Genossenschaftsregister

Vorbemerkung

Dieses Kapitel lässt sich direkt aufrufen und verlinken unter www.ansTageslicht.de/Genossenschaftsregister. Es gehört zum Themenkreis “Andere öffentliche Register”: www.ansTageslicht.de/Register und ist Bestandteil des Themenschwerpunkts Investigativer Journalisms / Investigatives Recherchieren: www.ansTageslicht.de/investigativ.


Besonderheiten der Rechtsform

Eingetragene Genossenschaften tragen den Zusatz “e.G.”. Die gesetzlichen Regeln dieser Rechtsform, die sich u.a. am Vereinsrecht orientieren, finden sich im Genossenschaftsgesetz (GenG).

Die grundsätzliche Idee dieser Rechtsform besteht 1) im Prinzip der Selbsthilfe und 2) der Gleichheit aller Mitglieder.

Konkret: 

  • Jedes Mitglied muss einen finanziellen Anteil einbringen, wobei die Anzahl der Anteile und der damit verbundenen Stimmrechte begrenzt ist. In der Regel entfallen auf jedes Mitglied 1 Anteil und 1 Stimme.
  • Somit kann niemand eine Majorität erringen und alle anderen dominieren bzw. kontrollieren. Einfluss und Macht sind gleichverteilt.
  • Wer austritt, erhält (nur) seinen nominellen Anteil zurück. 
  • Wertsteigerungen des Gesamtvermögens werden nicht einem Anteil zugerechnet. Folge: Wertsteigerungsgewinne verbleiben grundsätzlich in der Genossenschaft. Niemand kann damit spekulieren.

Verständlich, dass es Wohnungsbaugenossenschaften und andere Zweckgenossenschaften (Einkaufsgenossenschaften u.a.) gibt, die eine völlig andere ‘Geschäftspolitik’ verfolgen. Nicht Gewinnmaximierung steht im Vordergrund, sondern die wirtschaftlichen Vorteile kommen den Mitgliedern,. die hier “Genossen” heißen, zugute. Dies können z.B. Kostenvorteile sein. Im Bereich des Wohnungsbaus sind die Mieten solcher Genossenschaften deutlich geringer als bei auf Rendite setzenden Vermietern. Vormals gab es sogar “gemeinnützige” Genossenschaften. Seit Aufhebung des Gemeinnützigkeitsgesetzes ist dieser Status aber verloren gegangen. Wird aber politisch von einigen Parteien wieder gefordert (GRÜNE, SPD, LINKE), um den Kostendruck (durch Renditestreben) aus diesem Lebensbereich zu nehmen.

Aber auch im Bereich des Versicherungswesens findet dieses Prinzip eine ähnliche Anwendung. So ist etwa die “HUK COBURG” ein “Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit”, der ein ein ähnliches Geschäftsprinzip verfolgt: Vorteile für die Mitglieder, nicht für außenstehende Kapitalgeber, z.B. Aktionäre, die es hier nicht gibt.

Zugang

Ähnlich wie beim Vereinsregister werden auch die Genossenschaften in einem speziellen Register an den jeweiligen Amtsgerichten geführt. Die zuständigen Gerichte finden Sie über das “Orts- und Gerichtsverzeichnis”. In einigen Bundesländern gibt es zentrale Online-Zugänge, wie unter Vereinsregister beschrieben. Grundsätzlich können Sie auch das zentrale Justizportal von Bund und Ländern aufrufen oder über www.handelsregister.de Ihre Suche starten. Sie sollten dann unter “Angaben nur zur Hauptniederlassung” (gemeint ist der juristische Sitz) im Auswahlmenü unter “Registerart” “GnR” auswählen. Im Idealfall auch das zuständige Registergericht:

 

Dann funktioniert die Suche schneller, weil Sie Namensähnlichkeiten in anderen Orten ausschließen.

Informationsbestände

Ähnlich wie unter Vereinsregister beschrieben ist der Umfang der Informationen begrenzt und beschränkt sich auf die Vertretung (Vorstand, geschäftsführender Vorstand, ggfs. Prokurist). Genossenschaften unterliegen ebenfalls keiner öffentlichen Rechnungslegung. Allerdings müssen diese Unternehmen den Prüfinstanzen der jeweiligen Genossenschaftsverbände ihre Zahlen offenlegen.

Rechtsgestaltungen

Aufgrund des Solidargedankens sind beispielsweie auch zentrale Einkaufszweckvereinigungen, z.B. von Handwerkern, als “e.G.” organisiert. Im Wohnungsbau ist diese Rechtsform dann anzutreffen, wenn Wohnungen kostengünstig erstellt, Mieten gedeckelt und Spekulation mit Wohnraum verhindert werden soll. Wohnungsbaugenossenschaften begrenten sich in der Regel von der Größe her (Anzahl der Wohnungen) selbst, um den Überblick nicht zu verlieren und für die Miteigentümer, die gleichzeitig die Mieter sind, jederzeit zu Diensten sein zu können.

Ein anderes Beispiel ist die “taz, die tageszeitung. Verlagsgenonnenschafte.G.” mit juristischem Sitz in Berlin. Ihr Geschäftsmodell basiert auf über 25.000 Gensossen bzw. Miteigentümern, die die Unabhängigkeit der Zeitung garantieren. Über ihr Modell und ihre Geschäftszahlen gibt sie regelmäßig Auskunft auf ihrer Website unter “genossenschaft”.

Summa summarum

Aufgrund der speziellen Unternehmensphilosophie, die nicht auf “kapitalistischer” Geldvermehrung und möglichst großer Marktmacht basiert, kommt es eher selten vor, dass Genossenschaften ins Visier investigativer Journalisten geraten. Das Fehler- und/oder Missbrauchspotenzial ist hier eher gering. Trotzdem ist es nicht ausgeschlossen, dass Ausnahmen diese Regel bestätigen.

Johannes Ludwig