Wie das Ausmaß des Skandals (Akteinrückkauf EnBW) publik wurde - das Making-of

berichtet von Martin-Werner BUCHENAU, Jürgen FLAUGER und Sönke IWERSEN

Es schwang viel Pathos mit als Stefan Mappus am 6. Dezember 2010, dem Nikolaustag, vor die Presse trat. Der damalige Ministerpräsident von Baden-Württemberg hatte kurzerhand eine Pressekonferenz der Landesregierung um 12 Uhr abgesagt und dem „Anlass entsprechend“ eine halbe Stunde später in die Lobby des Landtags gebeten. Sichtlich stolz stapfte er ans Mikro, das seine Mitarbeiter direkt neben der Reiterskulptur „il miracolo“ – „das Wunder“, vom Mailänder Bildhauer Marini Marino, positioniert hatten.

Ein Wunder hatte Mappus nicht zu verkünden, aber einen regelrechten Coup. „Baden-Württemberg übernimmt die Beteiligung von 45,01 Prozent der Electricité de France an der EnBW“ intoniert Mappus. Für die stolze Summe von 4,67 Milliarden Euro kaufte das Land dem französischen Energiekonzern dessen Aktienpaket an der Energie Baden-Württemberg (EnBW), dem drittgrößten Versorger Deutschlands, ab. Das war – sieht man von der Bankenrettung ab - nicht weniger als die größte Verstaatlichung in der Geschichte der Bundsrepublik.

„Unser Ziel ist, dass der Energiekonzern nach Daimler, Heidelcement und SAP der vierte Dax-Konzern im Land wird.“, sagte Mappus, „Das ist ein Stück moderne Industriepolitik.“ Nach seiner Darstellung passte an diesem Deal einfach alles: Die Gefahr, dass die EnBW in fremde Hände geriete, war gebannt. Die Stromkunden durften sich auf moderate Preise freuen. Und ein finanzielles Risiko gebe es auch nicht - der Kaufpreis würde sich über die Dividende finanzieren lassen.

Als die Details des Deals über die Nachrichtenagenturen rauschten, fiel dem Korrespondenten des Handelsblatt in Stuttgart, Martin Buchenau, ein wichtiges Detail auf, das ihn stutzig machte. Beraten wurde Mappus bei dem spektakulären Deal von der Investmentbank Morgan Stanley. Der Deutschlandchef Dirk Notheis saß als Beisitzer im Vorstand der Landes-CDU und war ein enger Freund von Mappus. Das hatte zumindest ein Geschmäckle, wie es in Schwaben heißt. Buchenau baute das Detail schon in seinem ersten Bericht prominent ein.

In der Handelsblatt-Redaktion formierte die Chefredaktion unmittelbar ein Team, das den Hintergründen des Milliardendeals nachspüren sollte. Stuttgart-Korrespondent Martin Buchenau schloss sich mit seinen Kollegen Jürgen Flauger und Sönke Iwersen zusammen. Flauger war seit Jahren Fachreporter für die Energiewirtschaft, Iwersen der Spezialist für investigative Recherchen. Buchenau brachte seine Kontakte zu Wirtschaft und Politik im Ländle ein, Flauger seine Drähte in die Energiewirtschaft und zur EnBW und Iwersen seine Kontakte zu Hintermännern und Strippenziehern. Für Iwersen war das Terrain nicht neu, vor seinem Wechsel zum Düsseldorfer Handelsblatt hatte er für die Stuttgarter Zeitung gearbeitet und dort mehrfach über die EnBW berichtet.

Die drei Redakteure hegten schnell den Verdacht, dass der Deal mit heißer Nadel gestrickt war. Mappus schien es weniger um das Wohl der EnBW zu gehen als um sein eigenes politisches Schicksal – so Ihr Verdacht. Im März stand schließlich die Landtagswahl an. Und Mappus stand nach dem heftigen Streit um den Bau des Bahnhofs Stuttgart 21 gehörig unter Druck. Brauchte er den EnBW-Deal, um seine Wiederwahl zu sichern?

Mit ihren Recherchen und zahlreichen – immer wieder exklusiven - Berichten wiesen die drei Handelsblatt-Redakteure nach, dass das „Stück moderner Industriepolitik“ von Mappus tatsächlich das am dilettantischsten abgeschlossene Geschäft dieser Größenordnung war, das je eine staatliche Organisation einfädelte. Es verstieß gegen Recht und Gesetz, es missachtete die Hoheit des Parlaments sowie verschiedene Rechts- und Haushaltsgrundsätze - von kaufmännisch ehrbarem Verhalten einmal ganz abgesehen. Vor allem aber war das industriepolitische Bubenstück für den Steuerzahler ein geradezu ruinöser Deal: Innerhalb von zehn Monaten verloren die Bürger des Schwabenlandes mehr als eine Milliarde Euro.

Buchenau, Flauger und Iwersen nahmen ihre Recherchen unmittelbar nach der Bekanntgabe des Deals auf. Sie kontaktierten Aufsichtsräte, Politiker, ehemalige EnBW-Manager, EDF-Vertreter, Berater und Analysten. Und schon am 10. Dezember 2010 zeichneten sie die Hintergründe des Deals in der Titelgeschichte „Zwei Freunde, ein Geschäft“ mit vielen Details nach. Insider berichteten den Handelsblatt-Rechercheuren von den ersten Kontakten von Mappus zu EDF-Chef Henri Proglio und wie Mappus und Notheis dann gemeinsam den Deal einfädelten. Nach den Recherchen stellten sich vor allem zwei Fragen: Die nach der wirtschaftlichen Vernunft des Geschäfts. Die Handelsblatt-Redakteure fanden Experten, die den Deal nüchtern nachrechneten. Sie zeigten auf, warum der Deal für das Land ein enormes Risiko darstellte. Die zweite Frage lautete, warum Mappus den Auftrag an seinen Freund Dirk Notheis vergeben hatte – unter Umgehung der sonst üblichen Ausschreibepraxis, dem so genannten Beauty Contest.

Buchenau, Iwersen und Flauger recherchierten weiter und schon in der Ausgabe vom 13.12.2010 nahmen sie den EnBW-Deal in einem weiteren Schwerpunkt auseinander. Unter der Überschrift „Zweifel am Milliardendeal“ stellten und beantworteten die drei Redakteure die Fragen, die Mappus eben nicht beantwortet hatte:

  • „Warum hatte es Mappus so eilig?“
  • „Wie kam Morgan Stanley an den Auftrag?“
  • „Wie hoch ist das Honorar für Morgan Stanley?“
  • „Warum wurde ein so hoher Aufschlag gezahlt?“
  • „Wie hoch ist das Risiko für das Land?“
  • "Wie leicht kann sich das Land zurückziehen?“
  • „Ist das Geschäft ordnungspolitisch vertretbar?“


Schon damals war klar, dass zentrale Argumente, mit denen Mappus den Deal rechtfertigte, nicht griffen. So bestand der Zeitdruck, den Mappus anführte, faktisch nicht. EnBW-Kenner erläuterten den Handelsblatt-Rechercheuren, dass etwa die Argumentation, Mappus habe verhindern müssen, dass die EnBW in ausländische Hände fiel, nicht zutraf. Erstens lief der Konsortialvertrag mit dem kommunalen Aktionär, dem Zweckverband Oberschwäbischer Elektrititätswerke (OEW), der bis dahin die EnBW mit der EDF paritätisch führte, noch ein Jahr. Zweitens hatte der OEW ein Vorkaufsrecht.

Im Mittelpunkt des Schwerpunkts stand erneut die spezielle Beziehung von Mappus und dem Investmentbanker Notheis. Vom Handelsblatt befragte Vergaberechtsexperten und Gesellschaftsrechtler äußerten Zweifel an der Vergabe des Beratungsauftrages. Nach ihrer Auffassung hätte das Land Baden-Württemberg den Milliardenauftrag ausschreiben müssen. Hierzu führten die Redakteure ein ausführliches Interview mit dem Vergaberechtsexperten, Professor Martin Dippel. Sein Urteil war eindeutig: Der Beratungsauftrag hätte ausgeschrieben werden müssen.

Am 14. Dezember berichtete das Team dann auf der Titelseite über eine neue Ungereimtheit bei der Teilverstaatlichung, die im weiteren Verlauf noch eine zentrale Bedeutung erlangen sollte. Mappus hatte den Vertrag über den Kauf des 45-Prozent-Anteils an EnBW vom französischen Energieriesen EdF ohne Gremienvorbehalt geschlossen. Der Landtag konnte das Geschäft mit einem Volumen von 4,57 Milliarden Euro nicht mehr verhindern. Das bestätigten Insider sowie ein Sprecher der Kommunikationsagentur, die in dieser Angelegenheit für das Land tätig war. Auf die Frage, ob der Landtag den Kauf noch stoppen könne, antwortete der Sprecher schriftlich: „Nein, jedenfalls nicht durch Verweigerung der Zustimmung zu dem Geschäft. Das Land ist gebunden.“

Das erhärtete den Verdacht, dass Mappus den Landtag nicht nur nicht informiert, sondern übergangen hatte. Oppositionspolitiker und Juristen sahen darin eine gravierende Pflichtverletzung. Denn das Land brauchte für die Finanzierung des Deals eine Bürgschaft, der das Parlament zustimmen muss.

Eine gute Woche nachdem er vor die Presse getreten war, konnte Mappus keine richtige Freude mehr an seinem vermeintlichen Coup haben. Der EnBW-Deal wurde bundesweit in den Medien zerrissen und lieferte der Opposition Munition für den Wahlkampf. Mappus musste sich vor dem Finanzausschuss erklären („Mappus in der Defensive“ (15.12.2010). Das Urteil der Opposition fiel eindeutig aus. „Das Parlament wird missachtet. Aktienrecht bricht nicht Verfassungsrecht“, monierte Nils Schmid, damals Fraktionsvorsitzender der SPD.

Der Fall beherrschte den Landtagswahlkampf – aber anders als Mappus erhofft hatte. Er wurde nicht als landespolitische Heldentat gefeiert, sondern als dreistes Bubenstück kritisiert.

Am 11. März 2011 kam es in Japan zu einem verheerenden Erdbeben, mit anschließendem Tsunami – und einer Katastrophe im Reaktor Fukushima. Dort fielen die Sicherheitssysteme aus, die Kühlung wurde zerstört, es kam zur Kernschmelze. Das Unglück schockte die Welt. Die Bundesregierung reagierte mit einer Kehrtwende in der Energiepolitik. Schon unmittelbar nach dem Reaktorunglück war klar, dass der erst im Herbst beschlossene Ausstieg aus dem Atomausstieg wieder rück gängig gemacht werden würde. Die Laufzeiten der Kernkraftwerke sollten wieder deutlich verkürzt werden.

Für Mappus war die Entwicklung doppelt fatal. Zum einen durchkreuzte sie die hochfliegenden Pläne mit der EnBW. Die EnBW musste unmittelbar zwei Kernkraftwerke abschalten und verlor damit zuverlässige Gewinnbringer. Und die Opposition bekam im Landtagswahlkampf zusätzlichen Rückenwind.

Am 27. März wurde Mappus abgewählt. Erstmals in der deutschen Geschichte wurde ein grüner Politiker, Winfried Kretschmann, Ministerpräsident – an der Spitze einer grün-roten Regierung. Mappus Kalkül, mit dem EnBW-Deal zu punkten, war nicht aufgegangen.

Für die Rechercheure des Handelsblatts sollte dies in den kommenden Monaten aber ein Glücksfall sein. Mit dem Wechsel der Landesregierung ergaben sich neue Quellen, um die Hintergründe des EnBW-Deals zu rekonstruieren und in Frage zu stellen.

In den kommenden Monaten wurde die Berichterstattung zunächst durch die finanziellen Nöte der EnBW und die Probleme des Unternehmens mit der neuen grün-roten Landesregierung geprägt („Landesregierung streitet mit EnBW“, 01.08.2011). In diesen Monaten wurde im vollen Ausmaß klar, wie problematisch der Einstieg des Landes für EnBW letztlich war. Mappus hatte versprochen, sich aus der Strategie des Konzerns herauszuhalten. Nach der Wahl wurden die Anteile des Landes jetzt aber von einer grün-roten Landesregierung kontrolliert, die – wie eine Regierungsvertreterin dem Handelsblatt bestätigte – sich die Gelegenheit nicht entgehen lassen wollte, aus dem Atomkonzern ein grünes Vorzeigeunternehmen zu machen. Die Transaktion war damit ordnungspolitisch höchst bedenklich.

Am 9. Oktober 2011 bekam die Berichterstattung eine neue Dynamik. Der Staatsgerichtshof in Stuttgart fällte ein für Mappus vernichtendes Urteil: Das EnBW-Geschäft war verfassungswidrig. Der Ministerpräsident hätte sich zwingend die Genehmigung des Parlamentes einholen müssen. „Die Landesregierung hätte das Milliarden-Geschäft nicht mit Berufung auf das Notbewilligungsrecht am Landtag vorbei abwickeln dürfen“, erklärte der Vorsitzende Richter Eberhard Stilz. Das Haushaltsrecht des Parlaments als „Kernelement der Gewaltenteilung“ sei umgangen worden.

Baden-Württembergs Landtagspräsident Willi Stächele (CDU) zog die Konsequenz und trat zurück. Stächele hatte als damaliger Finanzminister den 4,7 Milliarden Euro teuren Kauf der EnBW-Anteile unter Berufung auf das Notbewilligungsrecht freigegeben. („Stächele tritt wegen EnBW-Affäre zurück“, 12.10.2011).

Damit stand fest: Das Geschäft, das Mappus und der Investmentbanker Notheis Ende 2010 eingefädelt hatten, war verfassungswidrig. Jetzt rückte die Frage in den Vordergrund: Wer trug dafür die Verantwortung? Das Handelsblatt-Team klemmte sich dahinter und recherchierte weitere Details des rechtswidrigen Deals. In den Mittelpunkt rückte die Rolle der renommierten Kanzlei Gleiss Lutz, die Mappus juristisch beraten hatte.

Schon kurz nach dem Urteil des Staatsgerichtshofs rekonstruierten die Handelsblatt-Rechercheure die juristischen Hintergründe in einem großen Report („Zweifelhaftes Gutachten“, 14.10.2011). Sie hatten sich ein vertrauliches Papier besorgt: das Rechtsgutachten, mit dem Gleiss Lutz im Dezember 2010 die Frage des Parlamentsvorbehaltes abklärte. Es enthielt zwei Überraschungen.

Zum einen hatte das Gutachten, das über einen Milliardendeal entscheiden sollte, nur sechs Seiten. Schon das war seltsam. Zum zweiten aber schien das Gutachten des falsche Datum zu tragen: den 15. Dezember 2010. Bekannt gegeben wurde der Deal aber bereits am 6. Dezember 2010. Das heißt: Das Gutachten wurde erst im Nachhinein erstellt.

Neben den formalen Merkwürdigkeiten war die rechtliche Argumentation in dem Schriftstück äußerst fragwürdig. Nach Einschätzung von Gleiss Lutz war der Gremienvorbehalt nicht nötig. Die Kanzlei argumentierte mit dem Pflichtangebot, dass beim Erwerb der Anteile von 45 Prozent an alle Aktionäre gemacht werden musste. Die Anwälte schrieben, dass sich das Angebot durch einen Parlamentsvorbehalt verteuert hätte. Denn, so Gleiss Lutz: „Hätte man den Erwerb der EnBW-Aktien unter Parlamentsvorbehalt gestellt, so hätte der Stichtag für die Mindespreisberechnung (des Angebotskurses, die Red.) deutlich nach dem Bekanntwerden der Transaktion in der Öffentlichkeit gelegen“. Und dann wäre der Aktienkurs - wie immer im Falle von Übernahmen, natürlich gestiegen.

Doch die Argumentation war, so versicherten hochrangige Investmentbanker und Anwälte dem Handelsblatt, „schlichtweg falsch“. Denn das Land hätte ohne weiteres am Tag der Bekanntgabe des Deals ein freiwilliges Übernahmeangebot für die ausstehenden Aktien machen können - und somit den Preis des Angebots ohne Spekulationseffekte einloggen können.

Das Handelsblatt-Team ließ nicht locker. Am 20.10.2011 legte es mit einer weiteren Titelgeschichte unter der Schlagzeile „Aktion Größenwahn“ nach. Zum einen widersprach die EDF darin zum ersten Mal öffentlich der Darstellung von Mappus, sie sei letztlich dafür verantwortlich, dass auf einen Parlamentsvorbehalt verzichtet wurde. „Wir haben nie verlangt, dass das Parlament nicht eingebunden werden sollte“, sagte ein Sprecher des Unternehmens dem Handelsblatt. „Wir haben vom Käufer eine schriftliche Bestätigung bekommen, dass es nicht nötig ist, das Parlament einzubinden.“

Zum anderen klopfte das Handelsblatt auf einer Doppelseite die „Wahrheit à la Mappus“ ab. Gut zehn Monate, nachdem Mappus den Deal verkündet hatte, gingen die Rechercheure den damals gemachten Versprechungen und Aussagen noch einmal auf den Grund – mit einem vernichteten Urteil. Sie widerlegten wörtliche Aussagen des damaligen Ministerpräsidenten mit fundierten Recherchen. So war der Deal weder wie versprochen ein gutes Geschäft, sondern hatte damals dem Land schon einen Verlust von einer Milliarde Euro eingebracht. Er wurde nicht, wie behauptet, gut vorbereitet, sondern ohne eine intensive und ausführliche Prüfung der Bücher des Energiekonzerns – eine sogenannte Due Dilligence - durchgezogen. Und auch bestand nie der behauptete Zeitdruck für das Geschäft. Mappus hatte behauptet, dass EDF-Chef Proglio klar gemacht habe, dass er verkaufen wolle, falls er nicht die Mehrheit bekommen würde. „Die Initiative ging eindeutig von Mappus aus, es gab einen sehr starken politischen Willen, alles musste sehr schnell gehen“, sagte dagegen ein hochrangiger EDF-Manager dem Handelsblatt. „Wir wollten unsere Anteile behalten, die Partnerschaft mit der OEW fortsetzen. Aber der uns gebotene Preis war einfach zu attraktiv.“

Die Berichterstattung hatte eine ungewöhnliche Folge. Bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart ging eine Strafanzeige gegen Mappus und Ex-Finanzminister Willi Stächele wegen des Verdachts auf Untreue ein. Den „beteiligten Rechtsanwälten und Investmentbanken“ wurde darin eine mögliche Beihilfe zur Untreue vor geworfen. Die Anzeige bezog sich ausdrücklich auf die Veröffentlichungen im Handelsblatt. Das alleine wäre nicht ungewöhnlich. Die Strafanzeige wurde aber selbst von einer Staatsanwältin gestellt - einer Beamtin aus Bayern, die sich über die Untätigkeit ihrer Stuttgarter Kollegen beschwerte („Staatsanwältin zeigt Mappus an“, 21.10.2011).

Unterdessen wurden aber auch immer größere Zweifel an der Wirtschaftlichkeit deutlich. Das Handelsblatt-Team deckte neue Abschreibungsrisiken auf („EnBW: Milliardenstreit mit Partner“, 07.11.2011). Im November 2011 leitete der Landesrechnungshof eine Prüfung des Milliardengeschäfts ein („Landesrechnungshof prüft EnBW-Kauf“, 17.11.2011). Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, die das Handelsblatt schon zu Beginn aufgeworfen hatte: War der Deal sorgfältig genug vorbereitet worden?

Im Januar 2012 nahm dann im Landtag von Baden-Württemberg ein Untersuchungsausschuss zur EnBW-Affäre die Arbeit auf. Mappus, Notheis, Stächele und die Anwälte von Gleiss Lutz mussten die Vorgänge Ende November, Anfang Dezember 2010 erläuterten.

Bei der Untersuchung ging es freilich nicht mehr um die Frage, ob ein Fehler gemacht wurde. Der war ja schon durch den Staatsgerichtshof erwiesen. Es ging nur noch um die Frage, wer den Fehler begangen und zu verantworten hat.