ONLINE-Ergänzung zum Kapitel 3.5.1.2: Bestechung und Korruption als System

Korruption und Bestechung sind unsichtbar

Genau das ist das größte Problem, wenn man dagegen angehen will. Im Gegensatz zu anderen Verbrechen wie etwa Raub oder Diebstahl, bei denen es Täter und Opfer gibt, gibt es hier nur Täter.

Ein Opfer hat Interesse, dass der Schaden - sofern das geht - wieder rückgängig gemacht wird, zumindest Schadensersatz geleistet wird. Deswegen kommt es in der Regel zu einer Anzeige.

Im Falle von Korruption hat daran niemand Interesse. Deswegen spielt sich Korruption weitgehend im Dunkeln ab. Und deswegen ist es so schwierig, derlei asoziale Praktiken zu bekämpfen.

“Asozial” deswegen, weil es im Fall von Bestechung und Korruption doch Opfer gibt: die Allgemeinheit. Die das aber nicht merkt. Bzw. nicht merken kann. Korrupteure bereichern sich - ähnlich wie Steuerhinterzieher - auf Kosten anderer.

Zwei klassische Situationen, die zur Aufklärung führen (können)

Korruption wird in den seltensten Fällen entdeckt und aufgeklärt. 

Dies sind die typischen Fälle, in denen das möglich ist. Ob es geschieht, ist dann eine andere Frage:

  1. Jemand gibt den Behörden einen gezielten Tipp. Kommt (sehr) selten vor. Denn (Mit)Täter können daran kein Interesse haben. Es sei denn, einer davon will aussteigen. 
    Das Bundeskartellamt macht solche Angebote, weil es auch bei Kartellen zu Schmiergeldzahlungen kommen kann. Hinweisgeber erhalten Strafnachlass.
    Der häufigere der insgesamt seltenen Fälle ergibt sich daraus, dass jemand Rache nehmen will. Zum Beispiel bei einer heimlichen und dann geplatzen (sprich: “sitzengelassenen”) Nebenbeziehung im Liebesleben. Der oder die Enttäuschte lässt den Frust ab und gibt einen - in der Regel anonymen, aber gezielten - Hinweis an beispielsweise die Steuerfahndung. Oder den Staatsanwalt. Oder an beide. Denn Schmiergelder werden selten ordnungsgemäß versteuert.
  2. Anderer Fall: Journalisten stoßen auf Merkwürdigkeiten. Und berichten darüber. Und dann merkt die Staatsanwaltschaft auf. Und beginnt (Vor)Ermittlungen einzuleiten.

Potenziell gibt es eine dritte Situation, dann wenn Staatsanwälte von sich aus auf Unregelmäßigkeiten und/oder Merkwürdigkeiten stoßen und dann tätig werden. Das ist aber eher selten der Fall. Dazu sind Staatsanwälte viel zu sehr überlastet. Es kann aber auch vorkommen, dass sie einen Wink ‘von oben’ bekommen und dann etwaig begonnene Vorermittlungen versanden lassen (müssen). Staatsanwälte sind in Deutschland weisungsabhängig. Mehr zu diesem Problem unter System Staatsanwaltschaft (NOCH NICHT ONLINE).

In unserer Themenkategorie Machtmissbrauch und Korruption haben wir Fälle von journalistischen ‘Vorarbeiten’ (Fallsituation Nr. 2) dokumentiert.

  • Zum Beispiel den Fall des ehemaligen Sportdirektors beim Hessischen Rundfunk. Der hatte an die Vereine Sendeplätze gegen Geld verkauft. Der mit dem “Wächterpreis der Tagespresse” belohnte Journalist hatte über seltsame Vorgänge und Beobachtungen berichtet. Und so alles ins Laufen gebracht: Käuflichkeit journalistischer Arbeit.
  • Ebenso ein etwas älteres Beispiel: 2 Journalisten und die Treuhandanstalt Halle. Zwei Redakteure zweier unterschiedlicher Medien, ein Boulevardblatt und eine regionale Tageszeitung, hatten sich zusammengetan. Und deswegen mehr herausfinden können als jeweils alleine, weshalb dann die Staatsanwaltschaft akltiv werden musste. Auch diese Geschichte wurde mit einem “Wächterpreis der Tagespresse” ausgezeichnet: www.ansTageslicht.de/Treuhandanstalt-Halle.
  • In einem anderen Themenschwerpunkt Filz und Misswirtschaft rekonstruieren wir einen der großen VW-Skandale: www.ansTageslicht.de/Lustreisen: Das Magazin “Focus” hatte 2005 korruptive Praktiken von Volkswagen aufgedeckt. Die Unternehmensspitze hatte die Arbeitnehmer und Betriebsräte im Aufsichtsrat des Konzerns mit ungewöhnlichen Zuwendungen gefügig gemacht. Das löste mannigfaltige Folgen aus: Kündigungen und Gerichtsprozesse. Darunter Peter HARTZ, der Namensgeber für die “Hartz IV-Gesetze”.

Wie schwierig und vor allem aufwendig es ist, ohne ganz konkrete Hinweise, besser stichhaltige Belege, Bestechung und Korruption gerichtsfest nachzuweisen, erklären wir an den Vorgängen um den ELF-Aquitaine & Leunawerke-Skandal, der im Zusammenhang mit der deutsch-deutschen Wiedervereinigung stand. Schweizer (nicht deutsche) Staatsanwälte hatten versucht, mittels einer großen grafischen Darstellung den Wegen der unendlich vielen Schwarzgelder zu folgen. Aber letztlich aufgeben mussten. Die korruptiven Gelder waren von ‘ganz oben herab’ abgesegnet worden. Zum Beispiel vom französischen Staatspräsidenten Francois MITTERAND. Aber auch das Kanzleramt in Bonn spielt(e) unter Helmut KOHL (CDU) eine wesentliche Rolle dabei: Korruption im Bundeskanzleramt?