So steht es auf der Website des Landtags Niedersachsen (aufgerufen am 1. Juni 2024):
“Eingaben aus der Bevölkerung schaffen eine lebendige und direkte Verbindung zwischen Volk und Parlament. Durch sie erfahren die Abgeordneten nicht nur die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger, sondern auch, welche ihrer gesetzlichen Regelungen sich im konkreten Fall möglicherweise nicht bewähren. Da auch die gewissenhafteste Behörde nicht unfehlbar ist, das beste Gesetz Mängel aufweisen kann und selbst die umfangreichste Verordnung einen bestimmten Sonderfall vielleicht nicht berücksichtigt, ist das Petitionsrecht ein äußerst wichtiges Kontrollinstrument.”
Das liest sich gut, ist nett formuliert. Lisa HASE und wir als DokZentrum ansTageslicht.de haben dieses ‘Glaubensbekenntnis’ der niedersächsischen Landtagsabgeordneten auf die Probe gestellt. Mehrmals.
Das Credo des Petitionsausschusses ist weitgehend eine Farce. Die Mitglieder des Landtags (MdL), jedenfalls jene, die im Petitions- und Rechtsausschuss sitzen, haben auf unsere (Nach)Fragen nicht reagiert. Kein einziges Mal.
Soweit zur Selbsteinschätzung der MdL, dass sie sich für die “Sorgen der Bürger” interessieren würden und erfahren möchten, “welche ihrer gesetzlichen Regelungen sich im konkreten Fall möglicherweise nicht bewähren.”
Weil sie wusste, dass Pfusch und Schlamperei in der Zahnklinik des Universitätsklinikums (UMG) und in der Praxis von „Zahnarzt Nr. 12“ zu ihren fortgesetzten Zahnschmerzen und ihrer Gebissverstümmelung geführt hatten, entschloss sie sich, diese auf Schadensersatz zu verklagen. Damit hatten die Richter am Landgericht Göttingen ein Problem, denn besagter Zahnarzt ist nicht nur eine ‘große Nummer’ im Göttinger Dentistengewerbe, sondern war am Landgericht auch als Gutachter tätig. Sozusagen eine Art Kollege der Richter. Und er hatte Patientenakten vorgelegt, die Hinweise auf Manipulation erkennen lassen.
Die wollten deshalb die Verfahren schnell vom Tisch haben. Ihr Plan: Lisa HASE für unzurechnungsfähig zu erklären, im Juristendeutsch: auf ihre “Prozessfähigkeit” hin überprüfen zu lassen. Doch Lisa HASE war clever, der Plan der Richter ging in die Hose, wie wir im Kapitel Lisa HASE's Odyssee Teil II: Versuch der Psychiatrisierung durch die Richter beschrieben haben.
Ein Befangenheitsantrag daraufhin gegen die drei Richter wurde abgewimmelt. Ebenso ihr Widerspruch darauf. Eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Manipulation ihrer dem Gericht vorgelegten Patientenakte wurde abgeschmettert. Ihre Beschwerde darauf hin bei der Generalstaatsanwaltschaft in Braunschweig ebenfalls. Die Probleme und “Sorgen von Bürgern” in Niedersachsen spielen im etablierten Justizapparat keine sonderliche Rolle.
Lisa HASE setzte daraufhin eine Petition an den Landtag in Niedersachsen auf, ihre erste. Sie bittet die dortigen MdL's um “Sicherstellung einer geordneten Rechtspflege im OLG-Bezirk Braunschweig”. Parallel dazu stellt sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen ihre drei Richter. Sie negründet auch, weshalb eine Überprüfung der erlebten Richterwillkür in Sachen Psychiatrisierung durch die Dienstaufsicht a) rechtlich zulässig und b) tatsächlich geboten ist.
Ihre Petition nimmt ihren Gang durch den Behördenapparat: Justizministerium, OLG-Präsident und wieder zurück an das Ministerium und von dort wieder an den Petitionsausschuss. Dann erhält Lisa HASE eine Antwort: Der niedersächsische Landtag sehe “zu der in der Eingabe zum Ausdruck gebrachten Besorgnis einer unzureichenden Dienstaufsicht und einer nur unzureichend funktionierenden Rechtspflege keinen Anlass.”
Soll wohl bedeuten: Wenn Richter in Niedersachsen unliebsame Gerichtsverfahren niederschlagen wollen, müssen sie nur dubiose Gutachter beauftragen, die in solchen Fällen Betroffene entweder gleich in die Klapse einweisen oder unter Betreuung stellen. So jedenfalls hatten sich das wohl auch die Richter am LG Göttingen gedacht: indem sie einen solchen ‘bewährten’ Sachverständigen damit beauftragt hatten, dem wir hier ein Portrait gewidmet haben: Ein Gutachter namens Dr. med. Uwe-Christian RUTETZKI.
Weil die MdL im Landtag von Niedersachsen “keinen Anlass” sehen, in irgendeiner Weise tätig zu werden, und der Ausgang von Lisa HASE's Arzthaftungsprozess auch davon abhängt, ob die seitens des fraglichen Zahnarztes vorgelegte Patientenakte manipuliert ist oder nicht, und die Staatsanwaltschaft Göttingen sich keinerlei Mühe gemacht hat, eben dies zu überprüfen (mehr dazu im Kapitel Staatsanwaltschaft Göttingen), setzt Lisa HASE eine weitere Petition auf. Sie bittet die MdL's, die sich um die “Sorgen der Bürger” Gedanken machen, dem Justizministerium zu empfehlen, darauf hinzuwirken, dass die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit ihrer Anzeige wegen des Verdachts der Urkundenfälschung und eines potenziellen Prozessbetrugs wieder aufnimmt.
Inzwischen hat sich auch ein Zivilrechtler des Falles angenommen: Prof. Dr. jur. Martin SCHWAB, Hochschullehrer an der Uni Bielefeld. Er beschäftigt sich im Rahmen eines Gutachtens mit der Frage "Geistesgestört? Unfähig einen Prozess zu führen? Nie im Leben" mit den Vorgängen auseinander. Und kommt zu dem Ergebnis, dass der richterliche Beschluss, die Klägerin zunächst auf ihre “Prozessfähigkeit” hin überprüfen zu lassen - unabhängig von der gezielten Auswahl eines obskuren Gutachters - eine “krasse Fehlentscheidung” darstellt. Begründung:
"Wenn ein Gericht die psychiatrische Begutachtung einer Person anordnet, die an einem Gerichtsverfahren beteiligt ist, ist allein schon diese Anordnung für jene Person in hohem Maße belastend: Allein schon die Äußerung des Verdachts einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit bedeutet für die betroffene Person eine schwere Demütigung. Das Gericht muß sich also eine solche Anordnung sehr gut überlegen. Das LG Göttingen liefert hingegen im vorliegenden Fall ein pädagogisches Negativbeispiel, wie man in einem solchen Fall nicht vorgehen darf: Es hat den Inhalt der Akten und das Ergebnis der persönlichen Anhörung der Klägerin in grob verfälschender Weise ausgewertet und auf diese Weise den nicht auch nur ansatzweise haltbaren Verdacht konstruiert, die Klägerin befinde sich womöglich nicht im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte."
Und stellt abschließend dieses klar: Falls die Richter die “Prozessfähigkeit” vor allem deshalb überprüfen lassen wollten, um den Zahnarzt zu schützen, wäre mit diesem Beweisbeschluss “die Grenze strafbarer Rechtsbeugung (§ 339 StGB) überschritten.”
Der Petitionsausschuss, der auf seiner Website damit wirbt, dass “auch die gewissenhafteste Behörde nicht unfehlbar ist, das beste Gesetz Mängel aufweisen kann und selbst die umfangreichste Verordnung einen bestimmten Sonderfall vielleicht nicht berücksichtigt” und deshalb “das Petitionsrecht ein äußerst wichtiges Kontrollinstrument” sei, wird erst in 3 (in Worten: drei) Jahren, konkret im Jahr 2018 auf die Eingabe von Lisa HASE reagieren. Und dann dies antworten:
„Soweit sich die Eingabe gegen die Sachbehandlung der Staatsanwaltschaft Göttingen und der Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig bezüglich der seitens der Einsenderin erstatteten Strafanzeigen richtet, ist die Einsenderin über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten; der Landtag sieht in Übereinstimmung mit dem Fachministerium zu Maßnahmen, insbesondere solchen der Dienstaufsicht, keinen rechtlich begründeten Anlass.“
Lisa HASE führt ihren ‘Kampf’ vor Gericht natürlich vor allem für sich, aber ihr ist inzwischen längst klar, dass sie dies auch für andere Betroffene tun muss. Nicht jeder hat ein solches Standvermögen und nicht jeder ist bereit, von Zahnschmerzen ständig beeinträchtigt, sich durch die zahnmedizinische Fachliteratur zu wühlen, Schriftsätze für die eigenen Anwälte vorzubereiten und anderen zu antworten, die sich inzwischen als ebenfalls Betroffene an sie wenden. Diese sind zahlreich, denn das Fernsehen hat längst ihren Fall aufgegriffen. Z.B. der Norddeutsche Rundfunk in seiner Sendung “Hallo Niedersachsen”.
Jetzt weist sie die Abgeordneten des Petitionsausschusses im Landtag Niedersachsen auf die Probleme und “Sorgen” ihrer Mitbürger hin:
Und so bittet sie die Volksvertreter darum,
Die Abgeordneten des niedersächsischen Petitionsausschuss antworten ersteinmal nicht. Sie laden dafür Prof. Dr. jur. Martin SCHWAB ein, ihnen am 28. Juni 2016 den Sachverhalt aus juristischer Sicht zu erläutern. Inzwischen hat nämlich auch das TV-Format “Report Mainz” bundesweit über den Fall berichtet: “Als wahnsinnig abgestempelt”. Die MdL kennen jetzt sowohl das Gutachten als auch Lisa HASE's Schicksal aus dem Fernsehen. Das von Martin SCHWAB erstellte Gutachten liegt den MdL's vor.
Die Anhörung bringt keine Konsequenzen auf den Weg. Die Mitglieder des Petitionsausschusses sind der Meinung, dass es nicht gut ankomme, wenn sich Politiker oder das Parlament in Angelegenheiten der Justiz einmischen.
Und so muss Lisa HASE ersteinmal warten. Im 14. Jahr ihres ersten Arzthaftungsprozesses bzw. im 10. Jahr ihres zweiten erhält sie am 21. Juni 2018 Antworten in Gestalt der Präsidentin des Niedersächsischen Landtags. Zu ihrem letzten Anliegen heißt es beispielsweise:
„Hinsichtlich der mit der Eingabe geforderten Maßnahmen des zuständigen Fachministeriums sowie der Zahnärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen sieht der Landtag keinen grundsätzlichen allgemeinen Handlungsbedarf, auch wenn die von der Einsenderin dargelegten Erfahrungen bedauerlich sind. Die in den Berufsordnungen getroffenen Regelungen werden für den Einzelfall als ausreichend angesehen; insoweit ist die Einsenderin über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten.“
Und noch ein kleines Trostpflästerchen haben die Mitglieder des Niedersächsischen Landtags für Lisa HASE parat, um zu demonstrieren, wie sehr sich die zuständigen Abgeordneten um die “Sorgen” ihrer Bürger kümmern: Es sei dem Petitionsausschuss
“ein besonderes Anliegen, sein Bedauern über den geschilderten Leidensweg zum Ausdruck zu bringen.”
Weil wir die juristische Odyssee von Lisa HASE ausführlich unter www.ansTageslicht.de/Landgericht-Goettingen dokumentiert, ihr zahnmedizinisches Schicksal unter www.ansTageslicht.de/Zahnschmerz rekonstruiert haben und dabei sehen mussten, wie sowohl der Justizapparat als auch das niedersächsische Parlament Menschen auflaufen lässt, die sich mit ihren Problemen und “Sorgen” an ihre Volksvertreter wenden, wollten wir die Probe aufs Exempel machen. Konkret um zu testen, was von solchen ‘Sprüchen’ zu halten ist, die der Petitionsausschuss auf seiner Website nach außen hin kommuniziert (siehe das Zitat zu Beginn).
Aber auch deswegen, weil wir solche Abläufe und Verhaltensweisen aus einem totalitären Staat kennen, wo der einzelne Mensch nichts zählt und die Menschenwürde im wahrsten Sinne des Wortes mit Füßen getreten wird: aus Russland. Dort hat der Initiator von ansTageslicht.de mehrere Jahre lang russische Studenten in Sachen Journalismus und Demokratie unterrichtet - solange dies möglich war. Die Arbeitsergebnisse finden sich unter www.menschen-medien-demokratie.de. Seit Februar 2022 ist dieses Projekt (ersteinmal) gestorben.
Nun war die Frage, wieso kann sich denn ein solcher Fall wie der von Lisa HASE vor einem deutschen Zivilgericht, konkret am Landgericht Göttingen abspielen? Wieso können sich dort Richter über “Gesetz und Recht”, so wie es im Grundgesetz (Artikel 20) kodifiziert ist, einfach hinwegsetzen?
Wir hatten dazu die Abgeordneten, die im Rechts- und/oder Petitionsausschuss des Landtags von Niedersachsen im März 2023 erstmals angeschrieben, hatten ihnen den Fall und die vielen Merkwürdigkeiten kurz dargestellt und die MdL dann gefragt, ob sie als Volksvertreter eine solche Situation für völlig normal in ihrem Zuständigkeitsgebiet halten oder eher für einen (Justiz)Skandal.
Wir bekamen keinerlei inhaltliche Antworten. Wir hatten dann sieben Wochen später die MdL nochmals an unsere Anfrage erinnert. Aber auch diesesmal: keine Antworten auf unsere Fragen. Nur einige wenige “re”, dass man die Angelegenheit prüfen wolle. Aber auch damit war dann Schluss.
Weil der Verfahrensablauf der beiden Arzthaftungsprozesse am Landgericht Göttingen immer absurder wurde bzw. wird - schon deswegen, weil das benötigte “Vorgutachten”, das im Jahr 2012 von den Richtern in Auftrag gegeben wurde, möglicherweise erst im Jahr 2032, also nach insgesamt 20 (in Worten: zwanzig) Jahren fertig sein soll - haben wir den Abgeordneten im Rechts- und Petitionsausschuss des Landtags von Niedersachsen ein Jahr später, im Mai 2024 auf die vielen Absurditäten am Landgericht Göttingen hingewiesen und ihnen jene Fragen zur Kenntnis gegeben, die wir kurz zuvor den Richtern gestellt hatten: Nämlich ob sie davon ausgehen, die beiden Prozesse noch vor ihrer eigenen Pensionierung beenden zu wollen. Oder ob sie auf eine “biologische Lösung” des Falles setzen. Ähnlich wie sie es zu Beginn mit einer Psychiatrisierung versucht hatten, um Lisa HASE loszuwerden.
Dies sind die Fragen an die Richter, mit denen wir die Abgeordneten im Rechts- und Petitionsausschuss auf die Absurditäten der richterlichen Vorgehensweisen hinweisen wollten:
Wir hatten den MdL's des Rechts- und Petitionsausschusses von Niedersachsen vorgeschlagen,
Auch diesesmal: keine Antwort von niemandem.
Wir müssen daher davon ausgehen, dass die Abgeordneten des Rechts- und/oder Petitionsausschusses in Niedersachsen (kritische) Nachfragen als unbotmäßig ansehen und/oder tatsächlich die fraglichen Vorgänge am Göttinger Landgericht als normal ansehen:
Im nachfolgenden dokumentieren wir die Namen der MdL's des Rechts- und Petitionsausschusses, die zwar behaupten, sich für die “Sorgen der Bürger” zu interessieren, aber jedenfalls nicht für die von Lisa HASE. Welche “Sorgen” welcher Art von “Bürgern” (Parteifreunde, Freunde und Verwandte, Prominente usw.) sie ernst nehmen, wissen wir nicht.
Und wir hatten zusätzlich die grüne Abgeordnete des Wahlkreises Göttingen, Marie KOLLENROTT, angeschrieben. Auch von ihr: keinerlei Reaktion.
Die Vertreter der AfD in beiden Ausschüssen waren zuletzt nicht mehr via Email erreichbar.
“Eine lebendige und direkte Verbindung zwischen Volk und Parlament” durch Eingaben und Schilderung von “Sorgen” seitens betroffener Bürger, die darauf aufmerksam machen, dass auch “die gewissenhafteste Behörde nicht unfehlbar ist, das beste Gesetz Mängel aufweisen kann”, sieht anders aus. Jedenfalls nach unserer Meinung.
Hinweis: Diese Site lässt sich direkt aufrufen und verlinken unter www.ansTageslicht.de/Landtag-Niedersachsen.
(JL)