Die Berichte der Rhein-Zeitung zwischen den Landtagswahlen 2006 und 2011, 11.11.2010
Landgerichtspräsident Hans-Josef Graefen erlebt eine riesige Welle der Anerkennung, aus der Justiz und von Bürgern auf der Straße. Wir sprachen mit ihm nach der Niederlage von Justizminister Heinz Georg Bamberger (SPD) über das Urteil, aber auch die Schmach und die Strapazen in gut vier Jahren, die auch seine Gesundheit angegriffen haben. Ob er sich noch einmal für den Chefposten am Oberlandesgericht bewirbt, weiß er noch nicht. „Die Belastung der letzten Jahre bleibt nicht in den Kleidern stecken.“
Ich war mir des Risikos eines Misserfolgs natürlich bewusst, bei dem Auswahlverfahren ebenso wie auf dem Klageweg. Ich habe jedoch Erfahrungen machen müssen, die in weiten Teilen dem widersprochen haben, was ich während meiner fast 30-jährigen Tätigkeit als Richter, davon 15 Jahre als Präsident zweier Landgerichte und ein Jahr als Abeilungsleiter im Ministerium, gelernt habe und nach wie vor für richtig halte. Aber die evident rechtswidrige Verfahrensweise und das fragwürdige Verhalten meiner höchsten Dienstvorgesetzten (Minister und Staatssekretärin) sind vom Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht mit keinem Satz hinterfragt oder gar kritisch beleuchtet worden. Dies hätte ich nie für möglich gehalten. Ich wollte der Prognose zunächst nicht folgen, aber sie schien sich immer mehr zu bewahrheiten.
Die Entscheidung ist konsequent und wegweisend zugleich. Das Bundesverwaltungsgericht schreibt seine Rechtsprechung mit der sich seit 2001/2003 abzeichnenden Tendenz fort, den Grundsatz der Ämterstabilität dann zu durchbrechen, wenn der Dienstherr einem Mitbewerber den Rechtsschutz nimmt. Der Senat hat in meinem Fall wiederholt von „Rechtsschutzvereitelung“ gesprochen. Dabei hat er auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts von 2005 und 2007 hingewiesen. Zusammengefasst: Wird durch eine Blitzernennung gegen die Verfassung verstoßen, kann ein wirksamer Rechtsschutz eines Mitbewerbers nur dadurch wieder hergestellt werden, dass das Verfahren „auf Null gestellt“ wird: Die Ernennung wird aufgehoben, die Stelle neu ausgeschrieben. Voraussetzung hierfür ist aber auch, dass das Auswahl- und Besetzungsverfahren auch im Übrigen nicht rechtmäßig durchgeführt wurde. Auch dies sah Leipzig in meinem Fall bewiesen. Es hat dem Justizminister eine weitere Verletzung meiner Grundrechte angelastet, weil er sich nicht allein an Leistungsgesichtspunkten orientiert habe.
Diesen Einwand haben die Prozessvertreter des Landes in Leipzig vorgetragen, als sich das für sie vernichtende Urteil abzeichnete. Der Senatsvorsitzende stellte aber klar, dass der Grundsatz der Ämterstabilität nur in den Ausnahmefällen durchbrochen wird, in denen dem Dienstherr der Vorwurf der Rechtsvereitelung und weiterer gravierender Rechtsverstöße zu machen ist. Dem Senat habe bisher ein solcher Fall nicht vorgelegen.
Das Bundesverwaltungsgericht ließ keinen Zweifel daran, dass der Justizminister spätestens seit dem veröffentlichten Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April 2005 wissen musste, dass er keinem Bewerber verfassungsrechtlichen Eilrechtsschutz vereiteln darf. Der Senatsvorsitzende ergänzte: Für den Fall, dass er dies nicht wusste, hätte er nur die „die hochkarätig besetzte Verfassungsabteilung“ seines Ministeriums fragen müssen. Es ist unstreitig, dass die Abteilung nicht gefragt wurde. Der Minister verließ sich lieber auf einen anderen Ratgeber.
Zur Rücktrittsforderung äußere ich mich nicht. Zur damals geltenden Rechtsprechung zur Ämterstabilität verweise ich auf die gegenteiligen Ausführungen des BVerwG. Auch die Rechtsprechung zur Bestenauslese und den notwendigen Beurteilungsgrundlagen ist eindeutig und uralt. Das Gericht hat deshalb auch die Beurteilung (von Bartz, die Red.) für unwirksam erachtet. Dass die Verwaltungsgerichte in Koblenz diese Beurteilung des Ministers gleichwohl abgesegnet haben, ist in Anbetracht der evidenten Mängel nicht nur bemerkenswert, sondern beängstigend.
Meine Kosten sind hoch, auch wenn Leipzig die gesamten Kosten des Hauptsacheverfahrens dem Land auferlegt hat. Der Deutsche Richterbund hatte mir Deckungsschutz angeboten. Aber ich wollte mir nicht nachsagen lassen, ich könnte gut auf Kosten der Standesvertretung prozessieren.