"Kaiser Franz" zählt zu den Lieblingen der Republik. Im Jahr 1976 ist er 31 Jahre alt, auf dem (ersten) Höhepunkt seiner Karriere, verdient gutes Geld - beim Fussballclub, aber auch mit vielen Werbeverträgen und öffentlichen Auftritten. Er hat zusammen mit seinem Partner Robert SCHWAN seit 1966 eine gemeinsame Firma, die vor allem den Namen "BECKENBAUER" vermarktet.
"Die Steuer - auch mein Problem. Es muss zwar sein, dass man einen Teil seines Einkommens an den Staat abführt - aber gleich so viel?" - wird BECKENBAUER sehr viele Jahre später - im Jahre 1998 - in seinem Buch "Ich. Wie es wirklich war" fragen und auch gleich seine Antwort als Rechtfertigung dafür liefern, was sich 30 Jahre vorher, Mitte der 70er Jahre, zugetragen hat. BECKENBAUER hat offenbar einen teuren, aber schlechten Steuerberater, der ihm einen trickreichen Weg in die Schweiz weist, wie er das deutsche Finanzamt weitgehenst umgehen kann.
Name und Adresse erhält BECKENBAUER, wie er selbst schreibt, von einem Staatssekretär aus dem bayerischen Finanzministerium. Die Steuerspar-Konstruktion - Fa. Beckenbauer/Schwan in der Schweiz, die Einnahmen dann teilweise an den "Kaiser" nach Deutschland überweist, auf dass der "Kaiser" nicht am Hungertuch nagen muss - stellt sich wenig später als unvereinbar mit den deutschen Steuergesetzen heraus. BECKENBAUER ist, wie er schreibt, erst "ungläubig, dann entsetzt". "Schließlich hatten wir den Tip ja nun wirklich aus erster Hand." Und: "Hatte uns nicht der Minister auf einem Fest in Grünwald jovial zugewunken? Hatte er nicht über einige Tische hinweg gerufen: 'Franz, wenn was ist, nur melden ...'?"
Es hilft alles nichts: eine routinemäßige Steuerprüfung ist normal, BECKENBAUER legt auch Widerspruch ein. Die Informationen über die Steuerprüfung und deren Ergebnisse laufen natürlich auch im Bayerischen Finanzministerium auf. Sie landen u.a. auch auf dem Schreibtisch von SCHLÖTTERER bzw. in dessen Referat "Abgabenordnung, Erlass und Stundung von Steuern, Steuerfahndung, Außensteuergesetz etc.". Für SCHLÖTTERER ein quasi normaler Fall, denn vor dem Gesetz sind alle gleich: normale Steuerbürger und "Kaiser". So steht es nicht nur im Grundgesetz, sondern auch in der Bayerischen Verfassung.
Dass der deutsche (Steuer)Bürger BECKENBAUER mit Firmensitz in der Schweiz von Ministerialdirektor MÜLLER persönlich immer wieder ins Finanzministerium eingeladen wird statt die notwendigen Ermittlungen in Sachen Steuerfahndung voranzutreiben, findet MÜLLERS Untergebener SCHLÖTTERER für nicht in Ordnung. Erst recht nicht, als er von MÜLLER erfährt, dass Finanzminister HUBER selbst BECKENBAUER behilflich war. Und noch weniger leuchtet ihm MÜLLERS Anweisung ein, das Strafverfahren gegen BECKENBAUER einzustellen. Zwar ist es SCHLÖTTERER inzwischen gewohnt, dass seine Arbeit immer dann behindert wird, wenn es um Steuerfälle von solchen Bürgern geht, die eine gewisse mentale wie parteiliche Nähe zu Franz Josef STRAUSS aufweisen, und insbesondere auch dann, wenn diese vom STRAUSS-Intimus Rechtsanwalt DANNECKER vertreten werden, aber Verfassung bleibt Verfassung. Nach der ist jeder vor dem Gesetz, auch den Steuergesetzen, gleich
