Dieses Kapitel lässt sich direkt aufrufen und verlinken unter www.ansTageslicht.de/Transparenzregister. Es gehört zum Thema Andere öffentliche Register und ist Bestandteil der Themenschwerpunkts Investigativer Journalismusn / Investigatives Recherchieren: www.ansTageslicht.de/investigativ.
Transparent ist, genau genommen, nur die Bezeichnung. Unter einem “Transparenz”-Register würde man eigentlich verstehen, dass Informationen, die andere lieber nicht offenlegen, nun eben doch für jeden “transparent” sein sollen. In Hamburg und Rheinland-Pfalz beispielsweise gibt es (Stand 2026) “Transparenz”-Gesetze, die den Behörden vorschreiben, sozusagen alles, was da intern vor sich geht und abgelegt wird, von sich aus öffentlich zu machen. Jedenfalls alles, was nicht gerade nachvollziehbaren Datenschutzregeln und ähnlichen Einschränkungen unterliegt.
So arbeitet das Transparenzregister (immer noch) nicht.
Ursprünglich war es dazu gedacht, im Zusammenhang mit dem “Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten – Geldwäschegesetz - GwG” den Behörden EU-weit beim Aufspüren von Geldwäschepraktiken und der Terrorfinanzierung die Arbeit zu erleichtern. In einer gelebten Demokratie indes gehen die Erwartungen der Menschen weiter, und so war das Regelwerk im Deutschen Bundestag - abhängig von der jeweiligen Regierungskonstellation - lange umstritten, wie weit es der Zivilgesellschaft zur Verfügung stehen soll. Und was genau für sie transparent sein sollte.
Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. Die EU-Kommission hat weitergehende Vorstellungen als die bisherigen deutschen Regierungsmehrheiten. Ab und an entscheiden auch die Gerichte. So war der EuGH 2022 der Meinung, das Register sei mit den europäischen Datenschutzregeln nicht vereinbar, woraufhin einige EU-Länder dazu übergegangen sind, die betroffenen Unternehmen und/oder Eigentümer (“Rechtseinheiten”) zu informieren, wenn Journalisten um Auskunft begehren sowie ihnen mitzuteilen, wer genau denn das wissen will. Letzteres wird sich vermutlich wieder ändern, wenn eine in Planung befindliche EU-Richtlinie umgesetzt werden muss.
Um diesen Begriff geht es. Wer steckt hinter einem Unternehmen, wenn die eigentlichen Eigentümer ein undurchsichtiges Netz an Schwester- und Tochterfirmen aufbauen, Holdings dazwischen schalten und das Ganze natürlich auch mit Hilfe des Auslands, sei es in Europa und dortigen Steuer- und Transparenz-Schlupflöchern, in der Karibik oder Übersee? Oder wenn sich die Eigentümer hinter eine anonymen Stiftung mit Sitz im Fürstentum Liechtenstein verstecken.
Wir haben ein solch verschachteltes Firmenimperium am Beispiel des Klinik- und MVZ-Konzern “ATOS” - teilweise - aufgetröselt. Und machen hier später dazu auch einen Test, ob und was an Informationen im Transparenzregister vorhanden und potenziell einsehbar ist. Und wir testen ein weiteres Fallbeispiel.
Nach der Definition des Gesetzes in § 3 GwG ist jener “wirtschaftlich berechtigt”, der mehr als 25% des Kapitals oder der Stimmrechte kontrolliert, oder auch “aufgrund einer faktischen Kontrolle durch Vetorechte”. Dies können nur “natürliche Personen” sein. Die notwendigen Erklärungen gibt es auf der Website: https://www.transparenzregister.de und dort im Hilfe-Center.
Apropos “Hilfe”: Wundern Sie sich nicht über diese Dinge:
Versuchen Sie, es trotzdem zu nutzen. Manchmal hat man ja Glück.
Ohne Nutzerkonto geht nichts.
Sie müssen sich registrieren, erhalten eine Kundennummer und dann müssen Sie sich ausweisen, z.B. indem Sie eine Kopie Ihres Reisepasses uploaden. Und dann auf die Identifizierung warten, die per Post kommt. Es dauert ein wenig. Dann kann es - potenziell - losgehen.
Üblicherweise sind Behörden und Gerichte die “Kunden” des Registers. Und jene, die bestimmte Informationen dort hinterlegen müssen, als die diversen “Rechtseinheiten”, wie sie in den §§ 19-21 GwG genannt sind. Inzwischen sind es aber auch Journalisten und Nichtregierungsorganisationen( als “Mitglied der Öffentlichkeit nach § 23 Abs.1 S.1 Nr. 3 GwG”), wenn sie dies “im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Geldwäsche oder der Verhinderung von Terrorismusfinanzierung” tun. Diese Folussierung auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung müssen Sie nicht so streng nehmen. Als Journalist müssen Sie ein “berechtigtes Interesse” geltend machen. Das kann auch anders aussehen. Ohnehin ist in Vorbereitung die Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1640, nach deren Inkrafttreten diese ausführliche Begründung für Journalisten entfallen wird. Noch ist es nicht so weit.
Derzeit sieht dies so aus, dass Sie
Nun muss man, um als “Journalist” zu gelten, nicht unbedingt über einen Presseausweis verfügen. Sondern man muss a) in gewisser Regelmäßigkeit b) Informationen öffentlich kommunizieren, egal ob in Printform, Video oder online, die c) der öffentlichen Meinungsbildung dienen. Dies ist gängige Rechtsprechung. Deswegen kommt man mit der formalisierten Anfrage nicht weiter, sondern muss das Transparenzregister beim Bundesanzeiger Verlag in Köln anschreiben: service[at]transparenzregister.de. Und genau darauf hinweisen. Etwa mit Hinweis auf das Standardwerk “Medienrecht” von Udo Branahl, 7. Auflage, dort auf S. 47f.
Um Geldwäscheflüsse etc aufspüren zu können, tauschen die zuständigen Behörden in der EU jede Menge an Daten aus. Alles, was man sich nur vorstellen kann: Bankkonten und dortige Geldbewegungen, Zollinformationen, Sozialdaten, steuerliche Informationen, Auszüge aus dem Straf- und Gewerberegister usw. Alles, was potenziell in Frage kommen kann, um für das Aufspüren illegaler Geldmassen relevant zu sein.
Grundsätzlich wäre all dies auch interessant für Journalisten. Aber dem hat der Gesetzgeber einen Riegel vorgeschoben. Für “Mitglieder der Öffentlichkeit” werden nur bestimmte Informationen preisgegeben: Namen, Geburtsdaten, Wohnsitzadresse und worin das wirtschaftliche Interesse der “wirtschaftlich Berechtigten” besteht. Aber auch das hilft schon weiter.
Die Frage lautet: Wie vollständig sind auch diese eingeschränkten Informationen?
Wir haben uns das ganz offiziell erklären lassen (Juni 2026).
Nach Anmeldung über Ihr Nutzerkonto gehen Sie zum “Start” auf der obersten Navigationsleiste. In der Suchmenü, das übertitelt ist mit “Einsichtnahme” geben Sie den Namen der “Rechtseinheit” ein, über die Sie ich informieren wollen.
Dann taucht in der “Trefferliste” vor der aufgefundenen “Rechtseinheit” ein kleiner blauer Pfeil auf, der Sie fragt, in welchen Registern Sie suchen wollen.
Wenn Sie dann das Transparenzregister einzusehen wünschen, will das Register den “Anlass” wissen. Hier also die “Journalistische Recherche”. Immerhin ist das schon mal so vorgesehen.
Jetzt müssen Sie einen Presseausweis hochladen. Dazu haben wir oben Anmerkungen gemacht. Wenn Sie keinen haben, laden Sie einfach eine Geschichte von Ihnen hoch, die einen gewissen Bezug zum Transparenzregister haben könnte und weisen unten in der Erläuterung zu Ihrem “berechtigten Interesse" darauf hin.
Im nächsten Schritt können Sie den Zeitraum eingrenzen und dann den “Vorgang abschließen”. Sie erhalten dann eine Antragsnummer zugewiesen. Sie können dann Ihren Antrag inklusive Ihrer Begründung downloaden. Wir interessieren uns für die ATOS-Gruppe, über die wir Informationen aus den Handelsregistern in Deutschland und Luxembourg zusammengetragen haben. Das Ergebnis werden wir präsentieren, wenn es vorliegt.
Hier müssen wir noch auf Antwort warten. Den Antrag haben wir am 23. Juni 2026 gestellt.
Die meisten kennen die Geschichte.
Die deutschen Bundesregierungen, insbesondere die Großparteien CDU/CSU und SPD haben jahrzehntelang auf vergleichsweise billiges Gas aus Russland gesetzt, und zwar über Gasröhren in der Ostsee. Wir haben diesen Weg in die totale Abhängigkeit rekonstruiert unter www.ansTageslicht.de/Nordstream. Die GRÜNEN waren schon immer dagegen. Einmal aus Gründen einer ausgebremsten Energiewende, zum anderen aber auch unter dem Aspekt der Europafeindlichkeit; denn Polen und die Ukraine waren die Leidtragenden.
Auch andere europäische Länder hatten wenig Verständnis für diese einseitige Abhängigkeit. Die USA hatten bereits in der ersten Donald TRUMP-Ära mit Sanktionen gedroht. Erste am Bau beteiligte Unternehmen sind daraufhin ausgestiegen.
Das Bundesland MeckPomm hatte sich daraufhin einen Trick überlegt: Mit Hilfe einer “Stiftung Klima- und Umweltschutz MV” sicherzustellen, “wenn nötig mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zur Fertigstellung von Nord Stream 2 beizutragen.” Konkret: Baumaterialien und Gerätschaften einzukaufen, lokale Baufirmen zu beauftragen, die von US-amerikanischen Sanktionen wenig spüren würden, undsoweiter.
Wie alles geendet hat, ist bekannt. Im Sommer 2026 wird der Bericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses vorliegen, der diese ‘Pleite' aufzuarbeiten versucht hat. Wir werden die Ergebnisse dokumentieren unter www.ansTageslicht.de/Nordstream.
So sehen die Informationen im Transparenzregister aus, Stand 10. Februar 2022, 12 Tage vor dem Einmarsch russischer Truppen in die Ukraine:
In diesem Auszug sind als “wirtschaftlich Berechtigte” drei Namen als Mitglieder des “Vorstands” eingetragen. Die Wohnadressen nicht und ebensowenig das genaue Geburtsdatum. Erwin Sellering (SPD) war zuletzt Ministerpräsident von MeckPomm. Werner Kuhn (CDU) Europaabgeordneter, der sich als Netzwerker für russische Interessen verstand, und Katja Enderlein, Tochter eines der ranghöchsten Sanitätsoffiziere der DDR (Dietmar Enderlein, zeitgleich “IM Rolf Jakob”), leitete als Geschäftsführerin die “Parkklinik Greifswald” ihres Vaters nach der Wende.
Was man weiß, was aber nicht in der Transparenzregisterauskunft zum Ausdruck kommt: Das Land MeckPom hatte 200.000 Euro als Stiftungskapital eingezahlt. Die unter russischem Einfluss stehende “Nord Stream 2 AG”, die die Pipeline bauen wollte und zum russischen Energiekonzern Gazprom gehört, 20 Millionen . Ein Verhältnis von 0,3 versus 99,7% Anteile. Dieses ungleiche Kapitalverhältnis spiegelt sich auch in der Satzung wieder: Der russische Einfluss dominiert quasi alles.
Eigentlich müsste als letztendlich “Wirtschaftlich Berechtigter” der russische Staat bzw. genau genommen der dortige Staatspräsident ausgewiesen werden. Darauf hat die NGO Transparency immer wieder in vielen Schreiben, darunter auch das Transparenzregister, aufmerksam gemacht. Wir haben die Auszüge einer umfangreichen Pressemappe von Transparency entnommen.
Recherchieren bedeutet, man nutzt, was funktioniert, und macht, was sich machen lässt. Nicht immer klappt alles. Versuchen muss man es dennoch.
So verhält es sich auch mit dem Transparenzregister. Man probiert aus und schaut, was herauskommt. Im Zweifel macht man daraus eine(n Teil der) Geschichte.