Die Exklusivlizenz der Deutschen Post AG zur Beförderung von Briefsendung bis 50 Gramm erlischt. Nun kann jeder alle Postdienstleistungen, ohne Gewichtseinschränkungen auf dem Markt anbieten.
12 von insgesamt 27 EU-Staaten erhöhen den einheitlichen, gesetzlichen Mindestlohn. Die Gewerkschaft ver.di und der von der Deutschen Post dominierten Arbeitgeberverband „Postdienste“ handeln einen branchenweiten Post-Mindestlohn aus.
Ausgehend vom so genannten Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das erst ein Jahr später in Kraft treten wird, aber bereits jetzt absehbar ist, überträgt das Bundesarbeitsministerium den Mindestlohn auf weite Teile der Postbranche - auch geltend für PIN.
Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz stellt die Grundlage für Mindeststandards für Arbeitsbedingungen in Deutschland für bestimmten Branchen dar (Bauhauptgewerbe, Dachdeckerhandwerk, Elektrohandwerk, Maler- und Lackiererhandwerk, Gebäudereinigung, Pflegebranche, Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken, Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft, Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst). Der neue Post-Mindestlohn lautet 9,80 €