Andere öffentliche Register

Im Gegensatz zu beispielsweise den USA, die als Hort der Freiheit gelten, wo Bürger staatlichen Behörden gegenüber nur wenig Auskunft geben müssen, sammelt der Staat hierzulande fleißig Informationen über seine “Untertanen”. Nicht alles davon gibt er preis. Aber da Deutschland ein Land mit ausgeprägten bürokratischen Strukturen ist, andererseits sich Entwicklungen nach mehr Transparenz nicht verschließen kann, gibt es eine große Anzahl unterschiedlicher Register, die sich nach und nach der Öffentlichkeit gegenüber öffnen. Und die man als Journalist, wenn es noch nicht so weit ist, mit Hinweis auf ein “berechtigtes Interesse” auf Informationseinsicht testen sollte.

Das “berechtigte Interesse” besteht in der “Öffentlichen Aufgabe”, die eine freie Presse in Deutschland wahrnimmt. Die sollte man im Zweifel durchsetzen. Notfalls vor dem zuständigen Verwaltungsgericht.

Dieses Thema mit allen Kapiteln lässt sich direkt aufrufen und verlinken unter www.ansTageslicht.de/Register. Die jeweiligen Einzelkapitel unter der jeweiligen Bezeichnung. Beispiel: www.ansTageslicht.de/Vereinsregister, usw.


Melderegister - Einwohnermeldeamt

Nicht alles ist öffentlich. Manchmal muss man das "berechtigte Interesse" als Vertreter der "Öffentlichen Aufgabe" durchsetzen.

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Vereinsregister

Nur 7 Gründungsmitglieder braucht es für einen Verein. Die sind öffentlich einsehbar. Alle anderen, die später hinzugekommen sind, nicht mehr. Trotzdem ein wichtiges Register, wenn es um einen "e.V." geht.

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Genossenschaftsregister

Genossenschaften sind seltene Rechtsformen. Unter anderem deswegen, weil niemand dominieren, sprich alle anderen kontrollieren kann.

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Güterrechtsregister

Wer in Gütertrennung lebt, ist im Güterrechtsregister namentlich genannt - zum Schutz von potenziellen Gläubigern. Manchmal spielen auch andere Motive eine Rolle.

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