
Niemand bei der Polizei konnte wissen, ob das Kind noch lebt oder schon tot war. Der Mörder schwieg. Bzw. führte die Polizei in die Irre. Die Zeit drängte. Der Polizeivizepräsident reagierte. Und drohte. Um das Leben des Kindes zu retten. Und hätte die Drohung vermutlich auch wahr gemacht: Schmerzen. Um den elfjährigen Jakob zu retten. "Folter"?
Die gesamte Site mit allen Texten ist direkt aufrufbar und verlinkbar unter www.ansTageslicht.de/Folterdrohung.
Die "Zufügung von Schmerzen" wurde nicht umgesetzt - der Entführer und Mörder des elfährigen Jakob von METZLER hatte zuvor gestanden. "Folterdrohung"? Der Polizeivize Wolfgang DASCHNER hatte den Vorgang in einem Aktenvermerk festgehalten. Und seine Motive, dem Entführer Magnus GÄFGEN zu drohen. Der Aktenvermerk wurde bekannt. Der Berliner Tagesspiegel und die Redaktion der BILD-Zeitung Frankfurt machten daraus eine Geschichte. Beide bekamen 2004 einen "Wächterpreis der Tagespresse" zugesprochen.
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von Anfang an: über den fraglichen Aktenvermerk zu den verschiedenen Verfilmungen dieses Themas bis hin zu den letzten Urteilen
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Die Journalisten des Tagesspiegel und der BILD-Zeitung beschreiben, wie sie vom Aktenvermerk erfahren und wie sie die Geschichte dann gemacht haben.
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"Auch der beste Zweck heiligt niemals das Mittel der Folter", so der Vize des Bundesverfassungsgerichts. Einige Juristen sehen das anders: Es kann Ausnahmesituationen geben.
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Wie eindeutig sind die Europäische Menschenrechtscharta, das deutsche Grundgesetz und das Strafgesetzbuch?
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Was Wolfgang DASCHNER hätte sagen können. Überlegungen des ZEIT-Redakteurs und Publizisten Robert LEICHT
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Über die wichtigsten Akteure und andere relevante Darstellungen zu diesem Fall
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Dass der Entführer nach 13 Tagen preisgab, wo er den 8jährigen Denis in einer 90 x 50 x 40 cm großen Holzkiste gefangen hielt, ist einem Polizeibeamten zu verdanken, der sich über die Dienstvorschriften hinweg gesetzt hatte. Er wurde nicht angeklagt.
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