Lisa's niedersächsische Welt in 560 Worten. Kürzer geht nicht!

Sie ist eine Risikopatientin, was keiner erkannt hat, und dann haben die behandelnden Zahnärzte Fehler gemacht, die sich kumulierten. Erst in einer Uniklinik, dann in Praxen. Bis zu „Zahnarzt Nr. 12 u. Koll.“.

ZA Nr. 12 ist bekannt/berühmt, Vorsitzender der Schiedskommission der Zahnärztekammer, selbst als Gutachter vor Göttinger Gerichten aktiv. Offensichtlich wollen die Richter in den beiden Arzthaftungsprozessen da nicht so richtig ran. 

Deswegen haben sie versucht, die Klägerin zu psychiatrisieren (Überprüfung ihrer "Prozessfähigkeit"). Hat nicht geklappt, Lisa HASE war clever.

Nächste Strategie der Richter, die beiden Verfahren (die wie 1 Verfahren geführt werden) auszusitzen. Konkret zu verschleppen. Der allererste Beweistermin findet 2.700 Tage nach Prozessbeginn statt. Da geht es allerdings nicht um die entscheidenden Fragen, was in der Praxis von Zahnarzt Nr. 12 und Kollegen überhaupt passiert ist und ob die Patientenakten der Praxis echt sind oder nachträglich neu geschrieben (und dabei manipuliert). Sondern nur darum, ob die Praxis als "Gemeinschaftspraxis" anzusehen war. Vor der Türe (Praxis in 2 nebeneinanderliegenden Gebäuden) hing ein Schild: "Gemeinschaftspraxis". Die Richter kümmert das nicht, sie entscheiden auf "keine Gemeinschaftspraxis".

Nächste Strategie: Gutachter. Der dritte ist seit 2012 beauftragt, hat bis heute nichts vorgelegt. Die Richter drängen ihn auch nicht. Zwingen ihn auch nicht, endlich einen Kostenvoranschlag vorzulegen. Den „erbitten“ sie seit Jahren. Und: Die Richter haben ihm keine "Anschlusstatsachen" vorgegeben, was zwingend vorgeschrieben ist (§ 404a Abs 3 ZPO), wenn Tatsachen, die er bewerten soll, strittig sind. 

Deswegen kann der Gutachter sich jetzt selbst aussuchen, was er zur Grundlage seines GA macht. Und genau das ist gegen Gesetz und geltendes Recht. Obendrein haben die Richter erklärt, das GA würde dann auch nur ein "Vorgutachten" sein. Danach müsse man dann weitere beauftragen. Und dann könne man auch Beweis darüber erheben, was in der streitigen Behandlung überhaupt passiert ist. Und ob manipuliert wurde.

Nächste Strategie: Sicherheitshalber  machen die Richter dem Gutachter aber diese Vorgabe: Behandlungsende im August 2004. Allerdings liegt ein Attest von Nr. 12 aus dem darauffolgenden Monat September vor, in dem es heißt: „Die Patientin ist in meiner Praxis in Behandlung….Eine weitergehende konservierende Behandlung ist geplant.“ Zum Beispiel im Oktober, den Lisa HASE als „zahnmedizinischen Katastrophenmonat“ in Erinnerung hat. Deshalb das Behandlungsende im August? 

Ich habe dem Gutachter im Dezember einige Fragen gestellt und gehe davon aus, dass er erst jetzt gemerkt hat, auf was er sich da eingelassen hat. Deswegen wollte er offenbar aussteigen. Und hatte sich dazu mit seinem Justitiar an der Uni Ulm dieses Argument ausgedacht: Nicht 100 Stunden brauche er dafür, wie ursprünglich angegeben, sondern 150 Vollarbeitstage. Das wären 1200 Stunden. Und er könne deswegen erst im Jahr 2032 (!) liefern. Und das könne/dürfe er nicht mit seinen Dienstpflichten als Professor vereinbaren.

Die Richter widersprechen und geben ihm  vor, bis Mitte 2026 damit fertig zu werden. Das wäre dann im 22. (!) Jahr des ersten Arzthaftungsprozesses ("Vorgutachten"!). Dafür muss Frau Hase nun 170.000  € Vorschuss einbezahlen. Sonst wird das Verfahren eingestellt und sie muss sämtliche Kosten tragen.

Die Strategie der 9. Kammer am LG Göttingen ist – aus der Sicht der Richter – ausgesprochen erfolgreich. Die Frage, die sich aufdrängt: Setzen sie parallel auf eine „Biologische Lösung“? Und: Ist dies Justizalltag oder ein Justizskandal in Göttingen bzw. Niedersachsen?

Die vielen sonstigen Merkwürdigkeiten und Widersprüche sind hier aus Platzgründen weggelassen, können nachgelesen werden

(JL)

Online am: 08.02.2024
Aktualisiert am: 06.05.2024


Inhalt:

Juristische Ignoranz und richterliche Arroganz am Landgericht Göttingen: Warum Lisa HASE keine Chance hat. Justiz-Skandal oder Justiz-Alltag?


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