Die Berichte der FAZ, 09.12.2015

von Thomas THIEL

Die Methoden der GEZ

F.A.Z. Frankfurter Allgemeine Zeitung , 11.09.2007

An diesem Dienstag entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Gebührenklage von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Die Sender wenden sich gegen die Ministerpräsidenten der Bundesländer, die bei der letzten Gebührenerhöhung von der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (Kef) abgewichen waren. Die Kef hatte eine Erhöhung um 1,09 Euro vorgeschlagen, die Ministerpräsidenten hatten, mit dem Argument der Sozialverträglichkeit, die Gebühr um 88 Cent erhöhen lassen, auf nun 17,03 Euro pro Monat. Es wird von Karlsruhe ein rundfunkpolitisches Jahrhunderturteil erwartet. In unserer Serie über die Gebühreneinzugszentrale GEZ schildern wir Fälle, der der Alltag der sogenannten Gebührenbeauftragten schreibt. Hinter ihnen aber steht - und das sollte man nicht vergessen - nicht die GEZ, sie ist bloß Dienstleister, sondern die Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.

Der London-Fall

Herr Gross, wohnhaft in London, erhielt im Juli dieses Jahres Post aus Köln: Absender war die GEZ, die zu seinem bassen Erstaunen vierhundert Euro von ihm forderte. Er habe damals, als er noch in Deutschland lebte, im Haus seiner Eltern einen Fernseher benutzt. Dafür sei nun eine Nachzahlung fällig, schrieb ihm die GEZ. Wie sollte er sich dagegen wehren? Ein Anruf bei der 0180-Hotline war ihm aus England technisch unmöglich. Eine Adresse nannte der Brief nicht. Herr Gross hatte nun, wie er sagt, „ein massives Problem“, vor allem aber eine Frage: „Woher hatte die GEZ meine Adresse und vor allem ihr Wissen?“ Eine solche Frage stellen sich viele, vor allem Datenschützer.

Nicht minder überrascht war die Gymnasialdirektorin Erika Sanzenbacher aus Neuendettelsau (Name von der Redaktion geändert), als sie im Februar 2004 an zwei Folgetagen je ein Schreiben der GEZ an ihre Privatadresse erhielt, die sie aufforderten, die Teilnehmernummern gemeldeter geschäftlich genutzter Geräte anzugeben und nicht gemeldete Geräte anzumelden. Welche geschäftlichen Geräte sollte die Gymnasialdirektorin hier anzeigen, wo es ihr doch schon aus Gründen des Dienstrechts verwehrt blieb, ein Gewerbe zu betreiben?

Knappe Frist

Aufklärung erhielt Sanzenbacher, als sie die Adresszeile der Briefe durchlas, in der sie sich als Architektin angeschrieben sah. Einen Beruf, den sie selbst zwar nie erlernt, den aber ihr verstorbener Mann ausgeübt hatte, nach dessen Tod sie im gemeinsamen Haus wohnen geblieben war. Die GEZ folgerte aus diesem Umstand anscheinend, dass sie mit dem Haus auch den Beruf und die gewerblichen Rundfunkgeräte ihres verstorbenen Mannes geerbt hatte. Auch die Fristsetzung von nicht einmal einem Tag zur Beantwortung des GEZ-Schreibens erschien Sanzenbacher durchaus knapp bemessen.

Der Rundfunkstaatsvertrag räumt der GEZ bei der Datenbeschaffung seit dem Jahr 2005 umfangreiche Sonderrechte ein. Nicht nur über die Meldeämter, die ihr bei Umzügen automatisch die neuen Anschriften zuleiten, auch über externe private Datenvermittler darf sie sich Adressen beschaffen. „Sie tat es aber auch vorher schon, als es noch nicht erlaubt war“, sagt Sven Hermerschmidt, der als Landesbeauftragter für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht in Brandenburg die Überwacher überwacht. Nur in Hessen, Bremen und Berlin-Brandenburg unterliegt die GEZ der Aufsicht unabhängiger Datenschützer. In allen anderen Bundesländern, wo GEZ-eigene Leute mit dem Datenschutz beauftragt sind, kontrolliert sie sich quasi selbst.

Eine Datensammlung mit mehr als dreißig Millionen Haushalten komme, sagt Sven Hermerschmidt, auf diese Weise zustande. Jeder Sachbearbeiter in den Rundfunkanstalten und auch die Gebührenbeauftragten hätten Zugriff auf diesen Bestand, was ein hohes Missbrauchspotential mit sich bringe. Ein weiteres Problem bestehe darin, dass die Qualität der privat vermittelten Daten oft sehr unterschiedlich sei. Häufig führe es, wenn Jugendliche angeschrieben würden, zu der bizarren Situation, dass Kinder den ersten amtlichen Brief in ihrem Leben von der GEZ bekämen. Ihr Datenarchiv nutzt die GEZ zu großangelegten Postaktionen: Allein im Jahr 2006 verschickte sie 15,5 Millionen Aufforderungsbriefe an 6,8 Millionen Empfänger. Eine Aktion, die nach Ansicht von Datenschützern gegen das Verhältnismäßigkeitsgebot verstößt und für die der Rundfunkgebührenzahler aufkommen muss.