"Organisierte Falschdarstellung". Organisierte Wissenschaftskriminalität?

Die Geschichte einer Berufskrankheit: "BK 1317", auch "Malerkrankheit" genannt. Einblick in eine medizinische Fälscherwerkstatt? 

Wohlstand und technischer Fortschritt leben hierzulande auch durch Chemie. Dazu gehören zum Beispiel sogenannte (organische) Lösungsmittel, mit denen man Kleber flüssig macht, aber auch Farben und Lacke. Ebenso kann man mit Lösemitteln reinigen oder Fette entfernen. Solche Stoffe sind in Industrie und Handwerk weit verbreitet. Dazu zählen etwas Benzol, Ethanol, Methanol, n-Hexan und n-Heptan, Styrol, Trichlorethen. Tetrachlorethen, Toluol, Xylol und vieles anderes mehr. Beruflich betroffen sind vorzugsweise Maler und Lackierer, Bodenleger, Tank- und Metallreiniger und andere. Erste Stoffe sind bereits mehr oder weniger verboten (Benzol sowie 1,1,1-Trichlorethan).

Die gesundheitlichen Folgen einer Erkrankung:

Es gibt unterschiedliche Symptome. Verstärkte Müdigkeit und Konzentrationsschwäche, Merkfähigkeitsstörungen bis hin zur schweren Demenz (toxische "Enzephalopathie"). Und Schädigungen des Gehirns und des zentralen Nervensystems, Antriebs- und Affektstörungen bis hin zu Veränderungen in der originären Wesensveränderung. "Polyneuropathie" meint Störungen des peripheren Nervensystems.

Unmittelbare Folgen für die Betroffenen:

Sie werden berufsunfähig, verlieren ihre finanzielle Existenz. Wird ihnen die Anerkennung als "Berufskrankheit" ("BK") verwehrt, was in weit über 90% aller Fälle geschieht, erhalten sie keine Berufsunfähigkeitsrente von der Gesetzlichen Unfallversicherung bzw. ihrer Berufsgenossenschaft, bei der sie versichert sind. Sie müssen sich dann mit einer "Frührente" (Rente wegen verminderter Erwerbstätigkeit) durch die Rentenkasse abfinden. Die fällt schon deswegen sehr niedrig aus, weil die regulären Beitragjahre nicht erfüllt sind.

Der Interessenskonflikt:

besteht darin, dass die Betroffenen ihre - eigentlich gesetzlichen - Ansprüche durchzusetzen versuchen. Die Gesetzliche Unfallversicherung (GUV) möchte genau das verhindern. In diesem Konfliktfeld spielen die Gutachter, insbesondere die Professoren der Arbeitsmedizin an den Universitäten eine entscheidende Rolle: Auf wessen Seite schlagen sie sich? Und warum?

Wir versuchen diese Entwicklung nachzuzeichnen: Indem wir verschiedene Ebenen zusammenführen: die der arbeitsmedizinischen Protagonisten und die Probleme der Geschädigten. 

Diesen Text (Site) können Sie auch direkt mit folgendem Permalink aufrufen und verlinken: www.ansTageslicht.de/BK1317

Unsere Rekonstruktion beginnt im Jahr 1976:

1976

Italien am 10. Juli

In Seveso, einem kleinen Städtchen nördlich von Mailand, kommt es zum größten chemischen GAU in Europa: In der Chemiefabrik ICMESA, die Trichlorphenol herstellt, eine Basiszutat für Desinfektionsmittel und Pestizide, kommt es zu einer Explosion. Eine chemische Wolke breitet sich aus - über die umliegende Landschaft. Firmenleitung und Politik beschwichtigen: alles nicht so dramatisch. Inzwischen wissen wir es besser: Das Seveso-Gift heißt "Dioxin". Genau: TCDD bzw. "2,3,7,8-Tetrachlordibenzodioxin") 

Skandinavien

In den skandinavischen Ländern, u.a. in Dänemark, werden Gesundheitsschäden im Zusammenhang mit Lösemitteln beobachtet, wenn arbeitende Menschen solchen Stoffen ausgesetzt sind. In Dänemark werden diese Schädigungen ab sofort als "Malerkrankheit", sprich: Berufskrankheit anerkannt.

Universität Erlangen

Im 11. Jahr des Bestehens der sog. Erlanger Schule unter ihrem Begründer Prof. Dr. Helmut VALENTIN  macht sich der 27jährige Diplomchemiker Gerhard TRIEBIG als einer der engsten Mitarbeiter von VALENTIN an seine Dissertation. Chemiker zu sein ist das eine. Als Arbeitsmediziner hat man in dieser aufsteigenden Medizindisziplin weitaus größere Chancen. Und zwar in jeder Hinsicht. 

Gerhard TRIEBIG macht in diesem Jahr seinen Medizindoktor: mit "Biochemischen und psychologischen Untersuchungen an Trichloräthylen-exponierten Probanden". Konkret: TRIEBIG macht Ähnliches, was sein späterer Kollege Prof. Dr. Thomas KRAUS in Aachen im Jahr 2013 mit Stickoxyden machen wird: Testversuche nicht erst mit Affen, sondern gleich mit Menschen. Konkret: TRIEBIG setzt "sieben gesunde Probanden" an "5 aufeinanderfolgenden Tagen jeweils 6 h gegenüber durchschnittlich 100 ppm (520 mg/m3) Trichloräthylen-Raumluftkonzentration" aus. 

Ergebnis: TRIEBIG konnte feststellen. dass "eine Beeinträchtigung der geistigen und psychologischen Leistungsfähigkeit nicht auftrat."

Trichloräthylen (identisch mit Trichlorethen) gilt als kanzerogen. Bedeutet: verursacht Krebs. Vorzugsweise Nierenkrebs.

Und was man 1976 bereits seit 1959 weiß: Bei 50-100 ppm (270-540 mg/m³) wurden Symptome wie Kopfschmerzen, Verlangsamung, Trunkenheit, Schläfrigkeit, Taubheit sensorischer Funktionen, Nausea und Vomitus nach Einwirkungen am Arbeitsplatz gefunden (RUBINO 1959, LILIS 1969). Unabhängig von den schlimmeren Folgewirkungen


1978

Franken

Im deutschen Frankenland (liegt in Bayern) beginnt zu dieser Zeit der 15jährige Peter RÖDER eine Lehre als Bautischler. RÖDER ist kerngesund, schon damals größer als seine Artgenossen und vor allem sehr kräftig. Er wird daher zu schweren Arbeiten und fürs 'Aufräumen' eingesetzt.  

Seine Firma stellt Isoliertüren her. Entweder muss er lange Holzbalken, die kurz zuvor in Holzschutzmitteln getränkt worden waren, auf einen Haufen umpacken, oder er muss nachmittags 1,2 cm dicke Asbestplatten, die in die Isoliertüren eingebaut werden, für den nächsten Tag zuschneiden. Weil seine Firma die Holz- und Asbestspäne kommerziell weiter verwerten will, werden dazu die Absauganlagen ausgeschaltet. Der jetzt auftretende (Asbest)Staub ist so dicht, dass Peter RÖDER das Ende seines Arms, mit der er die Säge führt, nicht sehen kann. 

Seine Firma missachtet damit alle gängigen Schutzvorschriften. Es gibt weder Schutzhandschuhe noch Atemschutzmasken. Und nach dem (damaligen) Jugendschutzgesetz hätte RÖDER auch nicht mit Holzschutzmitteln oder Asbest in Berührung kommen dürfen. Mit 15 Jahren gilt er noch als "Kind". Erst mit 16 dann als "Jugendlicher". 

Peter RÖDER wird die nächsten Jahre immer öfters krank. Am linken Oberschenkel, der beim Aufgreifen der holzschutzmittelgetränkten Balken zum Abstützen dient, entzündet sich die Haut. Gleichzeitig treten Probleme an den oberen Atemwegen auf. RÖDER wird immer mehr mit einer Nasennebenhöhlenentzündung (Sinusitis) und einer Entzündung des Kehlkopfes (Laryngitis) kämpfen müssen. Außerdem bekommt er Rückenschmerzen und ein Schulter-Arm-Syndrom: Schmerzen, die von der Halswirbelsäule ausgehen und in den Arm ausstrahlen.

Die spürt er aber noch nicht wirklich. Denn was ihm noch nicht bewusst ist: sein Nervensystem ist durch die Stoffe ständigen Angriffen ausgesetzt. Die Folgen: Derzeit hat er noch ein reduziertes Schmerzempfinden, reagiert immer weniger auf Kälte, kann beim Karatetraining mit seiner Faust ganze Löcher in Türblätter durchschlagen.

Allerdings: RÖDER fällt wegen Krankheit so oft aus, dass er seine Lehrzeit um 6 Monate verlängern muss. Für RÖDER kein Weltuntergang. Er ist kräftig gebaut und weiß von seinem Vater: Arbeit ist schwer. Kein Grund, deswegen schlapp zu machen.

Was ihm die Firma verschweigt: Holzschutzmittel bestehen aus Pentachlorphenol und Lösungsmitteln und enthalten als Verunreinigung Dioxine. Der Umgang mit Asbest ist - mindestens - gesundheitsgefährdend. Eigentlich: krebserregend


20. Oktober 1979

Koblenz

Theo KROTH und seine Frau Inge sind zufriedene Inhaber einer chemischen Schnellreinigung, mit der sie sich vor 16 Jahren selbstständig gemacht haben - Kleingewerbetreibende, die ebenso zum Rückgrat der deutschen Wirtschaft zählen wie die großen Konzerne. Das Geschäft läuft gut, die Kunden schätzen den schnellen Service in der Innenstadt und die funktionale Technik der Reinungsmaschinen ist für jeden Kunden sichtbar: ein absolut moderner Laden. Die KROTH's zahlen selbstverständlich regelmäßig Beiträge an die Textil- und Bekleidungs-Berufsgenossenschaft (heute: BG ETEM = Energie - Textil- Elektro - Medien). 

Das Problem gleich zu Beginn der Eröffnung haben beide längst verdrängt. Bei der Anlieferung der Reinigungsmaschine war die vom Haken des Kranwagens heruntergefallen. Die Folge: Die Maschine gaste ständig aus. Ganze 9 Monate versuchte der Monteur der Herstellerfirma das neue Großgerät abzudichten. Ohne Erfolg.

Bei Theo und Inge KROTH stellen sich gesundheitliche Beschwerden ein: Augenbrennen, Schwindel, Übelkeit, Brechreiz, Kopfschmerzen und Magenbeschwerden. Untersuchungen bei verschiedenen Ärzten fördern keine Erklärungen zu Tage. Die Alltagsmediziner halten die KROTH's für "Simulanten". Von Toxikologie bzw. der Toxizität der Arbeitsmittel haben sie keine Ahnung. Der Stoff, um den es vor allem geht: "PER". Das steht für Perchlorethylen. Andere Bezeichnung: Tetrachlorethen. Ein Lösungsmittel, das bevorzugt in der Chemischen Reinigung eingesetzt wird.

Tetrachlorethen bzw. "PER" ist inzwischen als krebserregender Gefahrstoff der Kategorie Drei eingestuft: "wahrscheinlich krebserzeugend".

Die Berufsgenossenschaft (BG) verschickt seit Jahren einmal im Jahr ein Mitteilungsblättchen, nach dem man das Einatmen von PER-Dämpfen vermeiden solle. Das ist schön gesagt, funktioniert nur in der Praxis nicht. Die BG, die ein Heer von Technischen Außendienstmitarbeitern unterhält und - eigentlich - für Prävention am Arbeitsplatz zuständig ist, weiß offenbar nicht, dass die Reinungungsmaschine bei einer Laufzeit von 60 Minuten 15 Minuten offenstehen muss und dabei warmes PER ausströmt. Bei KROTH's wird die Maschine täglich 10 bis 12 Mal befüllt und wieder ausgeräumt.

Auch die Angaben der Herstellerfirma sind nicht viel wert. Angeblich soll das PER durch Destillation wieder vollständig zurückgewonnen werden. Tatsächlich müssen die KROTH's ständig PER nachkaufen und dies tonnenweise. Über die ganzen Jahre müssen Theo und Inge KROTH sage und schreibe 48 Tonnen PER nachbestellen.

An diesem Tag im Oktober kommt es zu einem größeren Maschinenschaden. Diesesmal strömt PER in großen Mengen aus. Der Gesundheitszustand der beiden verschlechtert sich schlagartig. Jetzt sind es vor allem Sehstörungen, die ihnen zu schaffen machen.

Beide KROTH's begreifen, dass der Maschinenschaden gleichzeitig ein Berufsunfall ist. Sie erstatten bei ihrer BG eine Meldung.

Dieses Fallbeispiel, das wir hier aufgreifen, wird Inge KROTH später nach dem Tod ihres Mannes online dokumentieren und ist dort im Detail nachlesbar: www.gifte-am-arbeitsplatz.de 


1980

Weil die nordischen Länder bei dem Problem der Identifizierung der Gründe für die Symptome führend sind, erscheint beispielsweise von einem Autorenteam, bestehend aus mehreren Arbeits- und Umweltmedizinern (ELOFSSON, S.A. et al), in der Fachzeitschrift Scandinavian Journal of Work- and Environmental Health (6-1980: 239 – 273) eine umfassende Zusammenstellung an Literatur und Untersuchungen dazu: „Exposure to organic solvents: A cross-sectional epidemiologic investigation on occupationally exposed car and industrial spray painters with special reference to the nervous system.“ 


1982

Koblenz - Erlangen

Inge KROTH, die vor drei Jahren bei ihrer Berufsgenossenschaft (BG) eine Unfallmeldung erstattet hatte, wird von ihrer BG zwecks Begutachtung nach Erlangen geschickt. Sie soll sich von Prof. VALENTIN bzw. seinem Assistenten Dipl. Chem. Dr. med. TRIEBIG untersuchen lassen. Sie hat dieses Erlebnis so in Erinnerung:

„Ich erinnere mich noch gut an die fast feindselige Behandlung durch die Schwestern und den Augenarzt. Dieser sagte abfällig zu mir, er könne die Blitze in den Augen, die ich angäbe, nicht objektivieren. Als ich mich über das Tempo bei der Gesichtsfelduntersuchung beschwerte, meinte er: „Ich habe noch mehr Rentenjäger zu begutachten.“

Das Gutachten bescheinigte mir zwar 1) eine chronische PER-Exposition, 2)  eine akute Intoxikation während des Unfalls 1979, behauptete aber, ich litte derzeit unter keinen manifesten Gesundheitsschäden. 

Die nach dem Unfall aufgetretenen Sehstörungen (Blitze) bezeichnete man als „schicksalhafte Erkrankungen“.

Und so schreibt "Dr. med. Dipl. Chem. G. TRIEBIG, wiss. Assistent" im Auftrag seines Chefs dessen Gutachten auf 32 Seiten. Auf Seite 30 heißt es: "Bei den objektivierbaren Sehstörungen von Frau KROTH handelt es sich wahrscheinlich um schicksalhafte Erkrankungen, die in keinem Zusammenhang mit der Perchloräthylen-Exposition stehen."

"Schicksalshafte Erkrankung" - das ist die Philosophie, auf der die Schule der Erlanger Arbeitsmedizin basiert. Nicht so sehr der Arbeitsplatz ist es, der krank macht. Es ist die individuelle Konstitution (mehr unter Die Erlanger VALENTIN-Schule: Wie man die herrschende Meinung organisiert)

Franken

Peter RÖDER, der inzwischen seine Lehrzeit beendet hat, ist jetzt bei der Bundeswehr. Dort ist er als Sanitäter eingesetzt, einem Job, der ihm Spaß macht. Bereits in früheren Jahren hat er nebenher als "Sani" für das Deutsche Rote Kreuz gearbeitet. 

Während eines Trainings, konkret bei einer Gasmasken-Dichtigkeitsprüfung, kommt er in Kontakt zu Halogenkohlenwasserstoffen. Weil er bereits zuvor mehrfach Probleme mit dem Chlor im Hallenbad und beim Einsatz von chlorhaltigen Desinfektionsmitteln im Saunabereich hatte, bricht sein Kreislauf zusammen. Er erbricht Blut, sein Bluthochdruck steigt in ungeahnte Höhen, Herzrhythmusstörungen machen sich breit. Er wird bis zum Ende seiner Zeit auf dem Schießplatz eingesetzt.

Peter RÖDER weiß inzwischen: Er muss alle chlorbasierten Stoffe meiden, insbesondere dioxinhaltige Holzschutzmittel


1983

Erlangen: Dipl. Chem. Dr. med. Gerhard TRIEBIG

Der Assistent beim Doyen der bundesdeutschen Arbeitsmedizin Helmut VALENTIN, verfasst für die Berufsgenossenschaft Chemie diverse Gutachten über Arbeiter der Fa. Boehringer Ingelheim, Zweigwerk Hamburg, die durch Dioxin geschädigt sind. Er macht dabei das, was er in Zukunft öfters machen wird: abgewandelte, sprich: verfälschende Zitate einsetzen. So hat es beispielsweise der Rechtsanwalt Hans-Joachim DOHMEIER in einem Buchbeitrag analysiert.

Beispiel 1:

TRIEBIG schreibt:

"Goldmann (1972) sowie Thiess und Goldmann (1976) berichten über das Auftreten von Chlorakne bei 42 Arbeitern aus der Trichlorphenolproduktione. In fünf der 42 Erkrankungsfälle war neben der Chlorakne auch eine Schädigung des Nervensystems zu berücksichtigen, wobei allerdings in nur drei Fällen eine ‚toxische Polyneuritis‘ vorlag. Wesentlich ist bei diesen Kasuistiken, daß die neurologische Symptomatik in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Unfallgeschehen stand.“

Im Original steht:

„Fast regelmäßig war eine allgemeine Müdigkeit und neuromuskuläre Schwäche vorhanden. In sieben Fällen war eindeutig das ZNS befallen, davon dreimal mit einer toxischen Polyneuritis und je zwei mal mit einer peripheren toxischen Schädigung der Hör-, Riech- und Geschmacksorgane bis zu einer toxischen disseminierten Enzephalomyelitis mit einem Halbseitensyndrom“

Vergleich: TRIEBIG reduziert Zahlen (aus 7 wird 5), lässt andere weg, verharmlost die Schädigungen, dichtet einen "zeitlichen Zusammenhang" hinzu.

Beispiel 2:

TRIEBIG schreibt:

Oliver (1975) untersuchte drei junge Wissenschaftler, die nach mehrwöchigem Umgang mit TCDD im Labor erkrankten. Neben einer Chlorakne klagten die Patienten über verstärkte Müdigkeit, Kopfschmerzen, Flatulenz und Appetitlosigkeit. Bei keinem bestand der Verdacht auf eine Polyneuropathie. Kontrolluntersuchungen nach zwei bis drei Jahren ergaben, bis auf Restzustände einer Chlorakne, keine wesentlichen Befunde.“

Im Original heißt es:

„Die toxischen Effekte bei drei jungen Wissenschaftlern, die vorübergehend in geringstem Umfange gegenüber 2,3,7,8-Tetrachlordibeno-1,4-Dioxibenzodioxin (Dioxin) exponiert waren, werden beschrieben. Zwei von ihnen litten unter typischer Chlorakne. Bei zwei der Wissenschaftler traten verzögerte Symptome etwa zwei Jahre nach der ursprünglichen Exposition auf. Diese Symptome umfassten Persönlichkkeitsveränderungen, andere neurologische Störungen und Hirsutismus.“

Vergleich: Schwere neurologische Schäden wie "Persönlichkeitsveränderungen" werden bei TRIEBIG zu "bis auf Restzustände einer Chlorakne, keine wesentlichen Befunde."


1984

Deutschland

Inzwischen hat sich auch hierzulande das Problem von Lösemitteln herumgesprochen. Der Bundesminister des Inneren schlägt eine Selbstbeschränkungsvereinbarung vor, um den Lösemittelgehalt in Lacken zu verringern. Die Industrie hört solche Vorschläge nicht gern und reagiert erst einmal nicht.

Franken (Bayern)

Der 23. Juli ändert bei Peter RÖDER alles.

Er ist seit knapp zwei Jahren bei einem Zementwerk beschäftigt, die auch Reifenverbrennungsanlagen unterhält. RÖDER arbeitet dort nicht nur als Radladerfahrer, sondern macht auch regelmäßig sog. betriebliche Verbesserungsvorschläge, wie man die Produktionsabläufe effizienter gestalten kann. Er ist beim Chef und seinen Kollegen sehr beliebt. Jeder weiß, dass RÖDER nicht mit chemischen Stoffen in Berührung kommen darf, schon gar keine dioxinhaltigen. 

An diesem Tag kommt es an einer der drei Reifenverbrennungsanlagen gegen 2:00 nachts bzw. morgens zu einem Problem: Die Kette am Zahnrad klemmt und lässt sich nur noch mit großem Kraftaufwand und einer eisernen Brechstange wieder trennen. Der richtige Job für Peter RÖDER, der die Technik kennt und kräftig ist. Er wird sofort herbeigeholt.

Weil er dazu ans Getriebe muss und in der Dunkelheit seine eigenen Schutzhandschuhe nicht findet, greift er sich die nächsten eines Kollegen. Aber die sind mit Öl getränkt. Und zwar mit Schmieröl. Schmieröl wird seit einiger Zeit in erster Linie aus gefiltertem Altöl gewonnen - der Kosten wegen. Wegen der hohen Dioxinbelastung wird das aber erst Jahre später verboten. RÖDER bringt die Anlage innerhalb 30 Minuten wieder zum Laufen.

Weitere 30 Minuten später geschieht es. RÖDER sitzt in 4 Meter Höhe am Lenkrad seines 70 Tonnen schweren Radladers, kann sich plötzlich nicht mehr bewegen. Die Finger nicht, seine Beine nicht, sein Gesicht ebenfalls nicht. Er kann auch nicht um Hilfe rufen.

Weil es für seine Kollegen völlig überraschend ist, dass der Radlader steht und die Anlage, die RÖDER mit immer neuen Reifen zu füllen hat, leergelaufen ist, schauen sie nach ihm, holen ihn mühsam aus dem Führerhaus heraus und herunter, rufen den Notarzt. RÖDER kommt sofort ins Krankenhaus in Karlstadt. Symptome und Diagnose sehen nicht gut aus:  

RÖDER hat eine Dioxin-Vergiftung. 

Und jetzt gehen die Probleme richtig los: regelmäßiges Bluterbrechen, rektale Blutungen, schwere Herzrhythmus-Störungen und Bluthochdruck, nunmehr massive Schmerzen im Bereich der Wirbelsäule und der Gelenke, Unterleibskoliken. Und die Leber vergrößert sich. RÖDER's Leben ändert sich nachhaltig.

Bis dahin hatte RÖDER vieles als "Pippifax" abgetan und sich mit seinen Beschwerden, so gut es ging, arrangiert. Das wird jetzt schwieriger. RÖDER wird nun Dauerpatient bei vielen unterschiedlichen Ärzten.

Und sucht sich neue Arbeit, wechselt das Metier. Er arbeitet als Monteur, mal als Industriearbeiter hier und da, und als Handelsvertreter. Und gibt trotz seiner vielen Beschwerden nicht auf. So wird er sich die nächsten Jahre - teilweise qualvoll - durch sein (Arbeits)Leben schlagen.

Reutlingen (Baden-Württemberg)

Das dortige Sozialgericht erkennt in einem Rechtsstreit zwischen klagenden Handwerkern und der Berufsgenossenschaft an, dass der berufliche Umgang eines Zimmermanns mit Holzschutzmitteln ursächlich für die aufgetretenen Gesundheitsschäden ist. Entgegen der Sachverständigen müssen derartige Folgen als Berufskrankheit anerkannt werden. Die Sachverständigen: Dr. Gerhard TRIEBIG und sein Kollege Dr. Johannes KONIETZKO. Dieses Urteil wird ein Ausnahmeurteil bleiben


1985

Erlangen: TRIEBIG Nr. 2

Auf den Vorschlag des Bundesinnenministers, über eine Selbstbeschränkungsregelung den Lösemittelgehalt in allen Lackprodukten zu verringern, reagiert der Verband der Deutschen Lackindustrie jetzt doch: ausgesprochen nervös. Er veranstaltet ein Symposium. Dort referiert Dipl. Chem. Dr. med. Gerhard TRIEBIG. 

Er gibt Entwarnung und verweist auf seine "Erlanger Malerstudie. Multidisziplinäre Querschnittsuntersuchung zur Neurotoxizität von Lösemitteln in Farben und Lacken", die er zusammen mit anderen Mitarbeitern unter seiner Regie erstellt hat: 

Sinn und Zweck dieser Studie: a) zu ermitteln, welchen Belastungen ("Expositionen") Haus- und Baumaler bei ihrer Arbeit ausgesetzt sind, b) wie hoch die sog. Prävalenzrate bei jenen ist, die mindestens 10 Jahre in diesem Metier tätig waren usw. 

Dazu hat das Erlanger Team 105 langjährig tätige Haus- bzw. Baumaler mit 53 langjährig als Handwerker Tätigen verglichen, die keinen beruflichen Umgang mit Lösemitteln hatten.

"Querschnittsuntersuchung" in Deutschland - bzw. an der Erlanger Arbeitsmedizin - bedeutet: Man befragt Personen, die aktiv im fraglichen Geschehen involviert sind. Jene, die nicht mehr an diesem Arbeitsplatz ihr Geld verdienen, weil sie (bereits) krank oder berufsunfähig sind, bleiben außen vor. Im Zweifel verbessert dies das Ergebnis, verzerrt aber die wahren Häufigkeiten von Erkrankungen.

Alle Personen zu erfassen, also auch jene, die ausgeschieden (oder bereits tot) sind, und dies flächendeckend in großem Stil mit anderen Personengruppen zu vergleichen, um daraus auch Risikoabschätzungen abzuleiten, dies leisten nur epidemiologische Studien. Die sind allerdings nicht nach dem Geschmack der Erlanger Arbeitsmedizin.

TRIEBIG kann daher Entwarnung geben: 

  • Die 105 Maler der Studie konnten die Schädlichkeit nach ausgewählter Diagnostik nicht belegen
  • Auch durch Tierexperimente ist sie nicht nachvollziehbar
  • Ebenso ist Alkohol zum Trinken ein Lösungsmittel und kann solche Veränderungen hervorrufen
  • Und: die Ergebnisse aus Dänemark sind nicht auf Deutschland übertragbar. Denn hierzulande arbeiten die Maler anders. Im Nachbarland habe man beispielsweise Wände mit Farbe besprüht, in der Bundesrepublik nicht

TRIEBIG’s Erkenntnisse machen die Runde. „‘Krankheit aus der Dose‘ bei deutschen Malern nicht bestätigt“, heißt es in der Ärzte-Zeitung vom 28.5.1985. Und auch die Frankfurter Allgemeine Zeitung nimmt sich des Themas am 3. Juli an: „Kaum Nervenschäden beim Umgang mit Lacken“.

Was in keiner dieser Veröffentlichungen steht, steht in der "Malerstudie" noch vor dem Inhaltsverzeichnis:

""Für die gewährte Unterstützung ... danken wir den beteiligten Malerbetrieben und Firmen, den Maler-Innungen in Erlangen und Nürnberg, dem Arbeitsmedizinischen Dienst der Bayerischen Bau-Berufsgenossenschaft ... sowie dem Berufsgenossenschaftlichen Arbeitsmedizinischem Zentrum in Erlangen.

Die Studie wurde durch den Verband der Lackindustrie e.V. in Frankfurt/M. ... finanziell unterstützt."


Mit TRIEBIG's Malerstudie geht ein Kollege, der nicht dem Dunstkreis der Erlanger Arbeitsmedizin-Eleven entstammt, hart ins Gericht: Prof. Dr. Werner MASCHEWSKY, Professor für Sozialmedizin an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Hamburg.

In seinem Buch "Nervenschädigung am Arbeitsplatz" listet er auf 8 Seiten erheblich Schwächen auf: Selektions-, Erfassungs-, Berechnungs-, Auswertungs- und Interpretationsfehler, die MASCHEWSKY an 12 Beispielen festmacht. Sein Resümee: "Sehr negativ ist allerdings die lautstarke politische Vermarktung der Studie durch Autor und Auftraggeber, die wissenschaftlich weder vom Untersuchungsansatz, noch den Daten oder der Analyse her gerechtfertigt ist."

Eine Darstellung der grundsätzlichen Probleme, um Nervenschäden zu erfassen, findet sich auf MASCHEWSKY's Website: www.maschewsky.de: Nervenschäden durch Arbeitsstoffe 


immer noch 1985

TRIEBIG Nr. 3

Um sich die professoralen Weihen künftig zu sichern, legt TRIEBIG seine Habilitationsschrift vor: "Untersuchungen zur peripheren Neurotoxizität von einigen Arbeitsstoffen." Da ging es um Blei und Quecksilber sowie um diverse Lösemittel wie Trichlorethen, Styrol, die Holzschutzmittelstoffchemikalie Pentachlorphenol (PCP) sowie diverse Lösungsmittelgemische. "Neurotoxizität" bezieht sich auf deren Auswirkungen auf das periphere Nervensystem. TRIEBIG hatte 377 Arbeitnehmer und 240 Kontrollpersonen untersucht. 

Seine Ergebnisse u.a.: 

  • Bei keinem der 377 Beschäftigten ließen sich "klinische Zeichen einer manifesten Polyneuropathie" feststellen
  • Bei Quecksilber und PCP, dem dioxinhaltigen Holzschutzmittel, waren nur in 5 bzw. 2 Fällen "adverse Effekte" auszumachen und 
  • für Styrol und Trichlorethen "konnte unter den festgestellten Expositionsverhältnissen ein Einfluß auf die peripheren Nervenleitgeschwindigkeiten ausgeschlossen werden."

Deutschlandweit

Zu dieser Zeit hat die Illustrierte "stern" bereits 2 Male über die offensichtliche Gefährlichkeit von Dioxin und Holzschutzmitteln berichtet, zuletzt über "Dioxin im Kinderzimmer". Das WDR-Fernsehmagazin "Monitor" hatte enthüllt, dass Dioxine bei vielen Holzschutzmittelbetroffenen inzwischen in der Muttermilch nachweisbar sind. Und in Frankfurt/Main ist ein 36jähriger Staatsanwalt gerade dabei, Anzeigen von über 2.000 Holzschutzmittelgeschädigten aus ganz Deutschland zu bearbeiten. Sein Name: Dr. Erich SCHÖNDORF. Er wird noch mehrere Jahre für seine Ermittlungen benötigen, bis er 1990 seine Anklageschrift vorlegen kann. Mehr dazu haben wir unter www.ansTageslicht.de/Holzschutzmittel dokumentiert.

Erlangen: TRIEBIG Nr. 4

TRIEBIG wertet im Auftrag seines ‚Chefs‘ und Mentors, Helmut VALENTIN, alle zwischen 1965 und 1984 erstellte und von den Berufsgenossenschaften bzw. Sozialgerichten erstellten Gutachten zu Berufskrankheiten aus. Rd. 4.500 an der Zahl.

Ergebnis: 

68 Personen haben mögliche Schäden durch Lacke, davon 52 Personen, die regelmäßig Alkohol konsumieren. Nur in zwei Fällen wurde eine periphere Polyneuropathie dokumentiert. Ergo: „Eine Berufskrankheit war in beiden Fällen nicht wahrscheinlich zu machen,“ heißt es in der Veröffentlichung „Berufskrankheiten bei Malern, Anstreichern und Lackierern“ im Fachblatt der Branche „Arbeitsmedizin, Sozialmedizin, Präventivmedizin“ (21.1985) auf den Seiten 81-86


April 1986

Hamburg: TRIEBIG Nr. 5

In der Hansestadt findet die Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin statt (heute: Deutsche Gesellschaft für Arbeits- und Umweltmedizin - DGAUM). Auch dort geht der frisch habilitierte TRIEBIG mit seinen Thesen und Ergebnissen hausieren - u.a. zusammen mit seinem Mentor, Prof. VALENTIN: "Die ‚Erlanger Malerstudie‘ - arbeitsmedizinische Aspekte zur Lösemittelbelastung und Beanspruchung bei Hausmalern".

Auswahl der „Arbeitsmedizinischen Schlußfolgerungen“:

  • Der seit vielen Jahren im deutschen Malerhandwerk übliche Umgang mit Lösemittel-haltigen Farben und Lacken ist im allgemeinen tolerierbar
  • Erkrankungsfälle an zentraler und/oder peripherer Neuropathie im Sinne eines Lösemittel-Syndroms wurden nicht festgestellt
  • Die im einschlägigen Schrifttum mitgeteilte Inzidenz an ‚Lösemittel-Syndrom‘ läßt sich bei deutschen Baumalern nicht bestätigen. Als eine wesentliche Ursache für die Diskrepanz sind Unterschiede im Umgang mit Lösemittel-haltigen Farben und Lacken in den vergangenen Jahren anzuführen
  • Nach unseren arbeitsmedizinischen Erfahrungen sind die Resultate der EMS keinesfalls auf die Gruppe der Spritzlackierer zu übertragen.

1987

München: TRIEBIG Nr. 6

Jetzt fungiert ein arbeitsmedizinisches Kolloquium der Universität München als Bühne für TRIEBIG’s Thesen. „Enzephalopathie ist für Maler nicht erhöht“, rapportiert die Ärzte-Zeitung am 21. Juli

deutschlandweit

Zu dieser Zeit macht in Deutschland der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) in seinem Sondergutachten „Luftverunreinigungen in Innenräumen“ auf das Problem möglicher Belastungen aufmerksam 


1988

Jetzt sieht sich die Lackindustrie herausgefordert. Das Deutsche Lackinstitut in Frankfurt a. M. veröffentlicht „Die Dänische Malerkrankheit erweist sich als groteske Übertreibung“.

Die Stellungnahme wird flächendeckend an Behörden, Organisationen des Gesundheitswesens, Betriebsärzte und andere verschickt. In dem Anschreiben heißt es:

„Sehr geehrte Damen und Herren, mit der öffentlichen Diskussion über die sogenannte Dänische Malerkrankheit, die als Folge von Lösemitteleinwirkungen bei Malern und Lackieren diagnostiziert worden war, hat die Lackindustrie sich seit Anfang der 80er Jahre auseinandersetzen müssen. In einem medizinischen Fachbericht machen die dänischen Mediziner nunmehr einen Rückzieher. Wenn man es auf den Punkt bringt, hat es die sogenannte Dänische Malerkrankheit nie gegeben. Zwar sind bei extremen bzw. andauernden Lösemitteleinwirkungen mögliche Schäden nicht auszuschließen; die aus Dänemark ursprünglich berichteten Fallzahlen, die erst den Begriff Malerkrankheit gerechtfertigt haben, sind jedoch absolut irrelevant.“

Auch die Bundesärztekammer erhält diese Post. Sie leitet Stellungnahme und Anschreiben an die Landesärztekammern weiter. Die Landesärztekammern wiederum verteilen alles an die Arbeitsmediziner und Gewerbeärzte in den jeweiligen Bundesländern.

Jetzt wissen es alle: „Die sog. Dänische Malerkrankheit hat es nie gegeben.“


1989

Lyon (Frankreich)

Das Internationale Krebsforschungszentrum in Lyon, die IARC (International Agency for Research on Cancer), stellt eine umfangreiche Monographie der Gesundheitsgefährdung im Malerhandwerk zusammen. Häufig berufsbedingt auftauchende Krankheiten: Kontaktdermatitis, chronische Bronchitis, Asthma und auch Beeinträchtigungen des zentralen Nervensystems. Zusätzlich: Veränderungen an Leber, Niere und am blutbildenden System. Die IARC bewertet die Krebsgefährdung für Maler mit „sufficient evident“.

Erlangen: TRIEBIG Nr. 7

Zu dieser Zeit nähert sich TRIEBIG’s  „Erlanger Spritzlackierer Studie“ ihrem Ende - durchgeführt mit Unterstützung der Deutschen Lackindustrie: Bei Spritzlackierern die 20 Jahre oder mehr Lacken ausgesetzt waren, fanden sich gehäuft Konzentrationsschwierigkeiten. Trotzdem ziehen die Verfasser, allen voran Gerhard TRIEBIG, den Schluss: Keine gesicherten Hinweise auf durch Lösungsmittel verursachte Enzephalopathie gefunden.

Die Ergebnisse werden im Branchenfachblatt „Arbeitsmedizin, Sozialmedizin, Präventivmedizin“ (24.1989, Sonderheft 13) veröffentlicht. Sie gelten damit als gesetzt. Anders gesagt: Sie gelten inzwischen in Deutschland als „herrschende Meinung".

Und an der "herrschenden Meinung" orientieren sich regelmäßig jene Richter, die sich an den Sozialgerichten ihre Gutachter aussuchen. Um dann "Recht" zu sprechen.

TRIEBIG Nr. 8

Parallel zur "Erlanger Spritzlackierer-Studie" betreuen TRIEBIG und sein Lehrmeister Helmut VALENTIN eine Doktorarbeit am Institut. Es geht um eine Untersuchung von Frauen in der Automobilindustrie, die am Arbeitsplatz Lösungsmitteln ausgesetzt sind.

Statistik-Studenten in anderen Wissenschaftsdiziplinen lernen das „Gesetz der Großen Zahl“: Je größer die Fallzahlen bzw. die Anzahl der Merkmalsträger, umso eher kann man die Realität abbilden.

Studenten und Doktoranden der Erlanger Arbeitsmedizin bekommen das offenbar anders beigebracht: Je kleiner (und unvollständiger) die Auswahl, umso geringer die Wahrscheinlichkeit, dass man repräsentative Effekte finden und abbilden kann. Anders gesagt: Will man nicht die repräsentative Realität wiedergeben, empfiehlt sich, die Auswahl der zu beobachtenden Einheiten möglichst klein zu halten.

So wurden bei dieser Dissertation die betriebsärztlichen Vorsorgeuntersuchungen von 60 weiblichen Arbeitnehmern am sog. Finishband bei Daimler Benz in Sindelfingen ausgewertet, die die Fensterscheiben mit einem Gemisch aus Iso-Propanol, Wasser und einer Nitroverdünnung reinigten. Die Ergebnisse wurden mit jenen von 48 Näherinnern als Kontrollgruppe verglichen. Hinweise auf eine manifeste Nervenschädigung oder pathologische Reflexe u.a. ergaben sich nicht. Allerdings wies die exponierte Gruppe „vegetative Zeichen im Sinne von Schweißneigung und Haltetremor auf. Diese Zeichen wurden mit steigender Expositionsdauer bei bis zu 50% der exponierten Frauen registriert“, so eines der Ergebnisse. Dies läge jedoch im normalen Rahmen bei der Normalbevölkerung, meinen die Erlanger Doktoranden. Kurz gefasst: keine wirklichen Befunde. 

Auch diese Arbeit findet ihren Weg in die Fachöffentlichkeit: abgedruckt in der Fachzeitschrift "Arbeitsmedizin, Sozialmedizin, Präventivmedizin" (24.1989: S. 27-31) unter dem Namen TRIEBIG und den Doktoranden.  

Bonn

Ungeachtet der TRIEBIG’schen Aktivitäten, die beobachteten Probleme durch kontinuierliches Veröffentlichen und ablehnende Gutachten herunterzuspielen, lässt Norbert BLÜM als Bundesminister für Arbeit seinen "Ärztlichen Sachverständigenbeirat 'Berufskrankheiten'" prüfen, ob die sog. Malerkrankheit, die es laut TRIEBIG und der Deutschen Lackindustrie ja nicht gibt, eine eigenständige Berufskrankheit (BK) darstellt oder ob man die gesundheitlichen Folgeschäden unter der BK-Listennummer 1302 („Erkrankungen durch Halogenkohlenwasserstoffe“) abdecken kann.

Der Sachverständigenbeirat wird 7 Jahre brauchen, bis er eine Empfehlung vorlegen wird (siehe Juni 1996). Allerdings betreibt er dazu keine eigene Forschung, sondern lässt die weltweit einschlägige Literatur zusammenstellen

Berlin, 9.November

Ein Tag, der die Welt verändern wird: In Berlin fällt die Mauer, kurz danach der gesamte "Eiserne Vorhang". Es beginnt die politische und wirtschaftliche Erosion des Ostblocks. Die ganze Welt ist in heller Aufregung

Bonn: 12. Dezember

Eine politische Wende aber auch auf einem anderen Gebiet: In dem politischen Trubel des Mauerfalls wird ein Gesetz aus der Taufe gehoben, das an diesem Tag in Kraft tritt: die  Pentachlorphenol Verbotsverordnung (PCP-V) . Danach ist es verboten, derartige  

"Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse gewerbsmäßig, im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen oder sonst unter Beschäftigung von Arbeitnehmern herzustellen, in den Verkehr zu bringen oder zu verwenden." (§ 2) 

In der "Begründung" dieses Verbots heißt es dazu: 

"Den von PCP ausgehenden Gefahren für Leben oder Gesundheit des Menschen und für die Umwelt ist durch Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung von PCP nicht hinreichend zu begegnen. Für die umweltgefährlichen Wirkungen von PCP liegen ausreichende naturwissenschaftliche Erkenntnisse über den Kausalzusammenhang  zwischen dem Umgang mit diesem Stoff und dem erhöhten Vorkommen in der Umwelt vor.  Soweit ein naturwissenschaftlicher Beweis für die gesundheitlichen Wirkungen des PCP bislang nicht erbracht ist, liegen doch so viele tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, daß ein Verbot auch aus diesem Grunde notwendig ist."   

Jener, der gehandelt hat, ist ein Kabinettskollege von Norbert BLÜM: Umweltminister Klaus TÖPFER, CDU. Er hatte bereits 5 Jahre zuvor eine Vorreiterrolle gespielt: Gegen die europäischen Nachbarn hatte er den "Kat", den Katalysator vorzeitig in Deutschland eingeführt 


1990

Bundesgerichtshof in Karlsruhe

Im Strafrecht ist man weiter als in der Sozialgerichtsbarkeit. Am 6. Juli fällt der BGH ein wichtiges Urteil: das sogenannte Lederspray-Urteil (2 StR 549/89)

Das Landgericht Mainz hatte im Januar 1989 die Geschäftsführer der Fa. Werner und Merz (Marke "Erdal") wegen Körperverletzung verurteilt. 1980 waren bei dem bekannten Schuhpflegehersteller Dutzende von Meldungen eingegangen, wonach Personen nach dem Gebrauch des fraglichen Ledersprays gesundheitliche Beeinträchtigungen erlitten hatten: Atembeschwerden, Husten, Übelkeit, Schüttelfrost und Fieber. Die Betroffenen mussten vielfach ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen, bedurften oftmals stationärer Krankenhausbehandlung und kamen in nicht seltenen Fällen wegen ihres lebensbedrohlichen Zustands zunächst auf die Intensivstation.  

Das Unternehmen, das keine toxischen Bestandteile in seinem Produkt feststellen konnte (oder wollte), verkaufte weiterhin das Lederspray. Die Folge: weitere Erkrankungen. 

Die Richter des Mainzer Landgerichts hatten klipp und klar entschieden:

  • auf die exakte Kenntnis des verantwortlichen Inhaltsstoffes in seiner chemischen Zusammensetzung komme es nicht an 
  • vielmehr sei der Ursachenzusammenhang zwischen der Beschaffenheit eines Produkts und den Gesundheitsbeeinträchtigungen der Verbraucher auch dann rechtsfehlerfrei festgestellt, wenn offen bleibe, welche Substanz genau den Schaden ausgelöst habe und andere Schadensursachen ausgeschlossen werden könnten.

Jetzt bestätigt der Bundesgerichtshof dieses Urteil, konkret diese Sicht der Dinge.

Erlangen - Heidelberg

Inzwischen hat Dipl. Chem. Dr. med. habil. Gerhard TRIEBIG einen Ruf als Professor für Arbeitsmedizin an die Universität Heidelberg erhalten. Kaum im Amt initiiert TRIEBIG das „Erste Heidelberger Arbeitsmedizinische Kolloquium“. Thema u.a.: sein Lieblingthema, „Die lösungsmittelinduzierte Enzephalopathie als Berufskrankheit“. 

Die Vorträge werden auch publiziert: in der Schriftenreihe des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften - HVBG (heute: DGUV). 


1990/1991

Inzwischen wird die IG Metall Heidelberg auf TRIEBIG’s Umtriebe aufmerksam. Eines ihrer Mitglieder, der süddeutsche Metallarbeiter Walfried MAIER aus Hockenheim, war in den dortigen Thermal-Werke Wärme-Kälte-Klimatechnik GmbH jahrelang dem Lösemittel Trichlorethylen ("Tri") ausgesetzt. Jetzt gab es einen Unfall, als größere Mengen an "Tri" aus einem Behälter auslaufen. Drei Wochen später muss MAIER wegen akuter Beschwerden ins Krankenhaus. Ärzte vermuten Verdacht auf toxische Leberschädigzng durch "Tri", da „mit allen seinerzeit verfügbaren Mitteln eine infektiöse Genese des Leberparenchymschadens ausgeschlossen werden konnte„.

MAIER ist wegen Leberschadens arbeitsunfähig, will die Folgen als Berufskrankheit anerkennen lassen. "Tri", d.h. Trichlorethylen ist krebserregend, zerstört die Nerven und greift die Leber an.

Die BG Edel- und Unedelmetall lässt Walfried MAIER untersuchen bzw. seinen Fall begutachten. Gutachter: Prof. Dr. Gerhard TRIEBIG. Der kann die Folgen nicht im Zusammenhang mit dem Trichlorethylen am Arbeitsplatz sehen. Seine Diagnose: eine nicht nachweisbare infektiöse Gelbsucht durch Viren. Seltsamerweise lassen sich bei MAIER Null Antikörper nachweisen. TRIEBIG hat (wohlweislich?) keine Virus-Diagnostik durchgeführt

Das wird weder TRIEBIG noch die Berufsgenossenschaft stören, den Fall nicht als Berufskrankheit anzuerkennen


1991

Bangkok (Thailand): TRIEBIG Nr. 9

Auf der 5. Asian Pacific Conference for Occupational Medicine in Bangkok erklärt TRIEBIG dem internationalen Fachpublikum seine Version: nur durch neurologische Gutachter bestätigte Fälle könnten als Berufskrankheit anerkannt werden.

Dagegen regt sich sofort im Auditorium Widerspruch: Würde man dieser These folgen und hätte man nur solche Fälle zur Grundlage der Forschung gemacht, wäre man nie auf die Krankheitshäufung durch Lösungsmittel gekommen. Dies kann nur durch neuropsychologische Untersuchungen geschehen, um die teilweise subtilen zentralnervösen Störungen ausfindig machen zu können, wie Dr. Rainer FRENTZEL-BEYME, Epidemiologe am Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg, betont.

1991 ist im Übrigen das Jahr, in dem TRIEBIG insgesamt 259 Gutachten anfertigt. Vornehmlich für die Edel- und Unedelmetall-Berufsgenossenschaft, mit der er ein besonderes Verhältnis pflegt. 

Es stellt sich nämlich heraus, dass TRIEBIG neben seinem Job als Professor an der Uni-Klinik Heidelberg und seiner Gutachtertätigkeit für die Edel- und Unedelmetall-Berufsgenossenschaft gleichzeitig auch Leiter der „Abteilung für arbeitsmedizinische Begutachtung“ in der Unfallklinik Ludwigshafen tätig ist. Betreiber dieser Klinik: die Edel- und Unedelmetall-Berufsgenossenschaft

TRIEBIG Nr. 10

Trotz seiner Umtriebigkeit hier, da & dort findet Gerhard TRIEBIG Zeit, zum 60-jährigen Geburtstag von Prof. Dr. Gerhard LEHNERT an einer Festschrift mitzuschreiben. Gerhard LEHNERT, ebenfalls Schüler von VALENTIN und bisher Chef des Arbeitsmedizinischen Instituts der Freien und Hansestadt Hamburg, ist seit 1989 Nachfolger seines großen Meisters und Vorbilds VALENTIN und jetzt wieder in Erlangen. In Hamburg hatte LEHNERT zum Schluss kein gutes 'Standing' mehr. Bis zuletzt hatte er der Chemikalie "Dioxin" die Unbedenklichkeit" bescheinigt (mehr unter Von PCP zu Dioxin: der Arbeitsmediziner Prof. Dr. LEHNERT, "Experte für Unbedenklichkeit").

TRIEBIG’s Thema für seinen geschätzten Kollegen: Der Zusammenhang zwischen Lösemitteln und neurotoxischen Effekten.

TRIEBIG's Fazit besteht in seiner bisherigen kommunizierten Erkenntnis: Die dänische „Malerkrankheit“ gibt es in Deutschland nicht.

TRIEBIG Nr. 11

Zusammen mit einem Mitarbeiter der Erlanger Arbeitsmedizin, Dipl.-Ing. Karl-Heinz SCHALLER, verlängert der umtriebige Arbeitsmediziner aus Heidelberg seine Publikationsliste. Um den Aufsatz "Arbeitsmedizinische Untersuchungen zur Gefahrstoffbelastung von Malern und Lackierern" in der Fachzeitschrift: "Staub – Reinhaltung der Luft


1992/1993

Staatsanwaltschaft Heidelberg

Nachdem 26 über die Gesetzliche Unfallversicherung versicherte Arbeitnehmer eine Strafanzeige wegen der Ausstellung falscher Gesundheitszeugnisse gegen TRIEBIG stellen, muss die Staatsanwaltschaft in Heidelberg ermitteln, Az: 25 Js 9031/93, 25 Js 9041/93 u.a.

Der zuständige Staatsanwalt OBLÄNDER holt verschiedene Stellungnahmen ein. U.a. von jenen Gutachtern, die vor den Sozialgerichten eine andere Bewertung abgegeben haben als TRIEBIG. Dabei erfährt Staatsanwalt OBLÄNDER, dass TRIEBIG regelmäßig unsauber arbeitet.

  • So schreibt beispielsweise der Toxikologe und Pharmakologe Prof. Hans-Uwe WOLF aus Ulm: "Im Gutachten fehlt eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Frage, warum das bei Herrn K.... auftretende Beschwerdebild (....) mit einem höheren Grad an Wahrscheinlichkeit auf die bei Herrn K... vorliegende Varikosis als auf die Lösemittel-Exposition ist, insbesondere unter dem Aspekt, dass a) neurologische und psychometrische Untersuchungen im Rahmen des Gutachtens nicht durchgeführt wurden und dass b) Hinweise auf eine leichte Polyneuropathie bereits vorlagen."
  • Der Epidemiologe und Krebsspezialist Dr. med. Rainer FRENTZEL-BEYME vom DKFZ in Heidelberg, der TRIEBIG schon öfters mangelnde Vollständigkeit von Informationen vorgehalten hat, gibt zu Protokoll, dass man von einer "absichtlichen Unterdrückung" von relevanten Informationen bei TRIEBIG auszugehen hat. Und "daß in Form ständiger subtiler Manipulationen einer 'wissenschaftlichen Lehrmeinung' zur Dominanz verholfen werden soll, um den Eindruck zu erwecken, es gäbe nur den Kenntnisstand einer einzigen zuständigen Instanz, auf den sich alles beziehen müsste." 
    Am deutlichsten antwortet FRENTZEL-BEYME auf die Frage, ob TRIEBIG's Schlussfolgerungen dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Antwort:
    "Aus dem bereits Gesagten geht eindeutig hervor, daß sich in allen Ausführungen und Schlußfolgerungen von Prof. Triebig wiederholt erkennen läßt, daß diese nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen, sondern sich lediglich am Stand der Rechtsprechung in Deutschland orientieren und der Verbesserung des Kenntnisstandes entgegenstehen."

Staatsanwalt OBLÄNDER nimmt all diese Zeugenaussagen zur Kenntnis. Und wird nach mehreren Jahren zu folgendem Ergebnis kommen:

"Soweit dem Beschuldigten nachgewiesen werden konnte, dass er in einzelnen Gutachten, teilweise auch gravierend, von falschen Tatsachen ausgegangen ist, muss davon ausgegangen werden, dass dies nicht wissentlich, sondern allenfalls aus Nachlässigkeit, möglicherweise verursacht durch die hohe Anzahl der von ihm erstatteten Gutachten, geschehen ist."

Und an anderer Stelle:

"Kein Gutachter, welcher tatsächlich den Vorsatz gefaßt hätte, ein falsches Gutachten herzustellen, würde die Torheit begehen, bewußt solche Tatsachen zu manipulieren, welche aufgrund der Aktenlage eindeutig feststehen."

Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein, erhebt keine Anklage gegen den falschgutachtenden Professor: Az: 25 Js 9041/93.

Mehr über die subtilen Manipulationstechniken haben wir zusammengestellt unter Tricks, Methoden und Strategien in der Arbeitsmedizin


1993

Das Magazin FOCUS bzw. FOCUS ONLINE wartet gleich zu Beginn des Neuen Jahres am 18. Januar mit einer eigenen Geschichte über Dipl. Chem. Prof. Dr. med. Gerhard TRIEBIG auf: Die Leichen des Professors im Keller: Im Institut des umtriebigen Heidelberger Arbeitsmediziners passieren merkwürdige Dinge

Bonn im April

Der "Ärztliche Sachverständigenbeirat 'Berufskrankheiten'" beim Bundesministerium für Arbeit, der 1989 von Norbert BLÜM (CDU) beauftragt wurde, die Einführung einer neuen Berufskrankheit zu prüfen („Malerkrankheit“, die auch Spritzlackierer und viele andere Berufe betrifft), beauftragt den Arbeitsmediziner Prof. Dr. Johannes KONIETZKO von der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz mit der Auswertung.

Auch TRIEBIG sitzt in diesem erlauchten Gremium, soll ein Übersichtsreferat dazu halten. Das alles wird sich hinziehen …

Heidelberg

Wohl auch deswegen, weil TRIEBIG andere Dinge wichtiger sind. Zum Beispiel eine erneute Publikation zum Thema und das natürlich nur aus seiner Sicht der Dinge. Wenn TRIEBIG eines weiß: Die Richter an den Sozialgerichten stützen sich regelmäßig auf die „herrschende Meinung“. Die kann man am besten organisieren, wenn man viel und regelmäßig publiziert. Auch in internationalen Fachblättern. 

TRIEBIG Nr. 12

TRIEBIG G. / LANG, C. : Brain Imaging Techniques Applied to Chronically Solvent-Exposed Workers: Current Results and Clinical Evaluation. In: Environmental Research Seite 239-250.
Auch diese Publikation wird von anderen kritisch kommentiert: Bei zentralnervösen persistierenden chronischen Störungen ist dies kein Beweis, dass keine Schädigungen vorliegen.

TRIEBIG Nr. 13

Und wieder ist TRIEBIG am Kommunizieren seiner Thesen mit einer neuen Veröffentlichung: „Gesundheitliche Schäden nach Lösungsmittel-Exposition aus medizinischer Sicht“ im Fachblatt „Der Medizinische Sachverständige“ (89.1993, S. 90-95)

Sozialgericht Gelsenkirchen

In einem Verfahren gegen die Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft geben die Richter einem Kläger recht, der regelmäßig Stoffen wie Benzol, Toluol, Xylol und anderem ausgesetzt war und wegen eines Nierentumors auf eine Erwerbsminderungsrente klagt. Gutachter der Berufsgenossenschaft: Gerhard TRIEBIG.

Die Richter haben Zweifel an TREIBIG's Beurteilung, schalten einen neutralen Gutachter vom Deutschen Krebsforschungszentrum ein. Der setzt sich "sehr ausführlich mit den Ausführungen von Prof. Dr. Triebig auseinander", konstatieren die Richter. Und halten in ihrer Urteilsbegründung schriftich fest, dass der unabhängige Gutachter "zahlreiche Falschaussagen in den Ausführungen von Prof. Triebig einzeln aufgezeigt" hat.

Die Richter haben auch eine Erklärung: "Außerdem besteht ein Abhängigkeitsverhältnis, wenn Prof. Dr. Triebig sein Einkommen überwiegend durch Gutachtenaufträge erzielt, wenn ihm dafür von den Berufsgenossenschaften Räumlichkeiten in der Unfallklinik Ludwigshafen zur Verfügung gestellt werden." So erscheint es dem Gericht "durchaus möglich, dass es sich bei den Stellungnahmen von Prof. Dr. Triebig um Gefälligkeitsgutachten ... handelt."

Das 6-seitige Urteil haben wir unter dem Aktenzeichen S 10 U 82/91 dokumentiert.

Franken

Peter RÖDER, der vor 9 Jahren (siehe 1984) seinen gesundheitlichen GAU erlebt hat, als er nach Berührung mit dioxinverseuchtem Altöl sich nicht mehr bewegen konnte, seither gesundheitlich schwer beeinträchtigt ist, aber dennoch sein Leben durch eigene Arbeit verdient, hat nach mehreren wechselnden Jobs eine Stelle bei einem Edelschreinerei angenommen. Seine Ausbildung als Schreiner juckt ihn immer noch in den Fingern. Jetzt arbeiter er als Montageschreiner für das Nobelhotel Stryckhaus in Willingen. Dort sollen 12 Komfortzimmer mit eleganten Holzmöbeln ausgestattet und aufgebaut werden.

In seinem Arbeitsvertrag ist ausgemacht, dass er keine Tätigkeiten verrichten muss, bei denen er mit Lösemitteln allgemein oder frisch lackierten Möbelstücken in Berührung kommen könnte. Doch es passiert. Am letzten Tag im Nobelhotel beschädigt der mitarbeitende Lehrling die Front eines mit Wurzelholz furnierten Sekretärs. Kurz zuvor war in diesem Zimmer der Teppichboden mit n-Hexan-haltigem Klebstoff der Marke "Pattex" verklebt worden, das stark ausdünstet.

RÖDER fühlt sich verpflichtet, den Schaden schnell zu beheben. Ein Fehler: Er kann den Schaden zwar in kürzester Zeit reparieren, muss aber unmittelbar danach aus dem Zimmer rennen und erbricht in großen Mengen Blut in ein Blumenbeet. 

RÖDER's Chef, der das Ganze live miterlebt, mag so etwas ganz und garnicht. Er entlässt RÖDER noch während dessen Krankschreibung


1994

Trotz der vielen Kritik und den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ändert sich für TRIEBIG wenig. TRIEBIG’s Dienstherr, das Land Baden-Württemberg, verbietet ihm die Tätigkeit an der Unfallklinik in Ludwigshafen und schreibt ihm vor, künftig nur noch ein Drittel seiner Arbeitszeit für Gutachtenaufträge nutzen zu dürfen.

Die Edel- und Unedelmetall Berufsgenossenschaft (heute BG Holz und Metall - BGHM) hat wenig Probleme mit ihrem fleißigen Gutachter. Sie erteilt TRIEBIG einen neuen Auftrag. Für umgerechnet 650.000 Euro (damals 1,3 Millionen Deutsche Mark) soll der Arbeitsmedizinprofessor 200 Arbeiter auf Dioxin-Folgeschäden untersuchen, die 1989 in der Rastatter Metallhütte Fahlbusch gearbeitet hatten


1995

Umweltbundesamt in Berlin

Das Umweltbundesamt (UBA) hatte inzwischen Prof. Dr. med. Rainer FRENTZEL-BEYME mit einer "Studie über die Epidemiologie lösemittel-bedingter Erkrankungen" beauftragt. Er hat die Übersicht mit seiner Ex-Kollegin, Ingrid DOMIZLAFF, am Institut für Epidemiologie des Deutschen Krebsforschungszentrums in Heidelberg durchgeführt.

Rainer FRENTZEL-BEYME arbeitete - nach seinem Medizinstudium und einem "Master of Health Sciences" an der Johns-Hopkins-University in Baltimore - 20 Jahre lang am Krebsforschungszentrum Heidelberg. Spezialgebiet: Berufskrebsforschung und Umweltepidemiologie im dortigen Institut für Dokumentation, Statistik und Epidemiologie. Seit 1993 ist FRENTZEL-BEYME Professor für Epidemiologie der Umwelt und des Arbeitslebens des Bremer Instituts für Präventionsforschung und Sozialmedizin (BIPS). 

Im Gegensatz zu sog. Querschnittsuntersuchungen, die

  • mit kleinen Fallzahlen
  • und nur zeitpunktbezogen durchgeführt werden, so wie sie von der Erlanger VALENTIN-Schule flächendeckend bevorzugt werden, 
  • und bei denen z.B. wegen Berufskrankheit oder verstorbene, d.h. ausgeschiedene Betriebsangehörige gar nicht mit einbezogen sind,

hat die epidemiologische Forschung

  • einen breiten Ansatz mit lückenlosen Beschäftigtenzahlen
  • und untersucht dies auch langfristig durch Nachfolgestudien und Ermittlung der Todesursachen.

Das stellt sicher, dass Datenbasis und Informationsgehalt weit größer sind. Und man kann - im Vergleich zu wiederum sehr großen Kontrollgruppen - Abschätzungen darüber abgeben, wie hoch das Risiko bei einer spezifischen Belastung (Exposition) von Gefahrstoffen ist, daran zu erkranken.   

Jetzt liegt das Ergebnis dieser Studie vor (UBA-Bericht 3/95). Sie versteht sich als Zwischenstand, listet den gegenwärtigen Kenntnisstand des Zusammenhangs zwischen Ursachen (einzelne Lösemittel) und Wirkungen (Gesundheitsschäden) auf. Insgesamt sind 18 Lösemittel-Substanzen untersucht worden. Bei Toluol und Styrol beispielsweise weiß man von den erhöhten Krebsrisiken, "obwohl eine Bestätigung der Spezifität von Zusammenhängen noch aussteht." Deswegen gibt die knapp 200seitige Untersuchung auch eine Übersicht über Richt-, Grenz- und Empfehlungswerte für all diese potenziellen Gefahrstoffe. Die Verfasser raten grundsätzlich zu Vorsicht.

Heidelberg: TRIEBIG Nr.14

Während die UBA-Studie zu größter Vorsicht bei den meisten Lösemittelsubstanzen rät, hält sein Heidelberger Kollege TRIEBIG das alles für völlig unproblematisch. So auch in seiner Veröffentlichung Aktueller Stand der arbeitsmedizinischen Beurteilung von Lösungsmittelgemischen. Tagungsbericht des Verbandes Deutscher Betriebs- und Werkärzte e.V. (dort auf den Seiten 155-163)


24. Juni 1996

Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Norbert BLÜM (CDU), veröffentlicht eine Empfehlung des Ärztlichen Sachverständigenbeirats „Berufskrankheiten“ (SVBR BK). Vom Sachverständigenbeirat wird empfohlen die Krankheit „Polyneuropathie und Enzelphalopathie“ als Berufskrankheit anzuerkennen. Die Beiratsmitglieder haben sich von der Bundesanstalt für Arbeitsmedizin (BAfAM) weltweit die einschlägigen Literaturquellen, Studien und Untersuchungen zusammenstellen und grob auswerten lassen. Darunter auch die epidemiologische Zusammenstellung von Prof. Dr. med. Rainer FRENTZEL-BEYME.

Insgesamt hat die BAfAM dem SVBR BK dazu 175 (in Worten: einhundertundfünfundsiebzig) Veröffentlichungen, Studien und Quellen zusammengetragen, die im Einzelnen derartige Zusammenhänge beschreiben und analysieren. Die gilt es nun inhaltlich auszuwerten, um ein Merkblatt daraus zu entwickeln.

Hintergrund: Organische Lösungsmittel, die andere Stoffe lösen, ohne sich selbst zu verändern, haben sich in immer mehr industriellen und sonstigen Bereichen breitgemacht. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz (heute: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin – BauA) hat inzwischen in 275 Zubereitungen viele Einzelstoffe nachgewiesen, die „aufgrund von epidemiologischen Untersuchungen, kasuistischen Beobachtungen am Menschen oder Tierexperimenten neurotoxische Wirkungen“ zeigen. Das Problem ist also real. Ebenso real die Krankheitsbilder Polyneuroptahie, Enzephalopathie (Störungen der Hirnfunktion), aber auch epileptische Anfälle oder Parkinson-Syndrome oder auch Psychosen, wie es in der „wissenschaftlichen Begründung“ heißt. 

Der Bundesminister für Arbeit, Norbert BLÜM (CDU), ist entschlossen,  der Empfehlung seines Sachverständigenbeirats zu folgen und eine neue Berufskrankheit mit der Bezeichnung „Polyneuropathie oder Enzephalopathie durch Lösungsmittel oder deren Gemische“ in die Liste der Berufskrankheiten unter der Listennummer "BK 1317" aufnehmen. Die neue "BK 1317" wird auch deshalb notwendig, weil es für einzelne Lösemittelsubstanzen bereits spezielle "BK's" gibt. Zum Beispiel die "BK 1303" für Benzol, Toluol, Styrol, die eingesetzt werden "bei der Destillation von Steinkohlenteer in Kokereien und Gasanstalten. Die als Extraktions-, Entfettungs-, Reinigungs- und Lösemittel sowie beim Lackieren im Tauch-, Streich- und Spritzverfahren, zur Lack- und Farbentfernung und zum Abbeizen verwendet werden, aber auch bei der Herstellung von Kunststoffen und Putzmitteln, als Lösemittel für Druckfarben und Gummi, zum Vulkanisieren, zum Kleben, z. B. von Schuhen und Booten, als Ausgangsmaterial für chemische Synthesen sowie in Brenn- und Treibstoffgemischen benötigt man Benzol oder seine Homologen", wie es im Merkblatt zur "BK 1303" zu lesen ist.

Man kennt also die Dosis-Wirkungsbeziehungen einzelner Gefahrstoffe. Und kann diese spezifischen Krankheitsbildern zuordnen.

Was man bisher nicht so genau weiß: Wie sich "Gemische" von verschiedenen Lösemitteln zueinander verhalten und ob bzw. wie sie sich in der Wirkung gar potenzieren können. Genau bei dieser Frage bzw. diesem Problem des Kausalitätsnachweis soll die neue "BK 1317" weiterhelfen.

Nachdem politisch das Signal gesetzt ist, beauftragt der Sachverständigenbeirat „Berufskrankheiten“ auf seiner 29. Sitzung (erneut), das Mitglied Prof. Dr. Johannes KONIETZKO von der Johannes Gutenberg-Universität Mainz mit der Erstellung des medizinischen Teils des „Merkblatts“ zur neuen BK.

Ein „Merkblatt zu einer Berufskrankheit dient dem arbeitsmedizinisch wenig geschulten Allgemeinmediziner vor Ort zur Erkennung einer berufsbedingten Schädigung“, so der zuständige Staatssekretär von Norbert BLÜM. Deswegen sind solche Informationen wichtig. Für die Praktischen Ärzte und potenziell Berufskranke, die sich mit ihren Symptomen an ihren Hausarzt wenden


1997

Koblenz

Die Schnellreinigung wird inzwischen von Inge KROTH geführt. Theo, ihr Mann, sieht sich dazu wegen seiner gesundheitlichen Schäden nicht mehr imstande. Auch Inge KROTH ist geschädigt, muss aber irgendwie die finanzielle Existenz der Familie sichern. Sie hat aber längst eine Anzeige bei ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft gestellt. Nun soll sie sich erneut einen Gutachter aufsuchen, den die BG ihr zugeordnet hat. Inge KROTH hat dieses Besuch auf ihrer Website Gifte am Arbeitsplatz so beschrieben:

"Bei der Begutachtungsuntersuchung bei diesem Dr. M..... durfte meine Begleiterin nicht dabei sein. Ihr verwehrte man zweimal massiv den Zutritt.

Den Finger-Nase-Versuch, der zu den Blinduntersuchungen gehört, ließ Dr. M..... trotz meines Protestes bei offenen Augen ausführen! Die Nervenleitgeschwindigkeit konnte nicht gemessen werden, weil das Gerät defekt war.

Später waren im Gutachten neben der Messung der Nervenleitgeschwindigkeit noch mehrere Untersuchungen (Blinduntersuchungen) aufgeführt, die in Wahrheit gar nicht stattgefunden hatten!

Anmerkung: Jetzt begriffen wir auch, warum meine Begleiterin bei den Untersuchungen nicht erwünscht war. Man wollte keine Zeugen!"


Herbst 1997

Bonn: Die Stunde der Fälschung, die (noch) niemand bemerkt

Ein Jahr nach Norbert BLÜM's Entschluss, eine "BK 1317" einzuführen, am 31.Oktober, wird die neu definierte Berufskrankheit „Polyneuropathie oder Enzephalopathie durch Lösungsmittel oder deren Gemische“ in die Liste der Berufskrankheiten unter der "BK 1317" aufgenommen.

Kurz darauf wird auch das von Prof. KONIETZKO erstellte Merkblatt im "Sachverständigenbeirat 'BK'" einstimmig angenommen und zum Druck freigegeben.

Was noch niemand weiß (die Herren KONIETZKO und TRIEBIG ausgenommen): Das Merkblatt verschweigt wesentliche Informationen:

So heißt es dort u.a.:

  • Progredienz (Fortschreiten der Krankheit) spricht gegen Lösemittel als Ursache“. 
  • Außerdem: Nervenschäden müssen sich beendeter Exposition nach 2 Jahren zurückgebildet haben. Bleiben sie doch, dann sind Lösemittel nicht die Ursache. 

So steht es jetzt in dem offiziellen Merkblatt.

In der weltweiten Literatur allerdings nicht. Im Gegenteil: Dort wird immer wieder beschrieben, dass sich Nervenschäden nicht zurückbilden (müssen) und die Krankheit auch nach beendeter Exposition bzw. einer entsprechenden Karenzzeit sogar verschlimmern kann.

Was der Leiter des Instituts für Arbeits- und Sozialmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Prof. Dr. med. Johannes KONIETZKO, damit beabsichtigt, lässt sich möglicherweise in einer seiner Veröffentlichungen nachlesem: „Polyneuropathie oder Enzephalopathie durch organische Lösungsmittel oder deren Gemische“ in der Branchenfachzeitschrift „ASU - Arbeitsmedizin – Sozialmedizin – Umweltmedizin“ im Heft 10 auf S. 407:

„An die Begutachtung und die Kausalitätskriterien … sind weitere Anforderungen zu stellen. Sie werden zur Zeit in Gremien erarbeitet und zu gegebener Zeit vorgestellt. Der anzeigende Arzt sollte jedoch aus den eingangs dargestellten Gründen dazu beitragen, daß nicht durch unbegründete oder aussichtslose Anzeigen die Unfallversicherungsträger in ihrer Arbeitskapazität so überlastet werden, daß berechtigte Entschädigungsansprüche unangemessen verzögert werden müssen.“


Januar 1998

Aschaffenburg, Justizvollzugsanstalt

Peter RÖDER sitzt ein. Seit Oktober. Vor einem Jahr hatte ihn seine "Ex" wegen Unterhaltspflichtverletzung angezeigt. Peter RÖDER, der längst nicht mehr arbeiten kann, ist vom arbeitemdizinischen Dienst seines Arbeitsamtes als "nicht vermittlungsfähig" eingestuft. Aus diesem Grund erhält er auch kein Arbeitslosengeld. Sein Antrag auf Sozialhilfe wurde abgelehnt. Begründung: Er sehe groß und stark aus, solle gefälligst arbeiten gehen. So kann RÖDER seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommen.

Die Richter zeigen wenig Verständnis für RÖDER's Situation. Und berufen sich auf das ärztliche Gutachten des berühmten Arbeitsmediziners Prof. Dr. med. Gerhard LEHNERT, der seit 1989 in Erlangen das Erbe des Großen Meisters Helmut VALENTIN angetreten hat. Der hält RÖDER für einen Simulanten. Und hatte dazu in seinem letzten Gutachten auch gleich noch Tipps für die Richter: "Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung muß die generelle Geeignetheit eines Stoffes für die Induktion eines Krankheitsbildes gesichert, wenn nicht gar unbestritten von der medizinischen Wissenschaft anerkannt sein. Ist sich die medizinische Wissenschaft über den generellen Ursachenzusammenhang zwischen Exposition und Erkrankung nicht einig, darf die Gesetzliche Unfallversicherung nicht verantwortlich gemacht werden."

Weil in dieser Zwickmühle besteht nur die Wahl besteht, zu zahlen oder in den Knast zu gehen, bleibt für Peter RÖDER nur die letztere Option. RÖDER wurde also verknackt.

Jetzt im Januar reagiert die Gefängnisleitung, RÖDER's Gesundheitsprobleme ernst zu nehmen. Jetzt erst bekommt er einen Wasserfilter, um die leichten Chloranteile im JVA-Wasser herausfiltern zu können. Die ganze Zeit ging es ihm miserabel. Natürlich hatte RÖDER bei Haftantritt seinen Allergiepass vorgelegt. Das hatte die Gefängnisleitung allerdings nicht beeindruckt.

Weil RÖDER mehrere Kreislaufzusammenbrüche, orale und rektale Blutungen hatte, Bluthochdruck und Herz-Rhythmusstörungen und sich die Aufseher dann doch Sorgen gemacht hatten, fälschen sie jetzt seine Krankenakte. Doch so geschickt (wie das die Arbeitsmediziner machen) sind sie nicht. Den Zeitpunkt, wann sie ihm den Wasserfilter genehmigt hatten, datieren sie zurück auf den Tag des Haftantritts. Vergessen aber, die die tatsächliche Anordnung aus der Krankenakte zu entfernen. So gibt es jetzt 2 Anordnungen: eine manipulierte und die echte. 

Nachdem RÖDER wieder ein freier Mensch ist, meldet er sich bei einem seiner früheren Arbeitgeber, der ihm einen Job als Montagefahrer (LKW) anbietet. Bei der ersten Ölkontrolle geschieht es wieder: RÖDER erbricht Blut, wird krankgeschrieben, liegt im Krankenhaus. So sehen die Symptome im Jahr 1998 aus:


1998

Heidelberg - Erlangen: TRIEBIG Nr. 15

Das Jahr endet nicht bevor Prof. TRIEBIG aus Heidelberg und der jetztige Doyen der bundesdeutschen Arbeitsmedizin, Prof. LEHNERT in Erlangen, zusammen als Herausgeber eine Buchveröffentlichung auf den Markt bringen: Neurotoxikologie in der Arbeitsmedizin und Umweltmedizin


April 1999

Der Hauptverband Berufsgenossenschaften HVBG (heute DGUV) veröffentlicht auf 175 Seiten einen neuen BK-Report unter der Nummer 3/99. Titel: "Die Berufskrankheit 1317". Und verbreitet damit flächendeckend das, was Prof. KONIETZKO u.a. im wissenschaftlichen Merkblatt und sein Kollege Prof. TRIEBIG (TRIEBIG Nr. 16) in seinen vielen Veröffentlichungen nicht müde werden zu betonen: Dass nach Beendigung einer Exposition alles wieder gut werden müsse und wenn nicht, dies nichts mit Lösemitteln zu tun haben könne.

Die maßgeblichen Autoren dieser Veröffentlichung:

  • Prof. KONIETZKO („Begutachtungsempfehlungen“, „Neurotoxische Schwellenwerte bei Einzelstoffen“)
  • Prof. TRIEBIG („Begutachtungsempfehlungen“, „Neurotoxische Schwellenwerte bei Gemischen“)

Begutachtungsempfehlungen“ meint: Worauf ein Gutachter achten muss, um die Berufskrankheit 1317 (nicht) anzuerkennen.

Hier ist dieser Report online zu lesen: "BK-Report 3/99: BK 1317 - Polyneuropathie oder Enzephalopathie durch organische Lösungsmittel oder deren Gemische


danach

Und so wird die Statistik von a) Verdachtsanzeigen und b) anerkannte BK 1317-Fällen die nächsten 10 Jahre aussehen, die beim HVBG (heute DGUV) geführt werden:

1999: 377 Anzeigen, davon 14 als BK anerkannt

2000: 362, davon 17 anerkannt

2001: 345, davon 15 anerkannt

2002: 328, davon 10 anerkannt

2003: 315, davon 14 anerkannt

2004: 328, davon 13 anerkannt

2005: 331, davon 18 anerkannt

2006: 308, davon 19 anerkannt

2007: 285, davon 25 anerkannt

2008: 266, davon 12 anerkannt

Insgesamt 3.245. In diesen Fällen, bei denen es um menschliche Existenz bzw. berufliche Schicksale geht, wurden ganze 143 Fälle als beruflich bedingte Krankheit anerkannt. Das entspricht einer Anerkennungsquote von 4,4 %


2001 / 2002

Heidelberg: TRIEBIG Nr. 17

TRIEBIG, G. / HALLERMANN, J: Survey of solvent related chronic encephalopathy as an occupational disease. In: European countries. Occup Environ Med, Seite 575-581

Koblenz

Inge KROTH kämpft derweil immer noch mit ihrer BG. Und dem Sozialgericht, wo dieser Fall nun gelandet ist.

Die Berufsgenossenschaft arbeitet mit den üblichen Mitteln. Dem Psychiater, dem sich Inge KROTH stellen musste, lieferte sie einen Bericht des Technischen Außendienstes (TAD) aus dem Jahr 1997: mit Messdaten hinsichtlich der Belastung durch die Reinigungsmaschine. Allerdings: Die Messdaten wurden erhoben, als Inge KROTH's Nachfolger, dem sie ihr Geschäft übergeben hatte, längst eine neue und technisch bessere Maschine aufgestellt hatte.

Der Psychiater legte nun in seinem Gutachten die neuen (unzutreffenden) Werte zugrunde. Der TAD-Bericht sowie das Gutachten wandern in die Akte und werden jetzt dem Sozialgericht vorgelegt.   

Vorgelegt, diesesmal von Inge KROTH, wird eine Eidesstattliche Versicherung des Monteurs, der seinerzeit bei Lieferung der ersten Maschine versucht hatte, die Ausgasungen mit "PER" unter Kontrolle zu bringen, was aber misslang. Der Monteur bestätigt das Problem an Eides statt.  

Es nutzt nichts. Die Richter am Sozialgericht Koblenz legen in ihrer Urteilsbegründung den TAD-Bericht mit den unzutreffenden Messdaten zugrunde, lehnen eine Anerkennung als Berufskrankheit ab. Inge KROTH sei nachweislich keiner nennenswerten Exposition gegenüber "PER" ausgesetzt gewesen.

Nun versucht Inge KROTH das Original des TAD-Berichts von der BG zu bekommen. Nach langem hin & her ist die BG bereit, zu bestätigen, dass der TAD-Bericht den Nachfolger betrifft. Jetzt kann sie nur noch auf die Berufungsinstanz, das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in Mainz hoffen


2002

Koblenz - Mainz

Inge KROTH scheitert mit ihrer Berufung vor dem Landessozialgericht Rheinland-Pfalz. Die Richter nehmen den Hinweise, dass die Emissionsmessungen bzw. Expositionswerte des TAD der Berufsgenossenschaft überhaupt nicht ihre Maschine bzw. ihren Fall betreffen, nicht ernst. Und sie lassen eine Revision beim Bundessozialgericht nicht zu.

Für Inge KROTH ist daher alles zu Ende. Sie setzt jetzt auf das Verfahren ihres Mannes Theo


November 2002

Franken

Prof. FRENTZEL-BEYME macht Peter RÖDER auf die wissenschaftlichen Diskrepanzen zwischen dem „wissenschaftlichen Merkblatt“ und der internationalen wissenschaftlichen Literatur aufmerksam.

Peter RÖDER ist zu diesem Zeitpunkt 39 Jahre alt und kann seit fast 20 Jahren nicht mehr arbeiten. Seit seiner Zeit als Schreinerlehrling kam er mit mehreren hochgiftigen Stoffen ständig in Kontakt: PCP bzw. Pentachlorphenol als Ausgangsbasis für Holzschutzmittel, Dioxinen sowie Trichloretylen und Dämpfen aus Isolierschäumen. Ärzte messen in seinem Blut einen 19-fach erhöhten PCP-Wert. Der Hallenboden, auf dem Peter RÖDER gearbeitet hatte, wies noch bis vor kurzem 8,5 gr Pentachlorphenol pro Kilo Beton auf – eine reine Giftküche.

Inzwischen ist RÖDER krank und berufsunfähig, klagt auf Anerkennung seiner Berufskrankheit. Und das seit Jahren. Regelmäßig erfolglos.

RÖDER ist hartnäckig, gibt nicht auf. Er gründet die „Initiative kritischer Umweltgeschädigter (IkU)“, baut dazu eine Website – www.bk1317.de – und nimmt den Kampf mit dem System auf.

Von Rainer FRENTZEL-BEYME informiert, wird der ehemalige Schreiner zum Wissenschaftler. RÖDER arbeitet sich durch die gesamte weltweite Literatur zum Thema Lösungsmittel. Das meiste in englischer Sprache, in schwer zu verstehenden Fachtermini. Außerdem: RÖDER muss an die weltweite Literatur ersteinmal herankommen, also Forschen und Wühlen in Bibliotheken, Datenbanken usw. Und dann alles verstehen und analysieren:

In eineinhalb Jahren wird sich RÖDER durch 144 von insgesamt 175 Studien und Untersuchungsergebnissen durcharbeiten, auf die sich Prof. Dr. med. Johannes KONIETZKO von der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz stützt. Und Peter RÖDER wird feststellen, dass das wissenschaftliche Merkblatt“ des "Ärztlichen Sachverständigenbeirats 'Berufskrankheiten'" beim Bundesarbeitsministerium, erstellt von Prof. KONIETZKO, sowie die Darstellungen des Prof. TRIEBIG im „BK-Report 3/99“ des HVBG (heute DGUV) „manipuliert und gefälscht“ sind.

Soweit ist es aber noch nicht. Noch ist Peter RÖDER bei der Arbeit, liest Aufsätze und Publikationen, schlägt regelmäßig im Wörterbuch nach, frisst sich durch die medizinische Standardwerke. Eine Sisyphusarbeit


22. Mai 2003

Inzwischen geht das WDR-Format "Monitor" wieder über den Bildschirm. Diesmal dabei: ein Bericht über den Fall Inge KROTH: „Krank durch Arbeit“.

Inge KROTH kommt zu Wort erzählt von ihrem Kampf gegen das System, unterstützt von einem ihrer Gutachter. Die Berufsgenossenschaft lehnt eine Stellungnahme ab. Ebenso die beiden Gutachter, auf deren Einschätzung die Sozialgerichte ihre ablehnenden Urteile stützen. 

So hat über Prof. LEHNERT über Igne KROTH geschrieben: "Keine der genannten Beschwerden sind mit Wahrscheinlichkeit auf schädigende Einwirkungen der Berufstätigkeit wesentlich mitursächlich zurückzuführen."

Und Gutachter Prof. KONIETZKO über Theo KROTH: "... daß ... eine Berufskrankheit bei Herrn Kroth nicht vorliegt."

Prof. Rainer FRENTZEL-BEYME von der Universität Bremen hat eine klare Meinung über seine beiden 'Kollegen', die den arbeitsmedizinischen Mainstream repräsentieren:

"Das gemeinsame an diesen Gutachten ist, dass ganz eklatante Fälle, die eigentlich sofort für alle behandelnden Ärzte klar waren, dass da ein Zusammenhang besteht, dass die durch spezielle Gutachten, die noch ein besseres Wissen haben, abgelehnt werden und mit Argumenten, die herbeigesucht sind und die immer mit dem 'es reicht noch nicht aus', die Wahrscheinlichkeit ist noch nicht groß genug, dass das ein beruflicher Zusammenhang ist' und dass man das natürlich nicht anzweifeln kann, wenn ein Experte das sagt, und dass dadurch sozusagen die schrankenlose Macht dieser Gutachter begründet ist, die einfach ihre Expertise höher stellen als die Beobachtungen und das Wissen, was sich inzwischen angesammelt hat."

Mainz: Landessozialgericht

Das Sozialgericht Koblenz hatte den Anerkennungsantrag von Theo KROTH - erwartungsgemäß - abgelehnt. Grundlage war u.a. das Gutachten des Mainzer Arbeitsmediziners Prof. KONIETZKO. Er hatte Theo KROTH zwar das "Krankheitsbild einer Polyneuropathie und Enzephalopathie" zuerkannt, aber die notwendige "haftungsausfüllende Kausalität" abgestritten. Grund: Die Symptome hätten nach Expositionsende "in jedem Fall abgeklungen" sein müssen. Bei Theo KROTH sei dies aber nicht der Fall. Ergo können es nicht die Lösemittel gewesen sein. Vielmehr beruhe alles auf "cerebrale Durchblutungsstörungen, die als Cerebralsklerose oder Multiinfarktdemenz bezeichnet werden." So in seinem Gutachten v. 15.3.1999.

Der Rechtsanwalt der KROTH's (inzwischen leider verstorben) war imstande, KONIETZKO's Gutachten zu 'zerpflücken'. Und zwar mit Zitaten aus anderen Veröffentlichungen, in denen der Arbeitsmediziner genau das Gegenteil geschrieben hatte wie im Gutachten. Das können die Richter am Landessozialgericht nicht vom Tisch fegen. Es kommt zu einem Vergleich. Theo KROTH's Berufsbeeinträchtigung wird zu 50% anerkannt und er erhält rückwirkend eine entsprechende Rente ausbezahlt.

Der Fall von Inge KROTH indes ist noch nicht zu Ende ...


währenddessen

Franken

Um auf Nummer sicher zu gehen, bittet Peter RÖDER Professor FRENTZEL-BEYME aus Bremen als auch den international anerkannten Toxikologen Prof. Otmar WASSERMANN von der Uni Kiel um Hilfe. Sie checken die Ergebnisse von Peter RÖDER gegen. Und stellen fest, dass RÖDER präzise gearbeitet hat. Alle seine Entdeckungen, dass in der internationalen Literatur mehr steht als im „wissenschaftlichen Merkblatt“ des Arbeitsmediziners Prof. KONIETZKO und im BK-Report 3/99 "BK 1317", den der Heidelberger Arbeitsmediziner Prof. TRIEBIG maßgeblich verfasst hat, sind korrekt. Insbesondere, dass die beiden Krankheitsbilder sich auch verschlimmern können und sich nicht zurückbilden


Anfang 2004

So gewappnet greift Peter RÖDER zum Telefon. Am anderen Ende: der frühere Bundesarbeitsminister Norbert BLÜM (CDU), unter dessen Ägide das neue Krankheitsbild BK 1317 in die offizielle BK-Liste aufgenommen wurde. 

BLÜM, seit der rot-grünen Koalition 1998 nicht mehr im Amt, ist erstaunt, fragt nach, lässt sich die von RÖDER bereits vorbereiteten Dokumente nebst Anschreiben zuschicken.

Auf RÖDER’s Frage, wie er helfen könne, hat Peter RÖDER einen konkreten Vorschlag: BLÜM solle im Rahmen einer öffentlichen Mitteilung dazu Stellung nehmen


16. März 2004

„Gutachter führen Ärzte in die Irre – zum Schaden durch Nervengifte schwer Erkrankter“

So lautet die Überschrift von Norbert BLÜM’s „Öffentlicher Mitteilung“. Und spricht von „organisierter Falschdarstellung“. Die Begrifflichkeit ist an eine ähnliche Formulierung angelehnt: „Organisierte Kriminalität“.

BLÜM scheut sich nicht, Roß und Reiter zu benennen: 

„Das Merkblatt steht im krassen Gegensatz zu den wissenschaftlichen Grundlagen wie sie durch den Sachverständigenbeirat dargelegt wurden - obwohl einer der Autoren des Merkblatts, Prof. Johannes Konietzko, selbst Mitglied des Beirats war. Andere Mitglieder des Beirats haben mittlerweile die Sache überprüft und festgestellt, dass das Merkblatt inhaltlich falsch ist.“

Und weiter:

„Diese Falschdarstellung war wohlorganisiert. Der BK-Report (3/99) des Hauptverbandes der gewerblichen Berufgenossenschaften (HVBG) belegt einen solchen Verdacht. Dort werden wissenschaftliche Quellen angegeben, die das genau Gegenteil von dem enthalten, was sie angeblich belegen sollen. Die angegebenen Quellen zeigen, dass die Nervenschäden meist irreversibel sind und auch nach Ende der Exposition sich noch verschlimmern können, der Report und das Merkblatt schließen letzteres aus und sprechen von Heilung. So wird der diagnostizierende Arzt in die Irre geführt.“ 

Und unter Anspielung auf die maßgeblichen Autoren KONIETZKO und TRIEBIG:

„Gegenüber der menschlichen Niederträchtigkeit einer solchen Karrierepflege kann ich nur Abscheu empfinden.“

Hier ist die "Öffentliche Mitteilung" von Norbert BLÜM in Gänze zu lesen. Man kann sie auch direkt ansteuern und verlinken unter www.ansTageslicht.de/Bluem.


danach

Das Medienecho ist groß.

Im "Ärztlichen Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten" ist man bestürzt - ein Fälscher in den eigenen Reihen?

Auf der Stelle wird ein neues "wissenschaftliches Merkblatt" in Auftrag gegeben


24. März 2004

Im Deutschen Bundestag wird Fraktion DIE LINKE aktiv und stellt eine Anfrage an die Bundesregierung, die im Rahmen einer Fragestunde am 24. März beantwortet wird. Dietmar STAFFELT, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, beantwortet die so: 

„Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über die genaue Zahl der Menschen, die Lösungsmitteln berufsbedingt ausgesetzt sind, aufgrund des breiten Anwendungsspektrums ist jedoch von einer großen Zahl exponierter Menschen auszugehen.“ 

Was der Staatssekretär aber dann doch zu rapportieren weiß: In den letzten 3 Jahren (2000-2002) seien nur 43 Fälle durch die Berufsgenossenschaften anerkannt worden. Im statistischen Mittel also 14 pro Jahr


danach

Berlin

Das "Wissenschaftliche Merkblatt" zur "BK 1317", erstellt durch den Direktor des Mainzer Arbeitsmedizinischen Instituts an der Johannes Gutenberg-Universität, Prof. Dr. med. Johannes KONIETZKO, gleichzeitig Mitglied im "Ärztlichen Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten" beim Bundesarbeitsministerium, wird im März 2005, ein Jahr nachdem die "organisierte Falschdarstellung" aufgeflogen war, ausgetauscht. Die falschen Passagen sind nun entfernt.

Das wird natürlich nicht so kommuniziert, das wäre zu peinlich. So heißt es beispielsweise in einem Schreiben des ÄSVBR BK, dass das wissenschaftliche Gremium "seine Beratungen zu dem Thema abgeschlossen und eine Neufassung des Merkblattes beschlossen" habe.


2007

Erlangen

Am dortigen Institut und Poliklinik  Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin (IPASUM), an dem jetzt in dritter Generation sozusagen, der Nachfolger von Gerhard LEHNERT bzw. Helmut VALENTIN, Prof. Dr. med. Hans DREXLER der Branchenführer ist, kommt es zu einer ungewöhnlichen Aktion.

DREXLER bittet einen seiner Mitarbeiter (sprich: Schüler), im Rahmen einer Dissertation zum einen die aktuelle Literatur zum Thema Enzephalopathie und Polyneuropathie durchzugehen, aber auch Akten aus dem Keller zu holen: Patientenakten, die am IPASUM zwischen 2000 und 2005 untersucht worden waren. „Ziel dieser Dissertation: Patientendaten des Erlanger Institutes und Poliklinik für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin IPASUM zur Thematik lösungsmitteltoxischer Erkrankungen darzustellen, aktuelle Literatur auszuwerten und die Unterschiede zwischen altem und neuem Merkblatt kritisch zu bewerten,“ so gleich zu Beginn der Arbeit.

Ergebnisse der 86seitigen Doktorarbeit: 

Es ergaben sich Hinweise, dass eine vollständige Reversibilität der Erkrankungen in vielen Fällen nicht zu erreichen ist, jedoch v. a. in schweren Stadien und hier v. a. dann, wenn keine Expositionskarenz eingehalten wurde.

Und:

Die Neufassung des Merkblattes für die ärztliche Untersuchung zur die BK Nr. 1317 entschärft in ihren Formulierungen die Abgrenzungsmöglichkeiten zwischen toxischer Enzephalopathie und Polyneuropathie, ohne dass in der Literatur die entsprechenden Hinweise zweifelsfrei aufgedeckt wurden.

Konkret: In 31 von 113 Fällen hatte man am Institut eine Empfehlung zur Anerkennung ausgesprochen. "Gegen dieses Verhältnis ... ist nichts einzuwenden, da die BK-Anzeige als Instrument des Screening sensitiv sein soll. Nur so lässt sich vermeiden, dass die Zahl der nicht gemeldeten Fälle (Dunkelziffer) noch größer ist als angenommen werden muss", teilt uns dazu Prof. DREXLER auf Nachfrage mit. In 22 Fällen waren die zuständigen Berufsgenossenschaften dieser Empfehlung gefolgt.

Die mündliche Prüfung des Dissertationsvorhabens „Enzephalopathie und Polyneuropathie durch organische Lösungsmittel – Review aktueller Literatur und Patientenuntersuchung am Institut für Arbeitsmedizin der Universität Erlangen“ findet statt am 23. Juni 2010.

Drei Wochen später ist der Doyen der bundesdeutschen Arbeitsmedizin in zweiter Generation und wohl bekannteste „Schüler“ von Helmut VALENTIN, Prof. Dr. Gerhard LEHNERT, tot

Bochum

Noch im selben Jahr gibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, DGUV, einen neuen "BK Report 2-2007: BK1317" heraus, der überarbeitet worden ist. Alle "Fälschungen" sind jetzt getilgt. Und: Für Trichlorethen gibt es nach mehrfachen Absenkungen keine Grenzwerte mehr.

Prof. TRIEBIG ist nach wie vor einer der Autoren (TRIEBIG Nr. 18), zuständig für die "Begutachtungsempfehlungen" und die "Neurotoxischen Schwellenwerte". Der Name KONIETZKO taucht nicht mehr auf.


2008

TRIEBIG Nr. 19

In diesem Jahr gibt das arbeitsmedizinische Trio, bestehend aus den Professoren Gerhard TRIEBIG, Michael KENTNER und Rainer SCHIELE, alles Schüler der Erlanger VALENTIN-Schule in zweiter Generation, die zweite "vollständig neubearbeitete Auflage" ihres Lehrbuchs "Arbeitsmedizin: Handbuch für Theorie und Praxis" heraus. 

Im Abschnitt zur "BK 1317", verfasst von Gerhard TRIEBIG, steht das, was bereits in der 1. Auflage im Jahr 2003 gestanden hatte:

"Die lösungsmittelinduzierte Polyneuropathie stellt ein selbstbegrenzendes Krankheitsbild dar. Dies bedeutet, dass eine deutliche Besserung nach Beendigung der Exposition in der Regel bereits nach mehreren Monaten eintritt. Diese ist nach zwei bis drei Jahren abgeschlossen. Ein Fortschreiten des Krankheitsbildes unter Expositionskarenz ist ebenfalls ein Ausschlusskriterium für eine toxische Genese."

Auflage 1 war im Jahr 2003 erschienen, bevor die "organisierte Falschdarstellung" aufgeflogen war. In Auflage Nr. 2 liest sich alles wie in Auflage Nr. 1. Und wieder steht dies im Widerspruch zur internationalen Standardliteratur.


2010

Unter der Arbeitsministerin Ursula von der LEYEN (CDU) kommt es zu einer gewichtigen Änderung, was die Erstellung von "Merkblättern" zu Berufskrankheiten anbelangt. Merkblätter dienen den Praktischen Ärzten (Allgemeinmediziner) zur ersten Information, wenn es um potenzielle Berufskrankheiten geht. Veröffentlich werden sie auf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BAuA.

Bisher hatten die Mitglieder des "Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten" diese erstellt, in denen - neben der Gesetzlichen Unfallversicherung - vor allem arbeitsmedizinische Wissenschaftler vertreten sind. Im Jahr 2018 sind es diese beim BMAS gelisteten Personen. So konnte man davon ausgehen, dass in solchen Hinweisen ggfs. ein breiter(er) Blickwinkel garantiert ist.

Ab sofort ist alles anders. Ab sofort werden die "Merkblätter" von der Gesetzlichen Unfallversicherung ganz alleine erstellt. Ein weiterer Schritt der Politik - ob bewusst oder unbewusst, das sei hier dahingestellt - , das Zepter aus der Hand zu geben. Und damit das Definitions- und Deutungsmonopol der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) weiter zu besichern.

Wie dieses Monopol zustande kommt und wie es arbeitet, haben wir rekonstruiert unter Das Schattenreich von Arbeitsmedizin und GUV


danach

TRIEBIG Nr. 20

TRIEBIG und seine Kollegen Michael KENTNER sowie Rainer SCHIELE aus Jena geben im Jahr 2011 die 3. Auflage ihres „Handbuchs für Theorie und Paxis: Arbeitsmedizin“ in „vollständig neubearbeiteter“ Form heraus. Dort liest sich unter „BK 1317“ auf S. 197 das, was auch in der 1. und 2. Auflage schon gestanden hatte:

Die lösungsmittelinduzierte Polyneuropathie stellt ein selbstbegrenzendes Krankheitsbild dar. Dies bedeutet. dass eine deutliche Besserung nach Beendigung der Exposition in der Regel bereits nach mehreren Monaten eintritt. Diese ist nach zwei bis drei Jahren abgeschlossen. Ein Fortschreiten des Krankheitsbildes unter Expositionskarenz ist ebenfalls ein Gegenargument für eine toxische Genese.

Und auf S. 198:

Aus diesem Grund ist die Progredienz einer toxischen Enzephalopathie nach Expositionsende nicht wahrscheinlich.

Bedeutet: Trotz Neufassung des „wissenschaftlichen Merkblatts“ und trotz des Hinweises auf eine „organisierte Falschdarstellung“ bzw. „Irreführung von Ärzten“: In TRIEBIG’s Lehrbuch, das er zusammen mit zwei Kollegen herausgibt, bleibt es für die nachrückenden Studenten der Arbeitsmedizin beim Alten. Bzw. der bisherigen „herrschenden Meinung“.

Das einzige, was sich nun beim besten Willen nicht mehr aufrecht halten lässt, ist die These, „dass es die Malerkrankheit nie gegeben hat“ (vgl. Datumseintrag 1988)

Und so ist es kein Wunder, dass Prof. Dr. med. Dipl.Chem. Gerhard TRIEBIG auch auf der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Arbeits- und Umweltmedizin (DGAUM) im Jahr 2012, bei der es um "Biomonitoring in Arbeitsmedizin und Umweltmedizin" geht - als "Orientierungshilfe für Betrieb, Praxis und Klinik" zum wiederholsten Male (hier in der Zählung TRIEBIG Nr. 21) seine altbekannten Thesen zum Besten gibt


2014

Und auch in Auflage Nr. 4 des Herausgebertrios TRIEBIG, KENTNER, SCHIELE steht im Zusammenhang mit der "BK 1317" wieder das, was in allen drei Auflagen zuvor gestanden hatte. Lediglich 1 Wort wurde ausgetauscht: Statt "Ausschlusskriterium" heißt es nun "Gegenargument":

„Die lösungsmittelinduzierte Polyneuropathie stellt ein selbstbegrenzendes Krankheitsbild dar. Dies bedeutet. dass eine deutliche Besserung nach Beendigung der Exposition in der Regel bereits nach mehreren Monaten eintritt. Diese ist nach zwei bis drei Jahren abgeschlossen. Ein Fortschreiten des Krankheitsbildes unter Expositionskarenz ist ebenfalls ein Gegenargument für eine toxische Genese.“

Was Mitherausgeber Michael KENTNER über die "Öffentliche Mitteilung" des früheren Bundesarbeitsministers Norbert BLÜM (CDU) hält, der von "organisierter Falschdarstellung" und "Irreführung von Ärzten durch Gutachter" gesprochen hatte, hat KENTNER bereits im Jahr 2009 zu Papier gebracht. In seinem Aufsatz "Anspruch und Wirklichkeit der Berufskrankheitsblätter - aus ärztlicher Sicht" bezeichnete er diese Aktion und die Folgen als ein "Beispiel für politische Intervention"  


2015

Franken: Schweinfurth, Landessozialgericht

Peter RÖDER vor Gericht, diesesmal dem Landessozialgericht. Seine Widerspruchsklage gegen die Holz-Berufsgenossenschaft wegen Nichtanerkennung seiner Berufskrankheit vor dem Sozialgericht Würzburg (SG U 5 40/02) war bereits 2007 gescheitert. Da hatte er es bereits mit dem wohl berühmtesten aller bundesdeutschen Gutachter, Prof. LEHNERT, dem Nachfolger von Helmut VALENTIN, in Erlangen zu tun (vgl. das Kapitel Von PCP zu Dioxin: der Arbeitsmediziner Prof. Dr. LEHNERT, "Experte für Unbedenklichkeit).

Diesesmal sieht sich Peter RÖDER einem nicht ganz so bekannten Gutachter gegenüber, Prof. Dr. med. Rainer SCHIELE von der Universität Jena. SCHIELE, ebenfalls wie LEHNERT, Schüler der Erlanger VALENTIN-Schule in zweiter Generation, ist einer der Mitherausgeber des Handbuchs "Arbeitsmedizin", erst kürzlich in vierter Auflage erschienen. Und in der zum Thema "BK 1317" mehr oder weniger immer noch das steht, was in der allerersten Auflage dazu gestanden hatte. Bevor die "organisierte Falschdarstellung" der Langzeitwirkungen aufgeflogen war.

Auch SCHIELE bestreitet - erfolgreich - alle Zusammenhänge, so dass für die Richter "die Frage, ob beim Kläger durch die zwischen 1978 und 1982 stattgehabte berufliche Exposition gegenüber den in den BK 1302, 1310 und 1317 genannten Stoffen Erkrankungen eingetreten sind, die als Berufskrankheiten im Sinne einer oder mehrerer dieser BK-Tatbestände anzuerkennen wären, ist insbesondere durch das Gutachten des Arbeits-, Sozial- und Umweltmediziners Prof. Dr. Schiele erschöpfend beantwortet" ist. So im Urteilsspruch (LSG Schweinfurth L 17 U 438/10), der keine Revision zum Bundessozialgericht zulässt.

"Die Schlussfolgerungen des Gutachters Schiele beruhen auf für das Gericht nicht erkennbaren subtilen Selektionen, Wissensstandsauslassungen und widerlegbaren Behauptungen, während eine formalprofessionelle Darstellung den Eindruck von ärztlicher und toxikologischer Kompetenz vermitteln soll. Das beauftragende Gericht ist an dieser Art der Begutachtungen interessiert und sogar darauf angewiesen, so dass dem Gutachter keine Überprüfung seiner Aussagen zugemutet wird, d.h. das Gericht wird ungern eine Fehlbenennung einräumen oder bezeugen lassen" - so kommentiert Prof. Dr. med. Rainer FRENTZEL-BEYME das SCHIELE-Gutachten.

Denn da stehen so - für die Erlanger VALENTIN-Schule typische - Gutachter-Floskeln drin wie beispielsweise

  • "Die während der fraglichen beruflichen Tätigkeit dokumentierten kurzzeitigen Erkrankungen des Klägers in Bezug auf die oberen Atemwege sind unspezifisch und können nicht auf die Exposition auf die Berufsstoffe in dieser Zeit zurückgeführt werden, zumal der Kläger unter einer schicksalhaften (Herv. d.d. Red.) allergischen Disposition leidet"
    o
    der
  • Mit Bezug auf handelsübliche Produkte PCP und Lindan „halte ich die Mengen, mit denen der Kläger mit diesen Stoffen während seiner Expositionszeit in Verbindung gekommen ist, nicht für ausreichend, Erkrankungen hervorzurufen." 

Die Richter stören sich nicht an diesen gutachterlichen Plattitüden. Der Gutachter ist schließlich "Gehilfe des Richters." So hat es im Handbuch "Arbeitsmedizin" des Herausgebertrios TRIEBIG-KENTNER-SCHIELE in allen 4 Auflagen Prof. TRIEBIG selbst beschrieben. In der aktuellen 4. Auflage auf Seite 445.

Eine Impression der Veranstaltung und dem grundlegenden Problem der Sozialgerichtsbarkeit hat ein Reporter der "taz - die tageszeitung" festgehalten: "Im juristischen Nichts


zwei Jahre später im September 2017

Hauptstadt Berlin

Die Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag, die im August eine Anfrage an die Bundesregierung zum Thema „Reformbedarf bei der Anerkennung von Berufskrankheiten“, erhält Antwort. Die Bundesregierung bzw. Arbeitsministerin Andrea NAHLES, SPD, lässt schriftlich erklären:

Nach der Neufassung des „wissenschaftlichen Merkblattes“ habe der HVBG (heute DGUV) rund 1.200 zu den Akten gelegte Fälle neu überprüft. Nur in drei Fällen hätte sich eine Neubewertung zum Ursachenzusammenhang und der Anerkennung als BK ergeben.

Wieviele Befangenheitsanträge gegen Gutachter vor den Sozialgerichten es seit 2000 gegeben habe und wieviel davon von den Richtern abgelehnt worden seien, vermag die Bundesregierung nicht zu sagen. Weder ihr noch der DGUV (damals noch HVBG) lägen „mangels statistischer Angaben“ irgendwelche Informationen vor.

Soll wohl heißen: Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), die alle juristischen Auseinandersetzungen beobachtet, koordiniert und steuert, mag dazu nichts sagen. Und was sie (nicht) sagen will, lässt sich auch nicht nachprüfen. Die einzelnen Berufsgenossenschaften (BG's) sind Körperschaften des Öffentlichen Rechts. Das zentrale Dach aller BG's, die DGUV, ein eingetragener (privater) Verein. Und hat sich damit jeglicher parlamentarischen Kontrolle entzogen:

  • Die Legislative ist blockiert
  • die Exekutive auf die Informationen der DGUV angewiesen
  • die Judikative bedient sich der vom System der Gesetzlichen Unfallversicherung bezahlten Arbeitsmediziner als "Gehilfen". 

Demokratie, Transparenz und Unabhängigkeit - in einem der dominierendsten Bereiche, dem Arbeitsleben - sehen anders aus (mehr unter Das Schattenreich von Arbeitsmedizin und GUV).

Das hiesige Beispiel der "BK 1317", der sog. Malerkrankheit, ist nur ein Beispiel. Insgesamt sind derzeit weitere 79 "BK's" gelistet


April 2018

Bei der Aufarbeitung dieses Themas stellen das DokZentrum ansTageslicht.de und die Süddeutsche Zeitung Prof. TRIEBIG einige Fragen, um der journalistischen Sorgfaltspflicht zu genügen. Wir wollen wissen, wieso es in dem von ihm - neben Prof. Dr. Rainer SCHIELE und Prof. Dr. Michael KENTER - verantworteten Fachbuch "Arbeitsmedizin", 4. Auflage, im Zusammenhang mit der Polyneuropathie immer noch heißt, dass "ein Fortschreiten des Krankheitsbildes unter Expositionskarenz ebenfalls ein Ausschlusskriterium für eine toxische Genese ist.

TRIEBIG antwortet uns, dass "eine Arbeitsgruppe der DGUV im Jahr 2007" die "neuen Studienergebnisse ausgewertet und im BK Report 2/2007 veröffentlicht" habe. Und weiter: "In meinem Buch ... ist dieser Bericht ... zitiert und angemessen berücksichtigt." Deswegen geben diese "Schlussfolgerungen den damals zutreffenden wissenschaftlichen Kenntnisstand an."

Tatsächlich heißt es in der revidierten Auflage des BK-Reports der DGUV aus dem Jahr 2007 auf S. 138, nachdem der frühere aus dem Jahr 1999 aus dem Verkehr gezogen werden musste (siehe Datumseintrag 2004):

"Als zentrale Aussage der vorliegenden Untersuchungen ist festzuhalten, dass eine toxische Polyneuropathie nach Expositionsende zeitlich begrenzt über wenige Monate eine Verschlechterung der Symptomatik zeigen kann, dass es jedoch langfristig nicht zu einer weiteren Verschlechterung, sondern zu einer weitestgehenden Rückbildung der klinischen und neurophysiologischen Symptomatik kommt, wobei im Einzelfall Reststörungen insbesondere bei anfangs schwer betroffenen Patienten auch dauerhaft persistieren können."

Zuständig für diese Darstellung in dem revidierten BK-Report 2007, die praktisch das Gleiche aussagt, was in dem aus dem Verkehr gezogenen BK-Report von 1999 bereits gestanden hatte: Prof. Dr. TRIEBIG. 

Anders gesagt: TRIEBIG lässt nicht ab von dem, was er seit Jahrzehnten erkenntnisresistent und konsequent landauf landab auch vor deutschen Sozialgerichten zum Besten gibt. Und wohl in den allermeisten Fällen damit auch Erfolg hat. Weil sich - neben der Branche der Arbeitsmedizin, der DGUV und deren Institutionen - auch Sozialrichter ganz offenbar kontinuierlich blenden lassen 


Ende August 2018

TRIEBIG aus dem Verkehr gezogen?

Die DGUV veröffentlicht ihren ersten BK-Report dieses Jahr: "1/2018". Inhalt: die BK 1317. Die dritte Auflage ermöglicht "eine qualitätsgesicherte Bearbeitung" in derlei Fällen, so heißt es auf der Website der DGUV dazu. 

Die "qualitätsgesicherte Bearbeitung" scheint sich vor allem durch einen Namen auszuzeichen - durch einen Namen, der nicht mehr unter "Autoren" geführt wird: Prof. Dr. med. Dipl. Chem. Gerhard TRIEBIG.

Eine der Neuerungungen: der Gefahrstoff "n-Hexan", der in vielen Lösungsmitteln, aber auch in  schnelltrocknenden Lacken, Klebern, Druckfarben u.a.m. enthalten ist und bei der Herstellung von Kunststoffen eingesetzt wird, obwohl er erhebliche neurotoxische Wirkungen aufweist, war zwar bisher ebenfalls gelistet, wird aber jetzt durch einen Hinweis auf eine seit langem gültige Gefahrstoffsverordnung der EU deutlich aufgewertet (siehe aktives Bild).

Unterm Strich gibt es eine Reihe Verbesserungen. Auch wenn sich hier, da und dort immer noch TRIEBIG-Relikte finden. Das neue Autorenteam (16 Fachleute zum Thema Exposition, 4 für die ärztliche Begutachtung) sah sich offenbar nicht im Stande, alle Ungereimtheiten und Fehler auf die Schnelle auszumerzen.  

Und allzuviel Zeit scheint nicht gewesen zu sein.

Ende Mai ist dieser gesamte Text mit der Überschrift "'Organisierte Falschdarstellung'. Organisierte Wissenschaftskriminalität?" online gegangen. Kurz darauf ist Peter RÖDER erneut aktiv geworden. RÖDER hatte im Alter von 15 Jahren als Schreinerlehrling angefangen und war vielen Schadstoffen (u.a. Dioxinen) ausgesetzt, die seine Gesundheit nachhaltig ruiniert haben. 2004 hatte er die ganzen "Falschdarstellungen" aufgedeckt. Inzwischen gilt er mit seiner Initiative kritischer Umweltgeschädigter e.V. als Experte in Sachen Lösungsmittel, der die internationale Fachliteratur besser kennt als so manche professoralen Medizinmänner. 

Peter RÖDER hatte einen Brief aufgesetzt: an die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN). Die nämlich hatte beispielsweise die zweite Auflage des DGUV-Reports quasi zertifiziert. Jetzt wies RÖDER die dafür Verantwortlichen auf die (vielen) Falschdarstellungen hin. Und stellte die Frage, ob man sich in Deutschland auf die standesrechtlichen Richtlinien verlassen könne, nach der Mediziner und Gutachter verpflichtet sind, bei der Behandlung und Begutachtung jeweils den aktuellen Stand der Wissenschaft anzuwenden?

Eine direkte Antwort bekam RÖDER nicht. Er bekam zwei indirekte Feedbacks. Zum einen ein kurzes Bestätigungsschreiben der DGN, dass man sein Anliegen ernst nehme und es "auf der nächsten Vorstandsitzung besprechen" werde. Die zweite Reaktion dann Ende August: Die DGUV lässt eine dritte Auflage des BK 1317-Reports online gehen - ohne Prof. TRIEBIG. 

Das Ende ist für Peter RÖDER noch nicht erreicht - es sind noch viele Baustellen offen. Und nicht nur im neuen BK 1317-Report der DGUV. Er wird jetzt einen Wiederaufnahmeantrag für sein vor dem Sozialgericht verlorenes Verfahren stellen. Dort hatten die gerichtlich bestellten "Gutachter" seine Exposition gegenüber n-Hexan als absolut irrelevant abgetan. Und der Richter hatte alles kritiklos übernommen.


1. Oktober 2018

Aus Gründen der Vollständigkeit dieser Dokumentation veröffentlichen wir hier einen Text, den wir an diesem Tag im Aerotoxischen Logbuch (www.ansTageslicht.de/ATLB) bekannt gegeben haben. Er steht im Zusammenhang mit einem Fehler, der uns unterlaufen ist:


Wer arbeitet, macht Fehler. Wer viel arbeitet, macht manchmal mehr Fehler.

Genau dies ist uns passiert, wofür wir uns entschuldigen.

Wir hatten - zusammen mit der Süddeutschen Zeitung - am 18. September und zeitgleich im Aerotoxischen Logbuch - über die neue 3. Auflage des DGUV-Reports zur "BK 1317" geschrieben. Überschrift: TRIEBIG aus dem Verkehr gezogen ? (siehe Eintrag v. 18.9.).

Prof. Dr. Gerhard TRIEBIG, über dessen wissenschaftliche Arbeitsweisen und sozialpolitische Einflussnahmen als 'neutraler' Gutachter wir ausführlich hier in diesem ganzen Kapitel berichten und der die 2. Auflage des BK 1317-Reports maßgeblich verantwortet hatte, ist tatsächlich nicht mehr Autor. Er hatte - auch gegenüber uns - bis zuletzt steif & fest das behauptet, was wir als wissenschaftliche Erkenntnis als längst überholt, sprich: falsch, dokumentiert haben: Gesundheitliche Folgen von Lösemittelexpositionen können nämlich auch erst nach einem längeren Zeitraum auftreten. TRIEBIG bestreitet das und so steht das - völlig unzutreffend - auch in einem Lehrbuch, das er zusammen mit zwei anderen Kollegen zuletzt 2014 in vierter Auflage veröffentlicht hat: "Ein Fortschreiten des Krankheitsbildes unter Expositionskarenz ist ebenfalls ein Gegenargument für eine toxische Genese.“

Nun hatten wir vor zwei Wochen u.a. in der SZ berichtet, dass in der neuen, sprich dritten Auflage des DGUV-Reports ein "entscheidender Passus" geändert worden wäre: Nämlich dass ab jetzt doch nicht mehr ausgeschlossen wäre, dass das Auftreten gesundheitlicher Schädigungen nach einer längeren Latenzzeit (z.B. 10 bis 15 Jahre) gegen ein solches beruflich bedingtes Krankheitbild spräche. Und dass dies nach unserer großen Veröffentlichung am 26. Mai seitens der DGUV verändert worden wäre.

Dies stimmt so nicht, wie wir uns von der DGUV belehren lassen mussten. Tatsächlich steht das, was wir als neu in der 3. Auflage vermuteten, bereits in der 2. Auflage aus dem Jahr 2007, sogar nahezu wortgleich. Dies ist uns entgangen, da haben wir einen Fehler gemacht, der der Eile des Gefechts geschuldet war - wir standen unter eigenem Termindruck und hatten einen Hinweis nicht sorgfältig genug gegen gecheckt.

Dies hängt u.a. mit den einigermaßen widersprüchlichen Aussagen in beiden Reports zusammen:

  • Einmal wird das so formuliert (2. Auflage S. 129, 3. Auflage S. 91): "Grundsätzlich besteht ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen der krankmachenden Exposition und dem Krankheitsbeginn, d. h. die Krankheit entwickelt sich während oder kurz nach der arbeitsbedingten Exposition. Ein längeres Intervall zwischen letzter Exposition und Krankheitsbeginn ist toxikologisch nicht plausibel, was auch auf die kurzen biologischen Halbwertzeiten der  neurotoxischen Lösungsmittel zurückzuführen ist. 
    Dies schließt nicht aus, dass die Krankheit erst im weiteren Verlauf vom Betroffenen als gravierend empfunden und dementsprechend erst später ärztlich diagnostiziert wird." (Text der 3. Auflage).

    In dieser Darstellung wird also im ersten Absatz das spätere Auftreten des Krankheitsbildes für "toxikologisch nicht plausibel" erklärt, im Abschnitt danach dann aber auch nicht völlig ausgeschlossen, weil - und dies ist ein völlig anderes Argument als es in der wissenschaftlichen Literatur diskutiert wird - die Betroffenen die Gesundheitsfolgen erst später als "gravierend" empfinden. 
  • An anderer Stelle steht wiederum das Gegenteil - sowohl in der 2. (S. 144) wie 3. Auflage (S. 100): 

    "Gegen eine BK 1317 spricht:
    • ... 
    • längere Latenzzeit zwischen Ende der Exposition und Beginn der Krankheit". 

Als klar oder eindeutig beschrieben halten wir dies alles nicht.

Klargestellt hat die DGUV jetzt aber eines auf ihrer Website, in der sie zu unserer "Berichterstattung in der Süddeutschen Zeitung" Stellung nimmt: Dort muss sie das natürlich richtigstellen, was wir falsch berichtet haben. Deswegen steht jetzt dort wortwörtlich: 

"Dass Krankheitsschäden nach einer Exposition mit Lösemitteln erst später auftreten können, ist demnach schon seit 2007 nicht ausgeschlossen."

Mit anderen Worten: Jetzt ist es - durch unsere Fehler und dessen Berichtigung - offiziell geworden: Krankheitsschäden können auch erst später auftreten. Unabhängig davon, ob sie von den Betroffenen erst nachträglich "als gravierend" empfunden werden und/oder deswegen dann erst ärztlich diagnostiziert werden können.

Wir empfehlen allen Betroffenen, dies zum Anlass zu nehmen, Wiederaufnahmeverfahren in Fällen deswegen abgelehnter Anerkennungen anzuleiern.

Auf die weiterern erhobenen Kritikpunkte der DGUV zu unserer ausführlichen Darstellung am 26. Mai unter dem Titel Das Kartell im BUCH ZWEI der SZ gehen wir hier nicht ein. Auch in einem dreiseitigen Dossier kann man nicht alles en Detail so präzise beschreiben, wie das bei einer so komplizierten und 'trocken' anmutenden Materie der Fall ist. Deswegen ist dies alles - sehr präzise - in dieser dazugehörigen Online-Dokumentation dargestellt (www.ansTageslicht.de/krankdurcharbeit). Darauf wird in dem SZ-Dossier auch ausdrücklich hingewiesen.

Aber auf das, was wir hier sehr umfänglich und detailliert mit vielen Dokumenten rekonstruiert haben, will die DGUV offenbar nicht eingehen. Sie weiß wohl, warum. Denn dort käme sie nicht mehr weiter mit ihrer üblichen Gegenstrategie: vom eigentlichen Kern der Probleme abzulenken und alles kleinzureden - bis hin zu gezielten Irreführungen.

Denn zu dem, was wir auf umgerechnet 200 Druckseiten zusammengetragen haben, gab es keinerlei Beanstandungen.  


28. März 2020

Peter RÖDER, der seit seinem 15. Lebensjahr während der Arbeit bei verschiedenen Arbeitgebern mit Asbest, Holzschutzmitteln und Dioxinen in Berührung gekommen ist und seither immer mehr unheilbar erkrankte, stirbt im Alter von 56 Jahren. Seit über 20 Jahren kämpfte er - mehr oder weniger erfolglos - um die Anerkennung seiner Gesundheitsschäden als Berufskrankheit: gegen die Berufsgenossenschaften und die Sozialgerichtsbarkeit, die regelmäßig die Meinungen der Gutachter übernahm, die die BGen aufgefahren hatten. So beispielsweise auch "Prof. Ablehnert", wie "Prof. LEHNERT" in eingeweihten Kreisen gennnt wurde (www.ansTageslicht.de/LEHNERT).

Peter RÖDER's Geschichte ist hier mit dem Thema "BK1317" verwoben dargestellt. Eine Kurzfassung findet sich unter www.ansTageslicht.de/peterroeder.

Die Rolle von Prof. Dr. med. Gerhard TRIEBIG ist kompakt dargestellt unter www.ansTageslicht.de/Triebig. Zwei Kurzfassungen auf je 1 DIN A 4-Seite gibt es unter a) www.ansTageslicht.de/ProfessorTriebig sowie b) www.ansTageslicht.de/Faelscher.


(JL)

Der Text, den Sie hier lesen, gehört zum Themenkomplex

Krank durch Arbeit.

Weitere Bestandteile sind diese Themenschwerpunkte:

Ebenso dazugehörig, aber an anderer Stelle bei uns platziert:

Alle diese Themenschwerpunkte bestehen aus mehreren (ausführlichen) Texten, die wir "Kapitel" nennen. Den gesamten Themenkomplex im Überblick können Sie direkt aufrufen und verlinken unter www.ansTageslicht.de/krankdurcharbeit.