ABC des öffentlich-rechtlichen Fernsehens

Ein kleines Glossar


ARD

In der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland sind alle (selbstständigen) Landesrundfunkanstalten zusammengefasst, die das Erste Deutsche Fernsehprogramm gestalten. Die ARD wurde 1950 mit dem Auftrag gegründet, ganz Deutschland durch Hörfunk- und Fernsehen regional, landes- und bundesweit mit Information, Bildung und Unterhaltung zu versorgen.

Fernsehen muss in Deutschland „staatsfern“ sein – dies haben die Richter des Bundesverfassungsgerichts immer wieder entschieden. Da in die jeweiligen Rundfunkräte und Verwaltungsräte der ARD-Sender immer Vertreter der gesellschaftlich relevanten Gruppen sitzen (müssen), spiegelt die Besetzung dieser Aufsichtsgremien oft – mal mehr, mal weniger - das politische und gesellschaftliche Umfeld wieder. Beispiel: der Bayerische Rundfunk ist sehr viel parteidominierter (CSU) als der NDR, der nämlich von 4 unterschiedlichen Bundesländern mit verschiedenen politischen Regierungskoalitionen getragen wird.


Insgesamt strahlt die ARD täglich ca. 1.400 Stunden Radio- und rund 240 Stunden TV-Programm aus. Somit hat sie einen Marktanteil von durchschnittlich mehr als 55 Prozent im Hörfunk und mehr als 29 Prozent im Fernsehen.
Damit ist die ARD die Nummer 1 in Deutschland und weltweit mit einem Budget von rund 6,2 Mrd. Euro und ca. 23.500 festen Mitarbeitern der größte nicht-kommerzielle Programmanbieter.
Auch in der digitalen TV-Landschaft baut die ARD ihren Stand aus. ARD digital sendet als Gemeinschaftsproduktion auf den digitalen Kanälen EinsPlus (früher: EinsMuXx), EinsExtra und EinsFestival.
Der Intendanten- bzw. Geschäftsführerposten für die gesamte ARD wird jährlich von der Mitgliederversammlung der ARD jeweils einer Rundfunkanstalt zugewiesen. Den Vorsitz 2007/08 hat der Saarländische Rundfunk unter seinem Intendanten Fritz RAFF.


ARD-aktuell (beim NDR)

ARD-aktuell produziert die Nachrichtensendungen der ARD seit 1977. Dazu zählen die Tagesschau, Tagesthemen, Nachtmagazin und das spezielle Nachrichtenmagazin EinsExtra aktuell des Digitalsenders Eins Extra sowie der Wochenspiegel. Alle Formate werden live gesendet.

Die Tagesschau ist die älteste Nachrichtensendung im Deutschen Fernsehen. Nachdem sie 1952 die Wochenschau ablöste und auf Sendung ging, wurde sie immer erfolgreicher und baute ihre Sendehäufigkeit immer weiter aus. Wegen ihrer ernsthaften und teils ‚steifen’ Berichterstattung besitzt die Tagesschau einen besonders seriösen Ruf. Wenn die Hauptausgabe der Tagesschau um 20:00 Uhr beginnt, verfolgen bis zu 10 Millionen Zuschauer das Geschehen auf dem Bildschirm. Dies ist eine sehr hohe Einschaltquote. Das ist meist mehr als ein „Tatort“ oder eine Rosamunde-Pilcher-Verfilmung an Quote bringen.

Die Tagesthemen ersetzten die Spätausgabe der Tagesschau und bereiten die wichtigsten Ereignisse des Tages etwas ausführlicher auf. Ab 22:15 ist Tom BUHROW oder Caren MIOSGA für 30 Minuten auf Sendung und moderieren die Tagesthemen. Anders als bei der Tagesschau werden hier die Texte nicht von Redakteuren, sondern von den Moderatoren selbst verfasst und meist lockerer und pointierter geschrieben. Nachdem Ulrich WICKERT und Anne WILL die Tagesthemen verlassen haben, wird ein Zuschauerrückgang verzeichnet, was die ARD selbst durch die wechselnde Moderatorensituation begründet. Das heute-journal desZDF um 21:45 - größter Konkurrent der ARD-Tagesthemen ab 22.15 - ist mit rd. 3,7 Mill. Zuschauern abends zur Zeit wesentlicher erfolgreicher als dieTagesthemen mit 2,4 Millionen. Am frühen Abend indes hat die Tagesschau die Nase vorn.

Auch die ARD geht mit der Zeit. So stehen auf der Internetseite www.tagesschau.de alle wichtigen Ereignisse des Tages online zur Verfügung. Neben Radiobeiträgen und einem Onlineblog bietet die Tagesschauinternetwelt noch den Service, die aktuellsten News per WAP direkt aufs Handy oder PDA zu schicken. Sogar die Sendungen können entweder im Lifestream oder als Video auf der Website angeschaut werden.

Bei ARD-aktuell arbeiten ca. 90 Redakteure. Die Mitarbeiter aus Produktion und Verwaltung mit eingerechnet sind es über 240 Menschen, die an den Sendungen beteiligt sind. Der Erste Chefredakteur (Dr. Kai GNIFFKE) sowie der Zweite Chefredakteur (Thomas HINRICHS) sind für die Sendung verantwortlich und werden mit Zwei-Drittel-Mehrheit von den Intendanten der ARD-Rundfunkanstalten gewählt.

Weiterführende Informationen über ARD-aktuell und deren Sendungen unter: http://intern.tagesschau.de


Degeto

Degeto Film GmbH oder auch ARD Degeto ist eine Organisation der ARD, die für den Filmeinkauf zuständig ist. Ihren Sitz hat sie auf einem Nebengelände des Hessischen Rundfunks in Frankfurt am Main mit ca. 65 Mitarbeitern. Das Unternehmen wurde 1928 als Deutsche Gesellschaft für Ton und Film gegründet und heißt ab 1954 Degeto. Die Gesellschafter sind die Landesrundfunkanstalten bzw. deren Werbetöchter, für die das Unternehmen Lizenzen an Fernsehsendungen, Spielfilmen oder Serien erwerben. Des Weiteren werden Sendungen ko-finanziert, Produktionsbeteiligungen geleistet, Eigenproduktionen hergestellt und Synchronisation ausländischer Produktionen in Auftrag gegeben.

 

Duales Fernsehsystem

Bis zur Mitte der 80iger Jahre gab es in Deutschland Monopol-Fernsehen – bestehend aus den öffentlich-rechtlichen FernsehanstaltenARD und ZDF bzw. deren beide Programme inklusive der Dritten Programme der ARD. Wer Lust hatte und in Grenznähe zu anderen Ländern wohnte, konnte noch weiter ‚fern’ sehen. Wenn spannende Filme oder Serien über den Schirm wie beispielsweise „Stahlnetz“ liefen, saß die gesamte Republik vor der ‚Glotze’ – Einschaltquoten von bis 80% waren da keine Seltenheit.


Heute unvorstellbar. Identifikationsbildende Diskussionen am Tag danach - am Arbeitsplatz oder im Freundeskreis - über eine Sendung, die fast alle gesehen haben, gibt es heute nicht mehr – der Fernsehkonsum verteilt sich auf immer mehr Programme und Formate. Denn inzwischen gibt es private Fernsehveranstalter wie die RTL-Gruppe oder ProSiebenSat.1 und viele kleine andere. Je nachdem, ob man terrestrisch schaut, verkabelt ist oder eine ‚Schüssel’ auf dem Dach hat, kann man zwischen 10, 30 oder rund 500 Fernsehprogrammen wählen.

Dieses Nebeneinander – öffentlich-rechtliches Fernsehen mittels Gebührenfinanzierung und privatwirtschaftliches TV, das sich über Werbung finanziert – nennt man Duales System. Von den Marktanteilen her gesehen liegen beide Fernsehgruppen in etwa gleichauf.

In anderen Ländern gab es das schon früher. In den USA beispielsweise gibt es – real gesehen – nur Privat-TV: der öffentlich rechtliche Bereich hat mit weniger als 3% Marktanteil keine Bedeutung. In Großbritannien gibt es die öffentlich-rechtliche BBC sowie private Anbieter, z.B. BskyB: Satellitenfernsehen kombiniert mit Pay-TV. Letzteres gehört dem weltweit agierenden Medientycoon Rupert MURDOCH. In Italien gehören die privaten Fernsehanstalten Silvio BERLUSCONI, der manchmal auch gleichzeitig Ministerpräsident ist und dann auch Einfluss auf den öffentlich-rechtlichen Sender RAI nimmt – italienische Verhältnisse eben.

Dass es in Deutschland ebenfalls privatwirtschaftlich organisiertes Fernsehen gibt, war vor allem ein Anliegen der CDU, die 1982 die Bundestagswahl gewonnen hatte. Der nämlich hatte eine bekannte Wahl- und Meinungsforscherin, Prof. Dr. Elisabeth NOELLE-NEUMANN vom Allensbacher Institut für Demoskopie, immer wieder ins Stammbuch geschrieben, dass die CDU deswegen in der Opposition und nicht auf der Regierungsbank sitze, weil in den Fernsehanstalten zu viele ‚linke Journalisten’ agitieren würden. Kaum an der Macht, organisierte die neue CDU/CSU/FDP-Regierung zwei Dinge: Kabelverlegung auf die Schnelle und privates Fernsehen. Und weil das alles ganz flott über die Bühne gehen sollte, ist Deutschland heute mit vergleichsweise antikem Kupfer unter der Erde verkabelt – statt mit dem ungleich moderneren und technologisch leistungsfähigeren Glasfaserkabel. Und: die Zuschauer können – quantitativ gesehen – unter mehr (teilweise sehr ähnlichen) Fernsehformaten, Daily Soaps, Vorabendserien, Talkshows etc. wählen. Das, was sich die Politiker allerdings erhofften, ist nicht eingetreten: im privaten Fernsehen gibt es so gut wie keine (relevanten) Politiksendungen


GEZ

Mehr siehe unter "System GEZ"


GEZ-Fahnder

siehe Rundfunkgebühren-Beauftragter


heute, heute aktuell

Die heuteNachrichten des ZDF sind der größte Konkurrent der ARD Tagesschau. Letztere zieht um 20:00 bis zu 10 Millionen in den Bann, die heute-Sendung mal gerade die Hälfte. Spätabends ist es umgekehrt: da liegt das heute-Journal vor den Tagesthemen.

Die Hauptausgabe von heute gibt es täglich um 19:00 Uhr im Zweiten Deutschen Fernsehen. Neben tagesaktuellen Themen gehören auch Sport und Wetter zum Programm. Auch wenn der Name anfangs Verwirrung auslöste, denn wenn gefragt wurde „Hast Du gestern heute gesehen?“, war das schon ein Grund zur Belustigung, so hat sich doch diese Nachrichtensendung im riesigen Medienjungle etabliert. Im Gegensatz zu der Tagesschau, die von einem professionellen Sprecher verlesen wird, sitzt ein Redakteur im Studio – ein fachkundiger Journalist soll die Themen präsentieren. Eine rund 100 mann starke Crew arbeitet an den heute-Sendungen in der Mainzer ZDF-Zentrale. Das ZDF-Vergleichsangebot zu den ARD-Tagesthemen, bei denen kein Sprecher die Texte vorliest, sondern ein Moderator das Thema präsentiert, ist das ZDF heute-journal. Auch hier werden einzelne Themen des Tages ausführlich präsentiert und Hintergründe näher beleuchtet. Ab 21:45 Uhr sind es z.B. Claus KLEBER und Marietta SLOMKA auf Sendung. Sie erreichen täglich rund 3,4 Millionen Zuschauer. Damit sind sie erfolgreicher als Tom BUHROW und Caren MIOSGA, die sich mit 2,2 bis 2,4 Millionen Zuschauern begnügen müssen.


Intendant

Der Intendant ist der Geschäftsführer und künstlerische Leiter einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt. Er agiert sozusagen als Vorstandsvorsitzender eines Fernsehunternehmens.

Als Dienstvorgesetzter verkörpert er die Verwaltungsspitze seiner Anstalt und hat die Verantwortung für den gesamten Betrieb. Der Intendant wird vom Verwaltungsrat vorgeschlagen und daraufhin vom Rundfunkrat gewählt (so z.B. beim NDR). Die genauen Aufgaben und Regelungen der Funktion des Intendanten sind jeweils in den Landesmediengesetzen zu finden. Der Posten des ARD-Intendanten wird jährlich von der Mitgliederversammlung der ARD gewählt und einer Landesrundfunkanstalt zugewiesen.


KEF

Damit die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht selbstständig über die Höhe der Rundfunkgebühren entscheiden, wurde die „Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs – KEF“ im Jahre 1975 ins Leben gerufen. Sie überprüft den Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Ihre eigentliche Bedeutung hat sie erst seit 1997, nachdem das Bundesverfassungsgericht in seinem 8. Rundfunk(Gebühren)Urteil klargestellt hatte, dass die Empfehlungen der KEF verbindlichen Charakter haben müssen und dies die Ministerpräsidenten in ihrem 3. "Rundfunkänderungsstaatsvertrag" dann auch so vereinbart hatten.

Bis dahin war es nämlich so, dass die Gebühren immer stiegen und stiegen: Bis zur Vollversorgung der deutschen Republik mit Fernsehgeräten ganz automatisch – es kamen jedes Jahr neue gebührenpflichtige Fernsehgeräte hinzu. Nachdem alle Haushalte mit (mindestens) einem TV-Gerät versorgt waren, stagnierten die Gebühreneinnahmen – jetzt forderten die Rundfunkanstalten in regelmäßigen Abständen Gebührenerhöhungen.
Um diesen inflationären Gebührenhunger ein wenig kontrollieren (und einzudämmen), wurde die KEF ins Leben gerufen. Wenn die Fernsehanstalten mehr Geld wollen, müssen sie das begründen. Dann schaut sich die KEF die Plausibilität der Begründungen an, entscheidet gegebenenfalls anders und legt den Ministerpräsidenten eine Entscheidungsvorlage vor. Die bzw. die Landesparlamente entscheiden dann sozusagen in letzter Instanz, wieviel (mehr) Geld das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem erhält. Infos, z.B. auch die aktuellen KEF-Berichte, unter www.kef-online.de


KEK

“Dieser Konzern ist nicht gut für das Land. Die wollen eine andere Republik, eine schwarze Republik.“ So hart drückte es Jürgen RICHTER, ehemaliger Vorstandsvorsitzender bei Axel Springer aus, als er über die Übernahme der ProSiebenSat.1 Media AG durch den Axel Springer Verlag sprach. Der Mediengigant der Zeitungsbranche wollte im Sommer 2005 den größten Medienzusammenschluss der deutschen Geschichte bewirken und die ProSiebenSat.1 Media AG aufkaufen. Durch das Zusammenschweißen zweier so großer Medienmächte wäre die Gefahr einer vorherrschender Meinungsmacht entstanden: BILD z.B. plus ProSiebenSat1..

Um diese Marktkonzentration und potenzielle Ausnutzung von Marktmacht zu verhindern, wurde bekanntlich die „Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich – KEK“ gegründet. Sie konstituierte sich auf der Grundlage der Bestimmungen des 3. Rundfunkänderungsstaatsvertrages vom 15. Mai 1997. Durch das NEIN der KEK zur Übernahme durch den Axel-Springer-Konzern wurde der Zusammenschluss letztendlich gekippt – man wollte die Gefahr der Meinungskonzentration verhindern.

Geregelt ist dies im Rundfunkstaatsvertrag zu finden. Die KEK soll die Meinungsvielfalt schützen und bewahren. Sie misst dabei den Marktanteil der Fernsehanstalten und deren Meinungseinfluss auf die Zuschauer.

Mehr gerade zu diesem Fall der beabsichten Übernahme der ProSiebenSat.1 Media AG durch Springer finden Sie unter diesem
Link


Landesmedienanstalten

In jedem Bundesland gibt es eine Landesmedienanstalt, die den privaten Rundfunk überwacht. Sie sind Deutschlands Aufsichtsbehörden für private Radio- und Fernsehprogramme und Telemedien. Jedem Bundesland ist eine Landesmedienanstalt zugeordnet. Sie vergibt Sende-Lizenzen an den privaten Rundfunk- und Fernsehveranstalter und überprüft die Vorgaben aus dem Rundfunkstaatsvertrag.

Hierbei handelt es sich vor allen Dingen um die die Sicherung der Meinungsvielfalt im Bereich des privaten Rundfunks, die Verfolgung von Verstößen gegen Werberichtlinien und -Gesetze, gegen Jugendschutzvorschriften sowie die Verfolgung rechtsradikaler Inhalte. Neben der Kontrollfunktion beinhalten die Landesmedienastalten auch die Förderung der sogenannten „Medienkompetenz“ durch die Bereitstellung von Offenen Kanälen und Förderprogramme für Filmschaffende.
Finanziert werden die Landesmedienanstalten zu 80% aus einem 2-Prozent-Anteil der Rundfunkgebühren.

Übersicht aller Landesmedienanstalten: Landesmedienanstalten


Rundfunkgebührenbeauftragter

Die Rundfunkgebührenbeauftragten werden umgangssprachlich auch als GEZ-Kontrolleure oder GEZ-Fahnder bezeichnet. Es handelt sich aber nicht um Angestellte irgendeines Senders, sondern sie sind haupt – oder nebenberuflich als selbständige Subunternehmer für die deutschen Landesrundfunkanstalten tätig. Gemäß dem Rundfunkstaatsvertrag kontrollieren sie in ihrem zugewiesenen Gebiet die Einhaltung der Gebührenpflicht und sollen Auskünfte über Anmeldung, das Bereithalten von Rundfunkempfangsgeräten und den jeweiligen Rundfunkgebühren erteilen. Sie arbeiten nach eigenem Ermessen und erhalten für jedes ermittelte, nicht angemeldete Empfangsgerät eine Provision. Diese liegt zwischen 40 und 60% der nachuzahlenden Gebührenbeiträge. Je höher eine solche Nachzahlung angesetzt wird, umso höher dann auch die Provision für den einzelnen Fahnder.



Rundfunkgebührenstaatsvertrag

Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) ist die Rechtsgrundlage der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. In ihm werden die Rundfunkempfangsgeräte definiert und die Höhe der Gebühren festgelegt. Des Weiteren legt er die Auskunfts- und Anzeigepflicht von Rundfunkteilnehmern sowie Beginn und Ende der Gebührenpflicht fest und regelt die Ausnahmen und Befreiung der Gebührenpflicht.



Rundfunkrat / Fernsehrat

Der Rundfunkrat ist in Deutschland das Kontrollgremium der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Er vertritt die Interessen der Allgemeinheit bei der Programmgestaltung und überwacht die Einhaltung des gesetzlichen Sendeauftrags.

Zu jeder Landesrundfunkanstalt gehört ein Rundfunkrat und somit sind die genauen Bestimmungen der einzelnen Rundfunkräte in den Gesetzen der Bundesländer verankert. Zusammengesetzt wird er durch Mitglieder verschiedener gesellschaftlicher Gruppierungen und Organisationen, die den Querschnitt der Bevölkerung abbilden sollen. Neben der Kontrollfunktion ist die Wahl und Beratung des Intendanten eine wichtige Aufgabe des Rundfunkrates. Der ZDF-Fernsehrat setzt sich aus 77 Mitgliedern, die in politischen Parteien im Bundestag vertreten sind und aus weiteren gesellschaftliche Gruppen zusammen. Er ist für das Zweite Deutsche Fernsehenzuständig.


Rundfunkstaatsvertrag

Der Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag oder RStV) ist die wichtigste rechtliche Grundlage für das (duale) Rundfunksystem der Bundesrepublik Deutschland. Er schafft eine bundeseinheitliche Regelung für das Rundfunkrecht. In ihm sind für die ARD das Recht auf unentgeltliche Kurzberichterstattung, Art und Umfang der Rundfunkwerbung, Sponsoring, die Finanzierung aus den Rundfunkgebühren und Werbung, Veranstaltungen von Satellitenfernsehprogrammen und die Zusammenarbeit bei der Gestaltung des Ersten Deutschen Fersehens geregelt. Das Rundfunkrecht umfasst neben dem Rundfunkstaatsvertrag den ARD-Staatsvertrag, den ZDF-Staatsvertrag, den Deutschlandradio-Staatsvertrag, den Rundfunkgebührenstaatsvertrag und den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag. Seit März 2007 ist neben den im RStV geregelten Telemedien, das Telemdiengesetz (TMG) vorhanden.

 


Rundfunkurteile = Fernsehurteile des Bundesverfassungsgericht (BverfG):

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe prägt das deutsche Rundfunkrecht stark durch seine Entscheidungen in den Rundfunkurteilen. Bis heute gibt es dreizehn Rundfunkurteile, die die Entwicklung des deutschen Rundfunks seit Beginn der ARDgesteuert haben. Letztlich sind es Urteile, die die Rolle der Medien, in diesem Fall die Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland stärken und sichern. Zum Beispiel den öffentlich-rechtlichen Programmauftrag, der in der politisch notwendigen „Grundversorgung“ der Bürger mit Information, Bildung, aber auch Unterhaltung besteht.

Außerdem betonen Deutschlands höchste Richter immer wieder die Bestands- und die Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

1. Rundfunk-Urteil von 1961: „Deutschland-Fernsehen-GmbH“
(BVerfGE 12, 205–264 Deutschland-Fernsehen-GmbH 1961)
Sachverhalt:
Bundeskanzler Konrad ADENAUER versuchte eine im staatlichen Eigentum stehende private Gesellschaft, die Deutschland-Fernsehen-GmbH zu gründen. Damit wollte der erste Bundeskanzler ein zweites Fernsehprogramm herausbringen, das entgegengesetzt zur regierungskritischen Berichterstattung der ARD ein regierungsfreundliches Programm schaffen sollte.
Die Bundesländer Hamburg und Hessen klagten dagegen. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass der Bund durch die Gründung gegen die Kompetenzbestimmungen des Grundgesetzes und gegen den Grundsatz des bundesfreundlichen Verhaltens sowie gegen Artikel 5 des Grundgesetzes (Meinungsfreiheit) verstoßen habe. Die Rundfunkangelegenheiten wurde den Ländern zugesagt und die Zuständigkeit des Bundes beschränkt sich auf den sendetechnischen Bereich, also die Übertragungstechnik.
Die Folge des Urteils war die Gründung des „Zweiten“ Deutschen Fernsehens (ZDF). Da durfte ADENAUER nicht direkt Einfluss nehmen.

3. Rundfunk-Urteil: FRAG 1981
BVerfGE 57, 295 FRAG (1981)
Sachverhalt:
Nachdem 1964 das Saarland als erstes und einziges Bundesland eine gesetzliche Möglichkeit für die Gründung privater Rundfunksendungen geschaffen hatte, beantragte die Freie Rundfunk AG in Gründung (FRAG) eine nach dem Gesetz vorgeschriebene Konzession. Die Landesregierung wollte den Saarländischen Rundfunk schützen und lehnte den Antrag ab.
Das Bundesverfassungsgericht entschied sich für die Verfassungsmäßigkeit von privaten Rundfunk und stellte fest, dass die Rundfunkfreiheit als „dienende Freiheit“ die Vielfalt der bestehenden Meinung im Rundfunk durch eine größtmögliche Breite gewährleisten muss. Der Rezipient muss umfassend mit Information versorgt werden und somit das Gesamtangebot sämtliche inländischen Programme verfügbar sein. Durch das Urteil wurde die Grundlage des dualen Rundfunksystems geschaffen.

4. Rundfunk-Urteil: Niedersachsen
BVerfGE 73, 118 Niedersachsen (1986)
Sachverhalt:
Das Land Niedersachsen legte durch sein Landesrundfunkgesetz die erste Grundlage für den Privatrundfunk. Im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens wurde das Bundesverfassungsgericht angerufen und hielt es erst für verfassungsgemäß, beklagte jedoch einige Bestimmungen für verfassungswidrig, da diese die Rundfunkfreiheit einschränken würden. Die „Grundversorgung“ durch die öffentlich-rechtlichen Sender müsse die zentrale Aufgabe sein und einer höheren Anforderung genügen als die der Privatsender. Zu der Grundversorgung gehören eine allgemeine, flächendeckende Empfangbarkeit, die Gewährleistung eines inhaltlichen Standards der Programme sowie die Sicherung der Meinungsvielfalt.
Der Privatrundfunk kann, aufgrund seiner Werbefinanzierung und die dadurch entstehende Gefahr der popularisierten Massenattraktionsprogramme die öffentliche Kommunikationsaufgabe, die durch die Rundfunkfreiheit geregelt ist, nicht erfüllen. Somit entstand die Grundlage des dualen Rundfunksystems, welches das Bestehen von Privatrundfunk, neben öffentlich-rechtlichen Rundfunk ermöglicht.

8. Rundfunk-Urteil: Gebührenurteil
BVerfGE 90, 60 Gebührenurteil (1994)
Sachverhalt:
Einzelne Rundfunkteilnehmer klagten gegen den Bayrischen Rundfunk und forderten eine Teilrückzahlung der erhobenen Rundfunkgebühr. Grund der Klage war die Einführung des „Kabelgroschens“ in Höhe von 0,20 DM, welcher von den Rundfunkanstalten zur Finanzierung von Kabelprojekten genutzt werden sollte. Dieser Gebührenanteil trage aber nicht zur Erfüllung des Auftrages der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bei, so die Argumentation der Kläger.
Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die Gebührenfestsetzung staatsfrei organisiert werden muss und der Finanzbedarf nur bezüglich des Rundfunkauftrages, der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit überprüft werden darf. Somit muss die Staatsfreiheit und die Programmautonomie garantiert werden.
Das Gebührenfestsetzungsverfahren der KEF wurde neu geregelt. Seither erfolgt die Gebührenfestsetzung in drei Schritten: Die Rundfunkanstalten melden ihren Bedarf der KEF, diese überprüft den angemeldeten Bedarf und empfiehlt den Ländern einen bestimmten Gebührenbetrag. Die Ministerpräsidenten bzw. die Landesparlamente setzen dann die Gebühr endgültig fest.

12. Rundfunk-Urteil: Gebührenurteil II
BVerfGE (2007)
Sachverhalt
Die Sender ARD und ZDF (später auch Deutschlandradio) klagten beim Bundesverfassungsgericht gegen die Entscheidung der Länder, trotz der Empfehlung der KEF, die Rundfunkgebühren um 1,09 Euro zu heben, unter dem von der Kommission genannten Satz zu bleiben und lediglich eine Anhebung um 88 Cent zu bewilligen. Die Länder begründeten ihr Verhalten mit der gesamtwirtschaftlichen Lage und nach deren Ansicht nicht erschlossenen Sparpotenziale von ARD und ZDF.
Das Urteil besagte, dass die Länder nicht aus medienpolitischen Gründen von den KEF-Gebührenempfehlungen abweichen dürfen. Die Rolle der KEF als unabhängige Kontroll- und Empfehlungsinstanz wurde durch dieses Urteil gestärkt.


Verwaltungsrat

Die Aufgabe des Verwaltungsrates ist die ständige Kontrolle der wirtschaftlichen Tätigkeit der Rundfunkanstalten und die Geschäftsführung des Intendanten. Die Mitglieder setzten sich unterschiedlich, nach jeweiliger Landesbestimmung zusammen. Auch ist Umfang der Aufgaben auf Landesebene geregelt.

Der Verwaltungsrat ist u.a. für die Feststellung des Wirtschaftsplanes, Entwicklungsplanes und des Jahresabschlusses zuständig. DerNDR Verwaltungsrat setzt sich aus zwölf Mitgliedern, die vom Rundfunkrat gewählt werden zusammen. Davon sind sechs Mitglieder aus Niedersachsen, je zwei Mitglieder aus Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, dessen Amtszeit fünf Jahre beträgt.


Tagesschau, Tagesthemen

siehe unter ARD - aktuell


ZDF

Das ZDF als Zweites Deutsches Fernsehen bildet gemeinsam mit der ARD und dem Deutschlandradio den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland. Nachdem das Bundesverfassungsgericht das „Adenauer-Fernsehen“, die Deutschland-Fernseh GmbH in ihrem 1. Rundfunk-Urteil von 1961 untersagt hatte, haben die Länder im Juni 1961 einen Staatsvertrag über eine „gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts“ unterzeichnet. Das Zweite Deutsche Fernsehen war geboren.

Beim ZDF sind rund 3600 Mitarbeiter fest angestellt.
Im Vergleich dazu: Die ARD hatte im Jahre 2006, 20.385 Planstellen auf die 9 Rundfunkanstalten verteilt. Finanziert wird das ZDFdurch die Rundfunkgebühren. Von den monatlichen 17,03 Euro pro angemeldeten Haushalt bekommt das ZDF ca. 4,20 Euro. Insgesamt erhielt das ZDF 2006 runde 1,7 Mrd. Euro. Die 9 ARD-Sender bekamen runde 5,2 Milliarden.
„Jede zweite Sendeminute ein Informationsangebot an die Zuschauer“, so bezeichnet das ZDF selbst die Erfüllung seines Programmauftrags. Neben vielen Fernsehfilmen und Shows wie Wetten dass...? sendet das ZDF Kultur- und Wissensmagazine, politische Informationssendungen und aktuelle Nachrichten.
Auch die Ausbreitung in der digitalen Welt ist bei den Mainzelmännchen ein gewichtiger Punkt. So sendet das ZDFvision seit 1997 Programm über die digitalen Kanäle: ZDFdokukanal , ZDFinfokanal und ZDFtheaterkanal. Intendant des ZDF ist Markus SCHÄCHTER, Chefredakteur ist Nikolaus BRENDER.


(pga)