Die Berichte des Berliner Tagesspiegel, 29.07.2003

von Juergen SCHREIBER

Urteil im Fall Metzler

Das Urteil ist gesprochen: Mit einem "Lebenslänglich" fand in Frankfurt am Main der Prozess wegen der Entführung und Ermordung des elf Jahre alten Jakob von Metzler seinen vorhersehbaren Abschluss. Die Höchststrafe für "Mord" ergibt sich schon aus dem Gesetz. Wie nur wenige andere Verbrechen hat die sinnlose Tötung des unschuldigen Buben durch Magnus Gäfgen das Land bewegt. Beendet ist der mit hoher Emotion besetzte Fall trotz des klaren Richterspruchs noch lange nicht.

Vielleicht ist es nur logisch, wenn nach der albtraumhaften Tat viele Rätsel bleiben. Rätsel um einen jungen Mann aus gutem Haus, der die Details seines Planes gestand, ohne schon zur vollen Wahrheit über seine eigene Unbarmherzigkeit und Habsucht fähig zu sein. Der 28-Jährige vermittelt den Eindruck, ratlos am Ende seines Weges zu stehen.

Das Bild einer unreifen, weichlichen Persönlichkeit setzte sich fest im Kontrast zu den grausigen Facetten seines Vorgehens. Der Jura-Student mordete, um sich mit der erpressten Million Lösegeld die Tür zu einem sorgenfreien Leben aufzustoßen. Erschreckend, wie der Rechtsanwalt in spe dem Markenfetischismus teurer Klamotten verfiel, der Konsumrausch die offensichtliche Bewusstseinsleere seiner Clique kaschierte. Wehe uns, sollte Gäfgen das Deformierte einer entpolitisierten Gesellschaft symbolisieren, deren Sinnsuche in Boutiquen endet, weil sie keinen Begriff mehr von der sozialen Welt hat, sondern nur noch von der Warenwelt. Wie konnte es bloß geschehen, dass der Aufstrebende sich in die zweite Identität des Hochstaplers hineinmanövrierte, sich darin verlor? Niemand erkannte Gäfgens destruktive Seite, die Bereitschaft, mit dem Teufel zu paktieren.

Und auch bei der Verhandlung blieb seine Luxus-Fixierung ein Oberflächenphänomen. Nicht einmal die Gutachten trugen dazu viel Erhellendes bei. Tiefere Einsichten hätten am "Lebenslänglich" nichts geändert, das sich unter anderem mit der Perfidie begründet. Indes wäre im Interesse des Verurteilten die einleuchtende Deutung seiner Fehlsteuerung wichtig, aber auch, weil wir uns um der Zukunft willen nicht mit der Feststellung begnügen dürfen, in der menschlichen Existenz gebe es nun mal Unbegreifliches.

Angesichts von Kindsmord ist der Hinweis nicht sonderlich populär, dass der Fall kein Ruhmesblatt für Kripo und Staatsanwaltschaft ist. Die von Frankfurts Polizeivize Daschner aktenkundig gemachte Folterandrohung gegenüber Gäfgen (die darauf hinauslief, den Leugnenden zu quälen oder mit einem Wahrheitsserum zum Sprechen zu bringen), drang im Prozess nicht durch. Der für die bundesrepublikanische Rechtsgeschichte einmalige Skandal gedieh bisher über ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Aussageerpressung gegen Daschner nicht hinaus. Jetzt freilich ist ein "Lebenslänglich" mit dem Makel der Gewaltandrohung behaftet. Eingeweihte wurden damals ausdrücklich "zur absoluten Geheimhaltung verpflichtet", der unsägliche Vermerk darüber kam monatelang nicht in die Verteidigerakte, sondern blieb einfach bei den Ermittlern liegen. Erst Tagesspiegel-Recherchen brachten die Dokumente ans Licht.

Die Verteidigung kündigte wegen der Folterandrohung (die Gäfgens erstes Geständnis bewirkte) nun den Gang vor das Bundesverfassungsgericht an. Dann könnte bald der gar nicht auszumalende Tag kommen, an dem Gäfgen wegen eines so genannten "Verfahrenshindernisses" freigelassen werden müsste. Das klingt grotesk, zumal wenn man die erbarmungswürdigen Bilder des kleinen Jakob vor Augen hat und das Unglück der Familie von Metzler. Doch der Rechtsstaat darf die Wahrheit nicht um jeden Preis erforschen. Schuld und Sühne - auch Mörder genießen das elementare Grundrecht auf Achtung der Menschenwürde, mögen sie, wie Jakobs Peiniger, auch gnadenlos vorgegangen sein. Es ist für die Allgemeinheit schwer verständlich und trotzdem notwendig, Frankfurts Ermittlern höchstrichterlich die Grenzen zu setzen, sogar um den Preis, dass ein Mörder besser wegkommt als er es sicher verdient.

Von Schiller stammt die Erkenntnis, wir würden einen Täter als "Geschöpf fremder Gattung" ansehen: doch er sei - in Tat und Buße - "Mensch wie wir".