Diese Site ist direkt aufrufbar und kann verlinkt werden unter www.ansTageslicht.de/Datenbanken. Sie ist Bestandteil des Themenschwerpunkts Investigativer Journalismus / Investigatives Recherchieren: www.ansTageslicht.de/investigativ.
Die genannten Datenbanken überschneiden sich teilweise mit der Auflistung von Sujets bzw. Recherchefeldern, wo wir Hinweise für Rechercheansätze geben. Dort gehen wir auch auf die Datenbestände von NGO's ein.
“Datenbank” ist zunächst ein technischer Begriff, der nicht auf Inhalte abstellt. Die öffentlichen Register, also Handelsregister sowie andere Register, die wir vorgestellt haben, basieren auf Datenbanken, in denen die Informationen in einer ganz bestimmten Weise miteinander verbunden sind.
Hier sprechen wir datenbankbasierte Informationsquellen an, die prinzipell für jeden zugänglich sind und Daten aus unterschiedlichen Bereichen sammeln und zur Verfügung stellen. Manchmal sind sie kostenlos, manchmal muss man einen (bezahlten) Zugang haben. Solche Datenpools können staatlich administriert oder privat organisiert organisiert sein, manchmal sind es Universitäten oder wissenschaftliche Institutionen und oft eben auch NGO's, die ihr Wissen mit allen teilen wollen.
Es gibt zudem viele spezialisierte Datenbanken. Egal wie: Datenbanken aufzubauen und aktuell zu halten, kostet. Deswegen sind einige gebührenpflichtig. Aber öffentliche Bibliotheken haben oft viele kostenlose Zugänge zu verschiedensten Datenbanken. Ebenso die unterschiedlichen Fakultäten von Universitäten, die für ihre Lehr- und Forschungsgebiete entsprechende Datenbanken benötigen. Man sich deshalb informieren: Wer hat was? Wann geöffnet? Freier Zugang auch für Besucher ohne Bibliotheksausweis?
Diese Site wird in ständiger Ergänzung sein. Und es wird Überschneidungen geben mit www.ansTageslicht.de/Sujets:
Trotzdem können wir nicht Zehntausende von solchen Informationsanbietern listen können. Wir werden daher nur einige Hinweise & Tipps geben (können). Wenn Sie uns wichtige Hinweise für die Erweiterung geben möchten, nehmen wir diese gerne auf. Kurze Email genügt: redaktion[at]ansTageslicht.de, Betreff: Datenbank.
Wenn Sie auf der Suche nach Experten sind oder wissen möchten, welcher Experte über was geforscht und/oder veröffentlich hat, empfehlen wir für den ersten Schritt Google zu nutzen. Und zwar die spezielle und auf Wissenschaft ausgerichtete Suchmaschine
Diese ‘Datenbank’ sammelt fleißig und ständig Informationen aus aller Welt ein. Nicht, indem sie Zugriff auf andere Datenbanken hätte (Deep Web), sondern weil sie die Literaturlisten u.ä. durchforstet, die die betreffenden Wissenschaftler auf ihren Universitätsseiten oder privaten HP's zur Verfügung stellen.
Wissenschaft ist international und die internationale Standardsprache ist Englisch. Wer nicht in “English” publiziert, wird weltweit nicht wahrgenommen. Deshalb daran denken: Wenn eine Name Umlaute enthält, sollten Sie die diversen Schreibmöglichkeiten eines Namens beachten, wie wir das unter Personensuche und persönliche Daten beschrieben haben. Denken Sie auch an daran, dass Sie mit google.de als auch über google.com suchen können.
Sie können gezielt Namen eingeben und/oder entsprechende Stichworte.
Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie fündig werden, ist hoch.
im akademischen Bereich, die über 30 andere wissenschaftliche Datenbanken benennt (Stand 2026), heißt
https://papersflow.ai/de/blog/academic-research-databases-complete-list.
Wenn man den Dienst in Anspruch nehmen möchte, sozusagen mit einem Klick alle Ergebnisse aus 30 Datenbanken zu erfahren, ist dies kostenpflichtig. Es gibt aber die Möglichkeit eines Text-Abos. Unabhängig davon: Sie erfahren die Namen der Datenbanken und können diese dann selbst aufrufen und sehen, was sie leisten.
nennt Ihnen der
Deutsche Bildungsserver: https://www.bildungsserver.de/bildung-weltweit/internationale-datenbanken-6697_ger.html
lässt sich nur ansteuern über diesen Link:
Es handelt sich um einen kostenpflichtigen Dienst, der an die 35.000 Fachzeitschriften auswertet.
Bevor Sie kostenpflichtige Dienste in Anspruch nehmen, empfehlen wir, mal in großen Bibiliotheken nachzuschauen. In deren Bestände kann man über den “OPAC” ("Online Public Access Catalogue") längst via Internet Einblick nehmen. Hilfreich ist oft die zusätzliche Eingabe in der Reihenfolge NACHNAME, Vorname. Oder über ein Stichwort. Über die “Erweiterte Suche” kommt man oft schneller, weil zielgerichteter ans Ziel.
Die Staatsbibliothek in Berlin beispielsweise hat einen Umfang von 200 Millionen Aufsätzen, Büchern, E-Books, Digitalisaten etc: https://stabikat.de.
mit ihren zwei Bibliotheken in Frankfurt/M. und Leipzig verfügt (nur) über ein Viertel der Medien im Vergleich zur Berliner Staatsbibliothek: https://www.dnb.de.
Eine der Besonderheiten: Wenn jemand eine Dissertation veröffentlicht, ist er verpflichtet, diese entweder in Buchform auf den Markt zu bringen oder ein Belegexemplar bei der DNB zu hinterlegen. Selbstverständlich auch bei jener Universitätsbibliothek, an der er seinen “Doktor” gemacht hat.
versteht sich als Bindeglied bzw. Vermittler zwischen Forschung/Wissenschaft und Journalisten:
https://www.sciencemediacenter.de/
Sinn und Zweck dieser Instition nach eigenen Angaben: “Wir liefern fundierte Recherche und Expertise aus der Wissenschaft. Damit Sie einfach und schnell verlässliche Argumente für Ihre Berichte finden können.”
Die Bereiche sind genannt unter “Unsere Angebote”. Hilfreich: Zu den einzelnen Themen nennt Ihnen das SMC auch immer mehrere Experten, bei denen Sie weiter nachfragen können.
Dafür müssen Sie sich akkreditieren. Über 2.000 Journalisten haben sich dort registriert. Die Nutzung ist aber kostenfrei.
ist weltweit die größte medizinische Sammlung zu allem, was mit Medizin und Gesundheit zu tun hat. Sie wird betrieben von zwei anerkannten Institutionen: der United States National Library of Medicine (NLM) sowie den National Institutes of Health (NIH): https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/
Über 12 Millionen Fachaufsätze sind dort aufgeführt. Manche sogar als direkt ansteuerbare Textdatei. Bei der Suche an das Problem der Umlaute denken.
unterhält einen Schwerpunkt Medizin und Lebenswissenschaften: https://www.sciencemediacenter.de/angebote/themengebiete/medizin-und-lebenswissenschaften.
Die Institution haben wir bereits unter Wissenschaftliche Datenbanken aufgeführt.
ist eine frei nutzbare und kostenlose Datenbank, die nicht alle Entscheidungen von Gerichten sammelt und dokumentiert, inzwischen aber sehr viele, soweit deren Bedeutung über den Einzelfall hinausgeht:
Es ist deswegen werbefinanziert, bestens vernetzt und wird fleißig von Juristen aller Arten genutzt. Nützlich sind auch die vielen Querverweise und Rückverweise. Hier haben wir ein Beispiel hinterlegt: OLG Stuttgart, Az 4 U 342/25 vom 25.2.2026, nachdem jeder einen Auskunftsanspruch gegen einen (gerichtlich bestellten) Gutachter hat, der einen begutachtet hat.
Nicht immer, aber oft kann man Entscheidungen von Gerichten (Beschlüsse, Urteile etc) auf den Websites der Geichte selbst oder auf solchen nachlesen, die ein Bundesland für alle Gerichte und deren wichtigsten Entscheidungen führt. z.B. baden-Württemberg: https://www.landesrecht-bw.de/, NRW: https://nrwesuche.justiz.nrw.de/.
Im Justizportal des Bundes und der Länder sind für jedes Land die Datenbanken über diesen Link zu finden: https://justiz.de/onlinedienste/rechtsprechung/index.php.
Der BGH (Bundesgerichtshof) und das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) pflegen jeweils eigene Entscheidungssammlungen:
Gleiches gilt für vier weitere oberste Gerichte:
Eine der wohl (aller)wichtigsten Sammlungen stellt die juristische Fachzeitschrift “NJW - Neue Juristische Wochenschrift” dar. In praktisch jeder größeren Bibliothek sind diese als Print-Ausgaben vorhanden. Nicht nur Richter kommentieren dort Entscheidungen, sondern auch viele Rechtsanwälte. Denn nicht jedes Gericht veröffentlicht nicht jedes (halbwegs bedeutsame) Urteil oder entsprechende Beschlüse. Wenn dies Anwälte tun, hat dies den Vorteil, dass man gleichzeitig einen Ansprechpartner hat.
Längst ist diese Entscheidungssammlung natürlich vom herausgebenden Verlag C.H. Beck in München online:
https://beck-online.beck.de/Home
Der Vorteil: Die Entscheidungen sind katalogisiert nach Rechtsgebieten: Bürgerliches Recht; Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Öffentliches Recht usw.
Die Datenbank ist kostenpflichtig. Und nicht jede Bibliothek verfügt über einen dann für die Bibliotheksbesucher kostenfreien Zugang. Das muss man im Einzelfall ausprobieren.
gibt es viele. Wir empfehlen für solche Fälle, den Service einer Rechtsbibliothek an einer Uni zu bemühen, die eine entsprechende juristische Fakultät hat.
Zwei relevante Gerichte, deren Entscheidungen für EU-Länder zwingend rechtsbindend sind:
1) European Court of Human Righst - ECHR in Strassbourg
2) EuGH in Luxembourg
Seine Aufgabe: Dafür zu sorgen, dass EU-Recht in allen EU-Staaten in gleicher Wesie angewendet wird. EU-Recht bricht nationales Recht. Jedenfalls grundsätzlich:
https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/law/find-case-law_de.
Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte (deutsch: EGMR) ist dem “Council of Europe” / Europarat angeschlossen. Seine Entscheidungen gelten für alle Länder, die in dieser Versammlung vertreten sind. Dies betrifft doppelt so viele Staaten wie jene, die in der EU zusammengeschlossen sind: an die vierzig. Russland etwa ist inzwischen ausgestiegen, mit dabei ist (immer noch) die Türkei. Und andere.
Entscheidungen sind zu finden über die “HUDOC”-Datenbank. HUDOC steht für “Human Rights Documentation”:
https://www.echr.coe.int/hudoc-database
Nachteil: Entscheidungen gibt es in der Regel nur in den Sprachen EN und FR.
Wir stellen einige vor, weil der Zugang zu Gerichtsentscheidungen und insbesondere auch zu den dazugehörigen Akten dort viel, viel einfacher ist als hierzulande. An Gerichtsakten in Deutschland heranzukommen, geht im Prinzip nur, wenn man Verfahrensbeteiligter ist. Für Dritte ist das praktisch unmöglich. Diese (In)Transparenzkultur wird rigide durchgesetzt. Übliches Argument: Datenschutz!
In den USA sind Staatsbeamte Diener des Volkes, sprich die Angestellten der Bevölkerung. Deswegen herrscht im Staatsbetrieb ein aanderer Geist. Der “Freedom of Information-Act (FOIA)”, der jedem Bürger dieser Welt sehr viele Auskunftsrechte garantiert, ist Ausfluss dieses völlig anderen Staatsverständnisses.
steht für “Public Access to Court Electronic Records” und sit die offizielle Datenbank der US-Zentralregierung für Gerichtsentscheidungen:
Alternativen sind:
mit der URL
https://www.courtlistener.com/recap/
Oder auch das
In Frage kommt auch
mit der umständlichen URL https://aclawlib.wordpress.com/2012/12/01/justia-dockets-filings-a-free-alternative-to-pacer-for-docket-research/
Und es gibt auch noch den
mit der Website
Dass es so viele unterschiedliche Datenbanken gibt, hängt damit zusammen, dass in den USA an die 350 Millionen US-Amerikaner leben. Deswegen gibt es auch viele Gerichte. Und deswegen sollte man, wenn man nicht sofort fündig wird, geduldig alle Optionen ausprobieren.
Der weitere Ausbau dieser Site mit weiteren Datenbanken ist geplant.
Wir bitten um etwas Geduld!
Johannes Ludwig