Was kann man tun?

Z.B. wenn man mit bestimmten Dingen nicht einverstanden ist


Wir wollen von vorneherein klarstellen:

  • Wir sind überzeugte Befürworter des öffentlich-rechtlichen Fernsehens – ohne gründlich recherchierten Nachrichten, Informationen und Hintergrundzusammen- hänge, die später archiviert werden, können demokratisch organisierte Gemeinwesen nicht wirklich funktionieren
  • Aber: wir fordern Transparenz, z.B. über die genaue Verwendung der Gebührengelder im Detail. Nicht nur in grob gehaltenen Geschäftsberichten oder verspielten Jahrbuch-Statistiken.

Immerhin geht es um erhebliche Summen:

Im Jahr 2014 wurden rund 8 Milliarden Euro an Gebührengeldern eingenommen und auf die Rundfunkanstalten verteilt. Der neue Rundfunkbeitrag spült erheblich mehr Geld in die Kassen von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Grund: mehr Zahlungspflichtige durch Abgleich der Daten mit den Einwohnermeldelisten, Zahlpflicht für alle gewerblich genutzten Fahrzeuge sowie Betriebsstättenbeiträge.

Letzteres führt bei vielen deutschen Unternehmen zu deutlichen Mehrkosten. Der Autovermieter Sixt beispielsweise rechnet mit drei Millionen Euro mehr im Jahr seit Einführung des Rundfunkbeitrages. Ein weiteres Problem ist die Abrechnung nach Betriebsstätten, welche bei dem Drogeriemarkt Rossmann fällig wird. Dieser muss 300.000 Euro zahlen ohne einer der Leistungen wie Radio oder Fernsehen in seinen Filialen zu nutzen. Auch die deutschen Haushalte müssen seit Jahresbeginn für jede Wohnung zahlen und nicht mehr pro Empfangsgerät. Unabhängig davon, ob dort ein Empfangsgerät vorhanden ist. Mit Hilfe der Datensätze aus den Einwohnermeldeämtern sollen auch die letzten Haushalte zur Kasse gebeten werden.

Doch wohin geht das ganze Geld? Im Jahr 2013 gewähren erstmals die öffentlich-rechtlichen Sender etwas mehr Einblick in ihre Ausgaben und Kosten.

So gibt etwa die ARD jährlich 361 Euro für Sportrechte und die dazugehörigen Sendungen aus. Die Sonntagabendunterhaltung wie „Tatort“ und „Polizeiruf“ kostet im Jahr über 60 Millionen Euro. Spielfilme werden mit 444 Millionen Euro produziert und die Radiosender der ARD bekommen pro Jahr 959 Millionen Euro zugeteilt.

Die über lange Jahre anhaltende Kritik an der Intransparenz hat in den Sendern offenbar doch ein klein wenig zum Umdenken beigetragen. Bzw. zum Verständnis dafür, dass Menschen ein Recht haben, zu wissen, wofür ihr Geld verwendet wird.

Nicht mit allem muss man immer und überall einverstanden sein. Andererseits: Irgendwie müssen Entscheidungen gefällt werden. Beispielsweise demokratisch nach unterschiedlichen Mehrheitsprinzipien und/oder irgendwie auf oberer Ebene, also von oben nach unten herunter. Oft sind es auch ganz pragmatische Strukturen, die den Ausschlag geben oder eine Entscheidung zustande kommen lassen.

Egal wie:

Protest, mangelnde Zustimmung oder Verweigerung machen nur dann Sinn, wenn sie

  • den Adressaten tatsächlich auch erreichen
  • und begründet werden.

Damit der Adressat weiß, weshalb die Zustimmung verweigert wird und er sich damit auseinandersetzen kann.

Insofern macht es Sinn, nicht vorhandene Akzeptanz oder Kritik weitestgehend öffentlich zu machen. Damit sie nicht untergeht. Je mehr dies gleichzeitig und/oder im Verbund tun, je regelmäßiger nachgehakt wird, wenn keine Antwort kommt, umso größer wird der Druck auf den Adressaten, doch noch (irgendwann) Stellung nehmen zu müssen.

Ebenso sinnvoll ist es, dies alles fein säublerich zu dokumentieren. Denn ab einem bestimmten Punkt wird dann nicht nur die eigentliche bzw. auslösende Kritik (z.B. am Programm) zum Knackpunkt, sondern auch die ggfs. herablassende Haltung des Adressaten, der möglicherweise meint, sich nicht mit Kritik auseinandersetzen zu müssen. Weil er z.B. größer, stärker, mächtiger, einflussreicher ist.

Auf wikipedia sind inzwischen mehrere Initiativen gelistet. Die sich - aus unterschiedlichen Gründen und Motiven - mit dem Runmdfunkbeitrag auseinandersetzen. Dort finden sich weitere Hinweise und Tipps.

Eine davon nennt sich Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e.V. und ist erreichbar über www.publikumskonferenz.de.


Um zu zeigen, was zu Zeiten der "Rundfunkgebühr" (bis Ende 2012) möglich war, dokumentieren wir im folgenden die Hinweise und Tipps, die wir seinerzeit gegeben hatten. Sie sind zwar jetzt 'historisch', belegen aber, wie das alte System t.w. recht hochmütig funktioniert hatte.

Wir beginnen mit dem Stichwort "GEZ-Fahnder".  Die waren auch Auslöser für die Berichte der FAZ, die dafür 2008 einen Wächterpreis der Tagespresse erhalten hatte:

Dass die GEZ-Fahnder, sprich „Rundfunk-Gebührenbeauftragten“ oft ihre legalen Grenzen überschritten haben, ist Grund dafür, dass sich Medien regelmäßig über die einschlägigen Abzocke - Methoden schreiben können. Abzocke und Täuschung ist nicht in Ordnung.

Deswegen geben wir hier einige Hinweise und Tipps, wie man sich wehren kann – als Vorsorgemaßnahme für potenziell Betroffene. Aber auch im wohlverstandenen Interesse der Gebührenfahnder.

Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Argumente der Gebührenbeauftragten - im Volksmund als GEZ-Männer oder Gebührenfahnder bekannt - häufig nicht der Wahrheit entsprechen. Es ist keineswegs so, dass die von ihnen vorgebrachten Rechte und Mölichkeiten zur Durchsetzung der Rechtsordnung entsprechen.

Daher hier die häufigsten Irrtümer und Falschaussagen der Fahnder:

  • Es ist den Gebührenbeauftragten nicht gestattet, in die Wohnung/das Haus einzudringen. In die Tür gestellte Füsse oder andere Methoden, um sich Eintritt zu verschaffen, sind rechtswidrig. Ebenso sich unter einem anderen Vorwand Eintritt zu verschaffen und dann plötzlich als GEZ-Beauftragter auftreten
  • Die Befragung der Familienmitglieder ist zulässig, jedoch muss auf ihr Zeugnisver- weigerungsrecht hingewiesen werden. Androhungen von Bußgeldern bei Aussageverweigerung sind nicht zulässig
  • Barzahlungen sind nicht zulässig. Grundsätzlich erfolgt die Aufforderung zur Zahlung schriftlich
  • Nicht der Bürger muss beweisen, dass er ein Gerät oder keines bereit hält, sondern die GEZ
  • Nachweis über den Verbleib abgemeldeter Gerät verlangen, ist auch nicht gestattet

Einige Dinge jedoch sind erlaubt - eine moralische Bewertung überlassen wir dem Leser:

  • Durchs Fenster spähen, um vorhandene Geräte aufzuspüren
  • Nachbarn befragen
  • Zwangsanmeldung bei beweisbarem Vorhandensein von Geräten („Fensterspionage“ oder Unterschrift von Zeugen)

Dies ist jedoch nur ein kleiner Auszug aus dem Bereich GEZ und Rundfunkgebühren. Sehr genau hat sich der Autor und Gebührengegner Bernd HÖCKER mit dem Thema auseinander gesetzt. Er hat dazu drei Bücher veröffentlicht:

  • Bernd Höcker, GEZ abschaffen!, Höckerverlag, 2006, 2. Überarb. Auflage, ISBN 3-9804617-8-5, Euro 7,90
  • Bernd Höcker, Nie wieder Rundfunkgebühren!, 2006, 2. Überarb. Auflage, ISBN 3-9804617-6-9, Euro 7,90
  • Bernd Höcker, Die rechtliche Stellung von Rundfunkgebührenbeauftragten, 2008, 1. Auflage, ISBN 978-3-9811760-1-8, Euro 7,90

Die Bücher kann man u.a. bei www.amazon.de beziehen.

Ständige Aktualisierungen um das Thema GEZ und Rundfunkgebühren findet man auch auf der Website von Bernd HÖCKER:

www.gez-abschaffen.de

Auf dieser Website findet sich auch der Verlauf und der aktuelle Stand des Verfahrens von Bernd HÖCKER gegen den NDR bezüglich seiner eigenen Zwangsanmeldung.

(DK)