Die Berichte der FAZ, 09.12.2015

von Thomas THIEL

Die Methoden der GEZ

F.A.Z. Frankfurter Allgemeine Zeitung , 03.09.2007

Die Zahl derjenigen, die unliebsame Bekanntschaft mit einem Gebührenbeauftragten der GEZ gemacht haben, ist Legion. Das bezeugen die zahlreichen Foren im Internet, in denen Betroffene ihren Unmut bekunden und von Fällen erzählen, die man kaum glauben mag. Wir haben einige ausgewählt, die paradigmatisch erscheinen - für eine Organisation, hinter der niemand anderes als der öffentlich-rechtliche Rundfunk steht, mit dem man erst richtig Bekanntschaft macht, wenn man sich bei der Gebührenerhebung juristisch zur Wehr setzt.

Der Kosovo-Fall

Im Landkreis Uelzen tauchte im Jahr 2003 ein bärtiger Mann auf der Terrasse der Familie Holzinger (Name von der Redaktion geändert) auf, formte seine Hände zur Sichtblende und blickte, die Nase gegen die Scheibe gedrückt, in die Wohnung, in der Frau Holzinger vor dem Fernseher saß. Auf Carola Holzingers Nachfrage, wer er sei und was er da treibe, sagte er, dass er von der GEZ sei und vergeblich die Haustür gesucht habe, daher sein Umweg durch den Garten, der ihn aber schon zu dem unbestreitbaren Wissen geführt habe, dass Holzingers einen Fernseher besäßen. Wenn man ihm Entgegenkommen zeige, sei er zu einer gütlichen Einigung bereit.

Olaf Holzinger hatte seine Rundfunkgeräte zuvor abgemeldet, als er als Soldat in das Kosovo ging, während seine Frau zu ihren Eltern zog. Diese Abmeldung sei rechtswidrig gewesen, folgerte der Gebührenbeauftragte. Holzingers Ehefrau hätte seine deponierten Rundfunkgeräte in dieser Zeit theoretisch weiterbenutzen können. Deshalb müsse er nun nachzahlen. Rückwirkend bis zum Jahr 1999, verlangte der GEZ-Mitarbeiter ein Bußgeld von 2000 Euro. Auf den Einspruch des Ehepaars hin unterbreitete er ein Angebot: Er sei dazu bereit, die Gebühr erst vom Jahr 2001 an zu berechnen, jedoch nur, wenn das Ehepaar sofort unterschreibe. Als Dank hinterließ er den ins scheinbar Unvermeidliche sich fügenden Holzingers einen GEZ-Kugelschreiber, der, wie sich hinterher herausstellte, nicht einmal funktionierte. Die Befugnis, die „Strafgebühr“ eigenmächtig zu korrigieren, besaß er nicht.

Die Gebührenbeauftragten

Die Gebührenbeauftragten der GEZ haben es nicht leicht. Die im Grundgesetz garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung wiegt schwerer als der Gebührenanspruch der öffentlich-rechtlichen Sender. Niemand muss sie in die Wohnung lassen, niemand ist verpflichtet, ihnen zu sagen, ob er ein Rundfunkgerät besitzt oder nicht. Als freie, selbständige Mitarbeiter der Landesrundfunkanstalten - was den Sendern Urlaubsgeld und Sozialabgaben spart - läuft ihre Arbeit auf Provisionsbasis. Geld bekommen die Gebührenbeauftragten nur, wenn sie Schwarzseher erwischen. Daher rührt ihr intensives Drängen, möglichst viele Neuanmeldungen vorzunehmen und einen möglichst großen Zeitraum nichtgezahlter Gebühren auf der Meldebestätigung eintragen zu können. Umso mehr, als bei einer deutlichen Unterschreitung der Zielvorgaben durch die Landesrundfunkanstalten die Kündigung droht. In einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts im Jahr 2005 musste der Norddeutsche Rundfunk nach Klage einer entlassenen Mitarbeiterin offenlegen, welche Ergebnisse von ihr erwartet wurden: „nach Inkasso: 250.000 Mark; Gerätezahlen: zwischen 2500 und 3000 Einheiten“. Natürlich gebe es, wie in anderen Branchen auch, bestimmte Zielvorgaben in Bezug auf die Arbeitsleistung, heißt es dazu auf unsere Anfrage hin beim Südwestrundfunk. Genaue Zahlen möchte man nicht nennen.

Arbeitet der Gebührenbeauftragte gut, kann er mit einem hohen Verdienst rechnen: Für jede Anmeldung kassiert er eine fixe Prämie, dazu Jahresprämien bei besonders hohen Anmeldezahlen. An Nachzahlungen verdient er rund vierzig Prozent. Stattliche Summen können sich auf diese Weise ergeben. In einem vor dem Bundesarbeitsgericht ausgetragenen Rechtsfall musste die GEZ im Jahr 1999 die Einkünfte eines Beauftragten offenlegen: Sie beliefen sich auf die Summe von 177.636,81 Mark.

Manche Gebührenbeauftragten reagieren auf ihre Malaise gelegentlich mit wenig subtilen Methoden: Mailforen berichten von Klingelterror und ungesetzlichem Eindringen in die Privatsphäre. Mütter würden überredet, für ihr Kind zu unterschreiben, die Summe der Gebührennachzahlung werde in freiem Ermessen hoch- oder heruntergesetzt. Manche Gebührenbeauftragte drohten mit dem Ordnungsamt, Strafgebühren oder Gefängnis. „Ich bin Beamter der GEZ“, ist eine beliebte Falschaussage (die Gebührenbeauftragten haben keinen Beamtenstatus), „Störe ich Sie bei der ,Tagesschau'?“ eine vielbenutzte Fangfrage, deren Bejahung eine sofortige Anmeldung nach sich zieht. Angesichts des Auftretens mancher Gebührenbeauftragter unterschreiben manche, selbst wenn sie gar kein Rundfunkgerät besitzen. Oft reicht der GEZ auch die Unterschrift eines Verwandten oder die Auskunft eines Nachbarn, um einen Gebührenbescheid zu verschicken. Die rechtlichen Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrags erlaubten ihr das prinzipiell, sagt Professor Karl-Nikolaus Peifer von der Universität Köln.

Warum begünstigt die GEZ die Methoden ihrer Mitarbeiter, indem sie sie in dem unsicheren Arbeitsverhältnis der Provisionsarbeit beschäftigt? Warum gewährt sie ihnen keine Festanstellung, was viele juristische Probleme vermeidbar machte? „Das ist eine interne hauspolitische Entscheidung. Andere Unternehmen tun dies auch“, heißt es dazu vom SWR. Das Problem liegt wieder im Rechtsrahmen: Der Status des Gebührenbeauftragten ist vom Rundfunkgebührenstaatsvertrag unzureichend geregelt. Der Gebührenbeauftragte nimmt hoheitliche Aufgaben war, ohne die Befugnis dafür zu besitzen. Der Gesetzgeber scheut eine klare Definition seines Status.