Weltweit gibt es inzwischen rund 350.000 chemische Stoffe. Und ebenso viele sind in Europa registriert. Also chemische Verbindungen, an denen die Industrie geforscht hat. Für unterschiedliche Zwecke: Kunststoffe, Reinigungsmittel, Kosmetika, Arzneien, aber eben auch Pestizide.
Wenn ein Stoff in der EU in einem Umfang von mehr als 1 Tonne jährlich produziert oder aus dem Ausland eingeführt wird, muss er bei der ECHA in Helsinki entweder registiert werden. Oder, wenn eine Substanz für Lebensmittel oder Pflanzenschutzmittel von Bedeutung ist, muss er offiziell angemeldet werden.
Die Wirkungsweise, also wie nützlich und/oder problematisch oder gar gefährlich, überprüfen die Hersteller selbst: in Form von Studien. Studien, die den Behörden vorgelegt werden, nicht aber der Öffentlichkeit.
Bei den allermeisten weiß man nicht, welche Nebenwirkungen sie mittel- oder gar langfristig haben. Das muss die Industrie - bisher jedenfall - nicht belegen.
Bei etwa 5.000 Stoffen weiß man das inzwischen: Asbeststaub (wenn man den hier aufführen will), Holzschutzmittel auf PCP-Basis (Pentachlorphenol), Benzol, Aromatische Amine, Dioxine, der Weißmacher Titandioxyd (gefährlich beim Einatmen, nicht beim Essen in kleinen Mengen), PCB (Polychlorierte Biphenyle) und viele andere mehr.
Bei Pesiziden, insbesondere auch bei Glyphosat u.a. ist das t.w. immer noch umstritten.
Umstritten, weil die chemische Industrie einen großen wirtschaftlichen und damit politischen Einfluss hat. Zwar ist diese Branche mit 7% am Bruttoinlandprodukt nur eine von vielen anderen Wirtschaftsbereichen (der Fahrtzeugbau macht beispielweise 15% aus), aber die Chemieindustrie ist gut organisiert. Und tritt in Gestalt großer weltweit tätiger Konzerne auf. Oft gepaart als Chemie- und Pharmagigant.
Die öffentliche Auseinandersetzung um Chemieprodukte, die Umwelt oder Natur vergiften können, begann 1962. Die US-amerikanische Biologin Rachel CARSON, die zuvor in mehreren erfolgreichen Büchern das Leben und die Geheimnisse im Meer thematisiert hatte, begann sich mit der Umwelt außerhalb der Meeresgewässer zu beschäftigen. Und beobachtete und beschrieb das massenweise Sterben von Fischen und Vögeln in jenen Regionen, in denen das Insektizid DDT (Dichlordiphenyltrichlorethan) rigoros verwendet wurde: Der stumme Frühling.
Das ebenso erfolgreiche Buch löste eine heftige Debatte in den USA aus, die man als Beginn der Umweltbewegung bezeichnen könnte. Die Diskussion wurde auf breiter Ebene geführt. Der damalige US-Präsident John F. KENNEDY lud sie ins weiße Haus ein, diskutierte mit ihr und versprach politische Action.
KENNEDY wurde ein Jahr später erschossen. Rachel CARSON starb 1964.
Engagierte Bürger gründeten ein Fonds, NGO's machten sich das Thema zu eigen und zogen vor Gericht. Bei einer öffentlichen Anhörung 1969 mussten die Vertreter der US-amerikanischen Behörde Department of Agriculture in einem Kreuzverhör zugeben, dass der Staat keine eigenen Untersuchungen über die Gefährlichkeit beauftragt hatte. Sondern dass die Behörde die Angaben der Chemieproduzenten übernommen und sich auf deren Angaben verlassen hatte.
Danach ging es hin & her, die einen waren der Meinung, dass aufgrund fehlender Warnhinweise kein Gesetzesvorstoß vorläge, andere betonten, dass Ersatzstoffe weitaus gefährlicher seien, bis schließlich 1972 - als zehn Jahre nach Erscheinen des Buches - die EPA (Environmental Protection Agency) DDT verbot. Versuche der Hersteller dagegen vorzugehen, scheiterten.
Schweden folgte 1970. Die Schweiz und Deutschland 1972.
Inzwischen weiß man, dass sich die toxische Substanz bis ans Ende der Nahrungskette ‘durchgearbeitet’ hat. Denn DDT wurde auch in der Landwirtschaft, im Obst- und Weinbau eingesetzt.
In der GESTIS-Stoffdatenbank der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV e.V.) wird DDT als vergleichsweise harmlos für den Menschen eingeschätzt:
Nach und nach wurden in Europa, nachdem DDT verbannt war, andere Pestizide verboten. Insbesondere, wenn sie aus dem Ausland, beispielsweise aus China kamen. Die eigene Industrie war davon ja nicht betroffen.
Das hinderte viele Betriebe und Gärtnereien nicht, verbotene “Pflanzenschutzmittel” - so der offizielle Jargon - trotzdem einzusetzen - sie waren um ein Vielfach billiger als heimische Ware. Hier ein kleiner Auszug von solchen hochtoxischen Pestiziden. Das Faksimile entstammt einem staatsanwaltschaftlichen Durchsuchungbeschluss einer großen Gärtnerei in Norddeutschland aus dem Jahr 2006:
Wenn die Angestellten davon nicht wussten, wenn sie keine Schutzkleidung trugen, die viele Betriebe gar nicht hatten ebensowenig wie Schutzmasken, wenn die Betroffenen dann gesundheitliche Schäden davon trugen und berufskrank wurden, nicht mehr durchgehend arbeiten konnten, befanden sie sich in einer auswegslosen Lage.
Die Berufsgenossenschaften der Gesetzlichen Unfallversicherung, vereint unter dem Dach der DGUV e.V., lehnten Entschädigungszahlungen in den allermeisten Fällen ab. Zu Hilfe kamen ihnen regelmäßig gewogene Gutachter, die vom Gutachtenschreiben (gut) leben und wissen, was ihre Auftraggeber zu lesen wünschen.
Zum Beispiel Dr. med. Dipl. Chem Hans-Martin PRAGER. Er war bis 2025 maßgeblicher Inhaber einer Art Gutachtenfabrik in Castrop-Rauxel: “Institut für Arbeits-, Umwelt- und Sozialmedizin (ASUM)”. Wir haben ihm an anderer Stelle ein Portrait gewidmet: Gutachter Dr. med. PRAGER. Fälschung oder Unkenntnis?
Auch bei Berufskrankheiten ist/war Dr. PRAGER stets zu Stelle, wenn entsprechende “Beratungsärztliche Stellungnahmen” seitens der Berufsgenossenschaften von Nöten waren. Wir haben eine solche hier via Link hinterlegt. Sie betrifft einen Gärtner, der in der norddeutschen Großgärtnerei gearbeitet hatte, die 2009 durchsucht worden war. Der junge Mann ist heute berufkrank, leidet an vielen Symptomen. Tenor der arbeitsmedizinischen Stellungnahme: a) nur eine geringe Einwirkung, die b) “bei weitem nicht ausreicht”, ohne dies genau zu beziffern.
Eine Anerkennung als “Berufskrankheit” durch illegale Chemikalien gibt es grundsätzlich nicht, nur im seltenen Einzelfall, wenn a) eine entsprechende Substanz aus den rund 350.000 Chemieverbindungen offiziell als potenziell gefährlich gelistet ist, wenn b) ein konkreter Nachweis einer zeitlich ausreichend langen Exposition nachgewiesen werden kann und wenn Betroffene c) den unmittelbaren Kausalzusammenhang belegen können. Wenn sie nebenbei Raucher sind, ist das für sie praktisch unmöglich. Dann wird alles entweder auf Vorerkrankungen zurückgeführt und/oder die private Lebensführung.
Weil es zu diesem Zeitpunkt noch keinerlei medizinisch-fachliche Diskussionen um den Zusammenhang Pestizide und beispielsweise Parkinson gab, musste der Betroffene einen anderen Weg des Expositionsnachweises wählen, nämlich den via Lösungsmittel (BK 1317), die nach dem Einsatz von Pestiziden zur Reinigung Anwendung fanden. Auch dieser Weg funktionierte so gut wie nie. Mehr zu diesen generellen Problemen unter www.ansTageslicht.de/krankdurchArbeit.
Diese Einrichtung ist 2002 als eine von mehreren Einrichtungen des ehemaligen Bundesgesundheitsamtes (BGA) hervorgegangen. Das BGA wurde 1994 aufgelöst, weil die vielen Skandale überhand genommen hatten. Beim Thema Holzschutzmittel hatte diese Behörde unlauter gearbeitet und unwahre Angaben gemacht, toxische Risiken entweder verschwiegen oder kleingeschrieben (mehr unter www.ansTageslicht.de/Holzschutzmittel) wie bei anderen gesundheitlichen und verbraucherrelevanten Problemen. Nachdem 1994 dann fast 600 Tote infolge HIV-verseuchter Blutpräparate zu beklagen waren, hatte die damalige CDU/CSU/FDP-Regierung kurzerhand das Amt selbst beerdigt. Und daraus zunächst 3 Institutionen gemacht, aus denen dann auch das BfR hervorgegangen ist:
2006 flammt die Diskussion erneut auf, ob Pestizide Parkinson auslösen können.
Das BfR meldet sich zu Wort. In einem 24seitigen Papier: “Pestizidexposition und Parkinson: BfR sieht Assoziation, aber keinen kausalen Zusammenhang”. Das BfR räsoniert:
“Zum Thema „Pestizide und Parkinson“ wurde in den vergangenen Jahren in erheblichem Umfang wissenschaftliche Literatur veröffentlicht, auf die sich das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bei seiner Bewertung eines möglichen Zusammenhangs stützt. Das Institut betrachtet dabei zusammenfassend nicht nur die mögliche epidemiologische Evidenz, sondern auch die biologische Plausibilität auf Basis experimenteller Untersuchungen. Insgesamt wurden rund 250 Publikationen ausgewertet.”
Und kommt zu dem Schluss:
“Die Ergebnisse der Metaanalyse von 38 epidemiologischen Studien deuten auf eine relativ konsistente Assoziation zwischen einer Pestizidexposition und der Möglichkeit, an Morbus Parkinson zu erkranken, hin. Die Identifizierung eines speziellen Pestizids oder einer Pestizidkombination ergibt sich aus den epidemiologischen Studien jedoch nicht. Es kann außerdem kein zeitlicher Zusammenhang zwischen Exposition und dem Auftreten der Erkrankung und nur eine grob vereinfachte Dosis-Wirkungsbeziehung abgeleitet werden. Die Datenlage reicht nicht aus, um eine kausale Beziehung zwischen der Pestizidexposition und der Entstehung einer Parkinsonerkrankung zu konstatieren.”
Anders der Ärztliche Sachverständigenbeirat ‘Berufskrankheit’ (ÄSB) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) knapp zwei Jahrzehnte später, wenn dort das Thema aufgetischt ist. Die Mehrheit der Beiräte sprechen sich für eine potenzielle Anerkennung als Berufskrankheit (BK) aus, wenn dies im Einzelfall nachgewiesen werden kann.
Natürlich sind in den zwei Jahrzehnten weitere Untersuchungen der verschiedensten Arten erfolgt, die es 2006 noch nicht gab. Aber wenn man die damalige Literaturliste des BfR mit jener vergleicht, auf deren Basis sich der ÄSB knapp zwanzig Jahre später ein ganz anderes Urteil gebildet hat und nur jene Studien betrachtet, die es im Jahr 2006 bereits gegeben hat, so stellt man fest, dass das BfR viele ausgelassen hat. Sie wurden einfach übergangen. Und nicht zur eigenen Meinungsbildung herangezogen. Und nicht nach außen hin erwähnt - ein gängiger Trick, Gutachten und/oder wissenschaftliche Meinungsäußerungen zu manipulieren. Mehr dazu unter www.ansTageslicht.de/Tricks.
Wir haben beide Literaturlisten miteinander verglichen. Bereits unter den ersten zwanzig Zitierungen des BfR (Buchstaben A bis C) sind 7 unerwähnt, die der ÄSB (gelb gemarkt) zugrunde gelegt hat. 7 von 20 entsprechen 35 Prozent.
Typisch für das BfR?
Wir werden uns demnächst auch mit dem Thema Glyphosat auseinandersetzen. Wir bitten um Geduld.
Dass sich der ÄSB dazu durchgerungen hat, einen Zusammenhang zwischen Pestizidexposition und der Möglichkeit, dadurch an Parkinson zu erkranken, ist wohl mehreren Umständen zu verdanken.
Aber auch wohl deswegen, weil in den ÄSB inzwischen eine engagierte Arbeitsmedizinerin berufen wurde, die sich nachhaltig für eine Lösung dieses Problems eingesetzt hatte. Im nachfolgenden Kapitel Bauer sucht Entschädigung, einer Veröffentlichung der "taz - die tageszeitung", ist davon die Rede.
Die Arbeitsmedizinerin aus Tübingen, Prof. Dr. med. Monika RIEGER, zeichnet sich auch dadurch aus, dass sie ihre Forschungen und Veröffentlichungen nicht gemeinsam mit dem Mainstream der deutschen Arbeitsmedizin macht. Der nämlich ist dafür verantwortlich, dass Klagen vor den Sozialgerichten auf Anerkennung einer BK zu 90% nicht gewonnen werden können: Der Mainstream bildet ein geschlossenes Kartell, in dem es (nur) eine einheitliche (Mehrheits)Meinung gibt, durch die die Anerkennungsgrenzen (z.B. Expositionswerte etc) so hoch gesetzt werden, dass sie nur die (aller)wenigsten kausal nachweisen können. Mehr unter www.ansTageslicht.de/DGUV. Sowie unter www.ansTageslicht.de/Arbeitsmedizin.
Wer also auf der Suche nach einem unabhängigen Gutachter ist, sollte die Arbeitsmedizin in Tübingen ins Auge fassen.
Seit 1. August 2026 gibt es jetzt eine neue Berufskrankheit (BK). Wie die Mainstream-Arbeitsmedizin mit der neuen “BK 1322” umgehen wird, wenn ihre Expertise von den Gerichten gefragt wird, bleibt abzuwarten. Eine der Voraussetzungen (aber nur 1): der Nachweis von “100 ggfs. trendkorrigierten Anwendungstagen mit Substanzen 1 Funktionsgruppe”.
Wer kann nach vielen Jahren einer Latenzzeit (Zeit, bis die Krankheit ausbricht)
belegen,
er gespritzt hat?
Der “Vollbeweis” erfordert dazu präzise und belegbare Angaben. Sonst wird die (Mainstream)Arbeitsmedizin zu einer klaren Beurteilung im individuellen Fall gelangen: Im Ergebnis ist ein Kausalzusammenhang zwischen Pestizidbelastung und Erkrankung “nicht hinreichend als wahrscheinlich anzusehen”.
Der Text dieses Kapitels lässt sich direkt aufrufen und verlinken unter www.ansTageslicht.de/Parkinson-1. Das ganze Thema Pestizide, Parkinson und die deutsche Arbeitsmedizin unter www.ansTageslicht.de/Pestizide-Parkinson.