Websites und deren Domain-Besitzer

Hinweis

Diese Site lässt sich direkt aufrufen und verlinken unter www.ansTageslicht.de/OSINT-Domains. Sie gehört zum Thema OSINT-Techniken, die wiederum Bestandteil des Themenschwerpunkts Investigativer Journalismus / Investigatives Recherchieren sind: www.ansTageslicht.de/investigativ.


Allgemeines

Die Adresse einer Internet-Domain nennt man “URL” und ausgeschrieben steht die Abkürzung für “Uniform Resource Locator”. Mit “uniform” ist nicht nur “unique”, also einzigartig oder nur einmal vorkommend gemeint, sondern auch “einheitlich” und vor allem “gleichbleibend”. Damit ist sichergestellt, dass es kein Durcheinander in dem weltumspannenden World Wide Web geben kann und eine Internetadresse eindeutig einem Besitzer zugeordnet werden kann.

Organisiert wird dies durch die in Los Angeles sitzende ICANN: "Internet Corporation for Assigned Names and Numbers", eine Non-Profit-NGO. Die Vergabe der nationalen Domainadressen, der “Top Level Domains” überlässt sie nationalen Organisationen. In Deutschland ist dies die als eingetragene Genossenschaft DENIC in Frankfurt: www.denic.de - "Deutsches Network Information Center".

Bei ihr sind alle Informationen gespeichert: a) Domaininhaber ("registrant") mit Namen und Wohnsitzadresse, b) Name des Providers ("registrar") sowie technische Daten wie z.B. seit wann die Adresse existiert, die IP-Adresse, wie der Server heißt und andere Informationen.

whos-is Service der DENIC für Deutschland

In Europa dominiert strenger Datenschutz. Seit 2018, als die “DSGVO” europaweit eingeführt wurde. Für praktisch alles. Das macht recherchieren nicht einfacher. Und so ist es auch bei den Namen der Domaininhaber.

“Natürliche” Personen

In solchen Fällen gibt es seither an “Dritte” keine Auskunft mehr: Kein Name, keine Adresse. Nur die des Providers. Eine Anfrage bei dem würde wiederum nur mit einem Verweis auf die denic beantwortet. Auskünfte erteilt die denic nur für Behörden, Gläubiger mit vollstreckbarem Titel und solche, die ein “berechtigtes Interesse” geltend machen können. Inwieweit die denic Auskünfte an Jornalisten gibt, wenn man ein “berechtigtes Interesse” muss man im Einzelfall ausprobieren - etwa durch eine plausible Begründung, ohne dass man dabei allzuviel an Informationen preisgibt. Hartnäckigkeit sollte sich auszahlen. So war es auch bei der Einsichtnahme ins Grundbuch. Da hatte das BVerfG im Jahr 2000 eine wegweisende Entscheidung getroffen. Mehr unter www.ansTageslicht.de/Grundbuch.

Presseanfrage an die DENIC e.G.

Wir haben es ausgetestet und die DENIC gefragt, wie es die deutsche Domainverwaltung mit dem “öffentlichen Interesse” der Allgemeinheit und dem “berechtigten Interesse” von Journalisten hält. Dies ist die Antwort (hier vollständig mit Anfrage und Antwort als PDF hinterlegt):

"Es ist durchaus möglich, bei DENIC Domaininhaberdaten (auch von natürlichen Personen) zu erfragen. Allerdings bitten wir insoweit um Ihr Verständnis, daß DENIC eine Interessenabwägung vorzunehmen hat.

Nebem dem Presseausweis, benötigen wir auch den Hintergrund der journalistischen Anfrage (die bloße Aussage, daß es um einen Bericht geht, reicht nicht aus). Wir benötigen eine kurze Erklärung, inwieweit gerade die angefragten Daten (also die des Domaininhabers) benötigt werden.

Sodann kann DENIC die angesprochene Abwägung der Interessen der Betroffenen bzw. Beteiligen vornehmen und ggf. die Daten erteilen."

Es lohnt sich also, erstens in Zweifelsfällen via Presseanfrage allgemein nachzufragen, und zweitens, im konkreten Fall das “berechtigte Interesse” zu erläutern. 

DENIC-whois-Auskunft im Normalfall

So sieht heutzutage eine Whois-Antwort der DENIC aus, Beispiel www.investigativ.org, eine Adresse, die uns gehört bzw. zum Projekt ansTageslicht.de zählt (dort als Weiterleitungsdomain auf ansTageslicht.de):

Die offizielle Auskunft für Dritte über unseren Domain-Besitz von www.investigativ.org. Anklicken öffnet das ganze Dokument als PDF

“Juristische” Personen

Dies betrifft bekanntlich beispielsweise handelsregisterlich eingetragene Unternehmen (siehe dazu das Kapitel Rechtsformen), aber auch Vereine, Genossenschaften sowie Organisationen, wenn sie als “juristische Person” gelten.

Hier wurde die strenge Datenschutz-Regel Ende Januar 2026 wieder aufgehoben. Jetzt kann man Name, Adresse, Telefonnummer, Email etc öffentlich erfahren. Allerdings: Oft werden Firmenadressen im Internet oder solche von Vereinen von natürlichen Personen gehalten. Insbesondere bei kleineren und mittleren Betrieben, Familienunternehmen. 

Insgesamt kann man sagen: Eine whois-Abfrage bei der denic ist kompliziert und ausgesprochen umständlich. Da macht es Sinn, andere Whois-Dienste in Anspruch zu nehmen.

Andere Whois-Anbieter

Es gibt eine ganze Reihe solcher Dienste, die auch deutsche Domains archiviert haben. Aber auch sie können nicht mehr wissen, speichern und beauskunften als das, was die für Deutschland zuständige denic oder andere Top Level Domain-Verwalter in Europa anderen bekannt geben dürfen.

In den USA ist es einfach, gewünschte Informationen zu erhalten. Für viele andere Länder ebenfalls. Aber Europa stellt einfach eine Ausnahme dar.

Dies sind bekannte Domaininhaber- bzw. whois-Auskünfte-Anbieter:

In der Regel sind solche Dienste vorrangig daran interessiert, noch nicht genutzte Domainadressen zu verkaufen. 

Andere Top-Level-Domain-Adressen

Top Level-Domain-Adressen “de” werden hierzulande ausschließlich von der denic verwaltet. Andere wie etwa

  • org
  • net
  • com
  • gov
  • mil
  • tv
  • io 

usw. sind nicht deutschlandspezifisch. Hier kann man - grundsätzlich - Auskunft sogar über die ICANN erhalten. Beispiel: Die bereits von uns genannte Datenbank https://opencorporates.com. Die Eingabe dieser Adresse im ICANN-Suchmenü klärt u.a. über den Namen des Registranten auf:

 

Gleiches würde für org-, net und andere Adressen gelten. Aber: Nicht immer sind die Informationen vollständig. Mal fehlt dies, mal fehlt das.

Beispiel: Wer steckt hinter der eben genannten “who.is”-Website:

 

Generell gilt: Sind die Inhaber solcher Top Level-Domain-Adressen in Europa angesiedelt, funktioniert dies wieder nicht. Wie immer gilt: Man muss im Einzelfall immer alles ausprobieren.

Informationen via "wayback"

Zu sogenannten Wayback-Machines gibt es ein eigenes Kapitel. Dort erklären wir, wie man sie nutzt. Wenn Sie so etwas noch nie gemacht haben, empfehlen wir zuerst die Lektüre dort. 

“WayBack” kann einen Weg dann darstellen, wenn Domaininhaber schon längere Zeit eine Adresse besitzen, konkret, wenn sie aus der Zeit vor 2018 stammen, also vor Inkrafttreten der DSGVO in Europa. 

Erster Test mit https://archive.org/ - der bekanntesten WayBack-Suchmaschine

In der Suchleiste sollten Sie zuerst in dem linken Feld “All” einstellen, dass Sie eine Website suchen. Bei der Eingabe dann den vollständigen Pfad benennen: “https://www.investigativ.org”. 

Da die Website seit 2004 besteht, wird Sie Ihnen 405 Treffer anbieten (Stand Juni 2026):

 

Suchen Sie sich ein Jahr vor 2018 aus, hier etwa 2016, dann zeigt Ihnen die WayBack-Maschine, an welchen Tagen Sie hier beispielsweise die Startseite abgespeichert hat.

Wenn Sie eine der Datumsangaben anklicken, erscheint die gespeicherte Site. In Europa müssen Websites ein Impressum haben. Im konkreten Fall wird auf der Startseite angegeben, um was es hier geht bzw. ging (Ergänzung zu einer Buchveröffentlichung über Investigatives Recherchieren), und wer für die Site verantwortlich ist: der Autor dieses Textes. Inzwischen ist die Domain allerdings nur noch eine Weiterleitungsadresse. Alle Inhalte sind jetzt unter www.ansTageslicht.de/investigativ platziert.

Gibt es ein solches Impressum nicht und kommen Sie nicht weiter, probieren Sie es mal mit diesen kommerziellen Tools:

Nächster Test mit kommerziellen Tools

  • https://www.whoisxmlapi.com/. WhoisXMLAPI über WhoisXMLAPI: knapp 29 Milliarden Domains bzw. deren historischen Verläufe gespeichert.
  • https://whois.whoisxmlapi.com, eine Site, die mit der oben genannten mehr oder weniger identisch ist. Aber man bekommt hier nach Registrierung credit points, mit denen man ca. 10 Abfragen kostenlos durchführen kann.
  • https://completedns.com/ behauptet von sich, das größte Archiv von “DNS”, sprich Domainadressen zu besitzen bzw. deren “History” gespeichert zu haben.

Weitere Schritte bei Wayback

Hat man einen in Europa ansässigen “Registranten” aus der Zeit vor 2018 ermittelt, muss man zum Telefonhörer greifen. Entweder setzt man darauf, dass der Registrant die Wahrheit sagt und bestätigt, dass er nach wie vor die fragliche Website betreibt bzw. im anderen Fall den Nachfolger bzw. Käufer seiner Domain nennt.

Oder Sie setzen ihn ein wenig unter Druck, indem Sie ihn auf etwas aufmerksam machen, was ihm nicht genehm sein kann. Ist er nicht mehr der Domaininhaber, wird er das sagen. Und (hoffentlich) auch den Nachfolger/Käufer nennen. Oder er lässt alles an sich abprallen. Das wäre dann ein Indiz, dass er nach wie vor die Website betreibt.

Bei solchen Aktionen braucht man Fingerspitzengefühl. Auch am Telefon.

Beispiel einer Recherche

Dem bereits öfters zitierten Buch von Craig SILVERMAN's (Hg.) “Handbook – Das Handbuch zur Überprüfung von Desinformation und Medienmanipulation” (144 Seiten) ist eine Recherche entnommen, bei der 2018 herauskam, dass die auf facebook größte “Black Lives Matter”-Site  ein Fake war (4 Seiten). Sie gelang mit Hilfe der Waybacktechnik plus anschließendem Telefonieren.

Summa summarum

Wie immer gilt: Man macht, was funktioniert. 

Johannes Ludwig