Depressiv? Selbstmord? - Newsletter Nr. 2

Absturz in den Alpen 2015: „Verbrechen“? Technikpanne? Fume Event? „Massenmörder“? Teil 2

In der Pressekonferenz rund 48 Stunden nach dem Absturz, zu der noch nicht der Flugdatenschreiber (Flight Data Recorder / "Black Box") gefunden worden war, sondern nur der Cockpit Voice Recorder (CVR), den man auf die Schnelle abgehört und vom Deutschen ins Französische transkribiert hatte, hatte der Staatsanwalt bei der Erklärung, was passiert war, teilweise noch von "Vermutungen" gesprochen. 

Das sollte sich jetzt schnell ändern. Denn wenn es um Sensationsgeschichten geht, gehen bei den Medien Details schnell verloren. 

Selbst bei einer Zeitung wie dem Handelsblatt: "Gezielt in den Tod" lautete die Überschrift für die Wochenendausgabe am 27./28./29. März 2015: "Nach Erkenntnissen der Ermittler war es eine absichtliche Tat des Co-Piloten."

Wie es so ist, wenn mehrere Behörden gemeinsam an einer Untersuchung arbeiten - und dies in zweierlei Sprachen - und an keiner Stelle sind die eigentlichen Experten involviert, dann kann es zu Missverständnissen und Fehlern kommen, die sich schnell übertragen und letztlich multiplizieren (können).

Bei der deutschen Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) wurde in die aus Frankreich gesteuerte Untersuchung nicht der BFU-Psychologe eingebunden, sondern dessen Leiter, von Beruf (Elektro)Ingenieur. Sein (vor)schnelles Ergebnis, das er nach Frankreich meldet: "Der Copilot litt zum Zeitpunkt des Unfalls an einer schweren psychiatrischen Erkrankung." Und so wird es dann auch später im Abschlussbericht der französischen Flugunfallbehörde BEA wiedergegeben.

Der Copilot hatte ein Problem mit seinen Augen, weshalb er mehrfach verschiedene Augenärzte aufsuchte. Mit einem hatte 14 Tage vor dem Absturz seine Hausärztin telefoniert, die sich in ihrer Patientenakte dies digital notierte: "früher bereits wegen Depression stationärß".

Entscheidend ist die letzte Ziffer - bzw. die entsprechende Taste: "ß". Sie macht keinen Sinn. Hält man sich vor Augen, was die Taste sonst wiedergibt, wenn man die Shifttaste betätigt, dann erscheint ein "?".

So wird es wohl auch gemeint gewesen sein, denn die Ärztin hatte sich nur notiert, was der Augenarzt geäußert bzw. gefragt hatte. Tatsächlich war der Copilot zu keiner Zeit je wegen psychischen oder psychiotrischen Zuständen in einem Krankenhaus.

Und so wird aus diesem Fehler schnell eine folgenschwere Lawine.

Bei der BFU wird daraus: "Bereits früher aufgrund von Depression ins Krankenhaus eingewiesen". Und im Abschlussbericht der BEA heißt es dann: "Während dieser Depression hatte er suizidale Intentionen, machte mehrere 'Nicht-Selbstmord-Pakte' mit seinem behandelnden Psychiater und wurde stationär aufgenommen."

In der Einstellungsverfügung der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft von 2016 liest sich das anders: "Ein Zusammenhang zwischen einer entsprechenden organischen Erkrankung und einer zum Vorfallszeitpunkt gerade nicht diagnostizierten Depression (ist) nicht festzustellen." Und: "Keiner der 2014/2015 behandelnden Ärzte - (...) psychiatrische Fachärzte oder sonstige Mediziner - hat bei Andreas Lubitz zu diesem Zeitpunkt eine Depression diagnostiziert .(...) kein Arzt und Therapeut (hat) Suizidgedanken festgestellt."

Hätte der Copilot Selbstmord zu dieser Zeit begehen wollen, hätte er das einen Tag zuvor tun können - ohne 149 Menschen mit in den Tod zu reißen. Da hatte er eine leere Maschine zur Bereitstellung nach Berlin geflogen. Und hätte sich mit der ins Kanzleramt oder in den Reichstag stürzen können - wenn er es auf Sensation hätte ankommen lassen wollen. 


In den folgenden Newslettern gehen wir auf mehrere bis heute unbeantwortete technische Probleme bei diesem Absturzflug ein. Auch diese Informationen stammen von zwei Luftfahrtexperten, deren Berichte unter www.ansTageslicht.de/Fragen verlinkt sind: Tim van BEVEREN und Simon HRADECKY. Den gesamten Zusammenhang sowie die diversen Newsletter unter www.ansTageslicht.de/Absturz

(JL)