Die letzte Instanz spricht Recht: Das Bundesverwaltungsgericht
Mehr als drei volle Jahre nach den ersten beiden Urteilen der Verwaltungsgerichte in Koblenz sowie der "Entscheidung" der Karlsruher Verfassungsrichter tagen Deutschlands oberste Verwaltungsrichter. Für diesen Termin haben sich mehrere aktive Richter und erst recht Pensionäre freigenommen und begleiten GRAEFEN nach Leipzig. Da den meisten klar war, dass GRAEFEN vor den heimischen Verwaltungsgerichten, wo Richter als "Landesbeamte" Recht sprechen, nicht gewinnen konnte, ist man jetzt auf die endgültige Entscheidung gespannt. Der Verhandlungssaal des Bunderverwaltungsgerichts ist daher stärker besetzt als sonst.
Der Rechtsvertreter des Landes Rheinland-Pfalz wartet zu Anfang mit einer freundlichen Bitte an das "Hohe Gericht" auf: Man möge es doch bei einer "Warnschuss-Entscheidung belassen". Dann könne der derzeitige OLG-Präsident auch im Amte bleiben.
"Wir wollen die Lippen nicht nur spitzen, sondern auch pfeifen," erwidern die Bundesverwaltungsrichter kühl: Angesichts des krassen Rechtsbruchs "muss mit scharfem Schwert reagiert werden" zitiert die Rhein-Zeitung aus dieser Verhandlung Die Luft für BAMBERGER wird dünner. Auch die höchsten Verwaltungsrichter wollen derart krasse Verstöße gegen Recht und Gesetz, und dies durch einen Justizminister, nicht durchgehen lassen.
Entsprechend fällt das Urteil aus:
- Die Ernennung von BARTZ zum Präsidenten des OLG Koblenz wird aufgehoben. Konkret: muss rückgängig gemacht werden
- Über die künftige Besetzung dieses Amtes muss völlig neu entschieden werden
- Die Urteile aller verwaltungsgerichtlichen Vorinstanzen werden ebenfalls aufgehoben
- Die Kosten des Verfahrens in allen Rechtszügen muss das Land Rheinland-Pfalz tragen
In ihrem 26seitigen Urteil (Az: BVerwG 2C 16.09 / OVG 10 A 10805/08) gehen die Richter dezidiert auf die vielen Rechts- und Verfassungsverstöße ein.
BAMBERGER, dem die schallende Ohrfeige gilt, ist gerade auf eine Ministerkonferenz der Justizminister in Berlin. Er fällt aus allen Wolken, als er von dem Urteil erfährt - so sicher war sich der SPD-Mann, dass er offenbar garnicht auf die Idee kommen konnte (bzw. wollte), dass verfassungswidriges Verhalten Konsequenzen nach sich ziehen könnte.
Und auch "König Kurt" kommt dieses Urteil sehr ungelegen - in etwas mehr als vier Monaten steht die nächste Landtagswahl bevor. Und einen Minister im Amt zu halten, dem zwei oberste Gerichte Verfassungsbruch bescheinigen, ist - eigentlich - nicht so einfach.
Einfacher wird es aber dadurch, dass BAMBERGER ab sofort betont, dass er selbst keinen Fehler gemacht habe, sondern sein Verhalten - bisher jedenfalls - "gängige Verwaltungspraxis" gewesen sei. Und dass sich dies erst jetzt durch ein neues Urteil des Bunderverwaltungsgerichts verändert habe.
Dies trifft natülich nicht zu, denn das Gericht hatte bereits im Jahr 2003 in einem vergleichbaren Fall entschieden, dass das Prinzip der Ämterstabilität dann nicht gelte, wenn ein Dienstherr bei einem anderen Bewerber Rechtsschutz vereitelt und Grundrechte verletzt. Deswegen schreiben die Richter in ihrem Urteil klipp und klar:
- "Dem Justizminister musste zum Zeitpunkt der Ernennung des Beigeladenen (gemeint: BARTZ) am 22. Juni 2007 auch bekannt sein, dass er die Ernennung noch nicht vornehmen durfte"
- denn der Justizminister habe durch diese Ernennung "dem Kläger die Möglichkeit genommen, die Ernennung durch die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts zu verhindern. Er hat die aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1, Art. 33 Abs. 2 GG folgende Wartepflicht missachtet."
- Und: "Der Justizminister kann sich nicht darauf berufen, diese Entscheidung nicht gekannt zu haben, zumal der Kläger die Einschaltung des Bundesverfassungsgerichts bereits angekündigt hatte".
BAMBERGER hätte nämlich, wenn er dies wirklich nicht selbst hätte einschätzen können, nur mal in seinem Ministerium bei den zuständigen Fachleuten nachfragen müssen