Wolfgang DASCHNER beruft kann sich hierbei auf die Paragraphen 32, 34 und 35 des Strafgesetzbuches (StGB) als Rechtsgrundlage stützen:
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
- § 34 Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
- § 35 Entschuldigender Notstand
(1) Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen; jedoch kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden, wenn der Täter nicht mit Rücksicht auf ein besonderes Rechtsverhältnis die Gefahr hinzunehmen hatte.
(2) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig Umstände an, welche ihn nach Absatz 1 entschuldigen würden, so wird er nur dann bestraft, wenn er den Irrtum vermeiden konnte. Die Strafe ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.
Um 7.00 Uhr wird eine Abschnittsleiterbesprechung anberaumt. Es wird besprochen, dass sich der Verdacht auf die „Komplizen“ relativiert hat und die Durchsuchungsmaßnahmen am See noch nicht abgeschlossen sind. Weiterhin ist das gesamte Lösegeld in GÄFGENS Wohnung gefunden worden. Die ersten 500 000 Euro hatten in Geldkassetten gelegen, der Rest war verteilt auf verschiedene Kuverts und Gesellschaftsspielkästen.
Den Beamten wird klar, das GÄFGEN Jakob von METZLER wohl alleine entführt und versteckt hat und nur noch auf dessen Tod wartet, da er der einzige Zeuge seines Verbrechens ist. Außerdem wird besprochen, dass eine Aussage unter Anwendung unmittelbaren Zwangs in einem Strafverfahren nicht verwendet werden kann, die Rettung Jakob von METZLER´s aber absoluten Vorrang vor prozessualen Fragen haben muss.
Um 8.23 Uhr erreicht Ortwin ENNIGKEIT, stellvertretender Kommissariatsleiter, der die ganzen Tage praktisch rund um die Uhr im Einsatz war, die Nachricht, dass in einer der Hütten am See ein Kinderschlafplatz mit rotbraunen Anhaftungen, vermutlich Blutspuren, gefunden wurde. Wenige Minuten später wird ENNIGKEIT in das Büro von DASCHNER beordert. Der Polizeivize will einen Beamten, der noch keinen persönlichen Kontakt zu GÄFGEN hatte. DASCHNER beauftragt ENNIGKEIT, GÄFGEN erneut zum Aufenthaltsort des Kindes zu befragen und falls dieser sich weiterhin weigern sollte, mit Anwendung unmittelbaren Zwangs zu drohen.
ENNIGKEIT beginnt gegen 9.00 Uhr anschließend mit seinem Verhör von Magnus GÄFGEN.
Was sich genau in diesem Verhör abgespielt hat, wissen nur zwei Menschen: der Jurastudent Magnus GÄFGEN, der den 11jährigen Jungen entführt hat, und Kriminaloberrat Ortwin ENNIGKEIT, der herausfinden soll, was geschehen ist.
Das, was wenige Wochen später die sogenannte Presse und die öffentlichen Gemüter erhitzen wird, ist die Version GÄFGEN's. Die Darstellung der Geschehnisse aus der Sicht des Kriminalbeamten ENNIGKEIT spielen keine Rolle. Er wird auch erst sehr viel später dazu befragt werden: nicht von den Medien, sondern vom Staatsanwalt.
Unsere Rekonstruktion der Geschehnisse hier basiert auf den Angaben des Kriminalbeamten, dem wir eine höhere Glaubwürdigkeit zuerkennen. Es sind Angaben, die er selbst als 'Angeklagter' während seines eigenen Prozesses 2004 und im Jahre 2011 in seiner Buchveröffentlichung machen wird. Trotzdem kann alles anders gewesen sein.
ENNIGKEIT konfrontiert GÄFGEN als erstes mit seiner Lügengeschichte über die angeblichen Komplizen. Dann über den Fund eines Kinderschlafsackes mit Blutspuren am Langener Waldsee. GÄFGEN reagiert nicht auf die neuen Erkenntnisse.
ENNIGKEIT weist GÄFGEN darauf hin, dass veranlasst worden ist, das „jemand kommt, der dir Schmerzen zufügen kann“. Und dass dabei ein Wahrheitsserum zum Einsatz kommen könne. GÄFGEN zeigt sich weiterhin unbeeindruckt und schweigt.
ENNIGKEIT lässt sich nicht beirren und fährt fort. Er erklärt GÄFGEN, was es für einen Kindermörder heißt, im Gefängnis zu sitzen: Kindermörder und Kinderschänder stehen im sozialen Ranking auf der alleruntersten Stufe. ENNIGKEIT weist GÄFGEN aber auch darauf hin, dass die Polizei mit der Anstaltsleitung sprechen würde, um ihm den Aufenthalt im Gefängnis leichter zu machen, falls er bereit wäre, zu kooperieren.
ENNIGKEIT spricht weiter auf ihn ein, erklärt ihm, welche Auswirkungen der Tod des Jungen auf seine Psyche haben werde und macht klar, dass er selbst entschlossen ist, zu erfahren, was mit dem jungen METZLER geschehen ist.
Irgendwann knickt GÄFGEN ein, sagt, dass METZLER bei einem See in der Nähe von Birstein, im Vogelsberg ist. Auf die Frage ob METZLER noch lebt, antwortet GÄFGEN: „wahrscheinlich ist alles zu spät“.
Die angedrohten Maßnahmen, "Zwang" anzuwenden, sind damit hinfällig.
Um 11.00 Uhr fahren mehrere Polizeibeamte mit GÄFGEN zu dem See bei Birstein und finden gegen 12.00 Uhr unter einem Steg ein verschnürtes Bündel, mit den Konturen eines menschlichen Körpers.
Erst um 15.00 Uhr wird das Bündel sichergestelltund geöffnet: Es enthält eine Kinderleiche. Sie wird als Jakob von METZLER identifiziert.
Auf der Rückfahrt ins Präsidium führt ein Beamter die Befragung GÄFGEN´s fort, um den Tatablauf restlos zu klären. Der Beamte will wissen, wo GÄFGEN Jakob´s Kleidung und Schulranzen versteckt hat. Der gibt an, einige Teile in Frankfurt-Oberrad in einer Mülltonne neben dem Minimalmarkt am Bruchrainplatz entsorgt zu haben, weitere Teile in einer Mülltonne auf einer vom Bruchrainweg abgehenden Straße. Die Überprüfung der Lokalitäten verlaufen negativ. Danach beginnt GÄFGEN wieder zu lügen: ein Banker aus seinem Bekanntenkreis habe die Entführung geplant hat.
Währenddessen haben bereits seit dem frühen Morgen die Eltern von Magnus GÄFGEN versucht, den bekannten Strafverteidiger Rechtsanwalt Hans Ulrich ENDRES mit der Rechtsvertretung ihres Sohnes zu beauftragen. Der jedoch hält sich gerade in Ulm auf, weil er dort einen Mandanten in einem Gerichtsverfahren vertritt. Als ihn die Nachricht von den Vorgängen aus Frankfurt erreicht, bittet er die Ulmer Richter um Unterbrechung der Verhandlung, um direkt nach Frankfurt/M. fahren zu können. Die Richter sind einverstanden. Es ist ca. 11:00 Uhr.
In Frankfurt/M. informiert Polizeivizepräsident Wolfgang DASCHNER um 13:40 Uhr in Anwesenheit des Pressesprechers der Polizei den Oberstaatsanwalt S. von seinem Vorgehen. Der äußert"allergrößte Bedenken wegen dieser Vorgehensweise". Eine ausführlichere Diskussion darüber kommt aber nicht in Gang, weil die für kurz darauf angesetzte Pressekonferenz über die Entführung bzw. das Auffinden der Leiche keinen Aufschub erlaubt. Dort warten Vertreter aller Zeitungen und Rundfunkstationen sowie des Fernsehens ungeduldig auf die Neuigkeiten.
Oberstaatsanwalt S. wird noch am selben Tag persönlich den Leitenden Oberstaatsanwalt H. informieren. Einen Vermerk über das Gespräch mit DASCHNER fertigt er sich allerdings erst mehrere Tage später an - "wegen der aussergwöhnlich starken Beanspruchung seit dem 1.10.2002 in diesem Verfahren als Pressesprecher (der Staatsanwaltschaft, Anm. d. Red.) und zuständiger Abteilungsleiter".
Die Staatsanwälte K. und M., die ebenfalls in das Vorgehen von Polizeivize DASCHNER eingeweiht waren, haben sich "zur absoluten Geheimhaltung" verpflichtet.
Gegen 14:30 Uhr kommt Rechtsanwalt ENDRES in Frankfurt an. Er trifft sich sofort mit seinem neuen Mandanten GÄFGEN, der gerade von den Polizisten von dem See in Birnstein ins Polizeipräsidium zurückgebracht wird. GÄFGEN berichtet RA ENDRES, er sei "angegangen" worden. Und er habe "schreckliche Angst" vor dem Vernehmungsbeamten, der ihm eine härtere Gangart, sprich die Anwendung von Schmerzen angedroht habe. Was GÄFGEN genau damit gemeint hat, versteht RA ENDRES noch nicht