ONLINE-Ergänzung zu Kapitel 4.6.3 - Öffentlich zugängliche Informationen von und mit nicht-staatlichen Institutionen: Andere Informationsanbieter

Zusammenarbeiten mit Detekteien und anderen Diensten

Was andere besser, einfacher und schneller können

So genannte Privatdetektive sind bekannermaßen eine ganz besondere Spezies, deren Tätigkeiten und Qualifikationen jeder aus guten Krimis oder schlechten Action-Filmen kennt. Tatsächlich verfügen für “Private” arbeitende Detekteien über ausgezeichnete Informations- und Beschaffungsnetzwerke, weil sie solche Kontakte regelmäßig in Anspruch nehmen und dafür auch gewisse Gegenleistungen anbieten können. Mit anderen Worten: Im Gegensatz zu den meist alleine und auf freier Flur arbeitenden Journalisten, die in der Regel ohne nennenswerte Budgets für Informanten und Informationsnetzwerke auskommen müssen, funktionieren die Netze von professionell agierenden Detektiven auf einer wie auch immer gearteten geschäftlichen Basis: Die Informationen haben ihren (hohen) Preis, und da es dafür eine zahlungsbereite Nachfrage gibt, funktionieren diese meist hart am Rand der Legalität arbeitenden Märkte recht problemlos. Informationen über versteckte Bankkonten, etwa im Ausland, oder verheimlichter Grund- und Immobilienbesitz sind bereits für Tagessätze von 800 € aufwärts bzw. für Gesamtsummen zwischen 5.000 und 10.000 € zu haben inklusive sonstiger Nebenausgaben, die zu Lasten des Auftragnehmers gehen.

Neben diesen anders gearteten finanziellen Rahmenbedingungen gibt es beispielsweise im Journalistischen einen Pressekodex, der bestimmte Grenzen definiert, die zu überschreiten als ungebührlich gilt. Privatermittler hingegen arbeiten hemdsärmeliger und ohne eine kodifizierte und regelmäßig überprüfte Standesethik wie etwa die Institution des Deutschen Presserats.

Aus diesem Grund kann es im Einzelfall sinnvoll sein, sich solcher Hilfe zu bedienen. Denn auch staatliche Strafverfolger (Kripo, Staatsanwaltschaft) arbeiten ab und an mit dieser Branche: Privatdetektive sind bei Reisen, besonders im Ausland, beweglicher als Behördenangestellte und darüber hinaus nicht besonders stringent an Dienstvorschriften, Einhaltung von Dienstwegen oder sonstigen Auflagen gebunden, die unter die verschiedenen Amtsverschwiegenheiten fallen. Solche Kooperationen finden im Stillen statt, funktionieren nur auf individueller Basis und auch nur dann, wenn sich neben einer gewissen grundsätzlichen Parallelität der Interessen für beide Seiten erkennbare Nutzen, sprich Leistungen und Gegenleistungen, definieren lassen.

"Grenzen" einer "Zusammenarbeit"

Beispiele, anhand derer man eine “Zusammenarbeit” skizzieren kann, hängen davon ab, was man unter anderen “Diensten” verstehen möchte. Die Spannweite ist breit. Das Betreiben einer Detektei zählt als anerkanntes Gewerbe. Am anderen Ende des Skala befinden sich Institutionen, die nur halboffiziell agieren und praktisch alles, was sie machen, nicht bekannt geben (wollen bzw. dürfen). Genauere Beschreibungen müssen wir nicht anführen.

Soweit es das offizielle private Ermittlergewerbe betrifft, spricht man bei Auftraggebern wie großen Konzernen oder Banken auch von “Dienstleistern”, egal wie “schmutzig” es ist, für was sie beauftragt werden. Ob man als Journalist mit solchen Einrichtungen in irgendeiner Form ‘zusammenarbeitet’, hängt zunächst auch davon ab, ob man eine solche Gelegenheit überhaupt nutzen kann. Und ob man entsprechende Gegenleistungen anbieten kann. All dies sind Einzelfallenentscheidungen. Einige Journalisten machen so etwas, andere aus Prinzip grundsätzlich nicht. Es gibt weder Regeln, die das ausschließen, noch solche, wie man so etwas arrangieren sollte oder kann.

Bedenken sollte man aber dies:

  • Da man die Arbeit von “Dienstleistern” bzw. “Diensten" nicht kontrollieren und nicht ausschließen kann, ob diese am Rande der Legalität oder auch mit Grenzüberschreitungen arbeiten, sollte man sicher sein, dass das journalistische Endprodukt bzw. die “Öffentliche Aufgabe”, also das “Öffentliche Interesse” die auf diese Weise gewonnenen Informationen auch rechtfertigen.
  • Als Journalist sollten Sie ausschließen, dass Sie selbst dabei instrumentalisiert werden. 
  • Wenn sich Letzteres nicht (vollständig) verhindern lässt, ist es an Ihnen, eine Abwägung darüber zu treffen, wie weit Sie dabei gehen möchten.

Ganz allgemein: Der Zweck heiligt nicht alle Mittel. Aber öffentlichkeitsrelevante Informationen lassen sich nicht immer nur mit den offiziell dafür vorgesehenen Instrumenten ans Tageslicht befördern. Das hat auch das Bundesverfassungsgericht so gesehen, als es über die Frage entschieden hatte, ob Journalisten auch “rechtswidrig beschaffte” Informationen benutzen dürfen: Sie dürfen. Vorausgesetzt, die Relevanz des “Öffentlichen Interesses” rechtfertigt dies. 

Die Entscheidung hatte das höchste Gericht 1984 im Zusammenhang mit Günter WALLRAFF's Undercover-Aktivitäten beschlossen. Wir haben dies dort ausführlich beschrieben.

Beispiele

Begreiflicherweise laufen solche “Kooperationen” ebenso im Stillen ab wie Kartelle oder Korruption. Niemand hat Interesse, dies an die große Glocke zu hängen. So wissen wir nicht wirklich, ob und inwieweit das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL bei seiner dreijährigen Recherche nach dem flüchtigen Wirecard-Manager Jan MARSALEK, den er schließlich in Moskau aufgespürt hatte, mit “Dienstleistern” zusammen gearbeitet hat. Die SPIEGEL-Rekonstruktion der erfolgreichen Suche aus dem Jahr 2025 lässt viele interessierende Details aus: So hat der SPIEGEL den flüchtigen Jan Marsalek aufgespürt. Die Suche war jedenfalls erfolgreicher als die Zielfahnder des Bundeskriminalamts (mehr unter www.ansTageslicht.de/Wirecard).

Wir können aber auf einen älteren Fall hinweisen, den wir skizziert haben unter www.ansTageslicht.de/Lucona: Der österreichische (inzwischen verstorbene) Publizist Hans PRETTEREBNER hat ihn beschrieben in seinem Buch “Der Fall Lucona” aus dem Jahr 1989:

Ausgangspunkt: ein Versicherungsbetrug mit mehreren Toten, eine schier aussichtlose Suche nach einem versunkenen Schiff auf der einen Seite, auf der anderen ein aufgeblasener Hallodri und Wiener Cafehausbesitzer, der sich im poltischen Wien praktisch alles erlauben konnte, weil er alle irgendwie in der Hand hatte. Sein Cafe-Salon „Demel“ war nicht nur örtlich, sondern auch anderweitig mit dem „Club 45“ verbandelt, in dem alle führenden Mitglieder der damals regierenden SPÖ ein- und ausgingen. Und bei ihrem Treiben – ahnungslos – mit versteckter Kamera von ihm - heimlich natürlich - fotografiert wurden. Hintergrund für einen der bizarrsten und von den Auswirkungen her folgenreichsten Politskandal in Österreich. 

Die Recherchen des österreichischen Publizisten PRETTEREBNER konnten gerade in der Anfangsphase ganz maßgeblich auf Erkenntnissen aufbauen, die gut bezahlte und in vielen Grenzbereichen ausgesprochen routinierte Profis zusammengetragen hatten. Polizei und Staatsanwaltschaft hatten sich nämlich geweigert, gegen das Wiener Politkartell zu ermitteln. Das hatte dann der Journalist PRETTEREBNER übernommen.

Wie auch immer: Im investigativen Gewerbe gilt dies: Man macht, was geht, wenn es der “Öffentlichen Aufgabe” dient.

Johannes Ludwig