Vereinsregister

Vorbemerkung

Dieses Kapitel lässt sich direkt aufrufen und verlinken unter www.ansTageslicht.de/Vereinsregister. Es gehört zum Themenkreis Andere öffentliche Register: www.ansTageslicht.de/Register und ist Bestandteil des Themenschwerpunkts Investigativer Journalisms / Investigatives Recherchieren: www.ansTageslicht.de/investigativ.


Allgemeines

Ins Vereinsregister eingetragene Vereine tragen am Ende ihres Namens die Zusatzbezeichnung “e.V.” (eingetragener Verein"). Eine Eintragung ist allerdings nicht zwingend vorgeschrieben. Pflichte und Rechte sind im BGB, dort in den §§ 55 bis 79, geregelt.

Wer sich für Einzelheiten und die Besonderheiten von Vereinen ganz grundsätzlich interessiert, erfährt darüber viel bei entsprechenden Ratgebern und unterstützenden Dienstleistern wie beispielsweise www.clubdesk.de.

Grundsätzlich werden die Akten und Unterlagen bei den jeweiligen Amtsgerichten geführt, die man einfach über das zentrale Portal Justiz.de finden kann: Eingabe der Postleitzahl der Vereinsadresse und schon hat man das zuständige Gericht gefunden.

In manchen größeren Bundesländern ist das Vereinsregister zentralisiert, auffindbar ebenfalls über das Justizportal. Und generell für das gesamte Bundesgebiet lässt sich Einsicht über das Gemeinsame Registerportal nehmen, aufrufbar wie beim Handelsregister unter www.handelsregister.de

Analog aufgebaut sind öffentlich zugängliche Informationen über Vereine unter verschiednene Dokumentenansichten wie AD, CD und DK eingeteilt (zu den Abkürzungen und jeweiligen Inhalten siehe AD-CD-HD etc im Handelsregister).

Informationsbestände

Allzu viel ist es nicht, was man im Vereinsregister finden kann - verglichen mit der Informationsfülle über Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind. Vorwiegend sind diese Informationen online einsehbar:

  • Gründungsprotokoll
  • Vertretungsberechtigte (Vorstand)
  • Satzung und Satzungsänderungen
  • Liste der (mindestens 7) Gründungsmitglieder
  • Protokolle der Mitgliederversammlungen

Wieviele Mitglieder ein Verein hat und wer diese sind, muss nicht dem Vereinsregister mitgeteilt werden - wiederum im Gegensatz beispielsweise zu einer GmbH, die jährlich iher aktuellen Gesellschafter mitteilen müssen. Aufschlussreich können aber die Protokolle der Mitgliederversammlungen sein, wenn diese ausführlicher festhalten, was im Verein geschieht, geschehen ist und geplant ist. Dies muss man im Einzelfall testen.

Wer weitere Informationen sucht, beispielsweise Unterschriften für Vergleichszwecke oder anderes, wer darauf setzt, dass ein Verein weitere Infos an das Register schickt, was eigentlich nicht notwendig wäre, muss dies vor Ort im zuständigen Amtsgericht probieren.

Was sich im Idealfall bzw. Glücksfall doch finden lässt, ist in einer Geschichte über einen ehemals tief ‘gefallenen’ Alleinherrscher des Hamburger Tierschutzvereins beschrieben, die das Hamburger Abendblatt ans Tageslicht gebracht hatte und wie wir zusammen mit dem Redakteur dokumentiert haben unter www.ansTageslicht.de/Poggendorf

Rechtsgestaltungen

Wenn man von “Vereinen” spricht, kommen vielen Menschen Vereinigungen wie Fußballverein, Förderverein, Greenpeace oder ähnliche Zweckvereinigungen in den Sinn. Vereine können aber auch große und wirtschaftliche mächtige Institutionen sein.

Berufsverbände beispielsweise oder Industrieverbände organisieren sich ebenfalls gerne in dieser privatrechtlichen Rechtsform. Und nutzen die Vorteile. Etwa jene, dass Vereine keine Rechnungslegung (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung etc.) offenlegen müssen. 

Beispiel: 

Die “Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)” als Zusammenschluss bzw. zentraler Dachverband aller Berufsgenossenschaften (BG) und Unfallkassen (UK). Die BGen und UK's sind Körperschaften öffentlichen Rechts. Und unterliegen damit der Prüfungshoheit der jeweiligen Landesrechnungshöfe. Im Jahr 2006 hatte der Gesetzgeber angekündigt, die damals vielen BGen mit ihrem zentralen “Hauptverband der Berufsgenossenschaften ”(HVBG) sowie die UK's zu einer staatlich kontrollierbaren Körperschaft öffentlichen Rechts zusammenzulegen. Dem kamen die einzelnen Institutionen zuvor und gründeten die DGUV als eingetragenen Verein. Damit wollten sie die Aktivitäten der ‘Holding’ als Steuerungszentrale aller Berufsgenossenschaften und Unfallkassen der öffentlichen Aufsicht entziehen. Konsolidierter Jahresumsatz der Gesetzlichen Unfallversicherung: Rund 20 Milliarden.

Dieser Fall und dessen Auswirkungen auf das System der “Gesetzlichen Unfallversicherung” sowie auf die Betroffenen - etwa im Vergleich zur “Gesetzlichen Krankenversicherung” - stellen einen der Themenschwerpunkte bei uns dar: www.ansTageslicht.de/GUV.

Ob man das als missbräuchliche Rechtsgestaltung ansehen kann, lassen wir dahingestellt. Jedenfalls hat der Gesetzgeber das ursprünglich andrs gemeint. Aber geschlafen.


(Johannes LUDWIG)