Chronologie aller Ereignisse beim OLG Koblenz: 2006 bis 2012

Rheinland-Pfalz gehört mit seinen rund 4 Millionen Einwohnern zu den kleinen Bundesländern dieser Republik. Es geht dort auch ein wenig beschaulicher zu, wie manche meinen, was auch damit zusammenhängen mag, dass die größte Stadt, Mainz, gleichzeitig Landeshauptstadt, mit 200.000 Einwohnern ebenfalls nicht zu den großen Metropolen Deutschlands zählt. Auch wenn dort das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF), ein Teil des Südwestrundfunks (SWR), die Johannes Gutenberg-Universität oder das Bistum Mainz residieren.Die Rheinland-Pfälzer sind eher bodenständig denn politisch experimentierfreudig und dies spiegelt sich auch in der Parteienlandschaft wider. Lange Jahrzehnte fest in den Händen der CDU (einer der langjährigen Ministerpräsidenten hieß Helmut KOHL) kam es 1991 zum politischen Wechsel. Seither gibt die SPD den Ton an. Und Kurt BECK ist der – zur Zeit - am längsten regierende Ministerpräsident in ganz Deutschland. Man spricht deshalb auch von "König Kurt".

Mit absolut(istisch)er Mehrheit regierende Herrscher indes verlieren schnell an Bodenhaftung. Und genau dies geschah im Jahre 2006, als die SPD die absolute Mehrheit im Land gewann und "König Kurt" sowie einige seiner Ministerialen die Nähe zu ihren 'Untertanen' verloren. Zumindest in der Stadt Koblenz (rund 100.000 Einwohner), die gleichzeitig eine der Justizhochburgen von Rheinland-Pfalz repräsentiert: Amts- und Landgericht, Arbeits- und Sozialgericht, Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht, eine Generalstaatsanwaltschaft sowie der Verfassungsgerichtshof des Bundeslandes arbeiten hier. Und das Oberlandesgericht (OLG), von dem hier die Rede sein wird. Die Geschichte beginnt im Jahr 2006:

März 2006

In der Landtagswahl kann Kurt BECK das Wahlergebnis für die SPD, die bis dahin mit der FDP koaliert hatte, nochmals ein wenig steigern: auf 45,8% aller abgegebenen Stimmen. Die CDU mit 32,8%: weit abgeschlagen. Da die GRÜNEN den Einzug mit 4,6% ins Parlament verpassen und die LINKE keine Rolle spielt, kann Kurt BECK mit absoluter Mehrheit - ganz alleine - regieren. Erst recht ohne den bisjerigen Justizminister, den die FDP gestellt hatte.
So kommt es, dass "König Kurt" auf der Suche nach einem passablen Nachfolger für das Justizressort aus den eigenen Reihen ist. Er will dem eher christlich-traditionell gefärbten - sprich aus der Sicht der SPD: eher konservativ eingefärbten - Justizwesen mehr moderneres Gedankengut einhauchen.
Zu diesem Zweck ruft Kurt BECK höchstpersönlich bei Heinz Georg BAMBERGER an. Der steht gerade als Präsident dem OLG Koblenz vor, hat eine Bilderbuchkarriere als Jurist hinter sich und wird diese - nach dem Telefonat - nun als Justizminister von Rheinland-Pfalz krönen können. "Sein Eintritt in die SPD ist schon so lange her, dass er sich gar nicht genau erinnern kann, wie er lachend" gegenüber der Rhein-Zeitung sagt, die diese Personalie am 1. April unter Überschrift Krönung einer Richterkarriere vermerkt


13.05.2006

Die Regierungsbildung geht zügig von statten und so zeichnet Ursula SAMARY, Chefreporterin bei der Rhein-Zeitung, ein kleines Portrait vom künftigen Justizminister Heinz Georg BAMBERGER: als einem Seiteneinsteiger im Kabinett. "Amtsvorgänger Herbert Mertin (FDP) hat Bambergers Loyalität geschätzt. Und Bamberger betont, dass er Mertins liberale Rechtspolitik befürwortet hat, um Grundrechte gegen den zuweilen in der Politik und auf dem Boulevard grassierenden blinden Aktionismus zu verteidigen", schreibt Ursula SAMARY fünf Tage vor der entscheidenden Ministerwahl im Mainzer Landtag 


November 2006

Offen indes ist seit einem halben Jahr seine ehemalige Stelle als Präsident des OLG Koblenz.

In einer hitzigen Landtagsdebatte wird deutlich, dass BAMBERGER seinen Lieblingskandidaten als Nachfolger für sich nicht durchsetzen kann: den SPD-nahen Präsidenten des Trierer Landgerichts, Wolfgang KRÄMER.
Der hatte, nachdem die Sitzungssäale seines Gerichts neu renoviert worden waren, in Absprache mit seinen Richterkollegen und Gerichtsmitarbeitern, die Kruzifixe, Symbolfigur für christlichen Glauben und abendländische Werte, nicht wieder aufhängen lassen. So wie es auch das Bundesverfassungsgericht bereits 1995 in seinem Kruzefix-Urteil entschieden hatte, dass der Staat in öffentlichen Räumen keine weltanschauliche und/oder religiöse Position beziehen dürfe.
Im katholisch gefärbten Rheinland-Pfalz, insbesondere in der Bistumsstadt Trier brach daraufhin ein Sturm der Entrüstung los, den Bischof Reinhard MARX und einige stramme "christliche" Demokraten als Abgeordnete in den Landtag tragen. Dort tobt jetzt die Auseinandersetzung ob des absehbaren Untergang des Abendlandes, wie einige CDU-Abgeordnete befürchten.
Aufgrund der hitzigen Debatte um die Entscheidung des Trierer Landgerichtspräsidenten, der darauf verweisen kann, dass auch in den Sitzungssälen anderer Gerichte keine Kruzifixe prangen, wird klar, dass KRÄMER als OLG-Präsident in Rheinland-Pfalz politisch nicht vermittelbar ist. Denn der OLG-Präsident ist zugleich Mitglied im Verfassungsgerichtshof von Rheinland-Pfalz. Für diese Bestätigung ist aber eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag notwendig.
BAMBERGER muss sich weiter auf die Suche machen


Februar 2007

Knapp ein Jahr nach der Landtagswahl ist immer noch nichts entschieden. Denn BMAMBERGER wird schnell klar, dass das SPD- bzw. SPD-nahe Topjuristen-Reservoir in dem kleinen Bundesland begrenzt ist. So sieht er sich einem Dilemma gegenüber:

  • Sein (neuer) Wunschkandidat heißt Ralf BARTZ. Er ist Präsident des Landessozialgerichts. Im Präsidialrat, einer Art Personalvertretung der Richter, haben ihn die 'künftigen' Kollegen 'durchfallen' lassen: BARTZ ist (Spezial)Fachjurist und verfügt nicht über die notwendigen Vorkenntnisse, wie sie am OLG benötigt werden
  • statt dessen würden die OLG-Richter Hans-Josef GRAEFEN bevorzugen, der sich auf das Amt des OLG-Präsidenten auch beworben hat. GRAEFEN ist derzeit Präsident des Koblenzer Landgerichts, hat beste Beurteilungen und gilt als Top-Jurist. Nachteil aus der Sicht des Justizministers: GRAEFEN gilt als CDU-nah.


Auch im Richterwahlausschuss spiegelt sich diese Pattsituation. Dieser Ausschuss ist mit 8 Sitzen analog zu den Mehrheitsverhältnissen im Parlament versehen plus drei politisch Unabhängigen: 2 Berufsrichtern sowie einem externen Rechtsanwalt.
In einer ersten Sitzung

  • kann BAMBERGER bzw. die SPD mit ihren 5 von insgesamt 11 Stimmen ihren Wunschkandidaten, den SPD-nahen Ralf BARTZ, ersteinmal nicht durchsetzen
  • die CDU widerspricht
  • und ebenso plädieren die beiden Richter sowie der unabhängige Rechtsanwalt für die faachliche Qualifikation und nicht für eine parteipolitische Farbe, konkret orientieren sie sich am Votum des Richterrats am OLG.


In einer zweiten Sitzung wenige Tage drauf klappt es: BARTZ ist - bzw. gilt - als gewählt. Grund: die beiden unabhängigen Vertreter der Justiz, die beiden Richter, haben sich der Stimme enthalten. Damit konnte die SPD ihren Mann mit 5 gegen 4 Stimmen der CDU und des unabhängigen Vertreters durchsetzen


März 2007

Über den geglückten Wahlerfolg kann sich BAMBERGER nicht freuen. Die beiden Richter, die sich der Stimme enthalten haben, stellen Strafanzeige wegen Verletzung eines Dienstgeheimnisses. Sie sind empört, dass bekannt wurde, dass die WAHL von BARTZ durch Stimmenthaltung der beiden Richter ermöglicht wurde.
Jetzt wird auch ein weiteres Detail bekannt: BAMBERGERS Justiz-Staatssekretärin Beate REICH hat sich vor dem zweiten Wahlgang mit den Richtervertretern des Richterwahlausschusses hinter verschlossenen Türen getroffen, wie die Rhein-Zeitung berichtet: Rätsel um Treffen vor der Bartz-Wahl. Minister informiert Ausschuss nur vertraulich.
Unabhängig davon beschreitet der unterlegene Kandidat, Hans-Josef GRAEFEN, der sich der Unterstützung sehr vieler Kollegen sicher sein kann, den Rechtsweg. Nur ein Unterlegener kann jetzt vor dem Verwaltungsgericht (in Koblenz) gegen dieses Prozedere bzw. diesen Wahlausgang klagen


26.04.2007

Die Richter am Verwaltungsgericht entscheiden sich gegen das Begehren des unterlegenen Hans-Josef GRAEFEN. Der will die Stimmentahltungen im Richterwahlausschuss als "Nein"-Stimmen bewertet sehen. Die Verwaltungsrichter hingegen sehen das Wahlverfahren als rechtens. Damit ist BARTZ als neuer OLG-Präsident ordnungsgemäß gewählt und Justizminister BAMBERGER hat sich auch hier durchsetzen können.

GRAEFEN (siehe Foto von Thomas FREY) legt gegen diese Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht (ebenfalls in Koblenz) Beschwerde ein. Und er kündigt den Gang nach Karlsruhe zum Bundesverfassungsgericht an. Das hatte bereits früher entschieden, dass der in Deutschland geltende Grundsatz der sogenannten Ämterstabilität im Beamtenrecht auch Ausnahmen kennen kann.

"Ämterstabilität" meint: Ist jemand per Urkunde in ein Amt gehievt, sprich ernannt, selbst wenn dieser Vorgang rechtswidrig war, dann ist die "Stabilität" des Amtes bedeutsamer als die Rechtswidrigkeit. Ein unterlegener Konkurrent kann diese Wirkung etwa im Wege einer sogenannten Konkurrentenklage nachträglich nicht mehr anfechten oder mit Hilfe eines Gerichts gar außer Kraft setzen lassen.
Allerdings: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, aber auch die Karlsruher Verfassungshüter hatten bereits vor einiger Zeit entschieden, dass dann (und nur dann), wenn relevante Schutzrechte eines konkurrierenden Bewerbers verletzt werden, dieser (typisch deutsche) Rechtsgrundsatz nicht gelten muss. Folglich ein auf die Schnelle ins Amt gehievter Kandidat gegebenenfalls seinen Posten auch wieder räumen muss


22.06.2007, Freitag

BARTZ wird per Blitzernennung durch BAMBERGER zum OLG-Präsidenten gekürt
Dieser Tag wird in die Geschichte dieser Geschichte eingehen. Und eine Kette weiterer Entscheidungen und Konsequenzen auslösen:

  • Um 12.24 mittags faxt das Oberverwaltungsgericht seine Entscheidung auf insgesamt 29 Seiten an das Justizministerium in Mainz. Auch die Entscheidung der Oberverwaltungsrichter stützt die Entscheidung der Vorsinstanz: BARTZ wurde rechtmäßig gewählt
  • nur wenige Minuten später eilt Landessozialgerichtspräsident Ralf BARTZ, der sich an diesem Tag "in feinem Tuch" an seinen Arbeitsplatz begeben hatte, wie die Rhein-Zeitung später zu berichten weiß, ins Justizministerium zu Hans Georg BAMBERGER
  • der händigt ihm die offenbar längst vorbereitete Ernennungsurkunde zum Präsidenten des Oberlandesgerichts Koblenz aus
  • sogar für ein Gläschen Sekt ob dieses feierlichen Ereignisses reicht die Zeit, denn Justizminister BAMBERGER hat bereits um 12:45, also nur 21 Minuten später, seit das Faxgerät begonnen hat, insgesamt 29 (!) Seiten auszudrucken, einen weiteren Termin, den er auch pflichtbewusst und pünktlich zu erfüllen weiß.


GRAEFEN wird später rekonstruieren, dass dies alles innerhalb von 6 Minuten über die Bühne gegangen sein muss, wenn man berücksichtigt, wie lange das Faxgerät am Drucken war und wie lange man braucht, um 29 Seiten durchzulesen.

Egal wie: Mit der Blitzernennung hat BAMBERGER ersteinmal Fakten geschaffen.

Allerdings: "Dem Justizminister musste zum Zeitpunkt der Ernennung des Beigeladenen (gemeint: BARTZ) am 22. Juni 2007 auch bekannt sein, dass er die Ernennung noch nicht vornehmen durfte", werden Deutschlands höchste Verwaltungsrichter Jahre später diesen Sachverhalt würdigen. Denn der Justizminister habe durch diese Ernennung "dem Kläger die Möglichkeit genommen, die Ernennung durch die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts zu verhindern. Er hat die aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1, Art. 33 Abs. 2 GG folgende Wartepflicht missachtet." Und: "Der Justizminister kann sich nicht darauf berufen, diese Entscheidung nicht gekannt zu haben, zumal der Kläger die Einschaltung des Bundesverfassungsgerichts bereits angekündigt hatte" werden die Richter am Bundesverwaltungsgericht dem rheinländischen-pfälzischen Justizminister die Leviten lesen. Aber eben erst 3 1/2 Jahre später (siehe 4. November 2010).
Vorerst haben sich BARTZ und BAMBERGER durchgesetzt.

BARTZ wird bereits am Montag sein neues Dienstzimmer an seiner neuen Wirkungsstätte betreten: als (vorläufig bzw. vermeintlich) rechtmäßig ernannter Präsident des OLG Koblenz.
Landgerichtspräsident Hans-Josef GRAEFEN, dem es nicht nur um seine verbaute Karrierechance geht, sondern um die grundsätzlichen Fragen, ob und inwieweit die Politik

  • in die unabhängige Justiz hineinregieren
  • und im Wettbewerb der sogenannten Bestenauslese aus politischen Gründen die grundgesetzlichen Rechte von Bewerbern ausbremsen darf,


zieht, wie angekündigt, vor das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe (sogenanntes Eilrechtschutzverfahren)


01.10.2007

Deutschlands Verfassungshüter konstatieren Verfassungsbruch
BAMBERGER weist an diesem Tag GRAEFENS Einspruch beim Justizministerium gegen die vorschnelle Ernennung seines Kollegen offiziell als "unzulässig" zurück.

Zeitgleich wird die Entscheidung der Karlsruher Verfassungshüter bekannt, die diese bereits am 24. September getroffen haben. Im Gegensatz zu den in Koblenz amtierenden Oberverwaltungsrichtern faxen die Karlsruher Richter ihre Entscheidung nicht unmittelbar jenem zu, der davon profitieren möchte. Die Entscheidung kommt auf dem regulären Postweg.

Ergebnis:

  • Die Verfassungsrichter nehmen GRAEFENS Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an - sie verweisen auf den regulären Gerichtsweg der Verwaltungsgerichtsbarkeit
  • gleichzeitig machen sie etwas, was unüblich ist. Sie ergänzen ihre eigentlichen Entscheidungswortlaut (Az: 2 BvR 1586/07), der normalerweise aus wenigen Sätzen besteht, die auf eine halbe Seite passen, um insgesamt zwei weitere Seiten. Da die Juristensprache oft vornehm zurückhaltend und manchmal auch höflich verklausuliert gehalten ist, übersetzen wir daher die nachfolgenden Sätze aus dem Urteil zusätzlich in verständliches Nichtjuristendeutsch. Dies sind die Kernaussagen der ergangenen Entscheidung:
  • "Auch in materieller Hinsicht müssten die Auswahlentscheidung des Justizministers sowie die diese bestätigenden Entscheidungen der Verwaltungsgerichte als verfassungswidrig beurteilt werden." Soll bedeuten: Die Entscheidung war eindeutig verfassungswidrig
  • "Dem Dienstherrn dürfe keine Möglichkeit zukommen, den verfassungsrechtlich gewährleisteten effektiven Rechtsschutz zu vereiteln". Meint: Genau das hat der Justizminister getan: einen Verfassungsbruch begangen
  • Bei einer eventuell neuen Ausschreibung des Präsidentenamtes beim OLG "werden auch die materiellen Rügen des Beschwerdeführers - die nicht von vornherein als unbegründet bewertet werden können - einer vertieften Prüfung zugeführt werden müssen". Konkret: Die von GRAEFEN vorgebrachten inhaltlichen Argumente, er sei der eigentlich bessere Kandidat für das fragliche Amt gewesen, müssen erneut vor Gericht verhandelt, sprich geprüft werden
  • Und zu den Aussichten eines neuen Verwaltungsgerichtsverfahrens: Eine Korrektur der bisherigen Gerichtsentscheidungen ist - nach der Feststellung der Verfassungswidrigkeit - "nicht von vornherein ausgeschlossen".


Was die Karlsruher Richter damit insgesamt ihrem Kollegen in Koblenz signalisieren wollen, ist dies:

  • die Aktion ist ein eindeutiger Verfassungsbruch (und darüber sind wir als Verfassungsrichter richtig sauer)
  • klage erneut! Spätestens vor dem Bundesverwaltungsgericht wirst Du obsiegen, denn
  • Du bist ganz eindeutig der bessere Kandidat

Oktober 2007

Im Rechtsausschuss des Mainzer Landtag kommt es zu einer Auseinandersetzung - die CDU hat diese Sondersitzung beantragt. Den Vorwurf, der Justizminister habe einen Verfassungsbruch begangen, hält die SPD für "infam", die Sondersitzung für überflüssig.
In der darauf folgenden Landtagssitzung ist die Argumentation der SPD bereits etwas innovativer: Das Verfassungsgericht habe erst nach der Ernennung von BARTZ seine Rechtsprechung überraschend geändert.
Kritik hin, Kritik her: eine absolute Mehrheit ist eine absolute Mehrheit und die SPD kann sich in ihr sicher fühlen.

Weil BAMBERGER GRAEFENS Widersprüche bereits zwei Mal als "unzulässig" zurückgewiesen hat, gibt GRAEFEN dem Justizminister erneut Gelegenheit, nach dem Spruch der Karlsruher Richter seine Entscheidung zu überdenken.
BAMBERGER macht davon keinen Gebrauch


November 2007

Stattdessen führt Justizminister BAMBERGER am 5. des Monats Ralf BARTZ feierlich und offiziell in sein Amt als neuer OLG-Präsident ein - ungeachtet und ungerührt von jeglicher Kritik. Die anwesende Polit- und Fachprominenz gibt sich betont höflich. Nur Generalstaatsanwalt Norbert WEISE redet Klartext. Er kann es sich leisten, er geht Mitte nächsten Jahres in Pension.
Ohne dass er Namen nennen muss, spricht WEISE aus, was viele denken: Dass hier manches "zu schnell gegangen ist": Und zum Richterwahlausschuss: "Bei der Zusammensetzung liegt es auf der Hand, dass Einfluss genommen werden kann" und dass "für Parteien genehme Persönlichkeiten für wichtige Positionen ausgewählt werden können".


04.01.2008

Über die offenen Worte des Generalstaatsanwalts regt sich jetzt der Landtagspräsident Joachim MERTES auf. Angesichts der komfortablen absoluten Mehrheit ist auch er ein SPD-Vertreter. Will Mertes jetzt Denkverbote erteilen? titelt die Rhein-Zeitung: "Rüge des Landtagspräsidenten an Generalstaatsanwalt Weise sorgt für Nachspiel im Parlament - Opposition erbost - Klärung soll im Ältestenrat folgen" heißt es weiter


2008 und 2007

Die nächsten zwei Jahre sind durch GRAEFENS erneuten Klageweg durch die Instanzen der rheinländisch-pfälzischen Verwaltungsgerichtsbarkeit geprägt.

In der ersten Instanz, dem Verwaltungsgericht, scheitert GRAEFEN am 15. Juli 2008 erneut. Die Koblenzer Richter meinen, die Auswahlentscheidung BAMBERGERS sei "nicht zu beanstanden". Wie Koblenzer Richter den Justizminister stützen, titelt Chefreporterin Ursula SAMARY in der Rhein-Zeitung und geht dabei auch auf die Begründung der Verwaltungsrichter ein.

Ein ganzes Jahr später ist der Vorgang in der zweiten Instanz beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz gelandet. Ausgerechnet bei jenen Richtern, die 2007 ihr Urteil auf die Schnelle per Fax an den Justizminister übermittelt hatten. GRAEFEN hat Grund zur Annahme, dass diese Richter befangen sein könnten und lehnt die Richter ab.
So kommt es, dass die Richter, die sich (selbstverständlich) nicht für befangen erklären (wollen), am Oberverwaltungsgericht in Koblenz erst Ende Januar, am 30.1. 2009, entscheiden. Im Publikum sitzen viele andere Richter anderer Gerichte - das Verfahren wird in Richterkreisen längst aufmerksam beobachtet.
Die Oberverwaltungsrichter sagen eine ergebnisoffene Prüfung der seitens GRAEFEN insgesamt 16 eingebrachten Beweisanträge zu. Doch es kommt anders. Nach einer Beratungspause wird nicht weiter diskutiert oder verhandelt. Nach der Beratungspause erklären die Oberverwaltungsrichter das ganze Verfahren kurzerhand als "unzulässig".
Blitzschnelles Urteil zur Blitzernennung titelt Ursula SAMARY in ihrer Rhein-Zeitung. Erneut volle Rückendeckung für den heimischen Justizminister. Der fühlt sich durch 'seine' Richter gestärkt und arbeitet weiter an seinen Plänen, die er kontinuierlich in Realitäten umsetzt, wie die Rhein-Zeitung berichtet: Wie BAMBERGER die Justiz umkrempelt: "Für SPD-Mitglieder dreht sich wieder das Personalkarussell im Ministerium und an Gerichten".

Währenddessen bereitet GRAEFEN, wie es ihm die Karlsruher Kollegen unverhohlen empfohlen haben, seinen Gang zur höchsten Instanz, dem Bunderverwaltungsgericht in Leipzig, vor


04.11.2010

Die letzte Instanz spricht Recht: Das Bundesverwaltungsgericht

Mehr als drei volle Jahre nach den ersten beiden Urteilen der Verwaltungsgerichte in Koblenz sowie der "Entscheidung" der Karlsruher Verfassungsrichter tagen Deutschlands oberste Verwaltungsrichter. Für diesen Termin haben sich mehrere aktive Richter und erst recht Pensionäre freigenommen und begleiten GRAEFEN nach Leipzig. Da den meisten klar war, dass GRAEFEN vor den heimischen Verwaltungsgerichten, wo Richter als "Landesbeamte" Recht sprechen, nicht gewinnen konnte, ist man jetzt auf die endgültige Entscheidung gespannt. Der Verhandlungssaal des Bunderverwaltungsgerichts ist daher stärker besetzt als sonst.
Der Rechtsvertreter des Landes Rheinland-Pfalz wartet zu Anfang mit einer freundlichen Bitte an das "Hohe Gericht" auf: Man möge es doch bei einer "Warnschuss-Entscheidung belassen". Dann könne der derzeitige OLG-Präsident auch im Amte bleiben.
"Wir wollen die Lippen nicht nur spitzen, sondern auch pfeifen," erwidern die Bundesverwaltungsrichter kühl: Angesichts des krassen Rechtsbruchs "muss mit scharfem Schwert reagiert werden" zitiert die Rhein-Zeitung aus dieser Verhandlung Die Luft für BAMBERGER wird dünner. Auch die höchsten Verwaltungsrichter wollen derart krasse Verstöße gegen Recht und Gesetz, und dies durch einen Justizminister, nicht durchgehen lassen.

Entsprechend fällt das Urteil aus:

  1. Die Ernennung von BARTZ zum Präsidenten des OLG Koblenz wird aufgehoben. Konkret: muss rückgängig gemacht werden
  2. Über die künftige Besetzung dieses Amtes muss völlig neu entschieden werden
  3. Die Urteile aller verwaltungsgerichtlichen Vorinstanzen werden ebenfalls aufgehoben
  4. Die Kosten des Verfahrens in allen Rechtszügen muss das Land Rheinland-Pfalz tragen

In ihrem 26seitigen Urteil (Az: BVerwG 2C 16.09 / OVG 10 A 10805/08) gehen die Richter dezidiert auf die vielen Rechts- und Verfassungsverstöße ein.

BAMBERGER, dem die schallende Ohrfeige gilt, ist gerade auf eine Ministerkonferenz der Justizminister in Berlin. Er fällt aus allen Wolken, als er von dem Urteil erfährt - so sicher war sich der SPD-Mann, dass er offenbar garnicht auf die Idee kommen konnte (bzw. wollte), dass verfassungswidriges Verhalten Konsequenzen nach sich ziehen könnte.
Und auch "König Kurt" kommt dieses Urteil sehr ungelegen - in etwas mehr als vier Monaten steht die nächste Landtagswahl bevor. Und einen Minister im Amt zu halten, dem zwei oberste Gerichte Verfassungsbruch bescheinigen, ist - eigentlich - nicht so einfach.

Einfacher wird es aber dadurch, dass BAMBERGER ab sofort betont, dass er selbst keinen Fehler gemacht habe, sondern sein Verhalten - bisher jedenfalls - "gängige Verwaltungspraxis" gewesen sei. Und dass sich dies erst jetzt durch ein neues Urteil des Bunderverwaltungsgerichts verändert habe.

Dies trifft natülich nicht zu, denn das Gericht hatte bereits im Jahr 2003 in einem vergleichbaren Fall entschieden, dass das Prinzip der Ämterstabilität dann nicht gelte, wenn ein Dienstherr bei einem anderen Bewerber Rechtsschutz vereitelt und Grundrechte verletzt. Deswegen schreiben die Richter in ihrem Urteil klipp und klar:

  • "Dem Justizminister musste zum Zeitpunkt der Ernennung des Beigeladenen (gemeint: BARTZ) am 22. Juni 2007 auch bekannt sein, dass er die Ernennung noch nicht vornehmen durfte"
  • denn der Justizminister habe durch diese Ernennung "dem Kläger die Möglichkeit genommen, die Ernennung durch die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts zu verhindern. Er hat die aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1, Art. 33 Abs. 2 GG folgende Wartepflicht missachtet."
  • Und: "Der Justizminister kann sich nicht darauf berufen, diese Entscheidung nicht gekannt zu haben, zumal der Kläger die Einschaltung des Bundesverfassungsgerichts bereits angekündigt hatte".


BAMBERGER hätte nämlich, wenn er dies wirklich nicht selbst hätte einschätzen können, nur mal in seinem Ministerium bei den zuständigen Fachleuten nachfragen müssen


danach

Die Opposition, bestehend aus CDU und FDP im Landtag, sieht wenig Möglichkeiten, aus dieser Steilvorlage Nutzen zu ziehen. Auch eine mögliche "Ministerklage" hilft ihr wenig. Zwar wären nur 30 Parlamentarier vonnöten, eine solche anzustrengen. Aber für eine Abstimmung über eine endgültige Anklage wäre wiederum eine Zwedrittel-Mehrheit notwendig. Die SPD indes sitzt - mehrheitsmäßig - immer noch fest im parlamentarischen Sattel - auch wenn sich draußen bei den Wählern schon lange Unmut über die Selbstherrlichkeit der mehrheitlich regierenden Sozialdemokraten zeigt.

Die Rhein-Zeitung, die die ganzen Vorgänge bereits seit über vier Jahren dokumentiert, nutzt die Gelegenheit, um ein Interview mit Hans-Josef GRAEFEN zu führen. GRAEFEN nämlich erlebt eine "riesige Welle der Anerkennung, aus der Justiz und von Bürgern auf der Strasse", wie Chefreporterin Ursula SAMARY konstatiert. SAMARY interviewt aber auch den Justizminister Heinz Georg BAMBERGER.

Gegen den richtet sich auch eine Erklärung des Richterbundes von Rheinland-Pfalz. Dass BAMBERGER nicht zurücktreten wolle, sei seine politische Entscheidung. "Allerdings stößt seine dafür öffentlich abgegebene Begründung bei vielen Richtern und Staatsanwälten des Landes auf völliges Unverständnis. Insbesondere erscheint es Vielen nicht akzeptabel, wenn sich ausgerechnet der für Recht und Gesetz zuständige Minister nicht zu den durch ihn begangenen Gesetzesverstößen bekennt.
Mit den Erklärungen des Ministers sollte offenbar der Eindruck erweckt werden, als habe er im Verfahren zur Besetzung der Präsidentenstelle bei dem Oberlandesgericht Koblenz im Einklang mit der bis dahin geltenden Rechtsprechung gehandelt,"
heißt es in der Erklärung des Richterbundes, dem rund 750 Mitglieder angehören. Denn genau dies aber "war nicht der Fall."

Und so wie sich die Richter gegen BAMBERGER stellen, nimmt im Landtag die CDU-Opposition BAMBERGER unter Feuer. Doch die absolute Mehrheit der SPD-Genossen, die auch diese Veranstaltung als "Operette" empfinden, steht - der Misstrauensantrag der Opposition am 17. November wird ins Leere laufen ...

Umgekehrt zu den gelangweilt erscheinenden Reaktionen der regierenden SPD häufen sich die Reaktionen aus der Bevölkerung bei der Rhein-Zeitung. Noch nie hatte das Blatt so viele Leserbriefe erhalten und noch nie wurden so viele auch abgedruckt: Leserbriefe, die das völlige Unverständnis der Leser über das arrogante Verhalten der politischen Macht zum Ausdruck bringen. Wir dokumentieren - stellvertretend für unzählige andere - zwei dieser Leserbriefe, die die Rhein-Zeitung am 25. November abdruckt


Januar 2011

Das SWR-Politmagazin Zur Sache Rheinland-Pfalz berichtet am 13. Mai von einem Treffen im Justizministerium zwischen BAMBERGER und seiner Staatssekretärin Beate REICH sowie Hans-Josef GRAEFEN. BAMBERGER macht GRAEFEN ein Angebot: Wenn er seine Bewerbung um das Amt des OLG-Präsidenten zurückziehe, würde auch er 'seinen' Mann, BARTZ, opfern und einen Kompromisskandidaten zur Ernennung vorschlagen. Die Rhein-Zeitung titelt daraufhin am nächsten Tag: CDU: SPD wollte das Amt des Koblenzer OLG-Präsidenten wie auf dem Basar verhökern.

In einer neuerlichen Landtagssitzung am 20. Januar bleibt BAMBERGER bei seinen altbekannten Argumenten. Und obwohl in Kürze wieder Landtagswahlen anstehen, ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss aus Zeitgründen keinen Sinn mehr macht, machen die Oppositionsparteien ihre Drohung war: sie beantragen am 2. Februar die erste Ministeranklage. Dies misslingt - wie vorherzusehen war - in der nächsten und letzten Sitzung vor der Landtagswahl: aufgrund der absoluten Mehrheit der Sozialdemokraten bekommen CDU und FDP keine Zweidrittel-Mehrheit zusammen


27.03.2011

Landtagswahl März 2011

Die Landtagswahl wird für die roten Genossen zum Desaster: Die SPD verliert 10 ganze Prozentpunkte und fällt auf das gleiche Stimmenniveau von 35% wie die CDU, die leicht dazugewinnen kann. Die Grünen schaffen erstmals den Sprung ins Parlament: mit 15,4% aller abgebenen Stimmen. Fünf Jahre zuvor waren sie noch mit 4,6% gescheitert - der politische Frust ist riesig.


Drei Tage später schreiben mehrere Richter und Staatsanwälte einen Offenen Brief an Dr. Heinz Georg BAMBERGER. Betreff: "Justizaffäre Rheinland-Pfalz". Sie schreiben und veröffentlichen diese Stellungnahme nach der Wahl, "um deutlich zu machen, dass es uns ausschließlich um Belange der Justiz geht".

Kern ihrer Meinung:

"Ein Justizminister mit diesem Erscheinungsbild ist nicht mehr in der Lage, die Justiz unseres Landes als verfassungsmäßig berufene Garantin von Recht und Gesetz gegenüber der Bevölkerung und den Organen der Rechtspflege überzeugend zu repräsentieren. Dies schadet nicht nur dem Ansehen der gesamten Justiz und der politischen Kultur in unserem Land, sondern vor allem auch dem notwendigen Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in eine unabhängige und ausschließlich der Rechtsstaatlichkeit verpflichtete Gerichtsbarkeit. Ebenfalls beschädigt ist die Autorität des Ministeriums der Justiz, das in unserem Land zugleich Verfassungsministerium ist.
Der Rechtsstaat gründet mit darauf, dass ein Spruch der höchsten deutschen Gerichte respektiert wird. Das gilt für die Exekutive allgemein und ganz besonders für den Justiz- und Verfassungsminister. Damit ist es unvereinbar und stellt eine Missachtung des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts dar, dass Minister Bamberger auch noch den Versuch unternimmt, den im Urteil vom 04.11.2010 glasklar enthaltenen Schuldvorwurf wegzureden."


Die Vertreter der Justiz geben damit zu erkennen, dass sie eigentlich einen weiteren Verbleib von BAMBERGER als Justizminister nicht wirklich akzeptieren können.
Diesen Brief veröffentlicht auch die Rhein-Zeitung in ihrem Online-Auftritt einen Tag später


28.04.2011

Die SPD, die nun nicht mehr alleine regieren kann, entscheidet sich für Rot-Grün. Die Regierungsbildung funktioniert schnell. Kurt BECK hat inzwischen die politische Stimmung im Land registriert und stellt BAMBERGER nicht nochmal als Justizminister auf. Diesen Job soll nun der bisherige Fraktionsvorsitzende der SPD im Landtag, Jochen HARTLOFF, machen. Der will eigentlich lieber Fraktionschef bleiben, willigt aber letztlich als strammer Parteisoldat in das ein, was die Partei will. Er lässt sich den neuen Job zumindest mit der Übernahme des Ressorts Verbraucherschutz versüßen.
HARTLOFF steht vor einer schwierigen Aufgabe, die längst das Image der Partei tangiert: Er muss - eigentlich wie vom Bundesverwaltungsgericht aufgegeben - die Stelle des OLG-Präsidenten neu besetzen.
BARTZ ist seit Veröffentlichung der schriftlichen Begründung des Bundesverwaltungsgerichtsurteils nicht mehr OLG-Präsident und hat eine neue Arbeitsstelle im Justizministerium gefunden. "Ämterstabilität" bedeutet auch, dass er in seinem neuen Job nicht weniger verdienen darf.
HARTLOFF muss ich nun überlegen, wie er mit dem erneut vakant gewordenen Posten umzugehen gedenkt. Immerhin beschäftigt dieser Vorgang jetzt bereits seit knapp fünf Jahren die Gerichte, die Politik und die Bürger.
HARTLOFF hat eine Idee:

  • Weil Rot-Grün sparen will, muss auch im Justizbereich Geld eingespart werden.
  • Deshalb soll es in Zukunft nur noch ein einziges OLG geben, nämlich das in Zweibrücken.
  • Anders gesagt: Das OLG Koblenz wird aufgelöst und mit jenem in Zweibrücken fusioniert.

Dort gibt es bereits einen OLG-Präsidenten.

Dieser Plan schlägt wie eine Bombe ein.
Rot-Grün legt sich mit der Justiz direkt massiv an titelt die Rhein-Zeitung


Ende April - Anfang Mai

Jetzt kocht es in Koblenz: Richter: Angriff auf die Bürgernähe. Gerade bei Familiensachen, die öfters mal vorm OLG landen, ist es notwendig, dass die Betroffenen persönlich erscheinen. Aber: Bis Zweibrücken ist es weit, hat die Rhein-Zeitung schnell recherchiert:

  • die schnellste Autostrecke: 269 Km, also 2 1/2 Stunden
  • die schnellste Zugfahrt morgens um 9:49: knapp fünf Stunden und vier Mal umsteigen (in Au, Siegburg, Mannheim, Homburg/Saar).

Rot-Grüner Murks kommentiert die Rhein-Zeitungs-Chefreporterin Ursula SAMARY.

Jetzt melden sich erst recht Bürger und Leser zu Wort - Koblenz und Umgebung sind in heller Aufregung. Niemandem vermögen die absurden Argumente des neuen Justizministers einleuchten ...


05.05.2011

So kommt es, dass zum ersten Male Protestplakate am und im ehrwürdigen OLG-Gebäude zu lesen sind. Vergleichsweise ungewöhnlich für einen solchen Ort.
Gleichzeitig getraut sich Katharina RAUE, rechtspolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion im Landtag zu einer Sitzung des Koblenzer Anwaltsvereins zu fahren. Die sprechen bereits von "Koblenz 21".
Ein Fragengewitter prasselt auf die grüne Landtagsabgeordnete herunter. Dass sie sich überhaupt der Diskussion gestellt hat, vermerkt man positiv.
RAUE kann nicht wirklich parieren - sie weiß zu wenig über die Hintergründe dieser beabsichtigten Schließung, fühlt sich selbst 'überfahren':

„Man muss sich den Prozess so vorstellen: Mehr als 100 Leute verhandeln, irgendwann ist ein Ding protokolliert. Dann ist das so.“ Und: „In solcher Detailtreue ist nicht verhandelt worden.“

Juristen erleben Lehrstunde in Sachen Koalitionsabsprachen, schreibt Ursula SAMARY, die sich diesen denkwürdigen Termin nicht hat entgehen lassen.

Gleichzeitig veröffentlicht die Rhein-Zeitung einen Leserbrief von Hans-Josef GRAEFEN: Das OLG gehört nach Koblenz und der Standort muss erhalten bleiben. Darin listet er nicht nur seine eignenen Argumente auf, sondern greift auch eine Begründung eines SPD-Abgeordneten auf, die dieser - vermutlich unbeabsichtigt - am 1. Mai in einer Sendung des SWR im Zusammenhang mit der Standortwahl Zweibrücken geäußert hatte: "Das hängt natürlich damit zusammen, dass die Präsidentenstelle in Koblenz beim Oberlandesgericht vakant ist."


Danach im Mai

Zwei Tage später tagen die Grünen - sie müssen über den bisher ausgehandelten Koalitionsvertrag abstimmen. Es mehren sich die kritischen Stimmen zum Justizstreit. Die grüne Rechtspolitikern Katharina RAUE kämpft jetzt für den Standort Koblenz. Einige Deligierte bringen einen Antrag durch, in dem "ergebnisoffene Gespräche mit den betroffenen Berufsgruppen, -verbänden und Kammern" gefordert werden.
Am Freitag, den 13. Mai, 13:30 dann auf dem Jesuitenplatz eine große Demonstration auf der Strasse: Rund 3.000 Menschen, die protestieren: Richter, Anwälte, Notare, Staatsanwälte und Justizbeschäftigte. Das hat Koblenz, aber auch Rheinland-Pfalz noch nicht erlebt: Plakate und Transparente mit Aufschriften wie

  • "Finger weg vom OLG Koblenz"
  • "Willkür statt Argumente"
  • "Becklusconi - für eine unabhängige Justiz und gegen Gleichschaltung"
  • "Bürgernähe - kein Königs-Erlass"
  • "Kurt an alle: Wer ned spurt werd uffgelöst"


sind zu sehen. Die nachfolgenden Fotos wurden uns freundlicherweise von der Initiative "Pro Justiz" zur Verfügung gestellt:

Ursula SAMARY hat den eindrucksvollen Sternzug beschrieben: So kämpft eine Region für ihren Justiz-Standort.

Hier geht es zu einer Bilderstrecke der Rhein-Zeitung.

Im Koblenzer Stadtrat haben SPD und Grüne natürlich eine andere Meinung zum OLG - sie plädieren für dessen Verbleib. Man fordert eine "ergebnisoffene Prüfung" der seitens der neuen Regierung vorgebrachten Argumente.

Inzwischen hat sich auch ein "Freundeskreis" des OLG gebildet, bestehend aus Richtern und Staatsanwälten, Justizangestellten und Rechtsanwälten. Sie tagen spontan, nutzen dazu Diensträume amtierender Richter.
Der neue Justizminister HARTLOFF, SPD, will seinem Vorgänger offenbar nicht nachstehen - er verbietet ab sofort Treffen des Freundeskreises im OLG.

Die Stimmung in Koblenz, und zwar in allen gesellschaftlichen Sichten, beschreibt Ursula SAMARY in einem kleinen Kommentar: Auch die Bürger fühlen sich an den Rand gedrängt.

Am 24. Mai beginnt Hardliner HARTLOFF erstmals ein (ganz) klein wenig zurückzurudern, wie die Rhein-Zeitung meldet: Hartloff: OLG-Fusion nur, wenn das Land Geld spart.

Ungeachtet dessen gerät das Thema jetzt bundesweit in die Schlagzeilen: Michael DUDEK, Präsident des Bayerischen Anwaltsverbands, ist seit geraumer Zeit Vorsitzender eines Vereins namens "Pro Justiz". Auch in Bayern hat der ehemalige Ministerpräsident Edmund STOIBER, als er mit absolut(istisch)er Macht regieren konnte, im Jahr 2003/2004 ein Oberlandesgericht weg-gespart: das renommierte Bayerische Oberste Landgericht (BayObLG). Der Verein, der sich daraufin gegründet hatte, konnte aber die Schließung letztlich nicht verhindern. Jetzt will man das besser machen.
DUDEK vernetzt sich mit seinen Kollegen in Rheinland-Pfalz. Und er mobilisiert Briefe und Unterschriften von anderen Verbänden aus ganz Deutschland


Juni 2011

Der Widerstand wächst unaufhörlich:
   

  • 19 Amtsgerichtsdirektoren schreiben einen geharnischten Brief an den Justizminister, "weil sich ein Zusammenhang mit dem von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht als rechtswidrig und fehlerhaft bewerteten Besetzungsverfahren für die Stelle des Präsidenten des OLG Koblenz geradezu aufdrängt"
  • der Freundeskreis am OLG formiert jetzt als "Verein Pro Justiz Rheinland e.V.". Zum Vorsitzenden wird der Alt-Oberbürgermeister von Koblenz, Eberhard SCHULTE-WISSERMANN, SPD, gewählt:
  • daraufhin emailt Justizminister HARTLOFF an "alle Damen und Herren in der Justiz des Landes": Man solle doch den politischen Gesprächen nicht vorgreifen
  • am 11. Juni will die Rhein-Zeitung erfahren haben, dass die Ausschreibung für die Präsidentenstelle am OLG und den Chefposten bei der Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken aufgehoben werden solle
  • im Landtag schmettern SPD und GRÜNE einen Antrag der CDU ab, man solle vor der Umsetzung der Sparbeschlüsse beim OLG doch den Landesrechnungshof einschalten
  • inzwischen liegen die Unterschriftenlisten bereits in Bäckereien aus und Geistliche in den Kirchen rufen zum Unterschreiben auf
  • der Verein "Pro Justiz" steuert jetzt einen Volksentscheid an
  • HARTLOFF's Gesprächsrunde mit Beteiligten lehnt 8 von 11 angebotenen OLG-Vertretern die MItwirkung ab
  • und die Rhein-Zeitung vom 20. Juni geht davon aus, dass Beck die Fusion unbedingt will. Dabei gehe es überhaupt nicht darum, ob überhaupt, sondern nur um das wie

Juli 2011

Heribert PRANTL, bekannter Journalist und einer der Chefredakteure der Süddeutschen Zeitung schreibt in der Rhein-Zeitung einen Gastbeitrag: Wo der Bartl den Most holt. Er erinnert daran, dass in den meisten Ländern der EU Beförderungen von Richtern nicht durch die Justizminister vorgenommen werden, sondern von einem von der Exekutive unabhängigen Richtergremium. Deutschland sei daher im EU-Vergleich bei der richterlichen Selbstverwaltung ein "Schwellenland".

Währenddessen ist der Verein "Pro Justiz" dabei, sich zu einer Art Bürgerbewegung zu entwickeln - in kurzer Zeit haben sich bereits über 400 Mitglieder zusammengefunden und es sind bereits 19.249 Unterschriften gesammelt. Ursula SAMARY ist bei der Übergabe dabei. Sie notiert am 5. Juli in ihrer Zeitung:

"Beck ist anzumerken, dass er innerlich kocht. Justizminister Jochen Hartloff (SPD) steht wie versteinert neben ihm. Schulte-Wissermann kommt direkt zur Sache: „Wir sind alle davon überzeugt, dass die Operation mehr kostet als einspart.“ Das Argument, wegen der gesetzlichen Schuldenbremse das OLG und die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz zu verlagern, „ist nicht schlüssig erklärt“. Im Gegenteil: Er sieht in der geplanten Fusion „einen Angriff auf die Schuldenbremse“. „Pro Justiz Rheinland“ bietet an, mit seinen Experten gezielt nach wirklichen Einsparmöglichkeiten zu suchen. Itzel rechnet mit Kosten von mehreren Hunderttausend Euro pro Gerichtssenat, der nach Zweibrücken verlagert wird. „Deshalb ist das vollkommener Unsinn.“ Er betont auch Volkes Stimme. „Wir mussten den Unterschriften nicht groß hinterherlaufen. Dies ist auch nur eine erste Lieferung."

Mitte Juli sind es bereits über 30.000 Unterschriften. Der Streit ums OLG wird jetzt immer mehr auch zur Krise von Kurt BECK. Jetzt wenden sich auch erste SPD-Kreisverbände gegen ihren "König" - die Krise wird ernster, denn inzwischen sperrt sich fast der gesamte Norden von Rheinland-Pfalz gegen den eigenen Regierungschef.
Als dann auch noch das Verwaltungsgericht Hans-Josef GRAEFEN recht gibt, dass aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts die umstrittene Stelle des Präsidenten am OLG nicht einfach wegfallen dürfe, wird es für Kurt BECK und seinen Justizexekutor Jochen HARTLOFF nochmals enger.

Als erste lenken die GRÜNEN ein - sie fühlen sich ohnehin von ihrem allgewaltigen Koaltionspartner überfahren.
Fraktionschef Daniel KÖBLER wagt sich in die Höhle der Löwen: zu den Richtern im OLG. Er macht klar, dass für seine Fraktion die Hürde für das Argument des Einsparens hoch liegt: Es müsse eine mindestens siebenstellige Summe sein. Jährlich. Eine "Reform der Reform wegen" lehnten die GRÜNEN ab.
Mit diesem Eingangsstatement "bricht das Eis", wie Ursula SAMARY die Gesprächsrunde im OLG beschreibt: GRÜNE erleben im OLG Koblenz keine Eiszeit: "Ein sachlicher Gesprächston statt scharfes Kreuzverhör beherrscht die Szene, ganz anders als beim Besuch von Justizminister Jochen Hartloff (SPD) im OLG"


August 2011

Die Wende

Anfang August liegt die Zahl der Unterschiften bei 39.500. Es ist absehbar, dass damit das Ende der Fahnenstange noch lange nicht erreicht ist. Bei der SPD setzen deshalb nach und nach erste Zweifel ein ob ihrer bisherigen Strategie. Inzwischen mokieren sich immer mehr Journalisten in ganz Deutschland ob der aussichtlosen Situation der rheinland-pfälzischen SPD. OLG-Debatte raubt der SPD die Gestaltungskraft titelt Dietmar BRÜCK von der Rhein-Zeitung in einer gründlichen Analyse (Samstag, 6. August).
Nachdem klar zu sein scheint, dass allein der Umzug des Koblenzer Gerichts in das abgelegene Zweibrücken runde 10 Millionen Euro kosten würde, kommt bei der SPD endgültig Bewegung in ihre interne Debatte.
BECK und HARTLOFF kündigen an, am Dienstag, den 9. August "Pläne, Zahlen und Fakten" nennen zu wollen.

Einen Tag davor meldet sich nochmals Hans-Josef GRAEFEN mit einem Leserbrief zu Wort: Ermittelt, geprüft oder berechnet wurde bis heute nichts. GRAEFEN rechnet mit den Argumenten der hohen Politik ab: Keines hat Bestand und viele hatten eine Halbwertzeit von wenigen Tagen.

Landtagspräsident MERTES, SPD, gibt den Vorboten für die Wende ab. Bei einer kleinen Einweihungsfeier eines neu in den Landtag eingezogenen SPD-Abgeordneten erscheint auch MERTES und gibt dem Jungparlamentarier gute Ratschläge:

  • "Bleib nah an den Leuten und sprich ihre Sprache", empfiehlt er. Und ohne dazu aufgefordert worden zu sein kommt er auch auf das leidige Thema zu sprechen:
  • "Beim Thema Oberlandesgericht Koblenz haben wir uns verfranzt"

und verspricht, "dass wir die Sache vernünftig lösen werden"

Am Dienstag, den 9. August ist es dann soweit: Beck will Neuanfang in OLG-Debatte. Konkret:

  • die Fusionspläne beider Oberlandesgerichte haben jetzt nur noch Vorschlagscharakter
  • Rot-Grün pocht nicht mehr auf den ursprünglichen Plänen
  • eine neues Expertengremium unter Leitung des früheren rheinland-pfälzischen Bundesratsministers Hermann HILL, einem ausgewiesenen Verwaltungsexperten, soll alle Vorschläge nochmals prüfen und bis spätestens März 2012 Vorschläge vorlegen.
  • Und die OLG-Präsidentenstelle werde in jedem Fall wieder ausgeschrieben.

Die potenziell Betroffenen nehmen das alles zur Kenntnis. Allein, ihnen fehlt (noch) der Glaube in das, was die beiden Politiker da plötzlich verkünden


danach

Am 22. August ist tatsächlich die Präsidentenstelle beim OLG Koblenz erneut ausgeschrieben. Wenige Tage danach schaltet auch der Verein "Pro Justiz" eine Anzeige:

Darin bedankt sich "Pro Justiz" für das Engagement der Bürger, die bisher rd. 50.000 Unterschriften geleistet haben. Jetzt warte man gespannt auf die Ergebnisse der sogenannten HILL-Kommission


Das Ende der Affäre


Oktober 2011

Zur Mitte des Monats werden von "Pro Justiz" 66.000 Unterschriften übergeben. Wenige Tage darauf steht fest, dass es in dem neu ausgeschriebenen Bewerbungsverfahren einen Sieger gibt: Hans-Josef GRAEFEN. In der rheinland-pfälzischen Justiz geht ein erstes Aufatmen durchs Land


November 2011

GRAEFEN bekommt seine Ernennungsurkunde ausgehändigt. Im OLG Koblenz wird er auf das Herzlichste empfangen:

Ein weiteres Mal geht ein Aufatmen durchs Land.

Im Landtag diskutieren kurz darauf erste Experten über die (ursprünglich vorgesehene) "Justizstrukturreform". Die einhellige Meinung bei sechs von 7 Gutachtern: eine Fusion wird teurer als zwei selbstständige Oberlandesgerichte. SPD und GRÜNE können mit diesem Votum beginnen, sich - auch nach außen hin - von ihren Plänen mit weniger Gesichtsverlust zu trennen


2012

Das Jahr, in dem endgültig alles ein Ende findet

Um für alle Fälle gewappnet zu sein und um dies auch nach allen Seiten hin zu signalisieren, informiert sich "Pro Justitia" gleich im Januar schon einmal beim Landeswahlleiter von Rheinland-Pfalz über die technischen und organisatorischen Modalitäten eines Volksbegehrens.
Am 25. Januar wird Hans-Josef GRAEFEN als Präsident des OLG Koblenz in sein Amt eingeführt. Die Amtseinführung im festlichen Kaisersaal des Koblenzer Schlosses unterscheidet sich von allen anderen:

  • Gerichtspräsidenten aus der ganzen Republik sind angereist - sie wollen Solidarität demonstrieren
  • 350 Gäste wohnen der Einführung bei, die
  • mit dem Zarah-LEANDER-Lied "Ich weiß, es wird einmal ein Wunder geschehen", dargeboten vom "Salonorchester" der Rechtsanwaltskammer stilgerecht eröffnet wird.

"Stark ist der, der aus Fehlern lernt und sie korrigiert", meint der Koblenzer Oberbürgermeister Joachim HOFMANN-GÖTTIG, SPD, und jeder weiß, wer damit gemeint ist. HARTLOFF selbst gibt sich versöhnlich - er spricht von einer Entscheidung, "von der eine befreiende Wirkung ausgehen kann".

Wenige Tage vor diesem Festakthat Ursula SAMARY ein Interview mit GRAEFEN geführt: Kein Präsident für ein paar Monate. In Koblenz, aber nicht nur dort, schöpfen die Menschen wieder Hoffnung.

Am 27. März 2012 stellt die HILL-Kommission ihren Ergebnisbericht zur Bewertung der beabsichtigten Zusammenlegung der Oberlandesgerichte ... und weiterer Überlegungen zu einer Justizstrukturreform vor. Die Ergebnisse in Kurzform:

  • von einer Zusammenlegung solle man Abstand nehmen: "Erhebliche Kosteneinsparungen sind nicht zu erwarten"
  • alles andere spreche ebenfalls gegen eine Fusion
  • eine "stärkere Zusammenarbeit" in Verwaltungsangelegenheiten sowie eine Kooperation mit dem OLG Saarbrücken erscheint sinnvoll
  • die Fokussierung auf die Schließung einzelner Gerichte sei weniger sinnvoll als eine Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen anderen Gerichtsbarkeiten wie beispielsweise bei den Verwaltungs- und Sozialgerichten.


Der Bericht endet mit den Worten:

"Die Kommission begrüßt ausdrücklich, dass die Präsidentinnen und Präsidenten der ordentlichen Gerichtsbarkeit eine eigene Kommission zur Ermittlung von Einsparmöglichkeiten innerhalb der bestehenden Strukturen der ordentlichen Gerichtsbarkeit eingesetzt haben. Die Vorschläge sollten gemeinsam mit dem Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz weiter verfolgt werden, um die Funktionsfähigkeit und Qualität der rheinland-pfälzischen Justiz auch unter zukünftig enger werdenden finanziellen Rahmenbedingungen zu erhalten."

Auf eine Kurzformel gebracht will die Kommission sagen: Das OLG Koblenz sollte bleiben!

Es dauerte, aber am Ende hat die Politik doch verstanden
meint die Chefreporterin Ursula SAMARY in einem abschließendem Kommentar zu dieser Affäre, die insgesamt rund sechs Jahre gedauert hat


(JL)

Auszeichnungen:

"Wächterpreis der Tagespresse" 2012

Die Menschen hinter dieser Geschichte: