Dieses Kapitel gehört zum Themenkomplex Öffentliche Register. Dazu zählen Informationen über das
sowie weitere Register, die einzeln vorgestellt werden:
Im vorliegenden Abschnitt werden weitere vorgestellt, die in der Regel fürs journalistische Recherchieren eine weniger relevante Rolle spielen. Alles lässt sich direkt aufrufen unter www.ansTageslicht.de/Register.
So etwas gibt es im Jahr 2026 noch (immer) nicht. Es ist geplant und soll mit Beginn des Jahres 2028 funktionsfähig sein. Ein Stiftungsregistergesetz dazu gibt es schon längst, es wurde 2021 beschlossen. Ebenso gibt es bereits eine Website, die beim Bundesamt für Justiz liegt. Diese Behörde wird künftig zuständig sein.
Bisher werden Anmeldungen, Eintragungen, Anerkennungen usw. von den jeweiligen Bundesländern erledigt. In manchen kann man derzeit Informationen über Stiftungen erhalten, in anderen nicht.
Da es große Stiftungen gibt, die über eine erhebliche finanzielle Macht und deswegen auch entsprechenden Einfluss beispielsweise auf das Wirtschafts- und Arbeitsleben haben, aber auch auf politischer Ebene, ist es an der Zeit, dass auch diese Rechtsformen unternehmerischer Betätigung transparent(er) werden.
Über einige Stiftungen weiß man viel, etwa über die VW-Stiftung, die BOSCH-Stiftung, aber wenig über die LIDL Stiftung & Co.KG der Familie Dieter SCHWARZ bzw. über die Dieter-Schwarz-Stiftung. Der SCHWARZ-Gruppe gehören beispielsweise die Discounterkette LIDL sowie Kaufland. Alles in allem ein knapp 200 Milliarden-Konzern.
Im Einzelfall muss man derzeit Informationen über das Informationsfreiheitsgesetz und/oder den presserechtlichen Auskunftsanspruch durchsetzen. Und vorab muss man recherchieren, welche Behörde (Ministerium) dafür zuständig ist.
Diese Behörde mit Sitz in München, die vormals nur für Patente zuständig war, hat sein Aufgabengebiet erweitert. Jetzt führt es öffentlich zugängliche Online-Register über
Das “DPMAregister” bezeichnet sich selbst als das “Grundbuch deutscher Schutzrechte".
Recherchen in den jeweiligen Datenbanken sind für
“Partnerschaften” als eingetragene Rechtsform werden vor allem von Freiberuflern genutzt, die sich aus unterschiedlichen Gründen zusammenschließen und sich aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit nicht ins Handelsregister eingetragen werden (können) - beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Steuerberater usw. Es betrifft nur natürliche Personen und es sind keine Kapitalbeteiligungen Dritter möglich
Rechtliche Grundlagen sind die Vorschriften nach dem BGB (§§ 705 ff) sowie das “Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe", abgekürzt PartGG.
In einer solchen Partnerschaft haften alle Partner gesamtschuldnerisch, d.h. jeder haftet für jeden mit. Wer die Geschäfte führt, wie Gewinne und Verluste aufgeteilt werdenm kann individuell geregelt werden.
Das Register ist
Schiffsregister, Gewerbezentralregister, Bundeszentralregister, Ärzteregister, Wasserbuch u.a.