Denn genau das war eines der Probleme in dieser Situation. Die Braunschweiger Oberstaatsanwältin Vanessa BEYSE, Josephine R und ihre Anwältin waren nicht nur in der fraglichen Angelegenheit verbündet, sondern hatten auch jegliche Grenzen der gegenseitigen Nähe überschritten: Null professionelle Distanz. Wie die Braunschweiger Staatsanwaltschaft funktioniert, lässt sich auch an diesem Beispiel sehen: Sie hat - nach Verurteilung der unschuldigen Eltern - einen absolut entlastenden Ermittlungsbericht der “Soko Eisberg” in den Akten verschwinden lassen. Statt ein Wiederaufnahmeverfahren zu beantragen.
Den Revisionsantrag mussten die Anwälte der verurteilten Eltern stellen. Auch Oberstaatsanwältin BEYSE machte das ebenfalls - allerdings aus anderen Gründen; Vanessa BEYSE war das Strafmaß (13 ½ Jahre und anschließende Sicherheitsverwahrung) nicht genug.
Der Bundesgerichtshof war es, dem die fehlerhafte Beweiswürdigung und die ‘Schlamperei’ in der Urteilsbegründung aufgefallen war. Er musste das Urteil aufheben: Den in solchen Verfahren notwendigen “Anforderungen werden die Urteilsgründe nicht gerecht” - so die vornehmere Umschreibung für juristische ‘Schlamperei’.
In einem zweiten Verfahren wurden die Eltern dann “erster Klasse” freigesprochen, da die “angeklagten Taten nicht stattgefunden” hatten. Die Taten: Horrormissbrauch der Tochter über Jahre und gleiches durch mehr als 60 Personen.
Erik WESTERMANN von der Braunschweiger Zeitung hat als Kriminal- und Gerichtsreporter alle Verfahren begleitet. Und sich dann nach dem Erweis der Unschuld die Frage gestellt, wie es möglich war, dass es zu einem solch krassen Fehlurteil kommen konnte. Gleiches hat sich auch der SPIEGEL-Journalist Christopher PILTZ überlegt. Und dann Kontakt mit Erik WESTERMANN aufgenommen. Der Fall wurde auch dadurch bundesweit bekannt.
WESTERMANN hat über 50 Berichte veröffentlicht. Wir dokumentieren hier sein Dossier “Im Bann des Opfers: Anatomie eines Justizversagens”, mit dem er sich 2026 für einen “Wächterpreis der Tagespresse” beworben hatte und auch nominiert wurde. Er ging als Gewinner aus dem Rennen hervor. Und wir präsentieren die Geschichte hinter dieser Geschichte, die er ebenfalls beschrieben hat (siehe unten).
Der SPIEGEL-Redakteur Christopher PILTZ hat die freigesprochenen Eltern in der SPIEGEL-Ausgabe 48/2024 interviewt: “Unschuldig wegen Lügen der Tochter im Gefängnis”.
Und auch die Süddeutsche Zeitung hat sich dieses Falles sehr gründlich angenommen, insbesondere die Rolle der vorverurteilenden Akteure in Gestalt der Oberstaatsanwältin Vanessa BEYSE und des begutachtenden Psychotherapeuten hinterfragt: In einem Podcast “Im toten Winkel” (S1F3).
Den Beschluss des BGH aus dem Jahr 2024, das erste Urteil wegen “Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung in drei Fällen, wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Bedrohung, wegen Vergewaltigung in acht Fällen, wegen gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit schwerem sexuellen Übergriff, wegen sexuellen Übergriffs mit Gewalt und wegen Körperverletzung” aufzuheben, haben wir hier hinterlegt: 6 StR 550/23.