ständiger Rechtsprechnung nicht in diese Kategorie.

Hier geht es weiter zum Kapitel Expertensuche.