Wie Sie Manipulationen an Dokumenten erkennen

Hinweis:

Diese Site bzw. dieses Kapitel gehört zum Thema Verifizierung von Manipulationen an Dokumenten, Bildern & Fotos, KI-generierten Videos und lässt sich direkt aufrufen und verlinken unter www.ansTageslicht.de/Fake-Dokumente. Dieses und alle anderen Kapitel sind Bestandteil des Themenschwerpunkts Investigativer Journalismus / Investigatives Recherchieren: www.ansTageslicht.de/investigativ.


Dokumente gibt es in vielerlei Formen: Briefe, Aktenvermerke, Urkunden und Verträge, Rechnungen, Bilanzen, Gutachten und Gerichtsurteile, Patientendokumentationen und vieles andere mehr. Dokumente können in Papierform oder als digitale Datei, z.B. in Gestalt eines PDF vorliegen. Egal wie: Die Überprüfung, ob echt oder manipuliert, gestaltet sich in beiden Fällen fast gleich. Nur bei der technisch-forensischen Analyse unterscheiden sie sich. 

Verifizieren auf 5 Ebenen

Wer Fälschungen outen möchte, prüft am besten auf 5 Ebenen:

I    Quelle

II   Inhaltliche Analyse

III  Technisch-forensische Überprüfung

IV   Kontext

V    Referenzanalyse

Hier geht es zunächst um den Check von Dokumenten, die gedruckt oder schriftlich vorliegen, analog oder digital. In einem nachfolgenden Kapitel dann um Fotos und Bilder. Zum Schluss um (KI-generierte) Videos.

1. Verifizierung von Dokumenten in Papierform

I - Quellen-Analyse

Die relevanten Fragen lauten, wenn Sie wissen, von wem Sie ein Dokument erhalten haben:

  1. Wie sehr schätzen Sie die Quelle als vertrauenswürdig ein?
  2. Was vermuten Sie als Motiv, dass Sie das Dokument bekommen? Legt die Quelle ihre Absicht offen?
  3. Und für welchen Zweck können Sie es verwenden: Um bei der Recherche weiterzukommen (siehe Kapitel 3.3) und/oder es möglicherweise als Faksimile zu veröffentlichen?

Diese Fragen können nur Sie beantworten. 

Wenn es Ihnen anonym zugespielt wurde, ohne realen Absender und sonstige Hinweise, können Sie nur mit dem nächsten Schritt beginnen.

II - Inhaltsanalyse

Was Sie bedenken sollten: Ein vorgelegtes Dokument kann in seiner Originalversion anders ausgesehen haben. Ein Brief könnte beispielsweise die zweite oder dritte Version darstellen, weil irgendjemand zuvor Verbesserungsvorschläge für die Endversion gemacht hat. Das können Schreibfehler sein, aber auch gezielte Umformulierungen mit bestimmtem Zweck, etwa dem inhaltlichen Duktus des Schreibens eine andere Zielrichtung zu geben. Und nicht selten kommt es vor, dass letztlich mehrere Versionen in der Schublade liegen. Der Absender nutzt und legt dann jene vor (z.B. bei Gericht), die er gerade für die geeigneteste hält. 

Wir haben ein solches Beispiel unter www.ansTageslicht.de/DZBank-Manipulation dokumentiert. Dort sollte eine inzwischen zur persona-non-grata erklärte Wertpapierhändlerin der DZ Bank gekündigt werden, die sich gegen Mauscheleien in der Großbank zur Wehr gesetzt hatte. Je nachdem ob eines der Aufsichtsratsmitglieder zu dem Vorgang nähere Information haben wollte, hätte die Revisionshauptabteilung der DZ Bank (damals noch DG Bank) insgesamt vier Versionen vorlegen können: passend für den jeweiligen Zweck.

In der Regel erhalten Sie nur eine Version. Dass jemand über alle verfügt, ist selten. Genau deshalb müssen Sie immer davon ausgehen, dass das, was da zu lesen ist, nicht die vollständige Wahrheit ist. Und deshalb sollten Sie sich ein Dokument genauestens anschauen Und jedes Detail unter die Lupe nehmen. Auch deswegen, weil Ihnen eine technisch-forensische Überprüfung eines Blatt Papiers kaum möglich sein dürfte. Dafür braucht man Forensiker mit entsprechender Laborinfrastruktur.

Beispiel, das zugleich den Versuch einer technisch-forensischen Überprüfung darstellt:

Es geht um eine Bescheinigung, in der einem Flugzeug mit der Kennung “D-AIPX”, einem Airbus 320, die “Lufttüchtigkeit” bescheinigt wird. Bedeutet: Das Flugzeug wurde laufend gewartet.

III - Technisch-forensische Überprüfung

Bescheinigung über die Lufttüchtigkeit ("Airworthiness").

Nehmen wir an, Sie hätten dieses Dokument anonym zugespielt bekommen. Sie können jetzt die inhaltliche Aussage nur an einigen Details ermitteln. 

Inhalt: Ganz allgemein wurde die “Lufttüchtigkeit” (EN: “Airworthiness”) eines Flugzeugs zertifiziert, und zwar die eines Airbus von Germanwings mit der internationalen Kennung “D-AIPX”. Wenn Sie das international geltende “Eintragungszeichen” googeln, werden Sie feststellen, dass dies die Unglücksmaschine ist (bzw. war), die am 24. März 2015 in den Bergen der französischen Alpen zerschellt war: 149 Menschen tot inklusive der Besatzung.

Ihnen wird vermutlich auf der Stelle dieses Narrativ dazu in Erinnerung kommen: 

  • Ein Co-Pilot, der den Captain aus dem Cockpit ausgesperrt hatte, 
  • psychisch krank war und deshalb Selbstmord beging
  •  und dabei 148 Menschen mit in den Tod gerissen hatte. 

Wir können dieses Desaster hier nicht weiter ausbreiten, haben uns an anderer Stelle mit den (sehr) vielen Ungeklärtheiten und Merkwürdigkeiten dieser Katastrophe auseinandergesetzt: www.ansTageslicht.de/Absturz. Nur so viel: Der Captain wurde, nachdem er von der Toilette kam, nicht vom Co-Piloten ausgesperrt. Dies hat die französische Flugunfalluntersuchungsbehörde BEA ermittelt. Und der Co-Pilot war auch nicht psychisch krank: Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen Düsseldorf. Und die rund 50 Handy's, die ausgewertet wurden bzw. sollten, weil sie vermutlich Hinweise auf die letzten Minuten hätten geben können: alle gelöscht. Aus Versehen natürlich, wie es hieß. Was tatsächlich geschah, wissen wir nicht. Jedenfalls so lange nicht, wie die vielen offenen Fragen nicht beantwortet werden. Soweit dazu. 

Hier geht es jetzt um die Flugtüchtigkeitsbescheinigung dieses Airbus. Die Begutachtung der Details, die Sie sich gleich anschauen, gehen in diesem Fall automatisch in eine technisch-forensische Analyse über.

Die Details:

Wenn Sie zwei Bildschirme haben, ziehen Sie das Dokument auf den anderen, um alles besser im Blick zu haben.

Wenn Sie das Dokument von oben nach unten durchgehen, wird Ihnen das Datum auffallen: Ablauf der Gültigkeit: 23. März 2015. Es ist dies genau 1 Tag vor dem Absturz. 

Bleiben wir bei den Datumsangaben: Die “1. Verlängerung” dieses Zertifikats erfolgte - laut diesem Dokument - am selben Tag: 23. März. Wenn Sie Ihren Blick weiter nach unten gleiten lassen: Dort gibt es rechts einen Zeitstempel: “25.MRZ 2015” - ein Tag nach dem Desaster. 

Alles Zufall? Nachträglich manipuliert, etwa um dem Vorwurf zuvorzukommen, dass laut amtlicher Bestätigung die “Lufttüchtigkeit” am Unglückstag - zumindest formal gesehen - nicht mehr bestand?

Wir wissen es nicht. Darüber gibt das Dokument keine Auskunft.

Auskunft gibt es aber darüber, dass ganz offenbar die ‘TÜV’-Tauglichkeit dieses Fliegers am 7. März 2014 von einer Person namens “Boussios” beglaubigt wurde. Aber passt dazu die handschriftliche Unterschrift?

Die “1. Verlängerung”, laut Dokument ausgestellt am Tag des Ablaufs der ersten Zertifizierung und 1 Tag vor dem Absturz, wurde - im Gegensatz zu der vorherigen Zertifizierung - vollständig handschriftlich erledigt. Ein übliches Verfahren? Und warum ist der Name des Unternehmens “Germanwings GmbH” in vergleichsweise krakeligen Buchstaben erfolgt? Geschah dies in Eile? Etwa direkt nach dem Unglück?

Unterschrieben ist die Verlängerung von einer Person namens “Ferenc Dulai”. Wenn Sie den Namen googeln, werden Sie ihn finden: “Airworthiness Inspector” jetzt bei Eurowings.

Jetzt könnte man dies versuchen: Nachfragen 

  • beim Lufttüchtigkeits-Inspektor
  • dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
  • der europäischen “EASA” (European Aviation Safety Agency)
  • der “Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU” in Braunschweig 

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit werden Sie von niemandem eine Auskunft erhalten. Die üblichen Antworten: Datenschutz. Insbesondere wegen des Datenschutz in Sachen Flugsicherheit.

Somit kommen Sie bei der inhaltlichen Prüfung und einer versuchten technisch-forensischen Analyse nicht sehr viel weiter. So verbleiben die letzten beiden Ebenen:

IV - Der relevante Kontext

Um die ungeklärten Fragen einordnen und das Dokument auf seine Aussagekraft hin bewerten zu können, sollten Sie sich den Kontext anschauen. In welchem Zusammenhang könnte dieses Dokument wichtig sein?

Dass die Bescheinigung eine Rolle beim tragischen Absturz der Germanwings-Maschine mit der Flugnummer “4U 92525” am 24. März 2015 spielen kann, liegt auf der Hand. Wie genau diese Rolle aussieht, wissen wir nicht. Dazu wären weitere Informationen notwendig, die hinter dem Berg gehalten werden. 

Was sich herausfinden lässt: 

  • Die fragliche Maschine gehörte mit ihren über 24 Jahren auf dem Buckel zu den ältesten Airbus-Fliegern in Deutschland, und wurde von der “Lufthansa Technik” gewartet. 
  • Nach Angaben der Lufthansa noch am Unglückstag im Rahmen einer Pressekonferenz war das Flugzeug am Vortag, also am 23. März aus technischen Gründen nicht flugtüchtig. Aber die Mängel wurden für den nächsten Tag beseitigt, wie es hieß. 

Zusammengefasst:

Je nachdem, ob und wenn ja, wie weit man sich auf das Problem der ungeklärten Fragen und Merkwürdigkeiten bei diesem Absturz einlässt, kommt dem fraglichen Dokument eine bedeutend(er)e Rolle zu. Wer sich darauf einlassen möchte, kann dies in kompakter Form und wie bereits erwähnt unter www.ansTageslicht.de/Absturz tun, oder sich das Gutachten von Tim van Beveren anschauen, der als Luftfahrtjournalist und Luftfahrtexperte selbst große Flieger gesteuert hat. Er hatte im Auftrag der Eltern des Co-Piloten Andreas Lubitz ein eigenes Gutachten erstellt, das nicht erklären will, was im Cockpit und im Flieger damals vorgefallen ist. Weil er das auch nicht wissen kann. Das Gutachten zählt vielmehr die Ungereimtheiten auf, die bis heute nicht für die Öffentlichkeit geklärt sind. Möglicherweise aber intern. Aber auch das wissen wir nicht und können es nicht, solange viele andere Dokumente und Auswertungen zurückgehalten werden.

Das hier von uns faksimilierte Dokument wird im Gutachten auf den Seiten 129 ff thematisiert. 

V - Referenzanalyse

Flugunglücke kommen (gottlob) nicht häufig vor, aber jedes Desaster ist eines zuviel. So lässt sich auch der fragliche Absturz hinsichtlich dessen, wie es dazu kommen konnte, nicht direkt mit anderen Katastrophen vergleichen. 

In einem Punkt stellt der Germanwings-Vorfall eine absolute Ausnahme dar. Normalerweise dauert es mindestens mehrere Tage, meistens mehrere Wochen oder Monate und manchmal mehrere Jahre, bis ein solches Ereignis aufgeklärt ist. Hier war es ganz anders. Bereits nach 48 Stunden und noch bevor der Flugdatenschreiber (Black Box) gefunden wurde (den Cockpit Voice Recorde hatte man auf die Schnelle ausgelesen), glaubte der französische Staatsanwalt zu wissen, was genau geschehen war: Captain kommt von der Toilette, Co-Pilot verweigert ihm bewusst den Zutritt, stürzt das Flugzeug absichtlich in die Berge. 

Wie das Timing dieser Themenkarriere, die bis heute anhält, damals ablief, und weshalb ausgerechnet die “New York Times” bereits einen Tag nach dem Unglück abends (MEZ !) auf Seite 1 mit den (vermeintlichen) Vorgängen im Flugzeug selbst berichten konnte und dies noch vor der fraglichen Pressekonferenz, haben wir ebenfalls rekonstruiert. Wenn ein großes Medium eine solche Geschichte als Aufmacher hat, können alle anderen nicht zurückstehen. Und übernehmen dann gerne das bereits vorgegebene Narrativ. Die weitere Berichterstattung ist damit vorprogrammiert. Vor allem dann, wenn sie die einfachste und deshalb ‘bequemste’ Erklärung ist.

Die Referenzanalyse hilft also in diesem Fall auch nicht weiter.

Aber auch das ist nicht ungewöhnlich. Denn so viel gibt ein einziges Dokument - allein betrachtet - meist nicht her. Je mehr Kontext sich erschließen lässt und je mehr Referenz man herstellen kann, umso einfacher gestaltet sich die Verifikation. Insbesondere dann, wenn die technisch-forensische Überprüfung kaum machbar ist. So wie bei diesem Dokument.

Weil noch nicht alles besprochen ist, widmen wir der technisch-forensischen Überprüfung einen weiteren Abschnitt.

Nochmals zu III - technisch-forensische Analyse bei analogen Dokumenten

Dokumente, die offiziell verteilt oder ge-leakt werden, sind in der Regel Fotokopien. Und oft gibt es nur ein einziges Original. Ausnahmen bestätigen die Regel dann, wenn es um z.B. notariell beglaubigte Abschriften geht. Wenn ein Aktenvermerk oder eine Rechnung intern in einem Unternehmen und oft an verschiedenen Stellen bzw. Abteilungen abgelegt und/oder gespeichert wird, sind dies meist ebenfalls Kopien. Oder Ausdrucke z.B. von einem PDF. Oder wie auch immer.

Zum Thema Kopieren - egal ob vor oder nach dem Ausdruck von einem PDF - sollte man dies wissen:

  • Beim Fotokopieren mit analogen Geräten (Kopierer fährt bei jeder Kopie die Vorlage komplett mit der Lichtwalze ab), entsteht ein sogenannter Versatzeffekt: der Inhalt einer Kopie wird automatisch um 1% größer als das ‘Original' bzw. die Vorlage bzw. Kopie auf der Glasplatte. Zweck: Um graue Ränder zu vermeiden, wenn die Vorlage nicht 100%ig exakt auf der Auflagefläche liegt. 
  • Zieht man von der Kopie der Kopie wieder eine Kopie (sogenannte Generationenkopie), dann wird alles um 1 weiteres Prozent verzerrt. Je häufiger man das macht, umso weniger ähnelt die letzte analog hergestellte Kopie der ursprünglichen Vorlage. 
  • Dieser Effekt kann erwünscht sein, wenn man vermeiden möchte, dass irgendjemand eindeutig rekonstruieren kann, von welcher Vorlage jene Kopie stammt, die man gerade in Händen hält. 
  • Bei modernen digitalen Kopierern, die in Sekundenschnelle abfotografieren, entsteht dieser Versatzeffekt nicht. Trotzdem: Eine technisch-forensische Analyse von kopierten Dokumenten ist quasi unmöglich. Das gelingt nur inhaltlich-forensisch wie im obigen Abschnitt beschrieben.

Anders, wenn man ein Dokument als PDF erhält. Dann kann man Metadaten auslesen, sofern der Ersteller bzw. Absender diese nicht bewusst entfernt hat. Darum geht es im nächsten Kapitelabschnitt.

2. Verifizierung von digitalen Dokumenten

Grundsätzlich verhält es sich bei der Verifizierung von digitalen Dokumenten wie bei den analogen, Ausnahme: die Metadaten, die in einer digitalen Datei stecken.

Wir gehen im Folgenden einige Beispiele durch, anhand derer wir auf Besonderheiten und Möglichkeiten des Erkennens von “Fakes” eingehen.

Beispiel 1: Analyse einer Quelle + inhaltlicher Check

Anfang 2018 machte eine Email die Runde, in der ein anonymer Whistleblower, der sich unter “John Doe” (vergleichbar mit “Otto Müller”) meldete, darüber berichtete, dass in Niedersachsen eine Art Kartell von medizinischen Gutachtern und Behörden, Anträge von Gewaltopfern systematisch abschmettern. Nach dem “Opferentschädigungsgesetz (OEG) stehen solchen Menschen Ausgleichsansprüche zu, z.B. wenn sie dadurch eingeschränkt arbeitsfähig oder gar arbeitsunfähig geworden sind. 

Dies war der Mailtext im Original. Da er enggeschrieben und umständlich zu lesen ist, haben wir hinter dem Faksimile den Text neu geschrieben und als PDF hinterlegt:

Ausschnitt aus dem Body der Email von John Doe. Anklicken öffnet ein besser lesbares PDF.

 

Im Header der Mail war dieser Absender angegeben:

Absenderadresse von "John Doe"

 

“Yandex” ist ein russischer Provider. Vergleichbar mit GoogleMail (gmail). Im Angebot: Mailadressen, deren Absender nicht rekonstruierbar sind. Ergebnis: Mit der Quellenherkunft lässt sich nichts anfangen. Warum ausgerechnet ein russischer Host benutzt wird: unklar. Dies hätte man genausogut über westeuropäische Provider machen können (siehe Kapitel 10 im DJA- Studienbrief Digitale Recherche). Aber vielleicht erschien dem Whistleblower diese Adresse einfach sicherer. Dafür mag er nachvollziehbare Gründe haben.

Weil die Quellenprüfung nicht weiterhilft, ist ein inhaltlicher Check angesagt.

Wer sich die dreieinhalb Seiten durchliest, wird feststellen, dass es heftige Vorwürfe sind, die da ausgebreitet werden. “John Doe” erklärt aber auch, wieso es zu dem flächendeckenden Abwimmeln von Anträgen nach dem OEG kommt: Es kostet den Staat Geld. Und zwar ziemlich viel Geld. 

Dies ist jetzt eine typische Situation für einen investigativ arbeitenden Journalisten, siehe dazu das Kapitel 2 im DJA-Studienbrief Analoge Recherche. Entweder man hält die Informationen für absurd oder übertrieben. Oder man nimmt einen solchen Hinweis ernst und geht den Sachverhalten nach.

Wir können es hier kurz machen. Da wir uns an anderer Stelle mit Gutachtern und “Schlechtachtern” auseinandersetzen, wissen wir, dass flächendeckendes Ablehnen von Anträgen auf Entschädigung insbesondere im Bereich der “Gesetzlichen Unfallversicherung”, konkret bei den Berufsgenossenschaften, die Regel ist (mehr unter www.ansTageslicht.de/krankdurchArbeit). Was sich dort abspielt, lässt sich auch hier nicht ausschließen. Man sollte die Vorwürfe also ernst nehmen. 

Wir brechen an dieser Stelle ab und halten dies als Ergebnis fest:

Quellenprüfung kann auch auf eine inhaltliche Analyse hinauslaufen, wenn sich die Herkunft von Informationen nicht rekonstruieren lässt.

Beispiel 2: technisch-forensische Prüfung anhand von Metadaten

Hier unterscheiden sich die Möglichkeiten zwischen Printdokumenten und solchen in digitaler Form. Die Metadaten helfen oft weiter. Aber nicht immer. 

Wenn ein PDF erstellt wird, wird automatisch das Datum eingetragen: “Erstellt am: …” sowie gegebenenfalls “Geändert am: …”. Es lässt sich einsehen mit einem Klick auf die rechte Maustaste unter “Dokumenteigenschaften”. In dieser Metadaten-Tabelle wird - wiederum automatisch - auch ein Dateititel kreiert, aus dem der Typus der Vorgängerdatei hervorgeht, also ob z.B. eine Word- oder eine Excel-Datei der Ursprung war. In der Regel ist auch ein Name, in der Regel ein Vorname des PDF-Erstellers notiert. Der hängt davon ab, was in den Metadaten der Vorgängerdatei an Name(n) verzeichnet war.

Im unteren Bereich ist der Ablageort der Datei auf jenem Computer genannt, auf der die Datei nach Erhalt abgespeichert ist - etwa nach Umbenennung mit einer anderen Bezeichnung zwecks besserer Auffindbarkeit. Legt man ein erhaltenes PDF ohne es zu speichern in einen Ordner, wird es auf dem eigenen PC unter den temporären Dateien abgelegt.

Das Beispiel hier gibt die Metadaten einer xls-Datei jetzt im PDF-Format auf dem eigenen Rechner wieder:

Metadaten eines PDF

Im unteren Teil der Tabelle ist der “Speicherort” zu sehen. Hier ist es der eigene Rechner, weil dieses Dokument dort abgespeichert wurde. Wäre es als Anhang einer Email gekommen und würde man es nicht abspeichern, sondern nur irgendwohin auf dem eigenen Rechner kopieren oder verschieben, dann würde als “Speicherort” ein temporärer Ordner auf dem eigenen Rechner stehen. Leider nicht der “Speicherort” auf dem Absender-PC.

All dies Daten können aufschlussreiche Informationen sein.

Wir dokumentieren dies anhand zweier Datenblätter, die gemeinsam von den Berufsgenossenschaften “BG RCI” (BG Rohstoffe und chemische Industrie) und der “BGHM” (BG Holz und Metall) erstellt wurden. Sie beinhalten Hinweise zum Umgang mit dem Gefahrstoff Benzol. Diese Substanz war lange Zeit auch im Benzin enthalten, bis Benzol als krebserregend für den normalen Verbrauch verboten wurde.

Hintergrund des Beispiels:

Im Juni 2019 hatte deswegen der Unternehmer und Tüftler Bernd Himmelreich, der für den VW-Konzern Werkstatt-Infrastruktur und Reparatur-Werkzeuge hergestellt hatte, seine Produktion eingestellt. Er hatte gemerkt hatte, dass Teile seiner Gerätschaften potenziell gefährlich sein können, wenn die Kfz-Werkstattangestellten damit nicht richtig umgehen, weil die Werkstattinhaber meist keine “Gefährdungsbeurteilung” für ihre Arbeitsplätze erstellen, obwohl dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Aber so gut wie nie kontrolliert wird. Die Angestellten kommen dann z.B. in übergroßen Mengen an Benzol in Kontakt. Weil ihm “Gesundheit wichtiger als Umsatz” war, hatte er jahrelang versucht, VW und die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) dazu zu bringen, ein von ihm entwickeltes “Manual” zu vertreiben, in dem a) die korrekte Anwendung seiner Werkzeuge beschrieben ist und b) zusätzlich Hinweise auf die vielen Gefahrstoffe in Kfz-Werkstätten gegeben werden. Zum Beispiel auch hinsichtlich Benzol. 

Was sich anfangs gut zu entwickeln schien, versandete - trotz vieler Schreiben an VW und die BGHM sowie unzähliger Versuche, wieder ins Gespräch zu kommen. Am 19. Juni 2019 zog er die Reißleine, informierte alle seine Kunden und stellte Produktion und Vertrieb ein. Um sicher zu sein, dass die BGHM immer noch kein Datenblatt zu Benzol erstellt und bekannt gegeben hatte, recherchierte er auf deren Website. Und fand keinen einzigen Hinweis. Leider hatte er sich davon keinen Screenhshot gemacht, so dass wir auf seine Glaubwürdigkeit setzen müssen. 

In der Branche kam seine “Einstellungsverfügung” dem Einschlag einer Bombe gleich. Wir haben diese Geschichte dokumentiert unter www.ansTageslicht.de/Bernd-Himmelreich in ausführlicher Form und kompakt unter www.ansTageslicht.de/Himmelreich. Weil der Fall branchenweit für Aufmerksamkeit und Diskussionen sorgte, wurde offenbar auch die BGHM rührig. Und erstellte im Rahmen der Datenbank bzw. dem “BG Gefahrstoffinformationssystem”, kurz “GisChem”, jetzt auch ein Datenblatt in Sachen Benzol. 

Presseanfrage 1 an die BGHM

Weil wir Bernd Himmelreichs Geschichte im Jahr 2021 aufgeschrieben haben, wollten wir am 22. März im Rahmen einer Pressanfrage von der BGHM wissen, ob und seit wann es ein Merkblatt zu Benzol gegeben hat. In der Antwort schickt uns die BGHM ein PDF des fraglichen Datenblatts. Am Ende steht auf der letzten Seite: 

“Copyright by BG RCI & BGHM, 07.06.2019”.

Aus den Metadaten des PDF's gehen diese Angaben hervor:

Metadaten des GisChem-Datenblatts vom 7. Juni 2019

 

Nochmals Vergleich: Offizielles Erstelldatum:

7. Juni 2019
also 12 Tage vor Bernd Himmelreich's Produktions- und Vertriebsstop. 

Erstelldatum laut Metadaten:

26. November 2020.

Wir machten die Nagelprobe und fragten die BGHM, ob es denn eine Vorgängerversion zu diesem - offiziell - am 7. Juni 2019 erstellten Datenblatt gegeben habe.

Antwort auf die

Presseanfrage 2 an die BGHM:

Ja, die habe es gegeben und sie schickt uns das PDF gleich mit. Offizielles Erstelldatum:

5. April 2019.

Aus den Metadaten geht dies hervor:

Metadaten des GisChem-Datenblatts vom 5. April 2019

 

Nochmals Vergleich: Offizielles Erstelldatum, das zeitlich noch vor dem anderen liegen soll:

5. April 2019

Erstelldatum laut Metadaten:

2. Juni 2021.

Der 2. Juni ist Tag 1 nach Eingang unserer zweiten Presseanfrage. 

Zusammengefasst:

Egal wie: Sie merken, dass hier etwas nicht stimmen kann. Ohne einen Blick in die Metadaten würde das nicht auffallen.

Berücksichtigen sollten Sie, dass die sonstigen Angaben in der Metadatentabelle (Dateiname, Ursprungsdatei, Verfassername usw.) frei bestückbar, also veränderbar sind. Das Erstelldatum zu manipulieren erfordert allerdings sehr spezifische Kenntnisse, über die nicht jeder verfügt. Und die meisten, die zu täuschen versuchen, wissen nichts von den automatisch generierten Metadaten. Ein Vorteil beim Verifizieren. 

3. Zwei weitere Beispiele: Kontextanalyse und Referenzvergleiche

Egal wie eine Metadatenanalyse ausfällt: Sie sollten auf alle Fälle weitermachen. Weil Sie ja auch im Fall der Echtheit eines Dokuments nie ganz sicher sein können, ob es nicht doch manipuliert ist bzw. wenn ja, dann eben raffiniert. Die Überprüfung des Kontext, innerhalb dessen ein Dokument entstanden ist oder ob es eine Rolle spielt, kann weitere Sicherheit für die Echtheit oder eine Fälschung geben. Und die Kontextanalyse kann dann schnell in eine Referenz-Überprüfung übergehen: zum Vergleich bzw. zur Kontrolle.

Wir demonstrieren das an zwei Dokumenten aus dem Hause “VW” (Volkswagen-Konzern). Die hatte uns ein Whistleblower im Zusammenhang mit der Korruptions- und Lustreisen-Affäre nach der 2000-Jahreswende übergeben. Der große Skandal, in den der Autokonzern hineinschlitterte, war dann 2005 - 10 Jahre vor “Dieselgate”. Wir hatten daraus eine große Geschichte gemacht: www.ansTageslicht.de/VW

Dokument 1: Kontextanalyse

Angenommen man hätte Ihnen dieses Dokument zugespielt, bestehend aus 2 Seiten: eine Rechnung aus dem Jahr 2001 des Sportgeschäfts Golfhouse in Hannover an VW, Höhe = 1.780,00 Euro. Und Anmerkungen vom “Rechnungsprüfer”.

Knapp 1.800 Euro - Peanuts für den Konzern. Aber der Rechnungsgegenstand mag verwundern: eine schwarze Golftasche, Typ “ZEL Miami 10'' BAG”:

Sie können jetzt das machen: 

  • Googeln Sie, was eine solche Tasche kostet! 
    Sie werden sehen, es handelt sich nicht um die billigste. 
  • Checken Sie, ob es das Geschäft noch heute gibt.
    Wenn ja, fragen Sie, in welchem preislichen Rahmen sich eine solche Tasche bewegt.
    Fragen Sie nach, wie sich ein solcher Preis zusammensetzen könnte.

Damit hätten Sie erste Informationen zur Stimmigkeit dieser Rechnung, ohne dass VW davon erfährt.

 

Die nächsten Schritte könnten so aussehen:

  • Unten gibt es zwei Unterschriften. Die zweite ist von besonderem Interesse, denn sie besagt, dass Kauf und der Preis “Sachlich und preislich i.O.” sind. Meint jedenfalls der Rechnungsempfänger.
    Den oder die Pressestelle von VW könnten Sie jetzt anrufen und fragen, ob Golftaschen dieser Preisklasse typische Anschaffungen für den Volksagenkonzern sind. Und wenn nein, wie sich VW diesen Kauf erklärt. 
    VW scheint dort öfters einzukaufen, hat schließlich dort eine Kundennummer. Und für VW ist das Geschäft Lieferant Nr. “38832” (Seite 2 oben).
  • Auf Seite 2 heißt es “Abgezeichnet von” und dann ein Name. Mit der obersten Unterschrift auf der Rechnung selbst ist dieser Name wohl nicht identisch. Und ungewöhnlich auch, dass die kaum entzifferbare Unterschrift über jene gesetzt ist, die den Kauf als “i.O.” (in Ordnung) deklariert hat. Möglicherweise ist die zweite Abzeichnung nachträglich erfolgt.
  • Denn aus Seite 2 ergibt sich, dass da jemand Zweifel hatte. Und die Bitte äußerte, einen “h.claus” deswegen anzusprechen. 
  • Mit zwei Ergebnissen: 
    Vermutlich der “Rechnungsprüfer” hält schriftlich fest, dass eine weitere Person, die hier mitmischt ("h.Zimmer), meint, dass h.claus “recht hat.” 
    Und der Hinweis (vermutlich) dieser Person, eventuell “eine neue rechnung anfordern!!!”.

Zusammengefasst: so koscher scheint dieser Kauf nicht gewesen zu sein. Aber man könnte entweder die fraglichen Personen, soweit man diese in dem Riesenkonzern ausfindig machen kann, fragen, oder die Pressestelle. Mit der obigen Frage beginnend. Um dann, je nachdem wie die Antwort ausfällt, mit weiteren Fragen nachzulegen: Etwa die, wieso der Rechnungsprüfer offenbar aufgelaufen ist mit seiner Einschätzung, dass das “doch wohl nicht wahr sein” darf, versehen mit 5 Ausrufungszeichen.

Egal, wie die Reaktionen ausfallen: Selbst wenn jegliche Antworten verweigert werden, müssten Sie imstande sein, zumindest die Existenz jener zwei Personen sich bestätigen zu lassen, die auf den beiden Seiten mit Vor- und Nachnamen genannt sind. Entweder über die Telefonzentrale (bei Nachfrage, um was es geht: “private Angelegenheit”) oder versuchsweise mit einer Test-Email. Oder über eines der Sozialen Netzwerke. 

Referenzanalyse mittels drei weiterer Dokumente

Nach Referenzen Ausschau zu halten meint: vergleichbare Informationen suchen. 

Wir nehmen hier an, man hätte Ihnen weitere Dokumente zukommen lassen, die Sie alle ausgewertet haben. Dann finden Sie darunter (mindestens) drei Belege dafür, dass VW viel Geld für Dinge ausgibt, an deren geschäftsmäßigen Notwendigkeit man Zweifel haben darf. Die fraglichen Summen sind nicht vierstellig, sondern fünf- bis sechsstellig:

Wir haben beide hier als PDF hinterlegt.

Summa summarum wird man daraus schlussfolgern können, dass ein Betrag in Höhe von 1.780 Euro im Vergleich zu sonstigen Ausgaben “peanuts” darstellt. Anders gesagt: Der Minibetrag der Golftaschenrechnung spricht für zuteffend. Also echt. Keine Fälschung.

Verfügen Sie über die für diese Analyse verwendeten Dokumente nicht, müssten Sie entweder darauf verzichten oder andere Überlegungen anstellen, falls VW Ihnen keine direkt oder indirekt bestätigenden Auskünfte erteilt. 

Letzte Möglichkeit: Das Objekt einer Recherche mit dem fragliche Dokument zu konfrontieren. Da müssen Sie aber aufpassen, wie Sie vorgehen. Weil dies schief gehen kann, machen wir dazu einen weiteren Kapitelabschnitt Nr. 4.

4. Konfrontation und Veröffentlichung

Ob man das macht, kann nur jeder für sich entscheiden: Das OdR (Objekt der Recherche) mit den zugespielten Dokumenten konfrontieren. 

Im Kapitel 3.1 des ersten Studienbriefs “Analoges Recherchieren” hatten wir das Vorgehen “Einkreisen” besprochen. In einem solchen Kontext kann es sinnvoll und/oder sogar notwendig sein, die Reaktion auf ein entsprechendes Dokument zu testen und/oder eine Erklärung einzufordern. Man kann das aber auch schon früher tun, gibt dann aber dem OdR zu verstehen, an was man gerade dran ist. All das lässt sich nur situationsspezifisch klären.

In jedem Fall sollten Sie dies beachten:

  • Sie haben zuvor das erhaltene Exemplar und/oder die Datei(en) kopiert, papiermäßig und/oder digital, und es sicher verwahrt
  • Nur mit Kopien sollten Sie danach arbeiten
  • Sie sollten ein solches Dokument oder eine Datei vorher “säubern”. Bedeutet: Sie müssen alle potenziell verräterischen Hinweise entfernen, die Rückschlüsse auf jene Quelle geben könnten, von der Sie das Material erhalten haben. Bei den VW-Dokumenten oben wären dies z.B. alle handschriftlich angebrachten Vermerke, Stempel aller Arten, etwaige Faxnummern, über die das analoge Dokument verschickt wurde und ähnliches. Bei Dateien sollten Sie überlegen, ob und welche Metadaten Sie sinnvollerweise entfernen. So geben Sie nur “saubere” Informationen weiter oder aus der Hand.
  • Wenn Sie solche Unterlagen von einem nach außen hin anonymen Informanten erhalten haben, würden wir Ihnen dringend empfehlen, mit diesem Rücksprache zu halten. Er kann am besten einschätzen, welche Wege das Material intern genommen hat und wie er sich dabei raushalten kann. Außerdem kennt er alle Abteilungszeichen und weiß in welcher Reihenfolge der interne Workflow abläuft. 
  • Wenn Sie unsicher sind hinsichtlich potenziell verräterischer Hinweise: Schreiben Sie die wichtigsten Passagen neu in eine Textdatei und fragen Sie damit beim OdR ab - versehen mit dem Hinweis, dass dies a) auf dem Originaldokument so steht und dass Sie b) dieses nicht aus der Hand geben wollen. 

Solche Sicherungsmaßnahmen - wir betonen es erneut - sind ebenfalls immer situationsabhängig. Je brisanter ein Dokument ist und je geheimer der Apparat des OdR agiert (und über die dazugehörigen Ressourcen verfügt), umso mehr müssen Sie auf solche Vorsorgemaßnahmen achten. Dann sollten Sie aber wirklich lieber mehr als weniger tun. Risiken baut man dadurch vor, dass man immer vom schlechesten Fall ausgeht. Und dann angenehm überrascht wird, wenn der nicht eingetreten ist. 

Die Vorsichtsmaßnahmen gelten natürlich auch für die Veröffentlichung. 

Andernfalls können Sie Ihren Informanten bzw. gegebenenfalls auch anonyme Quellen gefährden. So wie dies einem bekannten Journalisten passiert ist:

Beispiel Glenn Greenwald (Journalist) und Reality Winner (Whistleblowerin)

2016 hatte Russland aktiv versucht, den US-amerikanischen Wahlkampf in seinem Sinne zu beeinflussen: Donald Trump vs. Hillary Clinton. Das wurde in der Öffentlichkeit nur eingeschränkt bekannt, aber die NSA wusste davon. Und hatte dazu einen internen Untersuchungsbericht zusammengestellt. 

Den hatte eine Sprachwissenschaftlerin eines Subunternehmens der NSA, Reality Winner, nach der Wahl an die Plattform The Intercept mit Sitz in Brasilien weitergegeben. Weil sie der Meinung war, dass dies das amerikanische Volk wissen müsse. 

‘Chef’ der Plattform war 2017 (bis 2020) der brasilianische Journalist Glenn Greenwald, der als freier Redakteur des britischen “Guardian” Edward Snowden's NSA-Enthüllungen im Jahr 2013 weltweit bekannt gemacht hatte. Dem hatte die Whistleblowerin anonym vertraut. Da das Intercept-Team nicht vorsichtig genug war, hatte Greenwald die originale Datei im Zusammenhang mit seiner Berichterstattung über den “Top Secret NSA Report” online gestellt. Und nicht darüber nachgedacht, dass eine Institution wie die NSA mit Vorsichtsmaßnahmen arbeiten könnte. 

Kaum war das Dokument online, bekam Reality Winner Besuch: von FBI-Beamten, die nach und nach aus ihr - allerdings sehr höflich und vorsichtig im Umgang - herausquetschten, dass sie es war, die den absolut geheimen Bericht weitergegeben hatte. Folge: Sie wurde mit 27 Jahren nach dem “Espionage Act” verurteilt: 5 Jahre Gefängnis.

Die NSA konnte sie auf der Stelle outen. In jeder Datei, die downgeloadet wurde und in jedem Dokument, das ausgedruckt wurde, waren spezifische Wasserzeichen ("Printer Tracking Dots") versteckt, die man mit bloßen Augen nicht sehen konnte, und die man spezifischen Druckern zuordnen konnte.

Aber auch sie hatte Hinweise seitens Intercept nicht beachtet, nämlich von dem Dienst-PC aus keine Kommunikation in solchen Angelegenheiten zu führen. So hatte man sie schnell outen können.

Zusammengefasst:

  • Wenn man es mit IT-technisch hochgerüsteten ‘Gegnern’ zu tun hat, kann man nie vorsichtig genug sein. 
  • Als Journalist, der “Herr/Frau der Dinge” sein muss, obliegt Ihnen eine besondere Verantwortung. 
  • Sie sollten sich deswegen nicht darauf verlassen, dass Ihr Informant von vorneherein alles richtig macht (siehe dazu das Kapitel 4 über “Whistleblower, Informanten und sensible Quellen” im ersten Studienbrief “Analoge Recherche”). 
  • Aus diesem Grund sollten Sie für ihn mitdenken. Und vorausdenken.

In den nächsten Kapitel im Studienbrief, aber auch online hier, geht es um gefälschte Fotos sowie (KI-)generierte Videos. Zum Schluss über geschönte Statistiken.

Johannes Ludwig