Wenn man etwas zur Interpretation eines Gesetzes wissen will oder wenn man erfahren möchte, wie die ständige Rechtsprechung das sieht, schaut man in einem Gesetzeskommentar nach. So etwas gibt es auch für das ProduktSG, z.B. den von Prof. Dr. Thomas KLINDT herausgegebenen Kommentar. Wenn man aber dort erfahren möchte, ob der fragliche Absatz 4 auch für "Reparaturleitfäden" oder ähnliches gilt: Fehlanzeige. Kein einziges Wort dazu. Dieses Thema hat offenbar bisher noch nie jemanden bewegt.
Wir machen uns daher auf die Suche nach Antworten in den zuständigen Behörden. Zum Glück sind dafür nur Bundesbehörden zuständig, so dass wir uns nicht auch noch im Dschungel der unterschiedlichen Regelwerke des bundesdeutschen Föderalstaats mit seinen 16 Bundesländern verirren müssen.
Wir wenden uns zunächst an die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Dortmund, kurz BAuA. Wir wollen mit einem Experten sprechen, der uns bei den Recherchen über den Weg gelaufen ist, aber der ist "mittlerweile im verdienten Ruhestand." Und zum "KFZ-Rechtsbereich" betrachtet sich die BAuA "als nicht aussagefähig." Wir mögen uns an das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg wenden.
Von dort, dem KBA, erreicht uns eine telefonische Nachfrage; offenbar haben wir diese Behörde mit unserer Frage, ob nach § 3 Abs. 4 des ProduktSG die Hersteller von Kraftfahrzeugen verpflichtet seien, in ihren Reparaturleitfäden auf potenzielle Gefahren hinzuweisen, total überrascht. Aber der zuständige Mann will dies im Kreise seiner Kollegen diskutieren.
Allerdings meldet er sich nicht wieder zurück. Statt dessen erhalten wir eine Antwort vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, kurz BMVI. Aber von dort erhalten wir nur Informationen zu den gesetzlichen Regelwerken, wo was nachzulesen ist: in der Euro 5- sowie Euro 6-Verordnung und der dazugehörigen Durchführungsverordnung und das alles "im Rahmen der Typengenehmigungsrichtline. Insgesamt nennt man uns 7 Vorschriften und deren Quellen. Was wir eigentlich wissen wollen, steht da nirgends, und deswegen endet auch das sybllinische SChreiben des BMVI mit dem Hinweis: "Bei weitergehenden Fragen wenden Sie sich bitte an ds eigentlich zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie."
Was von diesem Ministerium kommt, dem BMWi, ist schnell gesagt, 2 Sätze:
"Das BMAS und das BMVI sind hierfür die richtigen Ansprechpartner, das BMWi kann hierzu mangels Zuständigkeit nichts darüber hinaus beitragen."
Beim BMVI hatten wir bereits angefragt, wir ersparen uns einen zweiten Versuch. Wir wenden uns das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, BMAS. Dort nennt man uns 4 Regelwerke, die wir bereits aus der Antwort des BMVI bekannt sind. Und man schickt uns eines der Regelwerke gleich mit, die "Verordnung (EU) 2018/858" als PDF, insgesamt 218 Seiten.
Dort gibt es im Artikel 3 Nr. 48 eine Begriffsbestimmung, nach der zu "'Reparatur- und Wartungsinformationen' sämtliche Informationen" zählen, die "für Diagnose, Instandhaltung und Inspektion eines Fahrzeugs, seiner Vorbereitung auf Straßenverkehrssicherheitsprüfungen, Reparatur, Neuprogrammierung oder Neuinitialisierung des Fahrzeugs oder für Ferndiagnoseleistungen für das Fahrzeug sowie für die Anbringung von Teilen und Ausrüstungen an Fahrzeugen erforderlich sind- einschließlich aller nachfolgenden Ergänzungen und Aktualisierungen dieser Informationen —, die der Hersteller seinen Vertragspartnern, -händlern und -reparaturbetrieben zur Verfügung stellt oder die vom Hersteller für Reparatur- und Wartungszwecke verwendet werden"
Ob damit auch Hinweise für den Arbeitsschutz gemeint sind, steht da nicht und sagt man uns auch nicht. Und ansonsten: "Weitere Informationen dazu müssten Sie ggf. beim federführenden Ressort, dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, erfragen."
Aber das BMVI hatten wir ja schon.
Und so fangen wir nochmals von vorne an, wenden uns erneut an die BAuA, weil dort auch die Geschäftsführung des dafür zuständigen "Ausschuss für Produktsicherheit", kurz AfPS, sitzt, eines der 7 Gremien beim BMAS, die politische Entscheidungen vorbereiten sollen: alles rund um die Produktsicherheit.