Wir hatten einige Abschnitte weiter oben das Problem eines potenziellen Dilemmas der Leipziger Universität thematisiert. Wenn die Pressestelle das offizielle Verlautbarungsorgan der Universität ist, dann versucht die Hochschule die Frage(n), Plagiate oder keine Plagiate, möglichst im Dunkeln zu halten.
So wollten wir uns beispielsweise die seltsam anmutenden Umstände der offiziellen “Verteidigung” ("Disputation") des Doktoranden Daniel GEIß erklären lassen (siehe unter Wie alles aufflog, dort unter dem Datumseintrag “November 2023”):
- Da war zunächst ein Vortrag ("In-person Talk") zum Promotionsthema des Doktoranden angesetzt. Durchgeführt jedoch nicht vom Doktoranden, sonder von einem anderen Mitarbeiter des Instituts, der kurz danach seinen “Master” machen wird und in seiner Freizeit "Acroyoga"-Kurse anbietet.
- Eine Stunde später dann die “Verteidigung” ("PhD Defense") unter demselben Titel durch den Doktoranden selbst.
Mehr als seltsam.
Wir hatten die Universität nach den Unterschieden zwischen beiden Veranstaltungen gefragt. Wollten auch wissen, wie lange beides gedauert hat. Und wollten wissen, warum der erste Vortrag des Mitarbeiters nach Aufnahme der Ermittlungen durch die Uni von der Website gelöscht worden war und und ob der Doktorand tatsächlich selbst die “mündliche Prüfung” ("defence") abgelegt hat. In einer Anfragerunde zuvor hatten wir zudem wissen wollen, wer denn alles im Promotionsausschuss vertreten war und bei diesem merkwürdigen “Verteidigungs”- bzw. Prüfungstermin mitgemacht hatte.
Die Antworten:
- Man “bemühe” sich um eine Klärung dieser Fragen.
- Und zur vorangegangenen Frage der Besetzung des Promotions- bzw. Prüfungsausschusses: Man könne aus Gründen der “Persönlichkeitsrechte” keine Auskunft erteilen.
- Auf unsere Nachfrage, wie denn die Teilnehmer einer öffentlich tagenden Promotionsverteidigung wegen des Schutzes von “Persönlichkeitsrechten” geheim bleiben könnten, dann dies: “Die Zusammensetzung ist nicht 'geheim', wir sehen es aber im derzeitigen Stand des Verfahrens nicht als unsere Aufgabe an, Dritten diese Information aufzubereiten.”
Das war Ende des Jahres 2023.
Im März 2024 war nun ein neuer aktueller, konkret: ein sechster Fall aufgetaucht, wiederum eine sogenannte kumulative Dissertation. In diesem Zusammenhang hatten wir eine neue Anfrage an die Uni bzw. deren Pressestelle gestellt und wollten wissen, wie es zu erklären sei, dass es während der noch nicht abgeschlossenen Prüfung der bisherigen fünf unter Plagiatsverdacht stehenden Doktorarbeiten durch die Ombudskommission zu einer weiteren Dissertation dieser Machart kommen konnte?
Antwort der Uni bzw. deren Pressestelle:
Die “Ständige Kommission” habe bei zwei kumulativen Doktorarbeiten ihre Prüfung eingestellt, weil sich
- in einem der Fälle ein Plagiatsverdacht “nicht hinreichend bestätigt”
- und im anderen Fall die Ombudsperson einen solchen bereits “im Rahmen der Vorprüfung ausgeräumt” habe.
Antwort auf unsere Nachfrage, wie denn dies begründet worden wäre: “Den übermittelten Aussagen fügen wir aktuell keine weiteren hinzu.”
Soll bedeuten: Die beiden fraglichen Promotionen von Dr. Gianmaria FALASCO und Dr. Marc LÄMMEL wurden von der Uni Leipzig bestätigt. Konkret: ein Freispruch (mehr dazu im Kapitel ABC der Verantwortlichen).