Auch in Karlsruhe, der Stadt, in der Bundesanwaltschaft, Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht sitzen, wird DER SPIEGEL gelesen. Zum Beispiel von einer Angestellten der Bundesanwaltschaft, bei der bereits seit 1. Oktober die Strafanzeige eines gewissen Prof. Dr. Friedrich August Freiherr von der HEYDTE gegen das Magazin vorliegt: wegen Landesverrats, den das Blatt in 6 Artikeln begangen haben solle, zuletzt in dem Bericht vom 13. Juni unter der Überschrift Stärker als 1939?. HEYDTE's Schreiben liegt dort in der Ablage - ohne Vorgangsnummer und ohne "Wichtig"- oder "Eilt"-Vermerk.
Jetzt, wo die Justizangestellte den Artikel über das "Fallex 62"-Manöver gelesen hat, eilt sie zu Bundesanwalt Albin KUHN, um ihn auf das verräterische Machwerk aufmerksam zu machen.
Nicht der stern-Bericht vom Vortag erregt die Aufmerksamkeit. Es ist die SPIEGEL-Story vom heutigen Tag.
Bundesanwalt KUHN, der das Strafgesetzbuch wie seine Westentasche kennt, weiß wenig über militärische Dinge. Schon garnicht, ob und wann die Veröffentlichung von Informationen aus diesem Bereich "Landesverrat" nach § 100 des Strafgesetzbuches darstellen könne. Immerhin ein Straftatbestand, der mit bis zu 15 Jahren Zuchthaus geahndet werden kann.
KUHN beauftragt einen Gutachter. Zupass kommt ihm der Umstand, dass ein Ex-Staatsanwalt, der drei Jahre bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe gearbeitet hat, jetzt in der Rechtsabteilung des Bundesverteigungsministeriums in Bonn sitzt: Oberregierungsrat (ORR) Dr. Heinrich WUNDER.
KUHN beauftragt WUNDER.
Anders gesagt: Die Justiz beauftragt damit ausgerechnet jene Institution mit der fachlichen Prüfung, die selbst Kern des kritischen Presseberichts ist. Heute - 50 Jahre danach - würde das öffentlicher Kritik kaum standhalten (können). Doch Anfang der Sechziger atmete der Zeitgeist flächendeckend Obrigkeitsdenken.
Heinrich WUNDER aus der Rechtsabteilung des Ministeriums wiederum gibt den Auftrag weiter: an Oberst Hans Joachim HOPFFGARTEN, der für Militärpolitik, strategische Planung und Nato-Angelegenheiten zuständig und im Übrigen ein ausgewiesener Fan von Franz Josef STRAUSS ist. Damit ist der Gutachtenauftrag in den 'richtigen Händen'