Günter Wallraff: Vordenker und Vormacher

Günter Wallraff ist heute nicht nur Journalisten ein Begriff. Auch Leser des ZEIT-Magazins oder Fernsehzuschauer von RTL können mit dem Namen längst etwas anfangen: „Team Wallraff – Reporter undercover“ ist wohl inzwischen eine Marke. Es gibt ihn als Fernsehserie und als Podcast. Und natürlich auf seiner Website: https://www.guenter-wallraff.com/.

Bekannt ist sein Name schon länger. In den 70er Jahren galt er als Unternehmer- und Behördenschreck. Bzw. als nicht ernst zu nehmender Exot. Heute sind seine Methoden nicht mehr umstritten, sondern akzeptiert – sie haben längst Eingang in die Rechtsprechung und in den Pressekodex gefunden. Wallraff ist nicht nur der Vordenker gewesen, sondern vor allem auch der Vormacher. Was heute quasi selbstverständlich ist, geht auf seine Aktivitäten zurück. Und seinen Durchhaltewillen.

Hier eine Rekonstruktion seiner journalistischen Verdienste. In einem weiteren Kapitel dokumentieren wir das bahnbrechende Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1984, das journalistische Undercover-Recherchen als legitimes Mittel anerkannt hat. Vorausgesetzt die Enthüllungen sind im “öffentlichen Interesse”. Dann müssen nicht nur Ansprüche auf Privatsphäre jener, über die rechrechiert wurde und veröffentlicht wird, zurückstecken. Sondern es dürfen auch Informationen ans Tageslicht gebracht werden, wenn sie “rechtswidrig” beschafft wurden. Z.B. durch “Einschleichen” in ein Unternehmen.

Investigative Recherchen, die gesellschaftlich relevante Zusammenhänge outen oder Missstände zum Vorschein bringen, sind im “öffentlichen Interesse”.


Wallraff und das Bundesverfassungsgericht

Das erfolgreiche "Einschleichen" in eine BILD-Zeitungs-Redaktion war der Höhepunkt von Wallraff's Undercover-Arbeit. Jeder weiß seither aus erster Hand, wie es - zumindest damals - zuging. Axel Springer akzeptierte das nicht. War damit aber erfolglos. Unter falschem Namen zu recherchieren ist erlaubt im "öffentlichen Interesse".

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Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Springer vs Wallraff - 1 BvR 272/81

Hier dokumentieren wir die vollständige Entscheidung des BVerfG, Aktenzeichen 1 BvR 272/81

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Undercover: andere relevante Gerichtsurteile

Die Rechtsprechung hat sich längst gefestigt. Trotzdem muss man auf einige Dinge achten.

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